Gebührenordnung der (Bundes)Polizei macht Demonstrieren und zivilen Ungehorsam zur Preisfrage

Dossier

Bargeld (Foto: Mag Wompel)„… Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro. Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss. „Besondere Gebührenverordnung des BMIexterner Link nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. (…) Dass die Bundespolizei nun aber ihre ureigensten Tätigkeiten, die die BürgerInnen mit ihren Steuer schon längst finanziert haben, mit einem zusätzlichen Preisschild versieht, ist als Ausuferung eines repressiven Polizeistaats zu verstehen…“ Artikel „Bezahlte Repression: Gebühren für Maßnahmen der Polizei“ von Erik Peter am 04. Februar 2020 in der taz online externer Link, siehe dazu:

  • Protest muss man bezahlen können: Wer von der Hamburger Polizei in Gewahrsam genommen wird, muss dafür jetzt Gebühren entrichten New
    „Wer sich auf Demonstrationen zu sehr exponiert, geht in Hamburg seit Kurzem auch ein finanzielles Risiko ein. Seit dem 20. Dezember darf die Polizei in der Hansestadt Gebühren erheben, wenn sie jemanden in Gewahrsam nimmt. Nach der entsprechenden Verordnung des rot-grünen Senats können sich die Kosten dabei schnell auf die eines kleinen Hotelaufenthalts summieren. In Gewahrsam genommen werden können Leute auf Basis des Hamburger Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zu ihrem eigenen Schutz oder dem anderer. Letzteres gilt, wenn die Polizei zu der Einschätzung kommt, dass eine Ingewahrsamnahme „unerlässlich ist“, um eine unmittelbar bevorstehende „Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat zu verhindern“. Auch um ein Betretungsverbot, ein Aufenthaltsverbot, ein Kontakt- oder Näherungsverbot durchzusetzen, kommt eine Ingewahrsamnahme infrage. Der Gebührenkatalog der Polizei liest sich wie eine Handwerkerrechnung: Ein Kilometer im Peterwagen kostet einen Euro, in einem anderen Fahrzeug bis zu zehn Euro. Der Einsatz eines Bediensteten wird mit 33,20 Euro pro angefangene halbe Stunde berechnet, sechs Stunden im Verwahrraum mit 40 Euro, jede weitere Stunde mit 6,20 Euro. (…) Deniz Celik von der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft findet es „völlig unangemessen“, dass die Polizei überhaupt Gebühren erhebt: „Das sind hoheitliche Maßnahmen, die müssen mit Steuern finanziert werden“, findet er. Ähnlich sieht das die Anwältin Waltraud Braker. Dass sie Kosten verursache, gelte für jede Art von polizeilicher Aktion – bei deren Verursachern dann auch Gebühren erhoben werden müssten. Das zu tun hat für Braker ein „Geschmäckle“. Es erinnere sie an die Nazizeit, in der die Opfer polizeilicher Maßnahmen für deren Kosten aufkommen mussten. Braker vermutet, dass die Gebühren vor allem der Abschreckung dienten. (…) So wie sie sieht das auch der Linken-Abgeordnete Celik. „Man hat Angst, seine Grundrechte wahrzunehmen“, sagt er. Das gelte gerade für Menschen mit geringem Einkommen und sei umso schlimmer, je länger Menschen präventiv eingesperrt würden. Problematisch sei auch, dass Menschen in Gewahrsam genommen werden dürften, ohne dass irgendein Gericht irgendeine Schuld festgestellt hat – eine Art Strafe vor der Strafe. Auch könne es geschehen, dass Menschen mit dem Argument der Gefahrenabwehr schlicht als Teil einer Gruppe in Gewahrsam genommen würden…“ Artikel von Gernot Knödler 9. Januar 2023 in der taz online externer Link
