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„Schwarzer Donnerstag“ in Stuttgart: Milde Urteile gegen Polizisten
„Drei Jahre nach dem S21-Polizeieinsatz verurteilt das Gericht drei Polizisten zu Geld- und Bewährungsstrafen. Der Opferanwalt kritisiert „Alibi-Urteile“.
Die Enttäuschung ist ihm anzumerken: „Ich halte diese Alibi-Urteile für zu milde – gerade bei der Schwere der Verletzungen“, kommentiert der Freiburger Opferanwalt Frank-Ulrich Mann die Strafbefehle des Amtsgerichts Stuttgart gegen drei Polizisten. Diese waren am 30. September 2010 am gewaltsamen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner beteiligt. Bei dem „schwarzen Donnerstag“ wurden mehr als 400 Demonstranten teilweise schwer verletzt. Besonders der Einsatz von Wasserwerfern sorgte für große Aufregung, das Bild des an den Augen blutenden Rentners Dietrich Wagner, der durch den Beschuss fast vollständig erblindete, ging um die Welt…“ Artikel von Timo Reuter und Clemens Dörrenberg vom 27. 08. 2013 in der taz online . Siehe dazu:
- Mit zweierlei Maß
„Das Stuttgarter Amtsgericht verurteilt drei Polizisten, die bei den Protesten gegen S21 allzu gewalttätig gegen Demonstranten vorgingen. Gut so! Sieben Monate auf Bewährung für den Verlust des Augenlichtes? Die Strafbefehle des Stuttgarter Amtsgerichts gegen drei Polizisten scheinen milde – für die Opfer der massiven Polizeigewalt vom „schwarzen Donnerstag“ vor drei Jahren müssen sie wie eine Verhöhnung wirken. Zumal die Strafen nicht einmal bewirken, dass die verantwortlichen Beamten aus dem Dienst suspendiert werden…“ Kommentar von Timo Reuter vom 27. 08. 2013 in der taz online
- Siehe zu den Ereignissen vom 28.09.-30.09.2010 im LabourNet-Archiv „Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21“