UNHCR warnt vor zunehmender Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen
„… „Nach wie vor wird regelmäßig von Gewalt, Misshandlungen und Pushbacks an den Land- und Seegrenzen innerhalb und außerhalb der EU berichtet, obwohl UN-Organisationen, einschließlich UNHCR, zwischenstaatliche und Nichtregierungsorganisationen wiederholt gefordert haben, solche Praktiken zu beenden. Wir sind beunruhigt über wiederkehrende und übereinstimmende Berichte von den Land- und Seegrenzen Griechenlands zur Türkei, wo UNHCR seit Anfang 2020 fast 540 gemeldete informelle Rückführungen durch Griechenland registriert hat. Auch in Mittel- und Südosteuropa werden beunruhigende Vorfälle an den Grenzen zu den EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Viele Vorfälle werden nicht gemeldet. Aber UNHCR hat in ganz Europa Tausende Menschen, die von Pushbacks betroffen waren, befragt. Sie berichten von einem beunruhigenden Muster von Drohungen, Einschüchterung, Gewalt und Demütigung. (…) Was an Europas Grenzen geschieht, ist rechtlich und moralisch inakzeptabel und muss aufhören. (…) Wir befürchten, dass diese beklagenswerten Praktiken nun zur Normalität und Teil der Politik werden könnten…“ Mitteilung der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vom 21. Februar 2022 und dazu:
- Gewalt an den EU-Außengrenzen: Straflose Misshandlungen durch Sicherheitskräfte
„Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte an den EU-Außengrenzen werden kaum untersucht, klagt die Europäische Grundrechteagentur FRA.
Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an den Europäischen Außengrenzen bleiben meist ohne juristische Folgen. Das schreibt die Europäische Grundrechteagentur FRA in einer am Dienstag vorgestellten Untersuchung. „Schwerwiegende, wiederkehrende und weit verbreitete“ Rechtsverletzungen gegen Migrant:innen und Flüchtlinge würden oft nicht untersucht, so die FRA. Gebe es strafrechtliche Ermittlungen, würden diese häufig „schon in der Voruntersuchungsphase eingestellt“. Die FRA (Fundamental Rights Agency) ist eine in Wien ansässige Institution der EU. Für den Bericht hatte die FRA Dokumente nationaler Justizbehörden und Innenministerien ausgewertet sowie nationale Menschenrechtsgremien, Beratungsstellen und Rechtsanwält:innen in 14 EU-Staaten befragt. Dabei ging es um Vorwürfe wegen unterlassener Rettung von Menschen in Not, körperlicher Misshandlung und anderer Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung…“ Artikel von Christian Jakob vom 30.7.2024 in der taz online („Gewalt an den EU-Außengrenzen: Straflose Misshandlungen“), siehe dazu:- Leitfaden für die Untersuchung mutmaßlicher Misshandlungen an den Grenzen
„Grundrechtsverletzungen an den Land- und Seegrenzen der EU werden häufig nicht gemeldet. Die Ermittlungen zu diesen Verstößen müssen effektiver sein. Dieser Bericht sammelt Beispiele für mutmaßliche Verletzungen der Rechte von Migranten und Flüchtlingen im Zeitraum 2020 bis 2023. Es werden 10 Schritte zur Förderung einer raschen und wirksamen nationalen Untersuchung von Misshandlungen an den Grenzen dargelegt. „Menschenrechtsaktivisten berichten von schwerwiegenden, wiederkehrenden und weit verbreiteten Rechtsverletzungen gegen Migranten und Flüchtlinge während des Grenzschutzes. Obwohl zahlreiche Berichte glaubwürdig erscheinen, werden viele Vorfälle nicht untersucht. Wenn strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, werden diese oft schon in der Voruntersuchungsphase eingestellt. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist besorgt darüber, dass nur wenige Ermittlungen stattfinden. Er stellt außerdem fest, dass die Ermittlungen häufig nicht den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Standards entsprechen. Ermittlungen, die den Anforderungen an Unabhängigkeit, Gründlichkeit, Transparenz, Schnelligkeit und Beteiligung der Opfer nicht genügen, stellen eine Gefahr für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit dar.
Immer mehr Fälle werden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht. In den letzten Jahren hat der Straßburger Gerichtshof fünf Fälle entschieden, in denen er feststellte, dass Vorfälle nicht wirksam untersucht wurden. Das heißt, dass die nationalen Behörden in Griechenland, Kroatien und Ungarn Vorfälle von Misshandlungen und Todesfällen während des Grenzschutzes nicht wirksam untersuchten. Beispiele hierfür sind unzureichende Bemühungen, Opfer und Zeugen ausfindig zu machen und anzuhören, die Behinderung von Anwälten bei ihrer Arbeit und der fehlende Zugang zu wichtigen Beweismitteln (z. B. Filmmaterial aus der Grenzüberwachung)…“ engl. Beitrag der Europäischen Grundrechteagentur FRA vom 30. Juli 2024 (maschinenübersetzt), dort viele weitere Informationen - Siehe passend dazu: EU drängt auf neue Überwachungstechnik gegen Migration. Deutsche Polizeigewerkschaft will 35 Millionen Euro für aufgerüstete Grenzkontrollen
Artikel von Matthias Monroy vom 30.07.2024 in ND online
- Leitfaden für die Untersuchung mutmaßlicher Misshandlungen an den Grenzen
Siehe auch: Flugzeuge, Streifenwagen, Beamte: Wie die europäischen Länder gewaltsame Frontex-Einsätze erst möglich machen und die Informationen nach Ländern in den jeweiligen Dossiers