Mehr Gesichtserkennung durch Polizeibehörden – Auch auf EU-Ebene mehr biometrische Daten

Dossier

#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!„Der Abgleich von Lichtbildern bei deutschen Polizeibehörden ist auch im vergangenen Jahr wieder stark angestiegen. Das geht aus einer Statistik hervor, die auf Angaben des Bundesinnenministeriums im Rahmen einer Kleinen Anfrage beruht. Demnach wurden im Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 2020 insgesamt 76.535 Abfragen vorgenommen. Im Jahr zuvor waren es noch rund 54.000 Abfragen, der Anstieg beträgt demnach mehr als ein Drittel (2018: 41.000, 2017: 27.000). Die meisten Suchläufe stammen der Statistik zufolge von den Kriminalämtern, dort ist auch die größte Zunahme zu verzeichnen…“  Beitrag von Matthias Monroy vom 25. Januar 2021 bei Netzpolitik externer Link und mehr daraus/dazu:

  • Automatisierte Gesichtserkennung: Datenschutzkonferenz fordert Beschränkungen, dem Einsatz der Systeme müssten juristisch enge Grenzen gesetzt werden New
    „Deutsche Behörden nutzen ohne konkrete Rechtsgrundlage vielfach automatisierte Gesichtserkennung. Nun will die Ampel-Regierung biometrische Fahndung erlauben. Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnt vor den tiefen Grundrechtseingriffen. Die DSK sieht den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, insbesondere im öffentlichen Raum, als Gefahr für die Grundrechte an, auch weil zahlreiche Personen erfasst werden, „die dafür keinerlei Anlass gegeben haben“. Alexander Roßnagel, Vorsitzender der DSK, sagt: „Maßnahmen, die so tief in Grundrechte vieler Menschen eingreifen, setzen eine spezifische gesetzliche Grundlage voraus.“ Der Ausgestaltung einer solchen Rechtsgrundlage seien durch europäisches und deutsches Recht enge Grenzen gesetzt. Roßnagel nennt die EU-KI-Verordnung und EU-Grundrechtecharta, sowie das deutsche Grundgesetz und die Landesverfassungen als juristische Leitplanken. (…) In der DSK tagen die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes. Ihre Mission: die Datenschutzgrundrechte wahren und das Datenschutzrecht weiterentwickeln. In halbjährlichen Entschließungen veröffentlichen sie datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen, die nicht rechtlich bindend sind. Diese Entschließung, die einstimmig verabschiedet wurde, ist besonders aktuell, denn gerade wird das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung heiß verhandelt. Um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu vereinfachen, soll die Polizei in Zukunft Fotos und Stimmdaten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen können. Und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll durch einen biometrischen Abgleich von Internetdaten Identitäten von Asylsuchenden ermitteln.“ Beitrag von Lilly Pursch vom 25. September 2024 bei Netzpolitik.org externer Link

  • Grundrechte in Gefahr: Gesichtserkennung durch Berliner Staatsanwaltschaft und Bayerns Innenminister fordert Überwachung mit Live-Gesichtserkennung
    • Bayerns Innenminister fordert Überwachung mit Live-Gesichtserkennung​
      „Die bayerische Polizei soll eine Live-Gesichtserkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Raum vornehmen können. Dafür setzt sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein. „Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können“, fordert der Politiker. Er will dafür laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) bereits installierte Kameras in Bahnhöfen oder auf größeren Plätzen nutzen. Probleme mit dem Datenschutz sehe er nicht: „Es ist klar, dass Fotos, die keinen Treffer ergeben, sofort wieder gelöscht werden.“ Sollte ein Programm Alarm schlagen und eine Übereinstimmung melden, müssten die Polizisten laut dem Innenminister zunächst prüfen: „Stimmt das auch wirklich?“ Denn auch die Software mache Fehler, erklärte Herrmann gegenüber dem BR. Trotzdem zeigte er sich zuversichtlich, Fahndungserfolge mit dieser Technik wesentlich zu steigern. (…) Doch nun will er zusätzlich auf den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr verzichten. Diese Überwachungsform galt bei den Verhandlungen über die KI-Verordnung der EU als heißes Eisen. Die Endfassung sieht vor, dass eine Echtzeit-Identifikation „zeitlich und örtlich begrenzt“ möglich sein soll: zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr „einer konkreten und gegenwärtigen terroristischen Bedrohung“. Als weiterer Zweck wird die Lokalisierung oder Identifizierung von Verdächtigen im Zusammenhang mit mehreren schweren Straftaten genannt. (…) Der bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, bringt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan vor: „Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen, die sich auf diesen öffentlichen Plätzen fortbewegen und aufhalten“, monierte er gegenüber dem BR. Auch die