Habemus EU-Grundrechte! Mit dem Vertrag von Lissabon wurde auch die Charta der Grundrechte der Bürger der Europäischen Union zu verbindlichem Recht
„Als am 1. November 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft trat, nahm davon die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kaum Notiz. Lediglich im Brüsseler Machtgefüge knirschte es: Hatte doch nun das Europäische Parlament deutlich stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten – und nutzte sie, etwa bei der Neuverhandlung des US-EU-Abkommens zur Übermittlung von Bankdaten zur Terrorismusbekämpfung. Spätestens seit diesem Frühjahr ist aber klar, dass sich deutlich mehr geändert hat als das institutionelle Machtgefüge der EU-Institutionen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde nämlich auch die Charta der Grundrechte der Bürger der Europäischen Union zu verbindlichem Recht, das sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten zu beachten ist. Und dies hat Konsequenzen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gleich in zwei Entscheidungen verdeutlichte…“ Artikel von Peter Schaar in telepolis vom 08.07.2014