  • Seit der Reform der Gebührenordnung bittet die Bundespolizei Bürger zur Kasse: Repression als Dienstleistung 
    „… Die »Besondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen« ermächtigt die Bundespolizei, ihre bereits steuerlich finanzierten Einsätze auch individuell abzurechnen. (…) Kritiker befürchten, dass der seit Jahren tobende Streit zwischen kommerziellen Fußballveranstaltern und Landespolitikern – vor allen in Bremen – über die Erstattung von Polizeikosten bei sogenannten Risikospielen kurzerhand auf die Fans abgewälzt wird. So reicht es aus, dass ein Anhänger bei der Anreise zu einem Spiel »durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage« einen Einsatz der Bundespolizei auslöst. Noch vor jedem gerichtlichen Urteil könnte ihm die Bundespolizei die Fahrt zu einem Revier mit 15,69 Euro und den Gewahrsam mit 6,51 Euro pro angefangener Viertelstunde in Rechnung stellen, die Kosten für eine erkennungsdienstliche Maßnahme noch nicht eingerechnet. Auch Demonstrierende dürften sich gut überlegen, ob sie noch ihr Versammlungsrecht wahrnehmen und einen zweiten Platzverweis für 52 Euro riskieren wollen, wenn der erste bereits 88,85 Euro kostet. Dafür könnte es bereits ausreichen, wenn ein Beamter der Meinung ist, man habe bei einer polizeilichen Maßnahme im Weg gestanden. Dass die mit deutscher Gründlichkeit bis auf den Cent-Betrag errechneten Preise neben der Aufbesserung der Staatseinnahmen nicht zuletzt der Volkserziehung dienen, bestätigte sogar Björn Grünewälder, ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die Gebühren sollen dem Einzelnen »seine individuelle Verantwortung für die Kosten der polizeilichen Maßnahmen verdeutlichen und – ja – auch künftiges Verhalten beeinflussen«, sagte er Mitte Februar im Rahmen der Bundespressekonferenz. Oliver von Dobrowolski, der Vorsitzende der Berufsvereinigung »Polizeigrün«, bewertet die neue Gebührenverordnung im Gespräch mit der Jungle World als »äußerst kritisch«. Unter anderem befürchtet er ein repressives Auftreten der Bundespolizei gegenüber wohnungslosen Menschen auf Bahnhöfen. Diese könnten »wegen ihrer fehlenden wirtschaftlichen Potenz bei Nichtzahlung sogar Ersatzfreiheitsstrafen erhalten«. Bei der Deutschen Bahn dürften derartige »Säuberungen« von Bahnhöfen durch die Bundespolizei indes auf wenig Widerspruch stoßen. Auch psychiatrisierte Menschen oder Demenzkranke dürften noch stärker isoliert und ausgegrenzt werden. Da die Bundespolizei das »Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden abgängigen Person nach Zeitaufwand« in Rechnung stellen darf, zwingt sie Heime und Angehörige zu rigoroser Überwachung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit solcher Personen. Wäre es nach der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ­gegangen, hätte die Bundespolizei auch »vorgetäuschte« Suizide in Rechnung stellen sollen – vorerst zumindest bleiben die versuchte und die vollendete Selbsttötung kostenfrei…“ Artikel von Martin Brandt vom 30. April 2020 in der Jungle World 2020/18 externer Link
  • Polizeigebühren dürfen nicht den Grundrechtsgebrauch beeinträchtigen! Gebührenbescheide nicht einfach hinnehmen! 
