Bundeswehr-Einsatz bei G8-Gipfel in Heiligendamm war rechtswidrig – Gericht brauchte 14 Jahre zur Wahrheitsfindung zum Tornado-Flug über das Protestcamp
„Im Juni 2007 hatten sich im Ostseebad Heiligendamm die Staats- und Regierungschefs der sogenannten G8-Staaten versammelt. (…) Aus Sorge vor Terroranschlägen, so hieß es damals, hatte Mecklenburg-Vorpommern die Bundeswehr um Unterstützung gebeten, der damalige Verteidigungsminister schickte bewaffnete Aufklärungs-, Sanitäts- und Marinetruppen. Den meisten Unmut der Demonstranten erregte jedoch eine Aktion der Luftwaffe. Zwei Tornado-Aufklärungsjets hatten den Auftrag, die Anzahl der im Protestcamp bei Reddelich Versammelten auszukundschaften. (…) Dabei wurden durch die Kameras der Tornado-Maschinen Fotos angefertigt, die dann der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurden. Die Campbewohner sahen in der Aktion einen Eingriff in die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Sie klagten – letztlich mit Erfolg. Doch dazu mussten sie einen sehr langen Atem aufbringen. (…) entschied das Verwaltungsgericht Schwerin »schon« 2011 zugunsten des Staates. Auch das Oberverwaltungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern urteilte 2015 nicht im Sinne der Kläger. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch hegte noch im selben Jahr Zweifel an dieser Wertung und ordnete für die Richterkollegen in Greifswald »Nachsitzen« an. Was die dann auch ausgiebig bis Anfang September 2021 taten. Nun, 14 Jahre nach dem G8-Gipfel, heißt es, dass der polizeilich veranlasste Überflug über das Camp durch die Bundeswehr rechtswidrig war und die Kläger dadurch in ihrem Grundrecht aus Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt wurden…“ Artikel von René Heilig vom 14. September 2021 in neues Deutschland online – siehe zum Hintergrund unsere Rubrik im LabourNet-Archiv: Bundeswehr beim G8-Treffen in Heiligendamm