Zuckerbrötchen und Peitsche. Mit einem überarbeiteten Gesetz will Sachsen die Versammlungsfreiheit ausweiten, doch es hagelt Kritik

Dossier

Sachsen: Versammlungsgesetz stoppen!Im sächsischen Koalitionsvertrag einigten sich CDU, SPD und Grüne darauf, das Versammlungsgesetz »bis 2021 praxisgerechter und verständlicher« zu gestalten. Nun soll das unter Federführung von Innenminister Armin Schuster (CDU) erarbeitete Gesetz verspätet am 1. September 2024, dem Tag der Landtagswahl, in Kraft treten. Ziel sei es laut Schuster, das »Recht auf Versammlungsfreiheit bestmöglich zu gewährleisten«. Andere widersprechen und halten kleine Verbesserungen – etwa den nun verankerten Schutz der Presse durch die Behörden – für ein medienwirksames Feigenblatt…“ Artikel von Marco Brás Dos Santos vom 22.09.2023 im Stadtmagazin kreuzer leipzig externer Link – siehe mehr daraus und weitere Informationen:

  • Das neue Versammlungsgesetz in Sachsen macht es ab 1.9. möglich: Demonstrationen in Dresden sollen bei Strafandrohung leiser werden, im Namen der Gesundheit… New
    In Dresden vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo in der Stadt demonstriert wird. In deren Folge gibt es regelmäßig Beschwerden von Anwohnern sowie von Arbeitskräften, die für die Absicherung verantwortlich sind, über die Lautstärke. Um zu wissen, wie laut es bei den Demonstrationen tatsächlich ist, wurden in den vergangenen Monaten durch die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden Testmessungen der Lautstärke von akustischen Hilfsmitteln wie z. B. Lautsprechern vorgenommen. Ergebnis: Regelmäßig wurden Werte von über 90 Dezibel gemessen. In der Spitze waren es sogar bis 108 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Formel-1-Auto in 30 Metern Entfernung ist 105 Dezibel laut. Man geht davon aus, dass eine Schädigung des Gehörs ab 85 Dezibel auftreten kann. Anwohner, Passanten sind bei zu lauten Demonstrationen deshalb potentiell gefährdet. Das gleiche gilt für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich aufgrund ihrer Aufgaben auch nicht einfach der Lautstärke entziehen können und keinen Gehörschutz einsetzen dürfen. Bei einzelnen Versammlungen sind deshalb bereits im Versammlungsbescheid Lautstärkebeschränkungen erlassen, überprüft und durchgesetzt. Auf welche maximale Lautstärke eine Versammlung beschränkt wird, ist das Ergebnis einer Einzelfallprüfung und abhängig von einer Vielzahl Faktoren. (…)
    Sollte es bei einer beauflagten Versammlung zu Überschreitungen der Lautstärke kommen, wird der Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin dazu aufgefordert, die Lautstärke zu reduzieren oder den Verstärker abzustellen. Nach dem nun verabschiedeten, neuen sächsischen Versammlungsgesetz, das zum 1. September 2024 in Kraft tritt, kann das Nichtbefolgen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Versammlung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Leiterinnen und Leiter von Versammlungen können sich bei Verstößen gegen Auflagen (wie der Lautstärkebegrenzung) strafbar machen.“ Meldung der Stadt Dresden vom 20.08.2024 externer Link („Demonstrationen in Dresden sollen leiser werden: Grenzwerte für Gesundheitsgefahr teilweise deutlich überschritten“)
