OVG Rheinland-Pfalz zu Übersichtsaufnahmen bei Demos: Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
„Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 5. Februar 2015 die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen im Kamera-Monitor-Prinzip durch die Polizei bei einer antifaschistischen Versammlung am 24. März 2012 in Bad-Neuenahr-Ahrweiler für rechtswidrig erklärt. (…) Da das OVG unter den heutigen technischen Bedingungen in Übersichtsaufnahmen einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sieht, bedarf es gemäß Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz einer gesetzlichen Ermächtigung für staatliche Behörden. (…)Das Urteil hat Bedeutung für Versammlungen in allen Bundesländern, die noch keine eigenen Regelungen zu Übersichtsaufnahmen per Landesgesetz geschaffen haben. Dazu gehört auch Nordrhein-Westfalen. Hier darf die Polizei nun nur noch dann Übersichtsaufnahmen fertigen – auch wenn sie nicht gespeichert werden -, wenn (…) eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung von der Versammlung ausgeht…“ Beitrag vom und beim Ermittlungsausschuss Köln vom 24. Februar 2015 . Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz