Blockupy: Demonstrationsrecht im Eimer. Hunderte Aktivisten verbrachten Stunden in Polizeigewahrsam

Dossier

Polizeikessel bei der blockupy-DemoDas fängt ja gut an: Zu den „Blockupy“-Aktionstagen in Frankfurt stehen ab Freitag Tausende Demonstranten Hundertschaften der Polizei gegenüber. Einen Vorgeschmack auf das Aufeinandertreffen bekamen am Donnerstag 200 Berliner. Sie verbrachten Stunden in Polizeigewahrsam auf einem Autobahnparkplatz…“ Artikel von Fabian Köhler in Neues Deutschland online vom 31.05.2013 externer Link. Dies war der erste Vorgeschmack auf die folgende polizeiliche Eskalation bei der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013. Siehe zum Hintergrund das Dossier: Blockupy Frankfurt! Widerstand im Herzen des europäischen Krisenregimes 31. Mai und 1. Juni 2013 und hier Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Kommentare:

  • Blockupy in Frankfurt: Gericht belehrt die Polizei
    Schlappe für die Polizei: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hält die pauschalen Aufenthaltsverbote nach der Blockupy-Demo im Juni 2013 in Frankfurt für rechtswidrig. (…) Der heftig umstrittene Kessel wurde im Nachhinein sogar vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die pauschalen Aufenthaltsverbote aber waren rechtswidrig, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel jetzt entschied. Mit dem Beschluss, der der FR vorliegt, wies das Gericht die Berufung der Polizei gegen ein Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zurück. In der Begründung müssen sich die Ordnungshüter einige Belehrungen gefallen lassen…Artikel von Joachim F. Tornau vom 10. Februar 2017 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link

  • Verfassungsgericht nahm Beschwerde über Vorgehen bei Blockupy-Protesten nicht an: Einkesseln eines Unschuldigen war rechtens
    Die Polizei darf bei Versammlungen wie den Blockupy-Protesten im Juni 2013 in Franfurt auch ganze Gruppen von Teilnehmern einkesseln, um ihre Personalien festzustellen. Einem am Mittwoch, 14. Dezember veröffentlichten Beschluss zufolge hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung und die damit verbundene Freiheitsentziehung durch Einkesselung bei einer Demonstration in Frankfurt nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar erfordere der Verdacht einer Straftat eine „hinreichend objektive Tatsachengrundlage“ und müsse auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das schließe aber polizeiliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern nicht aus, „wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergibt und das Vorgehen die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspart“…Beitrag von und bei den Beobachter News vom 14. Dezember 2016 externer Link. Siehe dazu:

    • Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungsgericht: Mitgefangen, mitgehangen? Der Beschluss des BVerfG ist ein schwerwiegender Bruch mit der Rechtsprechungslinie seit Brokdorf.
      „… Mit dem Frankfurter Blockupy-Kessel musste sich nun auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigen. Ein Versammlungsteilnehmer hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er in seiner Einkesselung und der folgenden Identitätsfeststellung und Durchsuchung seiner Sachen nicht nur eine unzulässige Freiheitsentziehung, sondern auch eine Verletzung seiner Versammlungsfreiheit sah. (…) Vor dem Hintergrund des strengen Brokdorf-Maßstabs, der die konstitutive Funktion der Versammlungsfreiheit für die Demokratie hervorhebt und polizeilichem Eingreifen enge Grenzen setzt, fragt man sich, wie das BVerfG angesichts eines neunstündigen Kessels mit knapp 1.000 Festgesetzten bei einer Großdemonstration mit über 20.000 Versammlungsteilnehmer*innen zu einer Nichtannahme gelangen konnte. Um dieses Ergebnis zu rechtfertigen stutzt Karlsruhe seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. (…) Im Ergebnis ermöglicht das BVerfG nun der Polizei bei Großdemonstrationen einzelne Blöcke zu konstruieren, die dann verdachtsunabhängig vom Recht auf Versammlungsfreiheit ausgeschlossen werden können. (…) Dabei ist schon fraglich, auf welchen Tatsachen das Gericht seinen für die Versammlungsfreiheit folgenreichen Beschluss aufbaut. Denn in der Entscheidung wird alleine die polizeiliche Perspektive auf das Versammlungsgeschehen abgebildet…“ Eine kritische Analyse der BVerfGE 1 BvR 289/15 vom 2. November 2016 von Cara Röhner und Maximilian Pichl vom 17. Dezember 2016 beim Verfassungsblog externer Link
    • Blockupy-Kessel 2013 // Kesselklage abgewiesen – Bundesverfassungsgericht und Polizei Hand in Hand
      Das Bundesverfassungsgericht hat eine der Verfassungsbeschwerden gegen den Blockupy-Kessel 2013 abgelehnt. Diese Entscheidung ist eine Schweinerei, die sich klar gegen linke Demonstrationen richtet. Zwar betont das Gericht die Versammlungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger. Nüchtern betrachtet muss man aber sagen, dass das Urteil das bereits übliche Polizeiverhalten gegen Linke rechtfertigt: Demos stoppen, groß kesseln und massenhafte ED-Behandlungen. Die Einschätzung der Lage erfolgt allein durch die Polizei. “Rechtssicherheit” nennt das die Fachfrau_mann. Nicht nur für unsere Blockupy-2013-Kampagne ist das ein herber Schlag. Ist die Kesselung rechtmäßig, gibt es auch keinen Anspruch auf Geld. Für den Anspruch müsste das Festhalten durch die Polizei zur Freiheitsberaubung erklärt werden. Doch das ist jetzt kaum mehr möglich. Es sind zwar noch nicht alle Verfahren diesbezüglich entschieden, aber der Beschluss gibt keinen Anlass zur Hoffnung, dass es bei den anderen Verfassungsbeschwerden eine bessere Entscheidung geben wird. Alle, die schon Klage eingereicht haben, bitten wir mit ihre_n Anwält_innen Kontakt aufzunehmen. Die Anwält_innen, mit denen wir in Kontakt stehen, raten nun dazu, von einer Klage abzusehen. Dem müssen wir uns leider anschließen…Stellungnahme der Roten Hilfe, Ortsgruppe Frankfurt/Main vom 14. Dezember 2016 externer Link
  • Nach Blockupy: Geldstrafe wegen Plastikfolie auf dem Kopf
    „… Die Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main im Frühjahr 2015 verliefen teilweise gewalttätig. Einige Demonstranten attackierten eine Polizeistation und zündeten Streifenwagen an. Am Freitag stand nun eine Blockupy-Sympathisantin vor Gericht. Die 27-Jährige hatte aber weder Steine geworfen noch einen Polizeiwagen angezündet, trotzdem soll sie nun 600 Euro Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie trug eine Plastefolie auf dem Kopf. Wohl auch, um sich damit gegen den erwarteten Pfefferspray-Einsatz der Polizei zu schützen. Das Frankfurter Amtsgericht sah in der schräg über das Gesicht reichenden Folie eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«. Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos gemacht werden. Dass die Folie den Aufdruck »99 Prozent« trug, eine Anspielung auf den Occupy-Slogan »We are the 99 percent«, wollte die Richterin nicht gelten lassen. (…) Grundlage für das Urteil ist Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes. Er verbietet das Tragen von »Schutzwaffen oder Gegenständen, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind«. (…) Während der Verhandlung am Freitag sei es zu »Tumulten« im Publikum gekommen, wie die Nachrichtenagentur dpa meldete. Mehrere Zuschauer mussten auf Beschluss der Richterin den Saal verlassen. Wobei sich die »Tumulte« nach Beobachtung des Anwaltes vor allem aus dem Gelächter der Zuschauer speisten…“ Bericht von Fabian Lambeck bei neues Deutschland vom 5. August 2016 externer Link
  • Blockupy-Protest 2013: Polizist wegen Körperverletzung verurteilt
    Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in Frankfurt einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Frankfurter Amtsgericht ging am Donnerstag von Körperverletzung im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung…dpa-Meldung, hier bei faz.net vom 23. Juli 2015 externer Link
  • Endlich Prozess gegen das Land Hessen: Brutale Polizeigewalt trotz gerichtlicher Demo-Genehmigung in Frankfurt
    Am 1. Juni 2013 wurde das Gründungs- und Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren bzw. der Stiftung ethecon, Axel Köhler-Schnura (64), als Teilnehmer der friedlichen Blockupy-Demonstration in Frankfurt am Main gegen Finanz-Spekulation, Konzernmacht und Banken-Profite ein Opfer von brutaler Polizeigewalt. Der erste Prozesstermin „Axel Köhler-Schnura gegen das Land Hessen“ vor dem Verwaltungsgericht, Saal 4, Adalbertstr. 18, in 60486 Frankfurt, findet am 23. Januar, ab 10.30 Uhr statt…Meldung und Erlebnisbericht von Axel Köhler-Schnura und Peter Kleinert online in der Neuen Rheinischen Zeitung (ohne Datum) externer Link
  • Das Verwaltungsgericht Frankfurt verfehlt seine Pflicht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Kritik an den Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Frankfurter Kessel am 1. Juni 2013
    Am 23. Juni 2014 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., die Klage des Anmelders der Blockupy-Versammlung zurückzuweisen. In der mündlichen Verhandlung wie auch im schriftlichen Urteil wird deutlich, dass das Amtsgericht ausschließlich den Aussagen der Polizei glaubt, die Fakten nicht prüft und den diversen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht folgt. (…) Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit müssen immer neu verteidigt werden. Die Bürger und Bürgerinnen tun dies, indem sie sie in Anspruch nehmen.  Das Grundrecht kann nicht durch beliebige versammlungsrechtliche Auflagen eingeschränkt und ad absurdum geführt werden. Im Folgenden erläutern wir zentrale Fehleinschätzungen der Urteile…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 9.10.2014 externer Link
  • Montag 23. Juni: Prozess vor Verwaltungsgericht Frankfurt wegen Kessel Blockupy 2013
    Klage der Demo-Veranstalter*innen: Am 1. Juni 2013 stoppte die Polizei die angemeldete und vom Gericht bestätigte Demonstration von Blockupy Frankfurt, ehe sie das Gebäude der Europäischen Zentralbank erreichte. Fast tausend Teilnehmende wurden bis zu neun Stunden in einem Kessel festeghalten, über zehntausend weiteren wurde ihr Demonstrationsrecht praktisch genommen. Gegen dieses Anhalten der Demonstration und gegen das Festhalten von Teilnehmenden im Kessel haben die Veranstalter geklagt. Beide Punkte werden am Montag, dem 23. Juni 2014 – 10:00 Uhr – vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt, Adalbertstr. 18, Saal 1 verhandelt.Meldung vom 17. Juni 2014 von BlockupyAntirep externer Link. Siehe dazu:

    • Präventiv eingekesselt. Gericht: Stopp der Blockupy-Demo durch die Polizei war gerechtfertigt
      Die Klagen gegen den Polizei-Einsatz bei den Blockupy-Protesten wurde in erster Instanz abgelehnt.Das Frankurter Verfassungsbericht hat heute sein Urteil verkündet. Kritiker zweifeln die Richtigkeit des Urteils an…“ Artikel von János Erkens in Neues Deutschland online vom 24.06.2014 externer Link
    • Blockupy kündigt Berufung gegen Verwaltungsgerichts-Urteil an. Verhandlung bestätigt Polizeifalle / Versammlungsrecht in Frankfurt in schlechten Händen
      Das Blockupy-Bündnis wird Berufung gegen das heutige Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts einlegen, demzufolge das Anhalten der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 und der Polizeikessel rechtmäßig gewesen seien. „Das heutige Urteil hat es erneut gezeigt: Das Versammlungsrecht ist in Frankfurt in schlechten Händen“, sagte Werner Rätz, Anmelder der Demo und Kläger gegen das Land Hessen. „Die Verhandlung heute hat klar ergeben, dass von der Demonstration keinerlei Angriffe oder Gewalt ausgingen. Das hat auch die Polizei nicht bestritten. Bliebe es bei dem Richterspruch, hieße das, es allein der Willkür der Polizei zu überlassen, ob und wie eine Demonstration stattfinden kann – oder nicht. Die Polizei dürfte jederzeit tausenden Menschen wegen einiger weniger Auflagenverstöße ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nehmen. Das dürfen wir nicht zulassen und werden daher in Berufung gehen. Die mündliche Verhandlung bestätigte zudem den Vorwurf des Blockupy-Bündnisses, dass der Polizeikessel eine Falle war: Anders als von der Polizei bisher behauptet, fiel die Entscheidung für den Kessel am Schauspiel nicht wie behauptet um 12.40 Uhr, sondern bereits bei einer Besprechung morgens gegen 7 Uhr, wie Einsatzleiter Michael Hallstein im Gericht schilderte. Auch von der Behauptung der Polizei, Anlass für den angeblichen um 12.40 Uhr gefassten Beschluss, die Demo zu stoppen und einen Teil einzukesseln, sei das Zünden von Pyrotechnik gewesen, blieb nichts übrig. Tatsächlich war allein die Rede von zwei in die Bäume geschossenen Feuerwerkskörpern, die aber erst nach 12.40 Uhr gezündet wurden. Werner Rätz: „Die heutige Verhandlung hat klar ergeben, dass die Polizei zuvor in entscheidenden Fragen die Unwahrheit gesagt hat. Dennoch haben sich die Richter einer Aufklärung des Geschehens verweigert…“ Pressemitteilung des bundesweiten Blockupy-Bündnisses vom 23. Juni 2014 (noch nicht online)
  • Verwaltungsgericht folgt blind und einseitig den polizeilichen Darstellungen
    Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat am 10.3.2014 „nur“ über eine Prozesskostenhilfe bezüglich einer Klage gegen die Einkesselung eines Teils der Demonstration von Blockupy am 1.6.2013 entschieden. In ihrer Entscheidung, der Klage gegen die Rechtswidrigkeit der Umschließung von fast tausend Demonstrierenden „keine hinreichende Erfolgsaussicht“ einzuräumen, macht das Gericht deutlich, dass es gewillt ist, blind den Darstellungen der Polizei zu folgen…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 14.03.2014 externer Link
  • Blockupy 2013 – Der Frankfurter Polizei-Kessel am 1. Juni 2013
    Buch vom Grundrechtekomitee: Blockupy 2013 - Der Frankfurter Polizei-Kessel am 1. Juni 2013Am 1. Juni 2013 verhinderte die Stadt Frankfurt eine Großdemonstration. Die Polizei griff den Demonstrationszug an und kesselte fast tausend Demonstrierende über neun Stunden. Wir berichten über die beiden Protesttage – vom phantasiereichen und selbstbestimmten Protest am Freitag bis zu den Vorgängen in und außerhalb des Kessels am Samstag. Die zentralen Merkmale des staatlichen Umgangs mit dem Protest werden in den Kontext des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gestellt und an der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemessen. Die politischen, polizeilichen und „wissenschaftlichen“ Begründungen des polizeilichen Vorgehens werden grundrechtlich bewertet. Das Buch will dazu ermuntern, den Kampf ums Demonstrationsrecht trotzdem und erst recht auf der Straße und vor Gerichten weiterzuführen.“ Info und Bestellung des Buches (Preis: 7,00€) beim Grundrechtekomitee externer Link sowie ebd. Gliederung, Einleitung und ein erstes Resümee als Leseprobe externer Link
  • Zähe Ermittlungen. Der Staatsanwaltschaft fehlen Beweise für Straftaten beim Blockupy-Kessel
    Die juristische Aufarbeitung des umstrittenen Polizeikessels bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni in Frankfurt am Main zieht sich hin. Bislang hat die Polizei noch kein geeignetes Bild- und Videomaterial vorgelegt, das mögliche Straftaten von Demonstranten vor Gericht belegen kann. Im September überreichte die Polizei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erste Dokumente, worunter sich ein Video befand, das nach Angaben eines in den Fall involvierten Rechtsanwalts nicht aus dem Polizeifundus stammt, sondern von der als rechtskonservativ geltenden Plattform »Blu-News«. Der Rechtsanwalt Daniel Werner, der mehrere Demonstranten vertritt, zeigte sich gegenüber »nd« verwundert darüber, dass die Polizei ein Video aus fragwürdiger Quelle mit dem reißerischen Titel »Die Wahrheit über Blockupy« einreicht…“ Artikel in Neues Deutschland vom 02.11.2013 externer Link
  • Klagen und Strafverfahren wegen Blockupy Kessel
    In den vergangenen Wochen berichtete die Junge Welt (*) mehrfach über die Klagen wegen der Kesselung der Blockupy-Demo am 1. Juni 2013. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass die Polizei gegen 943 im Kessel festgestellte und videografierte Demonstrant/innen Strafverfahren vorbereitet…“ Eine Information der Blockupy AG Antirepression vom 14.10.2013 externer Link
  • Hausdurchsuchungen nach Blockupy-Soli
    Am Dienstag kam es in Rostock und Greifswald zu Hausdurchsuchungen in der linken Szene. Mehrere Privatwohnungen und ein Geschäftsraum wurden von PolizistInnen durchkämmt, auch in Berlin gab es eine Durchsuchung. Offenbar geht es um Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Spontandemonstration in der Rostocker Innenstadt, bei der im Juni Sachschaden an Schaufenstern und Banken entstand. Bei der Demonstration hatte es sich um eine Solidaritätsbekundung mit der am Wochenende davor von der Polizei brutal aufgelösten Blockupy-Demonstration in Frankfurt/Main gehandelt. Die Ortsgruppen Greifswald und Rostock der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe kritisieren zum Teil massive Rechtsverstöße bei den Durchsuchungen durch die Polizei…“ Meldung vom 25.9. 2013 bei Kombinat Fortschritt externer Link
  • »Die Polizei greift nach letztem Strohhalm«
    Blockupy-Proteste vom 1. Juni in Frankfurt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle knapp 1000 Eingekesselten. Gespräch mit Daniel Werner, Rechtsanwalt in Leipzig: Die Staatsanwaltschaft hat fast 1000 Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingeleitet, die bei den Protesten gegen die Verarmungspolitik der EU am 1. Juni in Frankfurt am Main eingekesselt worden waren. Bisher war von »nur« etwa 110 die Rede…“ Interview von Gitta Düperthal in junge Welt vom 23.09.2013 externer Link
  • Blockupy-Demo in Frankfurt: OSZE kritisiert Polizeigewalt gegen Journalisten
    Die Beamten sollen Journalisten behindert und sogar mit Pfefferspray angegriffen haben: Nach den Blockupy-Protesten erhebt die OSZE schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Und auch in der schwarz-grünen Koalition in Frankfurt sorgt der harte Einsatz jetzt für Ärger…“ Artikel in Süddeutsche Zeitung online vom 7. Juni 2013 externer Link. Siehe dazu: OSCE media freedom representative expresses concern about police treatment of media at “Blockupy” protests in Germany.  “The OSCE Representative on Freedom of the Media, Dunja Mijatović, expressed today concern about police treatment of the media covering demonstrations in Frankfurt. According to media reports, riot police that was dispatched to monitor “Blockupy” protesters assaulted media members reporting on the event. One photographer was hit with pepper spray from close distance and an RTL cameraman was pushed by a policeman. Other journalists with media identification cards were required to provide personal information to the police…” Pressemitteilung vom 6. Juni 2013 externer Link
  • Protest- und Polizeiforscher*innen besorgt über Polizeigewalt gegen Blockupy-Proteste
    Wir sind äußerst beunruhigt über das Vorgehen der Polizei gegen die Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main. Als Protest- und/oder Polizeiforscher*innen haben wir die Entstehung der aktuellen Krisenproteste intensiv verfolgt und sind vertraut mit Erscheinungsformen und Dynamiken sozialer Proteste. Derzeit erleben wir große gesellschaftliche Umbrüche, die als Währungs-, Wirtschafts- oder Finanzkrise beschrieben werden. Gerade in solchen zentralen Fragen, wie der Sozial-, Geld- und Wirtschaftspolitik bedarf es eines breiten gesellschaftlichen Diskurses – und zu diesem gehören auch Meinungsäußerungen durch Demonstrationen und Proteste. Immer häufiger ist aber zu beobachten, dass von Seiten der Staatsmacht solche demokratischen Prozesse unterbunden oder stark behindert werden…“ Offener Brief an die Landesregierung in Hessen vom 08.06.2013 externer Link
  • Grundrechte-Report 2013: Frankfurter Polizeieinsatz bei Blockupy-Protesten verfassungsrechtlicher Skandal
    Herausgeber: Frankfurter Polizeieinsatz bei Blockupy-Protesten verfassungsrechtlicher Skandal. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, fordert Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 06.06.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Der Polizeieinsatz am 1. Juni 2013 bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt zeigt, wie wichtig ein solcher Schutz vor Polizeigewalt ist. Was der Grundrechte-Report hinsichtlich der Blockupy-Proteste für das Jahr 2012 dokumentiert, hat sich in verschärfter Weise am letzten Wochenende durch einen drakonischen Polizeieinsatz wiederholt. Die Herausgeber des Grundrechte-Reports sehen dies als verfassungsrechtlichen Skandal an. Elke Steven vom Grundrechtekomitee stellt für die Herausgeber fest: „Wir sind entsetzt, in welch unvorstellbarer Weise Grundrech-te ausgehebelt und Gerichtsurteile mit Füßen getreten wurden.“ …“
  • Stellungnahme der Demosanitäter_innen zum Polizeieinsatz am 01.06.2013 in Frankfurt am Main
    „… Während es durch das brutale Vorgehen der Polizei bei der Kesselung zu zahlreichen Verletzten kam, wurde gleichzeitig die Arbeit der Demosanitäter_innen teilweise massiv behindert. Eine Primärversorgung vor Ort wurde von einigen Polizeieinheiten durch Übergriffe unmöglich gemacht. Der Behandlungsplatz der Demosanitäter_innen wurde von Einheiten der Polizei überrannt, während dort noch Patient_innenversorgung stattfand. Im Falle einer notwendigen Evakuierung eines Verletzten wurden Sanitäter_innen am erneuten Betreten des Kessels gehindert und somit von der weiteren Versorgung ausgeschlossen. Der öffentliche Rettungsdienst wurde auf dem Weg zu den Verletzten teilweise erheblich behindert. (…)  In fünf Fällen kam es zu direkten Angriffen und körperlichen Misshandlungen gegen die deutlich als Demosanitäter_innen gekennzeichneten Helfer_innen durch die Polizei. Insgesamt mussten am 1.6. in Frankfurt ca. 275 Personen von Demosanitäter_innen behandelt werden; mindestens 5 von ihnen mussten vom Rettungsdienst ins Krankenhaus transportiert werden. Über die genauen Verletztenzahlen können wir keine Angaben machen, da wir zu vielen von ihnen, besonders im Bereich der “Sicherheitszone”, nicht vorgelassen wurden…“ Stellungnahme vom 5.6.2013 externer Link
  • dju in ver.di protestiert beim Hessischen Innenminister gegen das Vorgehen der Polizeikräfte gegen Journalistinnen und Journalisten in Frankfurt
    Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Hessen hat in einem Brief an den Hessischen Innenminister gegen die massive Behinderung der Arbeit von Journalistinnen und Journalisten beim Polizeieinsatz vom vergangenen Wochenende in Frankfurt protestiert. Bei der Demonstration des Blockupy-Bündnisses am 1. Juni 2013 waren Berichterstatter und Fotografen erheblichen Repressalien durch Polizeibeamte ausgesetzt, einige wurden dabei sogar verletzt und mussten in krankenhausärztliche Behandlung. Die dju sieht in den Vorfällen die schwerwiegendste Verletzung der Pressefreiheit in Hessen seit vielen Jahren…“ Pressemitteilung vom 5. Juni 2013 externer Link und der Brief an Innenminister Boris Rhein externer Link
  • Nach Polizeikessel bei Demo in Frankfurt: Blockupy-Bündnis klagt vor dem VG
    Der Polizei-Kessel bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt sorgt weiter für Wirbel. Der Innenminister verteidigt die „Umschließung“. Die Opposition sieht das Demonstrationsrecht ausgehebelt und auch ein Dozent für Polizeirecht äußert Kritik. Inzwischen ermittelt die Justiz…“ Meldung vom 06.06.2013 auf LTO.de externer Link
  • Blockupy Frankfurt: Die gefährliche Macht der Polizei
    Die Blockupy-Kundgebung zeigt: Polizisten können allzu oft tun und lassen, was sie wollen. Und bei mancher Demonstration sind sie der einzige schwarze Block, der wirklich gefährlich ist…“ Kommentar von Jonas Nonnenmann in FR online vom 05. Juni 2013 externer Link
  • Solidarität mit den Eingekesselten der Blockupy-Demonstration!
    Durch meine Unterschrift erkläre ich mich solidarisch mit allen am 1. Juni im Frankfurter Kessel gefangen gehaltenen und verletzten Personen. Ich verurteile diesen politisch motivierten Polizeieinsatz scharf und unterstütze die Forderung nach einer sofortigen und rückhaltlosen Aufklärung und Aufarbeitung.“ Solidaritätserklärung zur Unterschrift bei attac externer Link
  • So war es nicht! Offener Brief gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Opposition durch Polizei und Teile der Medien
    Wir, politisch und sozial aktive Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet und TeilnehmerInnen der Demonstration des Blockupy-Bündnisses am 01.06.2013 in Frankfurt am Main, sehen uns angesichts der Darstellungen der Polizei und ihrer teilweise immer noch unkritischen Verbreitung zu einer Stellungnahme veranlasst.
    Blockupy: So war es nicht! Wir widersprechen den Klischees, wonach die Polizei durch einige „Chaoten“ und „Randalierer“ gezwungen gewesen sei, Maßnahmen zur Herstellung von öffentlicher Ordnung, Gesetz und Sicherheit zu ergreifen. Auch wenn sich erfreulicherweise einige Tageszeitungen diesem Tenor nicht anschließen, entsteht vor allem durch Verlautbarungen der Polizei und deren unkritische Verbreitung in Teilen der Öffentlichkeit doch wieder dieses Bild. Aber es entspricht nicht den Tatsachen.
    Wir, die VerfasserInnen und UnterzeichnerInnen dieses Briefes, haben an unterschiedlichen Orten an der Demonstration teilgenommen und über Stunden das Geschehen direkt verfolgt und teilweise dokumentiert
    …“ Offener Brief anlässlich des Vorgehens der Polizei während der Blockupy-Demonstration am Samstag, 01.06.2013 in Frankfurt. Neu dazu: Wer diese Ereignisse mitbekommen hat, kann seine Unterschrift senden an: Stefanie Hürtgen: huertgen@soz.uni-frankfurt.de / Nadja Rakowitz: Nadja.Rakowitz@online.de. Außerdem könnt Ihr direkt unterzeichnen bei Openpetition externer Link
  • Die ver.di Jugend Hessen hat für Donnerstag, den 6. Juni, eine Demonstration angemeldet: Um 19:00 Uhr auf dem Platz vor der Alten Oper in Frankfurt startet eine Solidaritätsaktion für die Eingekesselten der Blockupy-Demo vom letzten Samstag statt. Um 20:00 Uhr beginnt in der Alten Oper ein Konzert mit dem Chamber Orchestra of Europe unter der Schirmherrschaft von Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank…
  • Am Samstag, den 8. Juni, um 12 Uhr wird es eine Demo geben, auf der die ursprünglich geplante Route fortgesetzt wird – ‚bewaffnet‘ mit Regenschirmen, Styroporbüchern, Schildbürgerplakaten und Sonnenbrillen.  Siehe dazu:
    • Blockupy und Kampf um die Pressefreiheit
      Wenn unsere Demokratie zur rechtsfreien Diktatur verkommt, dann wird Widerstand zur demokratischen Bürgerpflicht.“ Unter diesem Motto steht ein Aufruf zu einer „Solidaritätsdemonstration für die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, gegen Polizeigewalt, Behördenwillkür und die Aussetzung des Rechtsstaates“, die am kommenden Samstag ab 12.00 Uhr in Frankfurt am Main stattfinden soll. Selbstverständlich steht sie im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um die von den Behörden offenbar rechtswidrig verhinderten Blockupydemo vom 1. 6. und wird daher auch auf der „Blockupy Route“ stattfinden. Der Aufruftext ist weiter unten vollständig dokumentiert. Auf den Punkt „Pressefreiheit“ soll hier jedoch etwas näher eingegangen werden, wobei persönliche Erfahrungen eine gewisse Rolle spielen…“ Beitrag von und bei von Peter Bachstein vom 4.6.2013 externer Link
  • Blockupy Frankfurt: Getreten, geprügelt, mit Giftgas bekämpft
    Der ethecon Gründungsstifter Axel Köhler-Schnura war mit den Kuratoriumsmitgliedern Christiane Schnura und Lydia Will sowie StifterInnen und UnterstützerInnen von ethecon am vergangenen Samstag, 1. Juni 2013, bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt dabei. Hier sein Bericht über die Ereignisse und das rabiate Vorgehen der Polizei externer Link
  • Unser Highlight zum Thema
    „“Der Regierungssprecher mahnt zu Besonnenheit, denn Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind Grundrechte.“ Er musste extra Türkei dranschreiben, damit bloß niemand die Äußerungen versehentlich auf Frankfurt bezieht. Das wäre ja im Moment eher peinlich.“ Kommentar von und bei Fefe vom 3.6.2013 externer Link
  • Die Ordnung der Anderen
    Die Polizei-Prügelei gegen Blockupy-Demonstranten in Frankfurt wurde selbst zur Demonstration. Der Protest stört eine Politik, welche die fatalen Folgen der Euro-„Rettung“ verschweigt…“ Leitartikel zu Blockupy Frankfurt von Stephan Hebel in der FR online vom  02. Juni 2013 externer Link.  Aus dem Text:; „… Angela Merkel lebt politisch vom Glauben der Mehrheit in Deutschland, dass es „uns“ schon nicht erwischen werde. Vom Glauben vieler an das Märchen von der „Wettbewerbsfähigkeit“, für die „die anderen“ nun halt auch mal leiden müssten, so wie wir mit massiver Ausweitung des Niedriglohnsektors dafür bezahlten. Von der Hoffnung, wenigstens in Deutschland gehe jetzt alles weiter wie bisher: in der guten, alten, halbwegs stabilen Ordnung…“
  • Blockupy-Demonstration
    Frankfurt am Main ist eine demokratische, liberale und weltoffene Stadt. Dies, so Harald Fiedler, Vorsitzender des DGB Stadtverbandes Frankfurt am Main, bekommen wir bei jeder Gelegenheit von offizieller Seite zu hören. Ob im vergangenen Jahr oder am letzten Wochenende, hat sich die Stadt Frankfurt aber weder weltoffen, liberal noch demokratisch gezeigt. Nicht nur, dass Gerichtsentscheidungen das Demokratiedefizit der Verantwortlichen der Stadt Frankfurt korrigieren mussten, selbst diese Korrektur wurde spätestens durch den Polizeieinsatz der politisch zu verantworten ist, konterkariert. Wer das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, so wie am Wochenende geschehen, einengt, der, so Fiedler, darf sich nicht wundern, dass immer mehr Menschen gegen die Willkür von Banken und Herrschenden und deren Politik aufstehen und bei der nächsten Blockupy Demonstration dabei sind. Der DGB, so Fiedler, wird dies in seinen eigenen Reihen bewerten.“ Pressemitteilung des DGB Frankfurt vom 03.06.2013 externer Link
  • Proteste/Blockupy: Brutaler Polizeieinsatz bei Demo muss lückenlos aufgeklärt werden. Polizeieinsatz bei Blockupy-Demonstration unverhältnismäßig brutal – Gewalt gegen friedliche GewerkschafterInnen
    Polizeiliche Übergriffe bekommen langsam eine Tradition, wenn in Frankfurt die blockupy-Proteste stattfinden. Die Landesleitung verurteilt das Vorgehen am Samstag scharf…“ Pressemitteilung von ver.di Hessen vom 03.06.2013 externer Link
  • Auch dieses Jahr kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in der Stadt Frankfurt
    Letztes Jahr hatte die Stadt Frankfurt alle Versammlungen über mehrere Tage verboten. Dieses Jahr mochten auch die Gerichte die haarsträubenden Verbote für die Demonstration am Flughafen und die den gewählten Weg verbietenden Auflagen für die Großdemonstration nicht mehr mitmachen. Vielen weiteren Auflagen, die das Grundrecht einschränkten, folgten sie dennoch. Nach den stundenlangen Behinderungen der Demonstrierenden – aber auch der Flughafenbesucher – durften letztlich tatsächlich nur 200 Demonstrierende in den Flughafen. Nach den Erfahrungen am Samstag bei der Großdemonstration muss man sagen: Immerhin! Nachdem die Demonstration am Samstag ab 12.15 Uhr nur eine halben Stunde ihren Weg gehen konnte, stürmte die Polizei in den Anfang der Demonstration und blockierte diese bis spät in die Nacht. Keine ihrer Vorwürfe – vermummte Teilnehmer, passive Bewaffnung einzelner Teilnehmer – rechtfertigen auch nur annähernd ein solches Verhalten. (…)  Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen unsere Beobachtungen weiter zusammentragen und – diese kommentierend – ausführlich berichtenPressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 02.06.2013 externer Link
  • Willkommen in der marktkonformen Demokratie – Zum Blockupy-Polizeieinsatz
    Anmerkungen zum Polizeieinsatz bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt, garniert mit Zitaten aus dem Ticker der Frankfurter Rundschau. Der Text stammt von einem, der nicht dabei sein konnte – detaillierte Vor-Ort-Berichterstattung kann er nicht bieten. Die Schilderungen der Ereignisse sind unterschiedlichen Presseberichten, Livetickern und Twitterkanälen entnommen…“ Beitrag von Gerd Deriva vom 01.06.2013 bei indymedia-linksunten externer Link
  • Ende der Demokratie nach ein paar hundert Metern. Tom Strohschneider über das Vorgehen der Polizei gegen die Blockupy-Demonstration
    In Istanbul haben am Samstag erneut Zehntausende gegen die Regierung Erdogan protestiert. In den deutschen Fernsehnachrichten ist darüber mit dem Hinweis berichtet worden, die Menschen kämpften dort für Demokratie und die türkische Polizei neige zu gewaltsamem Vorgehen. Zur selben Stunde hat die Polizei in Frankfurt Tausenden, die gegen das kapitalistische Krisenregime demonstrieren wollten, eines der grundlegendsten demokratischen Rechte genommen: Laut und öffentlich zu sagen, was ist…“ Kommentar von Tom Strohschneider in Neues Deutschland online vom 01.06.2013 externer Link
  • Wahlkampf mit Polizeiknüppel?
    Die Blockupy Demo wurde in Fankfurt auseinandergenommen. Ein Überblick über verschiedene Medien und eine offene, unartikulierte aber wichtige Frage. Bastian84 auf der Freitag vom 02.06.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=36702
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