Demos: Zivilpolizisten müssen sich outen
„Wenn Polizeibeamte in Zivil eine Demonstration beobachten, müssen sie sich der Versammlungsleitung zu erkennen geben. So steht es im Niedersäschsischen Versammlungsgesetz. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Versammlungsgesetzen anderer Länder. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nun, dass die Regelung ernst zu nehmen ist. Auch Polizeibeamte, die sich als Passanten tarnen und verborgen ermitteln, müssen sich dem Versammlungsleiter offenbaren…“ Meldung vom 8.11.2013 im Lawblog