„Deutscher Staatsbürger“ wegen Engagements für YPG verfolgt. Nicht von Erdogan, sondern von der Münchener Polizei.…
Einen Tag, bevor die spanische Polizei auf Erdogans Verlangen den deutschen Schriftsteller Dogan Akhanli festnahm, handelte bereits die bayerische – ganz ohne Erdogans Verlangen. Hausdurchsuchung in München wegen „verbotener Symbole“, womit ein YPG-Foto gemeint war, das ein Aktivist aus einer WG in „seinem“ Facebook gepostet hatte. In dem Bericht „Durchsuchung wegen eines Posts“ von Tanya Falenczyk am 17. August 2017 in der taz heißt es zu dem Polizeiüberfall auf eine WG: „Seit Mai weiß Ruß, der sich seit drei Jahren gegen das PKK-Verbot engagiert, dass die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsverbot gegen ihn ermittelt. Zum Zeitpunkt der Razzia war er in Griechenland, nur seine Mitbewohner waren in der Wohnung. Die Polizisten drohten damit, die Tür einzuschlagen, und hätten alle Räume „belagert“, obwohl nur gegen Ruß ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag, sagt einer der Mitbewohner. Es war, als stünden sie alle unter Verdacht: „Unsere Mitbewohnerin durfte nur mit offener Tür auf die Toilette. Eine Demütigung.““ (woran sich natürlich kein Polizist erinnern kann). Siehe dazu zwei weitere Beiträge
- „Razzia in München: USK stürmt Wohnung wegen YPG-Fahne auf Facebook-Profil“ am 17. August 2017 bei Klasse gegen Klasse , worin deutlich gemacht wird: „Es werden elektronische Geräte des Beschuldigten beschlagnamt. Trotz der Aufnahme der Personalien und der Feststellung, dass die gesuchte Person sich derzeit nicht in der Wohnung befindet, hört die Belagerung der restlichen Räume der Wohnung nicht auf: Die Polizei geht in alle Räume, obwohl ein Durchsuchungsbefehl nur für den Raum eines WG-Bewohners besteht. Auf die Aufrufe, die Zimmer zu verlassen, reagieren sie nicht. Die polizeiliche Provokation geht in eine sexistische Richtung: Eine Mitbewohnerin wird daran gehindert, die Tür des Badezimmers zu schließen. Auf ihre Forderung reagieren die Polizist*innen arrogant und ignorant. Gleichzeitig fordert ein USK-Polizist zwei Mitbewohner*innen rassistisch auf, sich nicht auf Türkisch, sondern auf Deutsch zu unterhalten. Die USK-Polizist*innen nutzen also jedes Mittel, um sich durchzusetzen und die Bewohner*innen einzuschüchtern. Für die Bewohner*innen ist es unmöglich, sich von den Blicken der Polizei zu befreien, da die „polizeiliche Begleitung“ nicht aufhört, obwohl gegen sie keine Ermittlungsverfahren vorliegen“.
- „Bundesregierung muss Kriminalisierung von YPG-Fahnen sofort rückgängig machen“ am 17. August 2017 von und bei Ulla Jelpke , worin unterstrichen wird: „Auf eine Kleine Anfrage hatte mir die Bundesregierung allerdings geantwortet, dass die YPG in Deutschland nicht verboten sei und ihre Fahne nur dann nicht gezeigt werden darf, wenn sie als Ersatzsymbol für die Fahne der verbotenen PKK diene. Die heutigen Razzien in Bayern zeigen einmal mehr, dass es sich hier um reine Gesinnungsjustiz handelt, die der Polizeiwillkür Tür und Tor öffnet“.