„Normal antisemitisch“ darf man als Polizist schon sein, nicht nur in Bayern. Und mit nicht uniformierten Gesinnungsfreuden zusammen arbeiten, sowieso – nicht nur in Essen.
„… Im Zuge der Überprüfungen im Fall Thorsten W. in Hamm stieß die Polizeiführung auf weitere drei Mitarbeiter, die sich im Internet rassistisch geäußert hatten. Einer der Verdächtigen gehörte bisher der lokalen AfD an, ein anderer soll Sympathien für Reichsbürger bekundet haben. Zudem bestätigte Reul Ermittlungen gegen zwei Polizisten in Aachen, die während ihres Einsatzes nahe einer Synagoge ein Video mit Sprüchen wie „Sieg Heil“ abgespielt und offenbar versehentlich über Funk verbreitet hatten. Reul betonte, er dulde keine Extremisten im Polizeidienst. Der CDU-Politiker fürchtet jedoch, dass bei nun genauerer Prüfung „noch ein paar weitere Fälle auftauchen werden“. Als Gegenmaßnahme ordnete Reul an, in jeder Polizeibehörde einen „Extremismusbeauftragten“ einzusetzen. Dort sollten Polizisten „außerhalb des Dienstwegs“ verdächtige Verhaltensweisen von Kollegen melden...“ – aus der Meldung „Rechtsextreme Polizisten“ am 05. März 2020 in der Süddeutschen Zeitung online über die dann immer als neu ausgegebenen Erkenntnisse aus zwei NRW-Städten. Siehe dazu einen Beitrag zu den „Live-Übertragungen“ in Aachens Polizeifunk, einen über uniformierte Antisemiten in Bayern – und was sie dürfen und was nicht – sowie einen Beitrag der Antifa aus Essen über das dortige Zusammenwirken mit Gesinnungsfreunden ohne Uniform…
- „Präsidium ermittelt gegen zwei Beamte“ am 29. Februar 2020 bei ntv meldete aus Aachen Ermittlungen zu offen bekannten Fakten: „… Im Aachener Polizeifunk sind „Sieg Heil“-Ausrufe aus einer Streaming-Serie zu hören gewesen, die nach ersten Ermittlungen aus einem Streifenwagen kamen, der zum Schutz vor einer Synagoge stand. Wie die Behörde am Freitagabend mitteilte, wird gegen zwei Beamte sowohl disziplinarrechtlich als auch strafrechtlich ermittelt. Die über den Polizeifunk verbreiteten Ausrufe stammen den Angaben zufolge aus der Amazon-Streamingserie „Hunters“. Sie seien im Funk am Donnerstag einem anderen Polizisten aufgefallen, der die Ausrufe gemeldet habe. Nach derzeitigem Stand sei ein technischer Fehler der Grund für die Übertragung gewesen, hieß es. Angeblich soll die Taste des Funkgerätes nicht absichtlich gedrückt worden sein, wie eine Polizeisprecherin zum Ermittlungsstand sagte. Bei der Auswertung der privaten Mobiltelefone der Beamten seien auf einem Gerät zweifelhafte Bilddateien gefunden, deren strafrechtliche Relevanz von der Aachener Staatsanwaltschaft geprüft werde. Unklar sei, ob die Dateien verbreitet oder empfangen wurden. Beiden Beamten sei bis auf Weiteres die Ausübung der Dienstgeschäfte untersagt. Die Ermittlungen würden aus Gründen der Neutralität im Polizeipräsidium Mönchengladbach geführt...“