  • »Aus dem Besteckkasten autoritärer Staaten«: Sachsens Landtag verabschiedet neues Versammlungsgesetz, Bündnis ruft zu Protest am 22. Juni in Dresden auf
    „Vor gut einem Jahr sollte in Leipzig am sogenannten Tag X eine Demonstration für Versammlungsfreiheit stattfinden. Anlass war ein Verbot von Aufzügen nach dem Dresdner Urteil gegen Lina E. und drei weitere Antifaschisten. Die zuletzt angemeldete Demonstration hätte sich nach Einschätzung des Ordnungsamtes der Stadt in Bewegung setzen dürfen, erinnert sich die Linke-Abgeordnete Kerstin Köditz. Die Polizei jedoch widersprach der Behörde und kesselte über 1000 Demonstranten stundenlang ein. So etwas könne in Sachsen wieder passieren, sagte Köditz jetzt in der abschließenden Debatte des Landtags über ein neues Versammlungsgesetz. Dieses sehe für Demonstrationen künftig eine parallele Zuständigkeit von kommunalen Versammlungsbehörden und Polizei vor. Köditz, die dem Thema eine ihrer letzten Reden im Parlament widmete, weil sie nach 23 Jahren nicht erneut kandidiert, warnte vor »widersprüchlichen Auflagen« und davor, dass im Fall von Konflikten »die Polizei die Regie übernimmt«. Die Folgen illustriere der Tag X: »Das neue Gesetz begünstigt so etwas.« (…) Unbestritten ist, dass es auch aus Sicht von Linken und Antifaschisten Verbesserungen gibt. Die Störung von Demonstrationen durch friedliche Blockaden etwa sei nicht mehr strafbar, betonte Lippmann. Die bisherige Regelung hatte zur Kriminalisierung derartiger Protestformen gegen die regelmäßigen Nazi-Aufmärsche rund um den 13. Februar in Dresden geführt. Abgeschafft wurde auch das von CDU und FDP im Jahr 2009 beschlossene Verbot von Versammlungen an bestimmten Tagen und Orten. Linke, SPD und Grüne hätten dagegen eine Verfassungsklage angestrengt, erinnerte Lippmann. Aber erst 15 Jahre später sei »der Irrweg beseitigt« worden. Allerdings sorgen neue Regelungen für Kontroversen. So sollen bei Versammlungen mit Eskalationspotenzial persönliche Daten der Ordner erhoben und gespeichert werden. Das sei bundesweit einmalig, wirke abschreckend und passe eher »in den Besteckkasten eines autoritären Staates, der wir nicht sind«, sagte Köditz. Lippmann verwies indes auf die schon bisher von Ordnungsbehörden geübte entsprechende Praxis und erinnerte daran, dass Antifaschisten sich »diebisch gefreut« hätten, wenn Nazis am 13. Februar nicht demonstrieren durften, weil sie keine Ordner ohne Vorstrafen finden. Er betonte aber, eine »Ordnungskräfte-Datei bei den Behörden« werde es nicht geben. Dennoch bleiben Punkte wie dieser in der Kritik. Ein außerparlamentarisches Bündnis kritisierte die »massive Erweiterung des Spielraums für Polizei und Behörden« und warnte: »Tür und Tor für willkürliche Repression« seien geöffnet. Für den 22. Juni wird zu einer Demonstration nach Dresden mobilisiert.“ Artikel von Hendrik Lasch vom 13. Juni 2024 in Neues Deutschland online externer Link („Versammlungsgesetz: »Aus dem Besteckkasten autoritärer Staaten«“), siehe auch:

    • Trotz linker Proteste und Kritik von Expert*innen: Landtag beschließt das „Versammlungsbehinderungsgesetz“ für Sachsen.