Alltagstauglichkeit sei zweifelhaft: Selbst wenn die Trefferquote bei 98 Prozent liege, würden etwa am Münchner Hauptbahnhof noch Hunderte Menschen fälschlicherweise aus dem Verkehr gezogen. (…) Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bewerte die Fernverarbeitung biometrischer Daten im öffentlichen Raum aber als unverhältnismäßigen Eingriff. Auch die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern warne bei automatisierter Gesichtserkennung vor „erheblichen Risiken“. (…) Ein Mitarbeiter der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert betonte jüngst: „Angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und ein Live-Abgleich der Gesichtsbilder von Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, gegen die Verfassung verstößt.“…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 23. August 2024 bei heise online externer Link
    • Grundrechte in Gefahr: Datenschutz-Behörde prüft Gesichtserkennung durch Berliner Staatsanwaltschaft
      Erst nach einer Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus erfuhr die Berliner Datenschutzbeauftragte davon, dass bei Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft Software zur Gesichtserkennung eingesetzt wurde. War das überhaupt erlaubt? (…) In der Antwort auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco schreibt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport: „Systeme, durch die Bildmaterial von Personen und Fahrzeugen erstellt und zeitgleich oder anschließend anhand einer Software biometrisch abgeglichen wird, wurden bislang in sechs bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahren eingesetzt“. Stattgefunden hätten die Maßnahmen jedoch im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen. Die Anlässe seien schwerer Bandendiebstahl und Raub gewesen.
      Der Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung betrifft viele Grundrechte. Im Rahmen der KI-Verordnung diskutierte die Europäische Union sogar Verbote dieser Technologie, einigte sich jedoch nur auf teils windwelweiche Einschränkungen. Nach wie vor fordern Fachleute und auch Ampel-Abgeordnete strengere Regeln auf nationaler Ebene.
      Bereits zuvor gab es scharfe Kritik am Einsatz von Gesichtserkennung durch die Polizei in Sachsen und Brandenburg. Eingesetzt wird die Überwachungstechnologie darüber hinaus bereits in etlichen Bundesländern. Inwiefern das überhaupt rechtens ist – unklar
      …“ Beitrag von Sebastian Meineck vom 23.08.2024 in Netzpolitik externer Link
  • [Albtraum für Grundrechte] Polizeien sollen nach Gesichtern im Internet suchen: Biometrische Überwachung auch in öffentlichen sozialen Netzwerken geplant
    „Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig für ihre Ermittlungen im Internet auch Software zur Gesichtserkennung benutzen dürfen. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. (…) Die Ministeriumssprecherin betonte, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um »Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum«. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst. Die geplante Änderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden müsste, soll aber auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz beinhalten. (…) Seit 2008 dürfen deutsche Polizeien sowie der Zoll im Rahmen von Ermittlungen Gesichter mit einer Datei zur Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) vergleichen. Dazu haben die Beamten Zugriff auf rund sechs Millionen Bilder von etwa vier Millionen Personen, die von der Polizei einer Straftat verdächtigt wurden oder Asyl beantragt haben. Einen Einsatz in Echtzeit hatten das BKA und die Bundespolizei in Mannheim sowie Berlin erprobt, aber nie eingeführt. In bislang begrenztem Umfang ist ein solcher Echtzeit-Einsatz von Gesichtserkennung derzeit nur aus dem Bundesland Sachsen bekannt. Bilder der dort in Grenznähe zu Polen aufgestellten Technik werden jedoch auch anderen Bundesländern in Amtshilfe zur Verfügung gestellt. Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennung auszuweiten. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Angehörigen Daniela Klette. (…) Der Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Marcel Emmerich, sagte dem RND, es müsse verhindert werden, »dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft – oft durch intransparente Algorithmen – flächendeckend erfasst und ausgewertet werden«. Der einstige Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, sagte dem RND: »Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.«…“ Agenturmeldung vom 11. August 2024 in Neues Deutschland online externer Link, siehe auch:

    • Was das Innenministerium zur Gesichtserkennung plant: Künftig sollen Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen können, um sie zu finden. Dieser Vorschlag aus dem Innenministerium ist ein Albtraum für Grundrechte.