    Im September 2019 hat das Bundesministerium des Innern weitgehend unbemerkt von der (Fach-)Öffentlichkeit die „Besondere Gebührenverordnung BMIexterner Link (BMIBGebV) erlassen. Folge ist, dass der Kontakt mit der Bundespolizei nun in einigen Fällen teuer werden kann. Dabei sind sowohl die Verordnung als auch die Verordnungsermächtigung im Bundesgebührengesetz grundrechtlich nicht ausreichend klar begrenzt. (…) Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die Polizeien des Bundes und der Länder für bestimmte Tätigkeiten Gebühren erheben dürfen und sollen, insbesondere im Zusammenhang mit hochgradig kommerzialisierten Fußballspielen. Auch die Rechtsprechung externer Link musste sich hiermit bereits befassen. Einige Bundesländer haben Gebührenordnungen für ihre Polizeien erlassen, nach denen verschuldete Polizeieinsätze externer Link oder der Aufenthalt in einer polizeilichen Ausnüchterungszelle bezahlt werden müssen. (…) Die Bundespolizei ist für die Bahn- und Luftsicherheit, den Grenzschutz und den Schutz der Bundesorgane zuständig. Bahnen, Bahn- und Flughäfen werden regelmäßig für Aktivitäten verwendet, die mit dem Grundrechtsgebrauch im Zusammenhang stehen, etwa für die Anreise zu Demonstrationen, Konferenzen, Parteiveranstaltungen oder Fußballspielen. Menschen, deren Aufenthalt in Bahnhöfen unerwünscht ist, könnten ebenfalls von den neuen Gebühren betroffen sein. Drohende Gebühren könnten Menschen davon abhalten, (halb-)öffentliche Räume im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aufzusuchen, gerade Menschen mit geringem Einkommen. Im Kontext von Demonstrationen oder Fußballspielen kann die Androhung von Gebühren von der Teilnahme und damit vom Gebrauch der Grundrechte abhalten. Von der Ermächtigungsgrundlage im BGebG ist dies nicht gedeckt. (…) Die Polizei soll den Schutz der Bevölkerung unabhängig vom Einkommen und sozialen Status sicherstellen. Erst recht darf die Maßnahme nicht davon abhängen, ob die Polizei für den Einsatz Gebühren erheben kann. Demnach kann die BMI-Gebührenverordnung in dieser Form keinen Bestand haben – Betroffene sollten sich gegen Gebührenbescheide zur Wehr zu setzen.“ Artikel von Jan Fährmann und Hartmut Aden vom 25.2.2020 im Verfassungsblog externer Link
  • Schrittweise Aushöhlung der Freiheitsrechte: Bundesinnenminister plant Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei und Einschränkungen des Versammlungsrechts durch Gebührenverordnung 
    „… Staatsbürgerliches Engagement könnte ab sofort teuer werden. Mit der Einführung der neuen Gebührenverordnung der Bundespolizei wären auch Einschränkungen des Versammlungsrechts möglich. Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Anordnung von Gewahrsamnahme und viele weitere Tätigkeiten, die der Steuerzahler sowieso schon bezahlt, sollen seit Oktober 2019 mit zusätzlichen Gebühren belegt werden. Für einen normalen Polizeieinsatz können Bürgern nun hohe dreistellige Summen in Rechnung gestellt werden. Teilnehmer politischer und anderer Versammlungen könnten aus Furcht vor hohen Zwangsgeldern von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt werden. Diese Strafgebühren werden ohne richterlichen Beschluss verhängt. Es liegt also im Ermessen der Bundespolizisten vor Ort, ob ein Einsatz „vermeidbar“ gewesen wäre oder ein kostenpflichtiger Platzverweis für 88,85 Euro angebracht ist. Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG verdeutlicht ihre Auffassung zu zivilem Ungehorsam und nicht genehmigten, bzw. verbotenen Protesten auf ihrer Internetseite. Sie verlangt über die bisherigen Gebühren hinaus sogar eine „Kostenbeteiligung“ am gesamten Polizeieinsatz, der auch Hubschraubereinsätze und vieles mehr umfassen kann. Nicht thematisiert wird, dass auf diese Art und Weise Demonstrationsteilnehmer vollends ruiniert werden können. (…) Ein Berliner Anwalt rät jedem Betroffenen dazu, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen. Wann die Gerichte tatsächlich über die Gebührenordnung urteilen werden, hängt vor allem davon ab, wann Klage erhoben wird – und das können sich oft nur diejenigen leisten, denen ausreichend Zeit und Geld zur Verfügung steht. Eine Chance könnte der Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen sein, der momentan an einem Kommentar zum Schutz friedlicher Versammlungen arbeitet und Fachleute um Mitwirkung bittet. Im aktuellen Entwurf wird die Gefahr für die Versammlungsfreiheit durch die Verhängung von Zwangsgeldern laut Aussagen eines Kommissionsmitglieds noch nicht berücksichtigt. Die Deadline ist der 21. Februar 2020 und momentan gibt es noch keine diesbezügliche Eingabe deutscher Menschenrechtsorganisationen. Inwieweit die Vorgaben der UN-Menschenrechtskommission bindend sind, ist allerdings umstritten.“ Beitrag von Hans Weinert vom 19. Februar 2020 bei Telepolis externer Link
  • Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür 
    Die von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. Demonstrieren und ziviler Ungehorsam könnten nun teuer werden. (…) In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen externer Link, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war. Die Bundespolizei ist zwar hauptsächlich an Bahnhöfen und Flughäfen tätig, wird aber auch auf Anfrage der Bundesländer bei Demonstrationen eingesetzt externer Link. Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstranten, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an mit empfindlichen Strafen belegt werden. Ausübung des Demonstrations-, Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. Die Gebühren werden auf Leistungen erhoben, die der Steuerzahler sowieso schon finanziert. Der Abtransport von Betrunkenen musste auch bisher schon zusätzlich bezahlt werden. So kostet ein Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle je nach Bundesland über 200 Euro plus Fahrtkosten. Dass jetzt darüber hinaus zusätzliche Gebühren für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erhoben werden, lässt aufhorchen. Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen…“ Artikel von Hans Weinert vom 11. Februar 2020 bei telepolis externer Link
  • Demonstrationsrecht nach Kassenlage: »Für Betroffene nicht kalkulierbar«. Gebührenverordnung kontra Versammlungsfreiheit: Wenn Festgenommene für Polizeimaßnahmen zahlen
    „… Neu ist, dass demnach erstmals auch die Bundespolizei nach dem Bundesgebührengesetz abrechnet und nicht wie bisher nach dem Vollstreckungsgesetz, wenn sie zum Beispiel eine Straße räumt und einen Verwaltungsakt mit unmittelbarem Zwang vollstreckt. Das war zwar schon immer kostenpflichtig. Bisher wurden aber Personalkosten als »Sowieso«- oder Fixkosten zum Beispiel nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Schleswig-Holstein 2015 nicht abgerechnet, sondern höchstens Extrakosten, wie die der Abnutzung von Werkzeugen wie Bolzenschneidern, wenn sich Demonstranten angekettet hatten. Durch die Gesetzesänderung können auch Personalkosten fällig werden; sie werden aber nicht zwangsläufig für das Wegtragen erhoben. [Wovon hängt das ab?] In den originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gehören zum Beispiel Maßnahmen auf Bahngelände, wenn Demonstranten oder Fußballfans zu Großereignissen anreisen, und auf Flughäfen. Sonst ist die Bundespolizei nur in Amtshilfe für die Länderpolizeien tätig – dann gelten die Kostenübernahmeregelungen der jeweiligen Landesgesetze. Auch da gibt es schon immer Möglichkeiten, Polizeimaßnahmen in Rechnung zu stellen. Es wird auch teilweise davon Gebrauch gemacht. Aber das ist länderspezifisch sehr verschieden. In Sachsen wird zum Beispiel das Wegtragen explizit vom Gebührentatbestand ausgenommen. (…) Für tatsächlich rechtswidrig halte ich in der neuen Verordnung zum Beispiel die Gebührenerhebung von 59,50 Euro für die erkennungsdienstliche Behandlung zu präventiven Zwecken. Da würde man auch noch für das Informationsinteresse der Polizei bezahlen. (…) Nach der neuen Gebührenverordnung muss übrigens beim Wegtragen nach Dienstgruppen unterschieden werden – der mittlere Dienst ist billiger als der gehobene. Daraus ergibt sich bei ordnungsgemäßer Anwendung und Überprüfung eine individuelle Kennzeichnungspflicht: Es muss nachvollziehbar sein, welche Beamten beteiligt waren.“ Interview von Claudia Wangerin in der jungen Welt vom 11.02.2020 mit Michael Plöse externer Link (im Abo) – Rechtsanwalt Michael Plöse vertrat u. a. die Initiative »Ende Gelände« bei Klagen gegen Demonstrationsverbote in Braunkohlerevieren

Siehe zum Thema auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=162725
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