Rassist sein bei der Polizei? Darf man. Wenn man Beamtenstatus hat…

PRO ASYL: Rassismus verursacht tödliche Verhaltensweisen„… Es waren Nachrichten wie:Wir sind aus Cottbus und nicht aus Ghana, wir hassen alle Afrikaner!“ „Ich bin die einzige Person gewesen, die sich offen dagegen ausgesprochen hat, solche fremdenfeindlichen Sätze in den Mund zu nehmen und gesagt hat: Das geht nicht, wir sind Polizeibeamte“, erzählt Neumeyer. Doch nicht nur die Polizeischüler hätten so gesprochen, sondern auch die Ausbilder. Die Polizei Sachsen erklärt auf Panorama 3-Nachfrage, sie habe „keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von rassistischen und antisemitischen Tendenzen“ beim Lehrpersonal feststellen können. Simon Neumeyer ist sich aber sicher, was er gehört hat. Er vermutet allerdings ein größeres, ein strukturelles Problem. (…) Von den 50 auffälligen Beamten wurden nur vier entlassen. Die auffälligen Angestellten dagegen wurden sofort gekündigt – bei vergleichbaren Taten. Nur ein Fall eines Angestellten ist so frisch, dass darüber noch nicht entschieden wurde. Der Grund für diesen Unterschied liegt im Beamtenrecht, sagt der Kieler Anwalt Prof. Josef Konrad Rogosch. „Dann greift ein althergebrachter Grundsatz: die Fürsorgepflicht. Die gebietet Schutz für den Beamten durch den Dienstherrn“, sagt Rogosch. Einem Angestellten könne man auch auf Verdacht kündigen. Beamte dagegen können nur wegen besonders heftiger Vergehen entlassen werden, rechte Sprüche gehören meistens nicht dazu. Wenn Polizisten mit rechtem Gedankengut auffallen, ist der Ablauf immer der gleiche: Es wird ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet – und immer auch ein Strafverfahren. So lange das Strafverfahren läuft, ruht das Disziplinarverfahren. Dieser Prozess kann sich über Monate ziehen und sich positiv für den Betroffenen auswirken. Denn häufig gilt: je länger das Verfahren, desto milder das Urteil. Hinzu kommt, dass das Strafverfahren häufig ohne Ergebnis eingestellt wird, weil beispielsweise Rassismus allein keine Straftat ist…“ – aus dem Beitrag „Rechte Polizisten – durch Beamtenstatus geschützt?“ von Katrin Kampling am 14. Januar 2020 beim NDR externer Link, worin auch deutlich gemacht wird, dass es da auch noch ein „Problem der Dunkelziffer“ gibt…

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