Der direkte Draht: Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird vom Ordnungsamt dem Verfassungsschutz gemeldet. Die Betroffenen werden darüber bislang nicht informiert

Verfassungsschutz auflösen!„Das Bremer Ordnungsamt gibt Daten von Demoanmelder*innen „regelmäßig“ an den Verfassungsschutz weiter. Das geht aus der Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. (…) Wenn regelmäßig Daten von Demoanmelder*innen an den Verfassungsschutz weitergeleitet werden, dann führe das zu einer Veränderung des Verhaltens, selbst wenn der Verfassungsschutz die Daten gar nicht nutzen würde. (…) Eine Frage lautete: „In welchen Fällen gibt das Ordnungsamt personenbezogene Daten der Anmelder*innen an die Polizei und/oder an andere Behörden weiter?“ Der Senat antwortete, dass das Ordnungsamt Daten von Personen, die Demonstrationen oder andere Versammlungen unter freiem Himmel anmelden, „in jedem Fall an den Polizeivollzugsdienst“ weitergibt. Erst mal ist das verständlich, denn die Polizei muss, wenn sie bei einer Versammlung anwesend ist, ja die Möglichkeit haben, mit der Versammlungsleiter*in und der Anmelder*in Kontakt aufzunehmen. In der Senatsantwort heißt es jedoch weiter: „Zum Zweck der Gefährdungsbewertung werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig ebenfalls an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt.“ Doch was bedeutet „regelmäßig“? (…) Die Linke hält die „massenhafte Weitergabe persönlicher Daten an den Geheimdienst“ für „eine Einschüchterung von Bürger:innen und somit eine unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Die Fraktion fordert deshalb, dass die Praxis „schnellstmöglich überprüft und beendet“ wird…“ Artikel von Franziska Betz vom 11. März 2021 in der taz online externer Link, siehe ergänzende Anmerkung von Armin Kammrad vom 11. März 2021:

  • Ergänzende Anmerkung von Armin Kammrad vom 11. März 2021
    Die Datenweitergabe an den Verfassungsschutz verletzt nicht nur formal das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst, sondern gibt dem Verfassungsschutz vor allem die verfassungswidrige Funktion der heimlichen Überwachung außerparlamentarischer Opposition, wie sie sich typisch in der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG ausdrückt. Es wird so faktisch nicht die Verfassung, sondern die Regierung vor Opposition durch Eingriffe in garantierte Grundrechte „geschützt“. Zu beachten ist hierbei auch, dass unabhängig von jeglicher strafrechtlicher oder sonstiger Illegalität, so nur der Umstand oppositionellem Verhaltens ohne jede Möglichkeit rechtsstaatlicher Überprüfung heimlich registriert und überwacht wird. Nimmt man die Geflogenheit des VS, antikapitalistische, besonders sozialistische Haltung, als ang. „grundgesetzwidrig“ einzustufen, agiert so der VS als staatlicher Handlanger kapitalistischer Privatinteressen mit Zustimmung bzw. zumindest Duldung der staatlichen Exekutive. Verfassungsschutz ist in sofern Staatsschutz auch im Interesse kapitalistischer Herrschaft vor Opposition, weshalb der Einschüchterungseffekt durchaus als gewollt zu bezeichnen ist.“ – wir danken!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=187653
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