      „… Dass die Polizei Gesichtserkennungssoftware nutzen darf, ist nicht neu. Seit mehr als 15 Jahren setzt etwa das Bundeskriminalamt (BKA) das Gesichtserkennungssystem GES ein, mit dem die Polizeibehörde Bildmaterial von nicht-identifizierten Verdächtigen mit der polizeilichen Inpol-Datenbank abgleicht. An Faesers Entwurf ist anders, dass der Abgleich von Bildmaterial nun nicht mehr gegen polizeiliche Datenbanken, sondern auch mit Daten aus dem Internet erfolgen können soll. Das bezieht sich auf Internet-Informationen, die „öffentlich zugänglich“ sind – etwa Partyfotos von Facebook oder Schnappschüsse von Flickr. Auch soll der Abgleich nicht speziell auf Gesichter beschränkt sein, sondern auch mit anderen Daten aus dem Netz erfolgen können. Dazu könnte beispielsweise die Gangart von Menschen gehören, die recht einzigartig ist und die sich bei Videos vergleichen lässt. Für biometrische Abgleiche lassen sich auch Stimmprofile nutzen. Außerdem, so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage von netzpolitik.org, sollen neue Befugnisse zur „automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten“ geschaffen werden. Bei diesen Befugnissen wird es auf die Details ankommen. So fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2023 ein Urteil zum Einsatz automatisierter Datenauswertung bei der Polizei und formulierte, dass bei „besonders daten- und methodenoffenen“ Befugnissen die Eingriffsschwelle hoch sein muss.
      Die Richter setzten im Bereich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit dem sogenannten Palantir-Urteil der digitalen Rasterfahndung enge Grenzen. Zudem liegen weitere Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze mit Regelungen zur automatisierten Datenanalyse vor. (…) Bei der automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten geht es um mehr als nur den Abgleich von Fotos, Videos oder Audio-Dateien, es geht um die Vernetzung und Rasterung bestehender Datensysteme. Für das ganze Vorhaben sollen mehrere Gesetze geändert werden, etwa das Bundespolizeigesetz und das BKA-Gesetz. Was Nancy Faeser offenbar explizit nicht will, ist eine „Echtzeit“-Überwachung. Damit ist beispielsweise die Live-Auswertung von Videoüberwachungsaufnahmen gemeint. Wann eine Auswertung aber „Echtzeit“ ist und wann „retrograd“ – also im Nachhinein -, kann zum definitorischen Unterschied verkommen. Etwa wenn man große Mengen Bild- und Videomaterial leicht zeitverzögert analysieren lässt. Schon bei der kürzlich in Kraft getretenen KI-Verordnung war diese formale Unterscheidung kritisiert worden. Während die KI-Verordnung Echtzeit-Erkennung stark einschränkt, gibt es für nachträgliche Erkennung viel Spielraum. (…) Laut einem Bericht der taz geht es nicht nur darum, Verdächtige zu finden, sondern auch Zeugen und Opfer von Straftaten. (…) Der biometrische Abgleich von Fotos soll nicht nur dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei, sondern auch Landespolizeien erlaubt werden. Dabei geht es nicht nur um Terrorismus. Erfasst wäre alles, was die Schwelle von Straftaten von „erheblicher“ Bedeutung erreicht. Darunter kann etwa Drogenhandel, Diebstahl in organisierter Form oder Beihilfe zur illegalen Einreise fallen. (…) Erik Tuchtfeld vom Digitalverein D64 sagt, die Pläne des BMI führten „zur Totalüberwachung des öffentlichen Raums. Jedes auf Social Media veröffentlichte Urlaubsfoto wird auf Zufallstreffer im Hintergrund ausgewertet, die Handys der Bürger:innen in Zukunft also immer auch als Überwachungskameras des Staates verwendet.