Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
„In einem Gastkommentar bei LTO am 25. November 2019 warnen die beiden Juristen Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble Arbeitgeber vor einer Unterstützung von Fridays for Future („Erst Klimastreik, dann Pegida-Demo?“ ): „Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.“ (…) Ich hatte schon in meinem Beitrag „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ am 29. Oktober 2019 darauf hingewiesen, „dass die Teilnahme an einem außerbetrieblichen Protest, zwar eine Wahrnehmung des Rechts auf Versammlung nach Art. 8 GG ist, jedoch noch kein Streik und in sofern Art. 9 GG gar nicht tangiert“ ist. Diesen Unterschied scheinen die beiden Juristen nicht so ganz zu begreifen. So schreiben sie: „Gibt der Arbeitgeber streikenden Arbeitnehmern frei, muss er auch den anderen Arbeitnehmern während der Streikzeit freigeben“. Ist also bei Streik Streikbrecher zu beschäftigen rechtlich unzulässig? Wäre schön. Aber das meinen die beiden wohl nicht. Sie haben jedoch Schwierigkeiten mit dem rechtlichen Verständnis des Streikrechts, schreiben sie doch allen Ernstes: „Arbeitskampfrechtlich ist klar: Arbeitnehmer haben kein Recht zur Arbeitsniederlegung, um ohne Zustimmung des Arbeitgebers an einer Demonstration teilzunehmen.“ So einen Unsinn vertritt nicht einmal das BAG. Das Recht zur Arbeitsniederlegung ist eine Rechtsanwendung gegen die Interessen der Arbeitgeber und setzt folglich gerade keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. (…) Die beiden Juristen sind es letztlich selbst, die den Klimastreik zu einem politischen Streik machen. Denn sie sind alles andere als unpolitisch mit ihrer Verabsolutierung der Gewinninteressen der Unternehmen. Deshalb lässt sich auch sagen: Politisch ist der Klimastreik gerade deshalb, weil und in sofern die Unternehmer versuchen ihre Profitinteressen über die Interessen der Gesellschaft an einer natürlichen Lebensgrundlage zu stellen…“ Kommentar von Armin Kammrad vom 26. November 2019 – wir danken! Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik