Polizeiliche Vorratsspeicherung von Versammlungen in Berlin

Klammheimlich wurde ab 2004 von der Berliner Polizei eine “Stadtweite Veranstaltungsdatenbank” aufgebaut, in der u.a. personenbezogene Daten von Anmeldern politischer Versammlungen für drei Jahre auf Vorrat gespeichert werden. Durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde jetzt die Errichtungsanordnung und die genaue Ausgestaltung dieser Datenbank bekannt. Der Einblick in dort gespeicherte Daten gestaltet sich indes aufwändig, denn Auskunftsersuchen von Betroffenen werden diesbezüglich erst seit 2013 korrekt beantwortet und auch sonst obsiegt oft die Geheimniskrämerei…“ Gastbeitrag von Henriette Sodenberg und Klaus-Dieter Kohlmeier vom 28.02.2014 bei Netzpolitik externer Link

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