“ Das sei mit einer liberalen Gesellschaft unvereinbar. Kilian Vieth-Ditlmann von Algorithmwatch kommentiert: „Uns irritiert der Vorstoß des Ministeriums, weil biometrische Erkennungsverfahren in der gerade verabschiedeten europäischen KI-Verordnung geregelt werden.“ Dort sei der Einsatz von KI-Systemen, die massenhaft Gesichtsbilder aus dem Internet in einer Datenbank sammeln, „klipp und klar verboten“…“ Beitrag von Tomas Rudl & Anna Biselli vom 13. August 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Faesers Pläne bringen neue Massenüberwachung – Matthias Monroy kritisiert Technologien zur Gesichtserkennung bei der Polizei
      „Bislang darf die Polizei in Deutschland Gesichtserkennungstechnologien nur »historisch« nutzen. Fotos mit unbekannten Personen werden dazu mit einer riesigen Lichtbilddatei von bereits bekannten Verdächtigen sowie Asylsuchenden abgeglichen. Der Einsatz »live« ist den Behörden nicht erlaubt – jedenfalls auf Bundesebene. Bei den Länderpolizeien bröckelt diese Firewall längst, wie eine Recherche des »nd« zeigen konnte: In der Oberlausitz hat die Polizei an der Grenze zu Polen hochauflösende Kameras aufgestellt, um Gesichter zu fotografieren. Diese würden ebenfalls nur »historisch« genutzt, also nachträglich von Polizeibeamten mit bereits vorliegenden Bildern verglichen, hieß es von der sächsischen Polizei. Mindestens für Berlin, das diese Anlage mitnutzen darf, scheint dies aber nicht zu stimmen, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem »nd« bestätigte. Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesänderung zur Suche mithilfe von Lichtbildern im Internet wird nun eine weitere gewichtige Hürde zum Einsatz von Gesichtserkennung schleifen. Zwar heißt es, ein Echtzeit-Einsatz »in der Öffentlichkeit« sei nicht vorgesehen. Doch was sind das Internet und Soziale Medien anderes, wenn nicht Öffentlichkeit? Wenn sich die Polizei mit Bildern bestimmter Personen auf die Lauer legt und wartet, bis neue von ihnen gepostet werden oder in Videos auftauchen, um die Betroffenen anschließend zu verfolgen, handelt es sich trotz einer Verzögerung von wenigen Sekunden de facto um einen Echtzeit-Einsatz. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre aller Bürger darf dies aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, so regelt es jedenfalls die Datenschutz-Grundverordnung. Die geplante polizeiliche Nutzung von Gesichtserkennung im Internet ist außerdem eine Rasterfahndung und damit eine neue Massenüberwachung. Denn es wird dort die gesamte digitale Öffentlichkeit nach bestimmten Bildern gescannt – mit einer Software übrigens, die mitunter falsche Treffer liefert. Das hat nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, sondern auch für das Sicherheitsgefühl aller Nutzer im Internet. Diese werden sich zukünftig auch vom Staat stärker verfolgt fühlen und ihre Profile in Sozialen Medien vielleicht lieber auf »privat« stellen. Das ist keine Paranoia sondern Grund genug, die neuen Faeser-Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien abzulehnen.“ Kommentar von Matthias Monroy vom 11. August 2024 in Neues Deutschland online externer Link, siehe auch:

  • Sachsen: Polizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben
    Die Polizei in Görlitz hat in fast zwei Dutzend Verfahren stationäre und mobile Systeme für biometrische Überwachung eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte Sachsen zweifelt die angegebene Rechtsgrundlage an. Doch da es um richterliche Anordnungen geht, wird es kompliziert.
    Die sächsische Polizei hat bei 21 Ermittlungsverfahren automatisierte Gesichtserkennung für Videoüberwachungsaufnahmen eingesetzt. Das geht aus einer Antwort der Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf eine Beschwerde hervor, die wir im Volltext (PDF) veröffentlichen. Demnach hat die Polizei Görlitz etwa mit mobilen und stationären Geräten (PerIS) in Ermittlungsverfahren den Verkehr überwacht und die Aufnahmen später händisch und automatisiert ausgewertet. Dies ist laut der Datenschutzbehörde auf Grundlage richterlicher Anordnungen passiert. Die Polizei hatte die Überwachungstechnik ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde eingesetzt.Die Auswertung fand laut der Polizei bis auf ein Verfahren immer retrograd, also im Nachhinein statt. Ein biometrischer Echtzeit-Abgleich habe bisher nur in dem Verfahren stattgefunden, über welches „nd“ und netzpolitik.org im Mai 2024 berichtet hatten – hier waren Berliner Strafverfolgungsbehörden verantwortlich. Die richterliche Anordnung stützte sich dabei auf die Rasterfahndungsparagrafen 98a und 98b der Strafprozessordnung.
    Datenschutzbehörde sieht keine Rechtsgrundlage
    Die anderen biometrischen Überwachungen fanden auf Basis von §§100h und 163f StPO statt. Nach Einschätzung der Datenschutzbehörde seien das jedoch „keine Rechtsgrundlagen, auf die derartige ‚Scans‘ des öffentlichen Verkehrsraums gestützt werden können“. Die Datenschutzbehörde ist wegen der Unabhängigkeit der Gerichte nicht zuständig für die Prüfung richterlicher Beschlüsse, welche die Überwachung angeordnet hatten. Sie bewertet den Einsatz der Technik aber „abstrakt und unabhängig von konkreten Ermittlungsverfahren“ als „sehr kritisch“, weil diese in großer Zahl „nahezu ausschließlich unbeteiligte Dritte betreffen“ würden. Diese Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens verstärken sich laut der Behörde „exponentiell, wenn sich an derartige Bildaufzeichnungen eine biometrische Weiterverarbeitung der erhobenen Daten anschließt und von den Kameras erfasste Personen einem biometrischen Abgleich ihrer Gesichter mit Referenzbildern unterzogen werden“...“ Beitrag von Markus Reuter vom 12.07.2024 in Netzpolitik externer Link
  • Sachsen: Polizei hat verfassungswidrige Gesichtserkennung ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde eingesetzt
    „… Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte nach eigener Auskunft keine Kenntnis davon, dass die sächsische Polizei in der Vergangenheit Videoüberwachung mit Echtzeit-Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt hat. Die Landesdatenschutzbeauftragte hält den Einsatz der Technik für verfassungswidrig – und will nun beim sächsischen Innenministerium nachforschen. Das geht aus der Antwort auf eine Beschwerde (PDF) hervor, die netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht. In der Antwort der Behörde heißt es: „Angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und ein Live-Abgleich der Gesichtsbilder von Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, gegen die Verfassung verstößt.“ (…) Durch eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin und durch Recherchen des „nd“ und netzpolitik.org war im Mai bekannt geworden, dass die sächsische Polizei ein heimliches Observationssystem mit hochauflösenden Kameras und Gesichtserkennung einsetzt. Die Kameras können in parkenden Fahrzeugen verbaut oder stationär montiert werden. Mit ihnen kann die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Details zur Funktionsweise des Systems unterliegen in Sachsen der Geheimhaltung, sagte ein Polizeisprecher gegenüber dem „nd“. (…) Nach Veröffentlichung des Berichtes hatte sich die sächsische Piratenpolitikerin Anne Herpertz mit einer Beschwerde an die zuständige Landesdatenschutzbehörde gewandt. Herpertz nennt es „erschreckend“, dass erst ihre Anfrage dazu geführt hat, dass die Praxis der Gesichtserkennung in Echtzeit überhaupt thematisiert und untersucht wird. (…) Die sächsische Datenschutzbeauftragte will sich bei Herpertz wieder melden, sobald zweifelsfrei feststehe, welche Maßnahmen mit welcher Eingriffstiefe die Polizeidirektion Görlitz mit dem „Personen-Identifikations-System“ durchgeführt hat und ob diese Maßnahmen ausdrücklich richterlich angeordnet worden waren oder nicht. Beitrag von Markus Reuter vom 7. Juni 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Polizeiliche Gesichtserkennung auch in anderen Bundesländern: Sachsen leistet seit 2021 bundesweit Amtshilfe zur Rasterfahndung
