- Perspektiven der Erwerbslosenproteste
- Proteste und Aktionen 2012
- Proteste und Aktionen 2013
- Proteste und Aktionen 2014
- Proteste und Aktionen 2015
- Proteste und Aktionen 2016
- Proteste und Aktionen 2017
- Proteste und Aktionen 2018
- Proteste und Aktionen 2019
- Proteste und Aktionen 2020
- Proteste und Aktionen 2021
- Proteste und Aktionen 2023
- Proteste und Aktionen 2024
- zahltag! Schluss mit den ARGE(n)-Schikanen!
Karfreitag in Bochum: Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW
Dossier
„Im vierten Jahr zeigt die Initiative “Religionsfrei im Revier” am Karfreitag den Film “Das Leben des Brian”. Hiermit wird gegen die religiöse Bevormundung protestiert, die nach wie vor in unserer Gesellschaft in vielen Bereichen existiert und am Beispiel des Feiertagsgesetzes exemplarisch deutlich wird: Am Karfreitag sind durch das Gesetz alle unterhaltsamen Veranstaltungen verboten. Über 700 Filme stehen auf dem Index und dürfen an “stillen Feiertagen” nicht gezeigt werden. Tanz-Veranstaltungen sind verboten, Diskos müssen geschlossen bleiben. Die Stadt Bochum hat wegen der Filmvorführung am Karfreitag 2014 ein Bußgeld von 300 Euro verhängt. Im Widerspruchsverfahren ist die Strafe vom Amtsgericht auf 100 Euro reduziert worden. Auch hiergegen hat die Initiative vor dem Oberlandesgericht Berufung eingelegt…“ Meldung „Karfreitag: Brian dieses Mal im Riff – der Bermudahalle in Bochum“ vom 10. Februar 2016 bei der Initiative Religionsfrei im Revier . Siehe dazu:
- Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt die Aufführung des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag (!)
„Die Riff-Bermudahalle in Bochum ist sehr wahrscheinlich der einzige Ort in NRW, an dem am diesjährigen Karfreitag eine von der Bezirksregierung genehmigte* der „Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltung“ stattfindet. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt den Film „Das Leben des Brian“. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet grundsätzlich, dass dieser Streifen an diesem Tag aufgeführt wird. Mehr als 700 weitere Filme stehen auf dem Index. Dies ist ein Relikt aus düsteren klerikalen Adenauer-Zeiten, als der Gesetzgeber sich verpflichtet fühlte, christliche Normen für alle Bürgerinnen und Bürger vorschreiben und Verstöße dagegen bestrafen zu müssen. Etliche andere überkommene christliche Normen z. B. im Scheidungs- und Eherecht wurden gestrichen und die gesetzliche Kriminalisierung von Abtreibungen oder von Homosexualität wurde in den letzten Jahrzehnten beendet. (…) Langfristig sollten die kirchlichen Feiertage durch Feiertage ersetzt werden, die für die gesamte Bevölkerung eine Bedeutung haben, wie z. B. der 8. Mai als Tag der Befreiung von Krieg und Faschismus…“ Aus der Pressemitteilung von Religionsfrei im Revier vom 12.4.22 (per e-mail) Na dann, frohe Ostern! - Always Look On The Bright Side Of Life: Karfreitag 2022 wird wieder „Das Leben des Brian“ gezeigt
„Die Initiative Religionsfrei im Revier wird nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause am Karfreitag wieder das „Leben des Brian“ zeigen. Hiermit protestiert die Initiative gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW, die „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ am Karfreitag bis Samstag früh um 6 Uhr verbieten. Tanzveranstaltungen sind bereits am Donnerstag ab 18 Uhr untersagt.
Staaten, die religiöse Normen auch für religionsfreie Menschen verbindlich machen und Verstöße unter Strafe stellen, werden – zumindest wenn sie durch den Islam geprägt sind – als fundamentalistisch bezeichnet. Eine aufgeklärte pluralistische, freiheitliche Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Religion als private Angelegenheit behandelt und keine religiösen Normen für alle Bürger:innen verbindlich macht. Aufgabe eines nicht fundamentalistischen Staates ist es allerdings, die Freiheit von Religionen und von religionsfreien Weltanschauungen zu schützen. Wie die Ausübung von religiösen Gebräuchen an Feiertagen vorbildlich geschützt werden kann, beschreibt das Feiertagsgesetz NRW in § 9 für jüdische Feiertage. Eine solche Regelung ist auch für christliche Feiertage angemessen.
Da die Welle der Kirchenaustritte ungebrochen ist, kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2022 der Anteil der Menschen, die in den beiden großen christlichen Konfessionen als Mitglieder geführt werden, auf einen Anteil von weniger als 50 Prozent der Bevölkerung sinkt. Dies sollte ein weiterer Anlass sein, nicht nur das Feiertagsgesetz, sondern auch die Fülle an überkommenen Privilegien in Frage zu stellen, die der Staat den Kirchen einräumt. Diese Privilegien sind im Arbeitsbereich besonders schwerwiegend. In weitgehend ohne kirchliche Gelder finanzierten kirchlichen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Pflegeheimen) gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Es darf bisher nicht gestreikt werden. Privates Verhalten (Scheidung, Heirat) darf zu Kündigungen führen. Ca. 1,2 Millionen Menschen sind davon betroffen.Eine Aufzählung von Stichworten zu etlichen staatlichen Kirchenprivilegien hat Religionsfrei im Revier hier veröffentlicht und gibt darüber gerne Auskunft.
Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr, in der RIFF-Bermudahalle am Konrad-Adenauer-Platz“ Pressemitteilung der Initiative Religionsfrei im Revier vom 6.4.22 (per e-mail) - same procedure as every year: Karfreitag darf getanzt werden. Always Dance on the Bright Side of Life
„Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt, am Karfreitag eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, um am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ im Rahmen „…einer besonders unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltung einschließlich Tanz gegen die klerikale Bevormundung an so genannten stillen Feiertagen.“ zeigen zu dürfen. Die Bezirksregierung hat die Ausnahmegenehmigung erteilt. Im ersten Moment war die Ausnahmegenehmigung für die Initiative etwas frustrierend, weil sie so formuliert war, dass das Feiertagsgesetz NRW die Vorführung eines verbotenen Films und anschließende Disco völlig ausschließt. Über den Ablehnungsbescheid wollte die Initiative einen neuen Anlauf in Richtung Bundesverfassungsgericht unternehmen, das feststellen sollte, dass eine klerikale Bevormundung von Bürgerinnen und Bürgern, wie sie das Feiertagsgesetz vorsieht, in 21. Jahrhundert nicht mehr akzeptabel ist. Der Frust ist bei der Initiative ist gewichen, weil sich in vielen anderen Städten nun auch Gruppen ermutigt fühlen, gezielt gegen das Feiertagsgesetz zu verstoßen. Gleichzeitig haben sich aus einem weiteren Umfeld Gruppen gemeldet, die die Hartnäckigkeit der Initiative feiern wollen und am Freitag nach Bochum reisen. Kult ist ja eigentlich nichts für religionsfreie Menschen, aber die Rückmeldungen motivieren trotzdem. Gegen Religionsfrei im Revier ist in den letzten 7 Jahren nur einmal ein Bußgeld verhängt worden. 300 Euro wollte die Stadt Bochum haben. Das Amtsgericht hat das Bußgeld auf 100 Euro reduziert. eitdem berichten auch Gastonomen und andere Unternehmen, dass die Stadt offensichtlich ihre Kontrollen und Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit dem Feiertagsgesetz erheblich zurückgenommen bzw völlig eingestellt hat. Religionsfrei im Revier ist pessimistisch, dass der Landtag die klerikalen Elemente des Feiertagsgesetze kurzfristig streichen wird…“ Mitteilung der Initiative Religionsfrei im Revier vom 16.4.2019 beo bo-alternativ – Die Veranstaltung findet am Karfreitag ab 18 Uhr (Einlass) in der RIFF-Halle im Bermudadreieck in Bochum statt. - Nach der „Brian-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts: Zahlt die Stadt Bochum ein Bußgeld zurück? Ein besonderer Fall verfassungsrechtlicher Arglist
„Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung „einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist“. „Die Kammer hat die Bochumer Verfassungsbeschwerde zwar „nicht zur Entscheidung angenommen“, gibt in der Begründung aber dem Schutzanliegen der Beschwerde Recht: der Beschwerdeführer habe nämlich die Möglichkeit gehabt, vom Regierungspräsidenten für die Filmvorführung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, so das Bundesverfassungsgericht, wäre nach den Grundsätzen seiner „Karfreitagsentscheidung“ erfolgreich gewesen und hätte ein Bußgeld von vornherein verhindern können. (…) Ralf Feldmann problematisiert, mit welch zweierlei Maß das BVerG das Recht der Christen auf einen besonderen Stilleschutz einerseits und eine Fülle von Freiheitsrechten von Nicht-Christen andererseits behandelt. (…) „Wird sie schlussendlich wenigstens grundgesetzlichen Anstand zeigen und zumindest das Bußgeld, mit dem sie Wahrnehmung bürgerlicher Grundfreiheiten bestraft hat, zurückzahlen? Oder beharrt sie auf der Rechtskraft eines verfassungswidrigen Bußgeldes? (…) Wer einen Gottlosen bestraft, weil er nicht so lebt, wie Gläubige es nach ihrer Religion tun sollten, verletzt ein unverzichtbares Grundprinzip unserer Verfassung, auch wenn er nicht mehr foltert oder verbrennt, sondern nur ein Bußgeld verhängt.“ Mitteilung von Bochum Alternativ vom 18. Dezember 2017 – wir gratulieren!!! Siehe dazu auch die ausführliche Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2017 (1 BvR 1489/16) von Dr. Ralf Feldmann
- Karfreitag und das Leben des Brian: Verfassungsbeschwerde eingereicht
„Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film “Das Leben des Brian” gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag “alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr”. An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden…“ Pressemitteilung der Initiative Religionsfrei im Revier, hier bei bo-alternativ vom 4. Juli 2016 (inklusive Chronoligie und Verfassungsbeschwerde im Wortlaut)
- Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW: Der Weg nach Karlsruhe ist frei
„Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bochumer Amtsgericht bestätigt, wonach ein Mitglied der Initiative Religionsfrei im Revier 100 Euro Bußgeld zahlen soll, weil er gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen hat. Die Initiative zeigt seit 2013 regelmäßig am Karfreitag den Film das “Leben des Brian” gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltung. Mehr als 750 Filmen stehen z. B. auf dem Index und dürfen nicht gezeigt werden. (…) Ziel ist es, das Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen…“ Beitrag bei bo-alternativ vom 3. Juni 2016
- Hintergründe zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen in den letzten drei Jahren als Rubrik bei bo-alternativ
- Siehe auch im LabourNet vom April 2014: NRW-Atheisten haben am Karfreitag einen Heidenspaß