- „Volksverhetzer in Uniform“ von Martin Bernstein am 05. März 2020 in der Süddeutschen Zeitung online zum Thema, nicht nur NRW, Sachsen, Mecklenburg, Niedersachsen…: „… Die Sache war aufgeflogen, als gegen einen früheren USK-Mann wegen eines möglichen Sexualdelikts ermittelt wurde. Auf dem Handy eines Polizisten stießen Ermittler auf eine Chatgruppe von mehr als 40 ehemaligen oder aktiven USK-Beamten. Dort waren zwei Videos mit antisemitischen Inhalten geteilt worden. Eines hatte strafrechtliche Folgen: Es zeigt ein jüdisches Kind, das auf einem Keyboard spielt – untermalt mit den Tönen einer Registrierkasse. 50 Tagessätze zu 70 Euro Strafe zahlen musste der 28 Jahre alte Beamte, der das Video verschickt und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte. Im zweiten Fall, orthodoxe Männer, die scheinbar zu dem extrem sexistischen Song „I Got Bitches“ tanzen , wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Selbst wenn es das Ziel gewesen sei, Juden lächerlich zu machen, gehe das nicht „über einen Ausdruck der Ablehnung oder Verachtung hinaus“, sei also keine Volksverhetzung. „Moralisch verwerflich“ sei das Video gleichwohl, schreibt Herrmann. Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, will es darauf nicht beruhen lassen: „Ich werde nachfassen, ob das Ergebnis der Einstufung des zweiten Videos als nicht volksverhetzend unter Einbeziehung des Antisemitismusbeauftragten der Staatsanwaltschaft zustande gekommen ist“, sagte sie am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme. „Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.“ Die Fotos von Hakenkreuzschmierereien in einem Münchner Park, die ein USK-Beamter auf seinem Handy gespeichert, aber nicht in der Gruppe geteilt hatte, wurden als nicht strafbar bewertet. Für ein öffentliches Verwenden oder Verbreiten der Bilder gebe es bislang keine Anhaltspunkte. Zwei Verfahren nach Beleidigungsanzeigen wurden gegen jeweils 500 Euro Geldauflage eingestellt. Videos, auf denen zu sehen war, wie Polizisten beim Taser-Training absichtlich mit Elektroschocks verletzt wurden, hatten „mangels öffentlichem Interesse“ und ausbleibender Anzeige des Geschädigten keine strafrechtlichen Folgen…“
- „ESSQ übt scharfe Kritik an Essener Polizei“ am 05. März 2020 bei Essen stellt sich quer ist eine Mitteilung zu den rechtsradikalen Aktivitäten außerhalb der Streifenwagen und Reviere: „… Im Nachgang der rechtsradikalen Versammlung am 01.03.2020 übt das Bündnis Essen stellt sich quer scharfe Kritik an der Essener Polizei: Nur durch das gezielte Zurückhalten von Informationen konnte die Versammlung weitestgehend ohne Gegenprotest durch Essen marschieren. Dazu erklärt Christian Baumann vom Bündnis Essen stellt sich quer: „Durch das gezielte Zurückhalten von Informationen hat die Essener Polizei Rechtsradikalen in die Karten gespielt. Mit Verweis auf den Datenschutz hatte die Polizei im Vorfeld der rechtsradikalen Versammlung nichts über die Demonstration, die von einem landesweit bekannten Rechtsradikalen organisiert wurde, preisgegeben. Nicht einmal das Motto der öffentlichen Versammlung wurde anfragenden Journalist*innen genannt.“ „Durch das wohlwollende Agieren der Polizei haben die Rechtsradikalen genau das bekommen, was sie sich gewünscht haben: Einen weitestgehend ungestörten Demonstrationszug durch die Essener City“, erklärt Baumann. Der Sprecher weiter: „Dass die Versammlungsbehörde den Rechtsradikalen auch das Passieren an der Alten Synagoge ermöglicht hat, ist eine Schande! Die Polizei wusste, dass der Anmelder Dominik Horst Roeseler überregional gewaltbereite Hooligan- und rechtsradikale Strukturen mobilisieren würde.“ Die Polizeiführung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie sehenden Auges die Strategie einer im geheimen stattfindenden Mobilisierung der Rechtsradikalen unterstützt hat...“