Pläne für die EU-Militärmission verstoßen gegen internationales Recht
„„Ein Übergang der EU-Militärmission im Mittelmeer in die sogenannte Phase 2 verstößt gegen internationale Übereinkommen. Ein beflaggtes Schiff auf hoher See zu entern erfordert die Zustimmung des Flaggenstaates. Die Bundesregierung darf sich an dieser Eskalation des Krieges gegen unerwünschte Migration auf keinen Fall beteiligen“…“ Pressemitteilung von und bei Andrej Hunko vom 8. September 2015
. Siehe dazu:
- Aus dem Text: „… Ende August signalisierte der italienische Admiral Enrico Crendendino die Einsatzbereitschaft für die Phase 2. Vor fünf Tagen warb die Hohe Vertreterin Federica Mogherini für Einsätze mit Waffengewalt. Das deutsche Außenministerium befürwortet die Ausweitung. Andrej Hunko weiter: „Die Europäische Union verfügt über kein völkerrechtliches Mandat zum Beschluss einer solchen militärischen Eskalation. Die Bundesregierung wird behaupten, das Entern von Schiffen sei nach dem Seerechtsübereinkommen und einem Zusatzprotokoll gegen die ‚Schleusung von Migranten‘ zulässig. Das gilt aber nur, wenn ein Schiff keine oder mehrere Flaggen führt…„
- Siehe auch: EUNAVFOR Med: Bundestag soll Militäreinsatz im Mittelmeer durchwinken
„Die Militäroperation EUNAVFOR Med soll in Phase zwei übergehen: Außenminister Steinmeier wirbt dafür, möglichst zeitnah operativ gegen Schleuserboote auf hoher See vorzugehen. Bereits Anfang Oktober soll der Bundestag über das Mandat für den Einsatz abstimmen, der sich zum Krieg gegen Flüchtlinge auszuweiten droht…“ Beitrag von und bei Pro Asyl vom 8. September 2015