Konzert von „Lebenslaute“ bei Protesten im Braunkohletagebau der RWE wird kriminalisiert

Konzert von "Lebenslaute" bei Protesten im Braunkohletagebau der RWE wird kriminalisiertAm heutigen 14.03.2022 wurden vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt drei angeklagte Aktivisti der Gruppe „lebenslaute. klassische musik – politische aktion“ (lebenslaute.net) vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Gemeinsam mit fast hundert anderen waren sie am 15.8.2021 in den Braunkohle-Tagebau der RWE- Power AG Garzweiler II eingedrungen und hatten dort klassische Musik der Komponist:innen Beethoven, Boulanger, Falvetti, Shostakovitch und vieler anderer gespielt und gesungen. Dabei kam es zu einer Unterbrechung der Kohleförderung, aber auch zu körperlichen Angriffen auf die Musiker:innen seitens des Werkschutzes von RWE, die mindestens vier Verletzte forderten. (…) RWE wollte nun eine Verurteilung der namentlich bekannten Aktivisti dieser Aktion erreichen. Dazu wurden mindestens dreißig Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt…“ PM der Lebenslaute vom 14.03.2022 externer Link („Dreimal Freispruch vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt“), siehe auch:

  • Lebenslaute-Musik im August 2022 in Garzweiler II ist fürs Amtsgericht Mönchengladbach Hausfriedensbruch und bis zu 80 Tagessätzen wert New
  • Klimaproteste: Freispruch kassiert. Blockade des Tagebaus Garzweiler wird neu verhandelt 
    „Es war ein bemerkenswertes Urteil, das am Amtsgericht Mönchengladbach im März gefällt worden war. Mitglieder der Gruppe »Lebenslaute« wurden freigesprochen. Im Sommer 2021 waren sie in den Tagebau Garzweiler eingedrungen und hatten dort mehrere Stunden klassische Musik gespielt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen diese Entscheidung ein. Am Mittwoch wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die Düsseldorfer Richter hoben das Urteil aus der ersten Instanz auf. Die Mitglieder der »Lebenslaute« hätten genug legale Möglichkeiten, ihren Protest zu äußern. Das Verfahren wird nun von Neuem in Mönchengladbach beginnen. Die »Lebenslaute« zeigte sich in einer Presseerklärung enttäuscht über die Entscheidung. Die Düsseldorfer Richter hätten eine »große Chance vertan«, die Grundrechtsausübung gegenüber den Interessen des Konzerns RWE den Vorrang zu geben. Nach Jahrzehnten, in denen vom Tagebau Geschädigte »alle möglichen rechtlichen Wege und auch legale Proteste« ohne Erfolg bemüht hätten, habe die »Lebenslaute« den Widerstand in den Tagebau hineingetragen. Bemerkenswert, das Oberlandesgericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass die Staatsanwaltschaft auch anders als mit einer Gerichtsverhandlung auf die Aktivist*innen hätte reagieren können. Vermutlich hatten die Richter so etwas wie Geldauflagen zugunsten einer Umweltschutzorganisation oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit im Sinn. Das Ziel der »Lebenslaute«-Aktion im Sommer 2021, die von Abbaggerung bedrohten Dörfer unterstützen und auf die Klima zerstörende Wirkung der Braunkohleverstromung aufmerksam machen. Mit ihrer Aktion schaffte die »Lebenslaute«, dass mehrere Kohleförderbänder still standen und dass eine Werkstraße im Tagebau blockiert war. Ein Kohlebagger musste den Betrieb einstellen. (…) In den kommenden Monaten stehen noch weitere Prozesse gegen Musiker*innen an.“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 22. September 2022 in neues Deutschland online externer Link – die nächsten Prozesstermine sind: Montag, 24. 10. 2022, 10 Uhr und 12 Uhr, Amtsgericht Rheydt.
  • Wegen Konzert im Braunkohletagebau: Amtsgericht verurteilt Lebenslaute-Aktivisten zu 110 Tagessätzen
    Ein Lebenslaute Aktivist hatte zunächst einen Strafbefehl über 80 Tagessätze wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil von RWE erhalten, begangen durch seine Tätigkeit in der Aktionsunterstützung bei der Lebenslaute-Aktion gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II am 15.08.21. Er hatte daraufhin auf einen Prozess bestanden, anstatt die geforderte Summe zu zahlen. Dieser Prozess fand am 12.05.22 vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt statt. Es waren über zwanzig Lebenslautis vor Ort, musizierten und zeigten vor der Tür des Amtsgerichts ihre Solidarität. Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz belegt. Ergebnis des Prozesses: Der Lebenslaute Aktivist wurde wegen seines „unbelehrbaren Verhaltens“, so O-Ton der Staatsanwaltschaft, zu 110 Tagessätzen verurteilt – und würde damit als vorbestraft gelten. Er hat angekündigt, in Berufung zu gehen.“ Meldung vom Mai 2022 auf der Homepage der Lebenslaute externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=204664
nach oben