      Gestern (12.06.24) hat die Regierungsfraktion das neue Versammlungsgesetz verabschiedet. CDU-Innenminister Armin Schuster bezeichnete es anschließend als „modernstes Versammlungsgesetz“. Eine dreiste Behauptung, der wir als Netzwerk entschieden widersprechen. Auch Valentin Lippmann von Bündnis 90/Die Grünen sprach im Landtag davon, dass „das Gesetz den Schwerpunkt eindeutig auf die Ermöglichung und den Schutz von Versammlungen legen“ würde. Wir sind befremdet von dieser Fehleinschätzung und dem Versuch, diese Sammlung fauler Kompromisse als Erfolg für eine liberale Versammlungspraxis zu verkaufen. (…) Die Ergebnisse der Europawahlen haben eine Richtung gezeigt, wie es auch bei uns in Sachsen am 1. September, am Tag der Landtagswahlen, weitergehen kann. Die AfD und ihre extrem rechten Helfer wollen kein buntes zivilgesellschaftliches Engagement und kein diverses Versammlungsbild. Ein Gesetz wie dieses spielt autoritären Kräften in die Karten und kann die Handlungsspielräume für progressive Politik und demokratisches Engagement nach den Wahlen weiter verkleinern. Es bleibt die Aufgabe für uns alle, unsere Rechte zu verteidigen! Wie es mit dem Versammlungsgesetz weitergeht, werden wir in der Praxis ab dem 1. September sehen. Wie und ob es sich lohnt, Versammlungen anzumelden oder sich generell unter dem neuen Gesetz zu verhalten, werden wir im Netzwerk auswerten und dann an euch weitergeben…“ Bündnis-Pressemitteilung vom 13. Juni 2024 externer Link
  • Demonstration gegen das sächsische Versammlungsgesetz am 23.5.24 in Leipzig: Versammlungsfreiheit verteidigen – unsere Grundrechte sind unverhandelbar
    „… Das neu geplante Versammlungsgesetz in Sachsen ist eine demokratische Katastrophe und muss verhindert werden. Doch auch das aktuelle sächsische Versammlungsrecht hat wenig mit der uneingeschränkten Ausübung der grundgesetzlich verbrieften Versammlungsfreiheit zu tun. In der Diskussion über die Gesetzesnovellierung sollte nicht unter die Räder geraten, für eine ganz andere; emanzipatorische Form der Versammlungsfreiheit zu streiten: frei von Reglementierungen, Repressionen und einschüchternder Bürokratie. Geschrieben wurde der Gesetzesentwurf im CDU-geführten Innenministerium. Protest sollte sich vor allem an die kleineren Koalitionspartnerinnen von SPD und Grünen richten. Am 18. April 2024 wird der Gesetzesentwurf im Innenausschuss des Sächsischen Landtages angehört und von Expertinnen kommentiert. Die finale Parlamentsdebatte und der Beschluss sind für die letzte Landtagssitzung am 12./13. Juni 2024 geplant. Am 1. September 2024 soll das Gesetz in Kraft treten, dem Tag der Landtagswahl also…“ Aufruf auf der Bündnisseite externer Link zur Demonstration für Versammlungsfreiheit am 23.5.24 ab 18:00 Uhr am Richard-Wagner-Platz in Leipzig – der Aufruf zur Demo am 22. Juni in Dresden bleibt natürlich bestehen
  • Aktionsbericht vom Protest vor dem sächsischen Landtag am 18. April und Aufruf zur Demo am 22. Juni in Dresden gegend das Versammlungsgesetz
    Als #NoVersgSAX-Bündnis haben wir uns gestern an einer Demonstration unter dem Motto „Mit Feuer und Flamme für die Versammlungsfreiheit“ in Dresden beteiligt. Genau an dem Tag wurde im Landtag der Entwurf des neuen sächsischen Versammlungsgesetzes angehört. Wir sagen klar: Finger weg vom Versammlungsrecht, demokratische Grundrechte müssen verteidigt werden!
