BGH verweigert Kunduz-Entschädigung: Schuld? Aber wir doch nicht
„… Es mögen im Nachhinein Hinterbliebene auftreten, deren Kinder ums Leben kamen, es mögen Witwen und Waisen offenkundig berechtigte Klage führen: Sie haben keinerlei Recht auf irgendwelche Entschädigung, noch nicht einmal dann, wenn sich deutsches Personal fahrlässig verhalten haben sollte. Der Bundesgerichtshof hat das am Donnerstag so entschieden und damit nur bekräftigt, was weltweit die selbstverständliche Regel ist. Nationalstaaten verbitten sich jede Be- und Verurteilung von außen, wenn sie die Welt mit Gewalt gestalten, und sei es per ferngesteuerter Drohne. Solange keine Kriegsverbrechen vorliegen, können die Staaten im Grunde verfahren, wie sie wollen. Täter werden in Kriegszeiten stets besser geschützt sein als Opfer, das vor allem wurde den Hinterbliebenen der Bombenopfer von Kunduz am Donnerstag in Karlsruhe kühl beschieden…“ Kommentar von Ullrich Fichtner vom 6. Oktober 2016 bei Spiegel online , zu den Details der BGH-Begründung siehe BGH-Pressemitteilung Nr. 176/2016 zum Urteil III ZR 140/15 vom 6. Oktober 2016
- Siehe auch: Die zivilen Opfer der Kriege
„Angehörige ziviler Opfer eines auf deutschen Befehl begangenen Massakers in Afghanistan haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Wie der Bundesgerichtshof letzte Woche bestätigte, kann Deutschland sich gegen afghanische Kläger auf das Prinzip der „Staatenimmunität“ berufen und die Zahlung von Entschädigung grundsätzlich verweigern. Damit setzt die deutsche Justiz ihre Rechtsprechung zugunsten der Bundeswehr und den Militärs anderer NATO-Streitkräfte fort. Bereits im Fall eines mutmaßlichen NATO-Kriegsverbrechens in der jugoslawischen Ortschaft Varvarin hatte das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, es gelte die Staatenimmunität. Mit derselben Argumentation haben deutsche Gerichte und der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Bundesrepublik zudem von der Zahlung einer Entschädigung an Opfer von Wehrmachts- und SS-Massakern in Griechenland befreit. Die Staatenimmunität, die Berlin für sich in Anspruch nimmt, befreit die Kriegführung von größeren finanziellen Risiken. Allein durch NATO-Luftangriffe im Afghanistan-Krieg kamen von 2008 bis 2015 mehr als 1.700 afghanische Zivilisten zu Tode. Bringen deutsche Militärs Zivilisten um, dann muss Berlin nach dem jüngsten Urteil nicht mehr damit rechnen, finanziell zur Verantwortung gezogen zu werden…“ Eigener Bericht vom 10.10.2016 von und bei „Informationen zur Deutschen Außenpolitik“ (german-foreign-policy.com)