Smart Home: Innenminister planen Zugriff auf Daten von Alexa & Co.
„Digitale Spuren aus dem Smart Home sollen künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Für diesen Zugriff auf Alexa & Co. wollen die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz kommende Woche den Auftrag zur Erarbeitung einer Handlungsempfehlung geben. (…) Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home, aber auch Fernseher und Kühlschränke, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln permanent Daten, die nach Auffassung der Innenminister für Sicherheitsbehörden wertvoll sein könnten, heißt es in dem Bericht weiter. Damit die künftig bei Ermittlungen verwendet werden können, sollten nun verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden…“ Artikel von Martin Holland vom 5.6.2019 bei heise news
und dazu:
- Strafverfolgung im Internet der Dinge: Die Polizei will ins Smart Home.
„Können Staubsaugerroboter oder Stromzähler zur Verbrechensaufklärung beitragen? Das erforscht Niedersachsens Polizei mit Wissenschaftler:innen
Jemand öffnet ein Fenster, an dem ein Sensorbefestigt ist, dahint ist unscharf eine Person zu erkennen. Ungebetener Besuch? Der smarte Fenstergriff könnte ihn zumindest registrieren. Ein Mensch wird ermordet – und den entscheidenden Hinweis auf den Täter liefert der Kühlschrank. So muss man sich wohl Kriminalfälle vorstellen, die die Polizei in Zukunft auch mithilfe von Smart-Home-Forensik lösen möchte. Denn längst sind viele Geräte wie Glühbirnen oder Staubsauger in Privathaushalten intelligent, mit Chips und Sensoren ausgestattet, untereinander und oft auch mit dem Internet vernetzt. Alexa und Co. können ganze Etagen abhören. Und sie sammeln dabei eine Flut von Daten. Wie man all das, was in WLANs, Bewegungsmeldern oder Stromzählern anfällt, für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar machen kann, soll in den kommenden zwei Jahren ein gemeinsames Forschungsprojekt des „Innovation Hub“ der niedersächsischen Polizei und der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften im östlichen Niedersachsen herausfinden. Das gab die Hochschule Anfang Dezember bekannt. Knapp 400.000 Euro gibt es für das Projekt „Smarthome Forensics“ vom Land und der EU. (…) Das Thema polizeiliche Ermittlungen im Internet der Dinge sorgt immer mal wieder für Aufregung. 2019 hatte es vor der Innenministerkonferenz Gerüchte gegeben, die Innenminister wollten Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Alexa und Co geben. „Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“, beschwichtigte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Niedersachsens damaliger Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte: „Weder Alexa noch Google Home sollten und dürfen abgehört werden.“ Daten eines intelligenten Kühlschranks zu beschlagnahmen und auszuwerten, war aber auch damals schon möglich, nämlich immer dann, wenn es bei einem traditionellen Kommunikationsmittel oder Speichermedium oder Gerät auch erlaubt wäre, merkte das Online-Portal netzpolitik.org an. Die Bundesregierung hatte 2017 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP nämlich längst klargestellt, dass smarte Geräte nichts anderes als informationstechnische Systeme sind, für die es Regeln gibt. Es sei deshalb „gar kein spezifischer strafprozessualer Regelungsbedarf ersichtlich“.“ Beitrag von Kontrapolis vom 23. März 2025 in untergrundblättle.ch
Siehe dazu auch unser Dossier: Alexa: Alles, was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden – durch Amazon-Mitarbeiter und Geheimdienste