    Schon zur Startkundgebung machten die Redner:innen klar, worum es hier eigentlich geht: Die Landesregierung aus SPD, Grüne und CDU wollen kurz vor dem Ende ihrer Legislaturperiode – vermutlich, um möglichst wenig Protest zu erregen – nochmal ein neues Versammlungsgesetz durchhämmern. Dieses wird massive Einschränkungen des Versammlungsrechts nach sich ziehen, Stichwort Uniformierungsverbot, das Einschränken von Spontanversammlungen und strengere Regeln für Ordner:innen externer Link. (…) Die Demonstration hat gezeigt, in welche Richtung der Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz gehen muss. Am Ende des Tages ist aber trotzdem wichtig zu betonen, dass es letztlich einen viel größeren und kämpferischeren Protest braucht, um tatsächlich etwas zu bewirken. Dafür laden wir alle Interessierten – ob Gruppe, Organisation, Initiative oder Einzelperson – dazu ein, sich an dem #NoVersgSAX-Bündnis zu beteiligen. Was wir brauchen, ist eine breite und strömungsübergreifende Vernetzung, die die repressive Politik der Landesregierung klar ankreidet und lautstarken Protest auf die Straße trägt. Kommt deshalb auch mit uns am 22. Juni in Dresden auf die Straße: Gegen das Versammlungsgesetz, für unsere Rechte!Bericht vom 19. April 2024 von noversgsax externer Link
  • Netzwerk gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz: Versammlungsfreiheit verteidigen – unsere Grundrechte sind unverhandelbar
    CDU, SPD und Grüne einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das Versammlungsgesetz in Sachsen „bis 2021 praxisgerechter und verständlicher“ zu gestalten. Nach Jahren der Untätigkeit liegt nun ein Entwurf der sächsischen Regierungskoalition vor. Dieser soll am 1. September 2024, dem Tag der Landtagswahl im Freistaat, in Kraft treten. Kritik am neuen Versammlungsgesetz gab es bereits am Anfang des Gesetzgebungsprozesses: Der Gesetzentwurf atme den Geist einer staatlichen Kontrolle und Reglementierung, welche dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit fremd ist, so hieß es aus kritischen juristischen Kreisen. Das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ meint, dass die Versammlungsfreiheit so stark eingeschränkt werden würde, dass sie nicht mehr ausgeübt werden könnte.
    Im Gesetzesvorschlag werden die gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Die bundesweit einmalige Regelung zur systematischen Überprüfung der Daten von ehrenamtlichen Ordner*innen bei bestimmten Versammlungen ist dafür nur ein Beispiel. (…)
    Das neu geplante Versammlungsgesetz in Sachsen ist eine demokratische Katastrophe und muss verhindert werden. Doch auch das aktuelle sächsische Versammlungsrecht hat wenig mit der uneingeschränkten Ausübung der grundgesetzlich verbrieften Versammlungsfreiheit zu tun. In der Diskussion über die Gesetzesnovellierung sollte nicht unter die Räder geraten, für eine ganz andere; emanzipatorische Form der Versammlungsfreiheit zu streiten: frei von Reglementierungen, Repressionen und einschüchternder Bürokratie. (…) Lasst uns deshalb gemeinsam unseren Protest gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz gemeinsam auf die Straße, in die Öffentlichkeit und in den Landtag tragen!…“ Aufruf eines breiten Bündnisses externer Link auf deren neuen Homepage Netzwerk gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz externer Link
  • Gefahr einer Versammlung: Schwachstellen im Entwurf des sächsischen Versammlungs(freiheits?)gesetzes 
    Im Sächsischen Landtag wird aktuell über den Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes externer Link beraten. Das Gesetzgebungsverfahren findet vor dem Hintergrund der Ende diesen Jahres anstehenden Landtagswahl statt. Noch frisch ist die Erinnerung daran, dass das Versammlungsrecht in Sachsen in der Vergangenheit regelmäßig Ort politischer Lagerkämpfe war. Statt für Deeskalation, sorgte der staatliche Umgang mit Demonstrationen, z.B. nach der Verurteilung von Lina E. externer Link, eher für eine Zuspitzung der Lage externer Link. Damit sollte es vorbei sein. 2019 vereinbarte die sächsische Landesregierung im Koalitionsvertrag, dass Ziel einer Neuregelung neben der Praxisgerechtigkeit und Verständlichkeit der Schutz der Versammlungsfreiheit als „elementare staatliche Aufgabe“ sein sollte (S. 112): Nicht der Blickwinkel der Gefahrenabwehr, sondern der Grundrechte sollte die Erarbeitung leiten. Entgegen diesem Ziel und dem neuen Namen „zum Schutz der Versammlungsfreiheit“, liegt dem jetzigen Entwurf das Bild der Versammlung als Gefahr und nicht als Mittel des demokratischen Diskurses zugrunde. Stellvertretend dafür stehen die Entgrenzung von Eingriffsbefugnissen, die Erfassung personenbezogener Daten von Ordner:innen, der Bruch mit der Polizeifestigkeit und der erschwerte Rechtsschutz. (…)
    Nichts Gutes erahnen lässt daher die Aussage des CDU-geführten Staatsministeriums des Inneren, dass „bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs […] durch eine umfangreiche Beteiligung der zukünftigen Anwender des Gesetzes, d.h. der Versammlungsbehörden und der Polizeidirektionen, versucht werde, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen“ (LT-Drs. 7/15266, S. 137). Dass die Versammlungsfreiheit und ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung eigentlich (auch) den Bürger:innen dient, fehlt. Nur konsequent ist daher, dass unter den Stellungnahmen zum Entwurf nur zwei von Grundrechtsträger:innen sind, gegenüber sieben von der Grundrechtsausübung betroffenen Interessensvertretungen. (…)
    Besonders zu kritisieren ist der Verweis auf die polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse in § 13 Abs. 1. Der darin liegende Bruch mit dem System aus Polizei- und Versammlungsrecht ist grundsätzlicher Natur. Das Versammlungsrecht ist im Gegensatz zum Polizeirecht nach seiner Konzeption kein Gefahrenabwehrrecht, sondern dient der Ermöglichung politischer Partizipation. Dieser Unterscheidung wird durch die unterschiedlichen Eingriffsbefugnisse und Ermächtigungsgrundlagen Rechnung getragen, welche sich gegenseitig ausschließen. (…)
    Der Entwurf enthält weitere Vorschriften, welche die Ausübung des Versammlungsrechts erschweren. Beispielhaft dafür steht, dass in Zukunft das Wochenende und Feiertage bei der Frist der Anzeige einer Versammlung nach § 14 Abs. 1 nicht mitgerechnet werden. Auch telefonische Anzeigen entfallen. Da Versammlungen oft von Personen in ihrer Freizeit, also an Wochenenden und Feiertagen, geplant werden, wird die Organisation strukturell erschwert.
    Versammlungsfreiheit als Vorsorge
    Dieser Beitrag wirft nur ein Schlaglicht auf einzelne Vorschriften des Entwurfs. Bereits dabei fällt auf, dass die Betonung des Gefährdungsaspekts gegenüber dem Partizipationsaspekt von Versammlungen zunimmt. (…)
    Alle Parteien des demokratischen Spektrums sind aufgerufen, den Freiraum Versammlung im Sinne einer wehrhaften Demokratie offen zu halten – auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen. In einem abstrus anmutenden Antrag fordert die in Umfragen bei bis zu 35 % stehende sogenannte „Alternative“ in Sachsen unter Verweis auf einen Aufsatz von 1926, die Versammlungsfreiheit für Nichtdeutsche gleich ganz abzuschaffen (LT-Drs. 7/15229). Das deutet an, wohin die Reise aus ihrer Sicht gehen soll. Dem sollte nicht heute schon der Weg geebnet werden.“ umfangreiche Analyse von Jonathan Schramm vom 13.3.2024 im Verfassungsblog externer Link
  • Bündnis gegen das neue Versammlungsgesetz Sachsen (noversgsax) ruft auf zur Mitarbeit gegen das Inkrafttreten zum 1. September 2024
    Liebe Freund:innen, Aktivist:innen, Initiativen, Gruppen und Organisationen, wir sind das Bündnis gegen das neue Versammlungsgesetz (noversgsax), welches in Sachsen zum 1. September in Kraft treten soll. Seit Anfang des Jahres stehen wir als verschiedene Gruppen und Organisationen in Sachsen in Kontakt, um uns über Handlungsoptionen auszutauschen, damit dieses neue Gesetz nicht stillschweigend und ohne Widerspruch über die Bühne geht. Das neue Versammlungsgesetz beinhaltet gravierende Einschnitte in unsere Rechte. Es soll Gegenprotest und Blockaden erschweren, die Datensammlung von Ordner:innen und Demonstrationsteilnehmenden ausweiten oder bestimmtes Auftreten auf Demonstrationen (z.B. einheitliche Kleidung) verbieten. Auffallend an dem Entwurf ist außerdem, dass viele Regelungen bewusst schwammig gehalten werden und somit einer massiven Willkür in der Anwendung und Interpretation unterliegen. So sollen bestimmte „Verhaltensweisen“ untersagt werden können ohne genauere Bestimmung und beliebige Gegenstände können von den Behörden als „Bewaffnung“ umdefiniert werden. (…) Gerade in Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen und die zunehmende Faschisierung sollte uns bewusst sein, was herrschende Politiker:innen und Behörden wie die Polizei mit solchen neuen Gesetzen alles anstellen können. Sie richten sich in erster Linie immer gegen fortschrittliche, linke, demokratische, internationalistische, gewerkschaftliche, revolutionäre Kräfte, um Proteste zu erschweren oder gar ganz zu unterbinden. Auch, dass das neue Versammlungsgesetz genau am Tag der Landtagswahlen in Kraft treten soll, ist hierbei kein Zufall…“ Aufruf auf der Aktionsseite externer Link von NoVersgSAX – Bündnis gegen die Verschärfung des sächsischen Versammlungsgesetzes!
  • Weiter aus dem Artikel von Marco Brás Dos Santos vom 22.09.2023 im Stadtmagazin kreuzer leipzig externer Link: „… So spricht die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) angesichts der geplanten Änderungen von einem »massiven Angriff auf die Versammlungsfreiheit«. Irena Rudolph-Kokot, ehemalige Vorsitzende der Leipziger SPD, sagt: »Mit der doppelten Zuständigkeit von Versammlungsbehörde und Polizei ist das Chaos vorprogrammiert.« Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek meint schlicht: »What the fuck? Dass dieser Entwurf ausgerechnet am Tag der Landtagswahl in Kraft treten soll, kann nur Satire sein.«
    Kritik gibt es auch von juristischer Seite. Der Leipziger Rechtsanwalt Raik Höfler, der sich unter anderem auf Versammlungsrechtsfragen spezialisiert hat, sagte auf kreuzer-Anfrage: »Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Er atmet den Geist einer staatlichen Kontrolle und Reglementierung, welche dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit fremd ist.« 
    Das Innenministerium stellte den Gesetzesentwurf am 22. August vor und könnte diesen noch überarbeiten, bevor er zur Entscheidung in den Landtag geht. Vom 30. August bis 25. September steht der Entwurf kommentarlos auf dem sächsischen Beteiligungsportal externer Link . Das Innenministerium erklärte auf kreuzer-Anfrage: »Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich aktiv in die Entscheidungsprozesse der Politik und Verwaltung einzubringen.« Auf die Frage, wie das geschehen kann, wurde nicht geantwortet. Die geplanten Änderungen des Sächsischen Versammlungsgesetzes im Detail…“ Artikel von Marco Brás Dos Santos vom 22.09.2023 im Stadtmagazin kreuzer leipzig externer Link. Siehe auch:
  • Mit dem neuen #Versammlungsgesetz will die @PolizeiSachsen mehr Mitspracherecht. Demonstrationen, Fußballspiele und sogar Vorträge sind im Visier. Wir sagen „Nein! zur Verschärfung des sächsischen Versammlungsgesetzes“ #NoVersGSN #VersGSNstoppenTweet von Solidaritätsnetzwerk Leipzig vom 23. Sep. 2023 externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=218700
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