    „Ein mobiles Gesichtserkennungssystem aus Sachsen wird auch von der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eingesetzt. Das macht die sächsische Staatsregierung nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der linken Landtagsabgeordneten Jule Nagel öffentlich. Bei der in Amtshilfe eingesetzten Anlage handelt es sich um Observationstechnik, mit der die Polizei Verdächtige heimlich verfolgt. Ein ähnliches, aber weitgehend stationäres System betreibt die Polizeidirektion Görlitz an der polnischen Grenze in der Oberlausitz. Zunächst war ein Einsatz der heimlichen mobilen Technik nur aus Berlin bekannt geworden. Diese besteht aus hochauflösenden Kameras, die in parkenden Fahrzeugen oder auch Immobilien versteckt sind. Damit will die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Hierzu greift das System auf eine Referenz-Datenbank zurück, in der Gesichter oder Kennzeichen gesuchter Personen und ihrer Fahrzeuge gespeichert sind. Wie in Berlin erfolgen die nun bekannt gewordenen Einsätze in den vier anderen Bundesländern im Bereich der Eigentumskriminalität. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen 2021, dort war das System bis 2023 aktiv. In Baden-Württemberg begann der Einsatz 2022, in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen 2023; in diesen Bundesländer dauerte der Betrieb laut der sächsischen Staatsregierung auch 2024 an. (…) In Berlin wird das System auf Basis des Rasterfahndungs-Paragrafen der Strafprozessordnung eingesetzt. Demnach dürfen alle von der Technik erfassten Daten von Personen »mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden«. Ob dieser Paragraf 98a auch in den anderen vier Bundesländern maßgeblich war, lässt die Antwort von Sachsens Staatsregierung offen: Die Einsätze seien »auf Grundlage der Regelungen in der Strafprozessordnung« erfolgt.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 28. Mai 2024 bei Neues Deutschland online externer Link
  • Überwachungstechnik: Heimliche Echtzeit-Gesichtserkennung und Kfz-Scanning in Sachsen und Berlin
    • Echtzeit-Gesichtserkennung und Kfz-Scanning in Sachsen und Berlin
      Mit einem leistungsstarken Observationssystem werden Kfz-Kennzeichen und Gesichtsbilder von Fahrern aufgenommen und mit einer Fahndungsdatenbank abgeglichen. Die sächsische Polizei hat ein heimliches Überwachungssystem mit hochauflösenden Videokameras und biometrischer Gesichtserkennung entwickeln lassen, die quasi in Echtzeit arbeiten. Dieses wird mittlerweile nicht nur in Sachsen vor allem im grenznahen Raum eingesetzt, sondern auch in Berlin. „Bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist in zwei Verfahrenskomplexen im Bereich der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität Gesichtserkennungssoftware eingesetzt worden“, erklärte die Berliner Innensenatsverwaltung bereits Anfang März auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. „Der Einsatz erfolgte unter Nutzung von Sach- und Personalmitteln, die in Amtshilfe zur Verfügung gestellt wurden.“ Wie jetzt herauskam, erfolgt der biometrische Abgleich mit Fahndungsdateien dabei nahezu live. Für die Ermittlungen in Berlin stellte das sächsische Landeskriminalamt (LKA) über seine Regionalstelle in Görlitz ein Amtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt. (…)
      Gesichtserkennung in Echtzeit ist besonders umstritten
