Nach Aktion „Flüchtlinge Fressen“ in Berlin: Zentrum für Politische Schönheit verklagt Innenministerium
„Warum können Kriegsflüchtlinge nicht mit dem Flugzeug nach Berlin gebracht werden? Fluggesellschaften, die dies unternehmen, drohen Sanktionen. Das Zentrum für Politische Schönheit hat deswegen nun das Innenministerium verklagt…“ Artikel von Robert Klages beimTagesspiegel online vom 19. Oktober 2016
. Aus dem Text:
- „… In der Klage werden 23 syrische Flüchtlinge vertreten, die in der Anklageschrift namentlich erwähnt werden und deren Einreise per Flugzeug im Rahmen der Aktion „Flüchtlinge Fressen“ verwehrt wurde. Zu Air Berlin hatte das ZPS gesagt, Statisten für ein Theaterstück aus der Türkei einfliegen zu wollen. Die Klage richtet sich gegen § 63 AufenthG, sowie dessen „rechtswidrige Anwendung durch die Bundesregierung“. Das Aufenthaltsgesetz droht Beförderungsunternehmen Sanktionen für den Fall an, dass sie Menschen ohne gültige Papiere oder Einreiseerlaubnis in die Europäische Union transportieren. Laut dem ZPS war die Ablehnung im konkreten Fall rechtswidrig, weil „das Aufenthaltsgesetz nicht zur Abwehr der illegalen Einreise von Wirtschaftsflüchtlingen, sondern zur Verhinderung der Einreise von dokumentierten, asylsuchenden Kriegsflüchtlingen angewandt wurde.“ Es sei rechtlich nicht geklärt, ob die Bestimmungen des § 63 überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren seien…„
- Siehe zur Vorgeschichte: „Kunstaktion trifft Politik: Not und Spiele – Das große Sterben hat begonnen“ – Beitrag vom 27. Juni 2016 im LabourNet Germany
- Siehe zum Hintergrund auch unser Dossier zum EU-Türkei-Deal