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Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21
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Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-Gegner war rechtswidrig
„Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, 18. November, den brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-Gegner am 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) für rechtswidrig erklärt. Die Parkschützer begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und fordern eine dringend notwendige Politikwende der Landesregierung: konsequente Aufklärung der politischen Verantwortung, Anerkennung und Entschädigung der Opfer…“ Beitrag bei den Beobachter News vom 18. November 2015 . Siehe dazu:
- Aus dem Text: „… „Das Gericht bestätigt unser Verständnis des Versammlungsrechts; das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Das Urteil ändert aber nichts daran, dass die vielen Geschädigten bis heute vergeblich auf Anerkennung und Entschädigung warten. Kurz vor der letzten Landtagswahl haben Grüne und SPD im Untersuchungsausschuss noch ein Sondervotum abgegeben, das den schwarzen Donnerstag als rechtswidrig verurteilte – jetzt als Landesregierung vertreten Grün-Rot vor Gericht die Position von Mappus & Co. Statt eine ehrliche und seriöse Aufarbeitung der Vergehen am Schwarzen Donnerstag zu befördern und zu unterstützen, drückt sich Ministerpräsident Kretschmann vor der Verantwortung und macht den Schwarzen Donnerstag und seine Folgen zum Tabu-Thema. Das muss sich ändern, Herr Kretschmann: Sorgen Sie dafür, dass alle Verfahren gegen S21-Gegner eingestellt werden!“ …„
- Die Entschädigungsansprüche der S21-Gegner*innen aus den Polizeiübergriffen sind ja neulich erst verjährt: “ Stuttgart 21 – Schwarzer Donnerstag: 5. Jahrestag – 5 Jahre Strafvereitelung. Demozüge und Kundgebung am 30.9.2015 am Stuttgarter Hauptbahnhof“ – Materialsammlung imLabourNet Germany bis 7. Oktober 2015