      Live-Gesichtserkennung galt bei den Verhandlungen über die neue KI-Verordnung der EU lange als besonders heißes Eisen. Das EU-Parlament forderte anfangs ein Verbot biometrischer Massenüberwachung, die Mitgliedsstaaten wollten davon aber nichts wissen. Die finale Fassung sieht vor, dass eine Echtzeit-Identifikation „zeitlich und örtlich begrenzt“ möglich sein soll zur gezielten Suche nach Opfern von Entführungen, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder zur Abwehr „einer konkreten und gegenwärtigen terroristischen Bedrohung“. Als weiterer Zweck wird die Lokalisierung oder Identifizierung einer Person genannt, die im Verdacht steht, eine Reihe schwerer Straftaten begangen zu haben. Eine echte Hürde stellt dabei Einschränkung auf das „unbedingt erforderliche Maß“ Kritikern zufolge aber nicht dar: Auf der Suche etwa nach einem Verdächtigen könnte letztlich das ganze Land abgedeckt werden
      …“ Beitrag von Stefan Krempl vom 05.05.2024 in heise news externer Link
    • Überwachungstechnik: Polizei in Sachsen observiert mit Gesichtserkennung
      „… Bei der Videoüberwachung gehörte die Polizei in Sachsen schon immer zu den Pionieren. (…) Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die sächsische Polizei auch ein heimliches Observationssystem mit hochauflösenden Kameras und Gesichtserkennung einsetzt. Diese können entweder in parkenden Fahrzeugen verbaut oder stationär montiert werden. So kann die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. (…) Der erste bekanntgewordene Einsatz der verdeckten Observationstechnik aus Sachsen erfolgte in Berlin im Bereich der „grenzüberschreitenden Bandenkriminalität“. (…) Die Aufnahmen werden mit bereits im System vorhandenen Lichtbildern abgeglichen. Diese Datenbank speist sich aus Bildern, die von Polizisten „händisch ausgewählt und manuell in das System eingepflegt“ werden. Ein automatischer Abgleich mit anderen polizeilichen oder europäischen Informationssystemen erfolgt angeblich nicht. Das System kann Gesichtsbilder „mit der zeitlichen Verzögerung von wenigen Sekunden“ verarbeiten, wie die Berliner Staatsanwaltschaft bereits dem „nd“ mitgeteilt hatte. Alle im Umkreis erfassten Personen würden mit Bildern von Tatverdächtigen aus einem konkreten Ermittlungsverfahren abgeglichen, erklärte der Sprecher. Entdeckt die Software eine verdächtige Person, wird der Fund durch einen Polizeibeamten überprüft. „Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können“, erläutert nun der Berliner Innensenat. Einsätze der Technik erfolgten „zur Identifizierung von Tatverdächtigen und zur Aufhellung von Fluchtrouten und bei der Tat genutzten Wegen bekannter Tatverdächtiger“. Um welche konkreten Verfahren es sich handelt, beantwortet der Senat nicht. In einem Fall werde wegen einer „internationalen Kraftfahrzeugverschiebung“ ermittelt, in dem anderen wegen eines schweren Raubes an einer Tankstelle. Diese Tat werde einer Gruppierung zur Last gelegt, die „regelmäßig bandenmäßig schwere Tresordiebstähle“ an Tankstellen begehen soll. Einer der Vorfälle sei „zu einem schweren Raub eskaliert“. (…) Als rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung nennt die Berliner Staatsanwaltschaft den Paragraf 98a der Strafprozessordnung. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden „erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert“ wären. Nach diesem Gesetz dürfen alle von der Technik erfassten Personen „mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden“. Wie oft die Polizei Sachsen die „Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen“ bereits eingesetzt hat und ob diese Einsätze erfolgreich waren, ist dort angeblich mangels Statistiken nicht bekannt. In Berlin habe es „bislang eine bestätigte Personenidentifizierung“ gegeben, heißt es in der Antwort. Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin „keine flächendeckende Überwachung“. Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, widerspricht: „Eine solche Maßnahme greift in erheblichem Maße in die Rechte von völlig Unbeteiligten ein, weil je nach Umständen eine Vielzahl von Personen erfasst wird“. Die Strafprozessordnung erlaube eine solche Maßnahme nicht…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 3. Mai 2024 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Siehe auch unser Dossier: Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!
  • Mehrere Bundesbehörden rüsten Gesichtserkennung auf: Polizeiliche Fotodatenbank durchbricht Fünfmillionenmarke
    »Jetzt wird deutlich, wie gut die Polizeiarbeit funktionieren würde, wenn sie durch Technik, KI und Gesichtserkennung unterstützt würde«, hatte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) anlässlich der Verhaftung der RAF-Gesuchten Daniela Klette gesagt. Was der Funktionär verschweigt: Seit 2008 gibt es unter dem Kürzel GES ein Gesichtserkennungssystem beim Bundeskriminalamt (BKA), das von allen Landespolizeien, der Bundespolizei sowie dem Zoll genutzt wird. Damit können unbekannte Personen anhand von Fotos identifiziert werden – sofern sie bereits mit einem Lichtbild in der größten bundesweiten Polizeidatenbank Inpol gespeichert sind. Sowohl die Zahl der Abgleiche als auch der Treffer steigt jährlich rasant. Ähnliches gilt für die Personen, zu denen biometrische Fotos für einen Abgleich vorliegen: Deren Zahl liegt nun erstmals über 5 Millionen, schreibt das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag. Demnach speichert das BKA im GES rund 7,3 Millionen Bilder zu 5,1 Millionen Menschen – eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um rund zehn Prozent. Wegen vorgeschriebener Löschfristen wurden rund 358 000 Fotos aus der Datei entfernt, im gleichen Zeitraum kamen aber fast eine Million Fotos hinzu. Die Gesichtsbilder in der BKA-Datei stammen aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, die entweder von der Polizei oder von Ausländerbehörden vorgenommen werden. (…)
    Das BKA will die Gesichtserkennung nun weiter verbessern. Nachdem die Wiesbadener Behörde bereits auf eine 3D-Technik umgestiegen ist, wird nun an einer Methode zur künstlichen Alterung von Gesichtern getüftelt. Damit könnten alte Fahndungsfotos wie jene zu den RAF-Gesuchten, auf denen die Menschen in jungen Jahren abgebildet sind, bearbeitet und auf einen mutmaßlich aktuellen Stand gebracht werden. Mit diesen Bildern könnten anschließend auch Polizeidatenbanken durchsucht werden. An dem Forschungsvorhaben des BKA ist die Hochschule Darmstadt beteiligt. Bislang nicht bekannt war, dass letztes Jahr auch die Bundespolizei zwei Systeme zur »teilautomatisierten Videoauswertung« beschafft hat. Anders als beim BKA, wo einzelne Fotos mit der Inpol-Datei abgeglichen werden, soll die Anwendung eine Videoauswertung von »Massendaten« erleichtern…“ Artikel von Matthias Monroy vom 27.03.2024 in ND online externer Link
  • Weiter aus dem Beitrag von Matthias Monroy vom 25. Januar 2021 bei Netzpolitik externer Link: „(…) Derzeit sind in INPOL-Z insgesamt 5,75 Millionen Portraitfotos von 3,64 Millionen Personen gespeichert. (…) Auch in EU-Datenbanken werden zunehmend biometrische Daten gespeichert und verarbeitet. Seit drei Jahren verfügt das Schengener Informationssystem (SIS II) über ein AFIS, es umfasst derzeit 286.195 durchsuchbare Fingerabdrücke. (…) Weitere biometrische Daten sind auf EU-Ebene im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Jedem der dort enthaltenen 73,2 Millionen Anträge liegt ein Lichtbild bei, außerdem befinden sich in der Visumsdatei 64,3 Millionen Fingerabdruckblätter. Eurodac und VIS können auch jenseits von Asyl- und Visumsangelegenheiten genutzt werden. (…) Schließlich hat auch Interpol vor einigen Jahren ein Gesichtserkennungssystem eingerichtet, eine entsprechende Datenbank verzeichnet laut dem Bundesinnenministerium derzeit rund 82.000 Lichtbilder (2019: 69.000). Diese werden aus den Fahndungen, die bei Interpol eingehen, übernommen und durchsuchbar gemacht. Das BKA hatte der Speicherung und Verarbeitung deutscher Daten zunächst nicht zugestimmt. Die nun vorliegende Antwort lässt im Unklaren, ob die „fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung“ zur Teilnahme an dem Interpol-System weiter andauert oder ob das BKA nun eine endgültige Absage erteilt hat.“

Siehe auch zum Thema:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=185569
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