Durchgreifen im Schutz der Anonymität
„Bundesländer handhaben Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bei Großeinsätzen sehr unterschiedlich. Sollen Polizisten bei Großeinsätzen eindeutig identifizierbar sein? Ja, meinen meist die Demonstranten. Kritiker halten Nummern für ein Sicherheitsrisiko, das Beamten nicht zugemutet werden könne…“ Artikel von Bettina Grachtrup in Neues Deutschland online vom 19.08.2014 . Siehe dazu neu:
- Nummern für Hessens Polizisten
„Fünf Ziffern sollen künftig in Hessen helfen, Polizisten bei großen Demonstrationen besser zu identifizieren – falls es zu Anzeigen wegen Übergriffen kommt.“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger im Neuen Deutschland vom17. Dezember 2014 . Aus dem Text: „Diese Kennzeichnung hatten CDU und Grüne vor Jahresfrist in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Nun soll jeder Beamte jeweils drei fünfstellige individuelle Nummern mit der vorangestellten Länderkennung »HE« erhalten und somit bei Einsätzen selbstständig einen Wechsel der Nummer vornehmen können. »Dies dient dem Schutz der Polizeibeamten«, so der Minister. Auch die Oppositionsparteien SPD und LINKE begrüßten die Kennzeichnung, bemängelten allerdings die Art und Weise der Umsetzung. Ihre Kritik zielt vor allem darauf ab, dass die neue Regelung nicht per Gesetzgebungsverfahren eingeführt, sondern durch das Ministerium von oben verordnet wurde. Eine Verordnung könne im Gegensatz zu einem Gesetz auch jederzeit und ohne parlamentarische Beratung wieder zurückgenommen werden…„
- EU-Initiative ›Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte‹
Unterstützungsaufruf des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV vom 3. Dezember 2014 .- Aus dem Text: „… gemeinsam mit allen Mitgliedsorganisationen der EDA (Europäische Demokratische Anwältinnen und Anwälte) haben wir in den vergangenen Wochen Fakten zum Stand der Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in Europa zusammengetragen. Auf dieser Grundlage haben wir unter der Adresse www.police-identification-europe.org diese Daten in sieben Sprachen zusammengetragen sowie eine entsprechende Petition an die Organe der Europäischen Union (EU) verfasst – und bitten Euch hiermit um zweierlei: (a) Bitte zeichnet die Petition online und (b) verbreitet sie entsprechend weiter.„