Kein Witz: Der Plastikfolien-Verbrecher von Frankfurt
„Eine simple Plastikfolie vor den Augen kann, wenn sie auf einer Demonstration getragen wird, eine verbotene Schutzbewaffnung darstellen. Das hat das Frankfurter Landgericht am Mittwoch im Fall eines Blockupy-Aktivisten aus München entschieden. Während der Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB im März 2015 hatte Benjamin R. aus München mit einem Gummiband eine Plastikfolie an seinem Kopf befestigt, um sich gegen den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei zu schützen. Damit habe der 33-Jährige gegen den Paragrafen 17a des Versammlungsgesetzes verstoßen, der das Tragen von Schutzwaffen verbietet, urteilte die Kammer. Die Richter verurteilten R. zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen in Höhe von jeweils 30 Euro…“ – aus dem Bericht „Blockupy-Prozess in Frankfurt: Landgericht wertet Folie als Schutzwaffe“ von Hanning Voigts am 21. März 2019 in der FR online zu einem auf den ersten Blick absonderlichen Urteil. Siehe zu den Hintergründen unser Dossier von 2015/2016: Let’s take over the party: Blockupy 2015