[The Black Book of Pushbacks] Geflüchtete an EU-Außengrenzen: Europas Schande auf 1.500 Seiten

The Black Book of PushbacksDas „Schwarzbuch“ sammelt Fälle illegaler Rückweisungen an den Außengrenzen der EU. Viele Geflüchtete berichten darin von exzessiver Gewalt. (…) Dieser Bericht stammt von einem 28-jährigen Afghanen, der Ende Februar auf einem Lkw versteckt auf die Fähre nach Venedig gelangte und dort nach der Ankunft entdeckt worden war. Dokumentiert hat sein Schicksal die NGO No Name Kitchen, die entlang europäischer Migrationsrouten aktiv ist. Es ist eine von 892 Aussagen, die in einem „Black Book of Push Backs“ betitelten Dokument enthalten sind, das am heutigen Internationalen Tag der Migranten veröffentlicht wird. Zusammengestellt hat das „Schwarzbuch“ das Border Vio­lence Monitoring Network (BVMN), ein Zusammenschluss von Menschenrechtsinitiativen, der seit Jahren die zunehmende Zahl von Pushbacks, also Rückschiebungen und Abweisungen von Migranten an europäischen Grenzen, sowie die fehlenden staatlichen Kontroll- und Sanktionsmechanismen kritisiert. In Auftrag gegeben und finanziert hat es die Fraktion der Linken (GUE/NGL) im Europaparlament, wo es diesen Freitag auch präsentiert werden soll. Pushbacks, betont das 1.500 Seiten fassende Dokument, verstoßen gegen das in der universellen Erklärung der Menschenrechte enthaltene Recht auf Asyl, die Grundrechtecharta der EU sowie das in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegte Prinzip der Nichtzurückweisung. Nichtsdestotrotz hätten sie sich vor allem seit Schließung der sogenannten Balkanroute 2016 zunehmend zu einer „gut koordinierten, systematischen Praxis“ entwickelt, die im Grenzregime der EU zunehmend verbreitet sei, aber nicht offiziell eingestanden werde. Die aufgelisteten Fälle, die 12.654 zurückgeschobene Personen betreffen, sind dabei nur ein Bruchteil des tatsächlichen Umfangs dieser Praxis…“ Artikel von Tobias Müller vom 18.12.2020 in der taz online externer Link zu The Black Book of Pushbacks externer Link, siehe auch ein Video externer Link dazu

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