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Flüchtlinge in Litauen: Pushbacks, rechtswidrige Inhaftierungen und schwere Misshandlungen von Schutzsuchenden sowie rassistische Diskriminierung
Dossier
„Ein neuer Bericht von Amnesty International
dokumentiert Menschenrechtsverstöße gegen Schutzsuchende in Litauen. Die litauischen Behörden halten Tausende von Menschen monatelang willkürlich in heruntergekommenen Haftzentren unter Militärführung fest, wo sie Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind. Ihnen wird der Zugang zu fairen Asylverfahren verwehrt, damit sie „freiwillig“ in die Länder zurückkehren, aus denen sie geflohen sind. Diese Behandlung steht im deutlichen Gegensatz zu dem Wohlwollen, mit dem aus der Ukraine geflüchtete Menschen in der EU empfangen werden. Amnesty International hat zwei der litauischen Haftzentren, in Kybartai und Medininkai, besucht und mit 31 Personen aus Ländern wie Kamerun, der Demokratischen Republik Kongo, Irak, Nigeria, Syrien und Sri Lanka gesprochen, die dort rechtswidrig inhaftiert sind. Viele von ihnen berichteten von fehlenden sanitären Einrichtungen und fehlender medizinischer Versorgung, sowie von Schlägen, Beleidigungen und rassistisch motivierter Einschüchterung und Schikane…“ Pressemitteilung vom 27. Juni 2022 bei Amnesty International
und mehr dazu:
- PRO ASYL ist entsetzt: Litauen legalisiert Pushbacks
„Am heutigen Dienstagvormittag stimmte das litauische Parlament einer Gesetzesänderung zu, die nationalrechtlich die völkerrechtswidrige Praxis der Pushbacks im Fall eines nationalen Notstands legalisiert. Die Abstimmung heute war der formelle letzte Schritt des Gesetzgebungsprozesses, bereits am Donnerstag, 20. April, war der Gesetzesvorstoß per Schnellverfahren angenommen worden. Am 1. Juni 2023 soll das eindeutig menschenrechtswidrige Gesetz dann in Kraft treten.
„Die heutige Entscheidung des litauischen Parlaments, Pushbacks im nationalen Recht zu legalisieren, ist eine weitere Bankrotterklärung für den Flüchtlingsschutz in Europa. Wie bereits in Polen und Ungarn soll auch hier eine Praxis zum Gesetz werden, die erst kürzlich vom Europarat als Folter eingestuft wurde. Die Talfahrt des Flüchtlingsschutzes in der EU hält an. Die Gesetzesänderung gefährdet das Leben von Menschen auf der Flucht und bricht europäisches und internationales Recht. Es braucht einen Aufschrei der Bundesregierung und der anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Parlaments. Ein solches menschenrechtswidriges Gesetz darf nicht toleriert werden. Politischer Druck, Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen müssen die Folge sein“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Ohne Asylantrag zurück nach Belarus
Die Änderung sieht vor, dass Schutzsuchende, die innerhalb einer Fünf-Kilometer-Zone aufgegriffen werden, nach Belarus zurückgebracht werden können, ohne zuvor einen Asylantrag stellen zu können und ohne weitere Prüfung. Zuletzt wurden auf Vorschlag des litauischen Menschenrechtsausschusses Ausnahmen für schutzbedürftige Menschen wie Kriegsflüchtlinge eingeführt – doch ob und wie das in der Praxis greifen würde ist mehr als fraglich. Nachweislich droht fliehenden Menschen bei Rückführung unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch belarussische Einheiten sowie die Verelendung im Grenzgebiet.
Zudem wird durch die Gesetzesänderung der Einsatz sogenannter Paten erlaubt, die als Freiwillige an der Grenze patrouillieren und Amtshilfe unter anderem bei Verhaftungen von Fliehenden leisten dürfen. Dabei gibt es keine Beschränkung für „Paten“ aus dem Ausland – auch rechtsradikale Gruppierungen dürfen sich also dem litauischen Grenzschutz anschließen…“ Meldung vom 25.04.2023 - Europäischer Gerichtshof: Verhaftung von Geflüchteten in Litauen illegal
„Litauen hat im Umgang mit Geflüchteten aus Belarus gegen EU-Recht verstoßen. (…) Ein Asylbewerber darf laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil er sich illegal in einem Land aufhält. Der EuGH hat damit am Donnerstag in Luxemburg seine Entscheidung begründet, dass Litauens Umgang mit aus Belarus kommenden Flüchtlingen nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. (AZ: C-72/22 PPU) Anlass für das Urteil war die in dem baltischen Staat erlassene Notstands-Regelung, wonach Asylbewerber bei illegalem Grenzübertritt inhaftiert werden dürfen und auch ihr Zugang zu Verfahren für internationalen Schutz eingeschränkt werden darf. (…) Um jemanden in Haft zu nehmen, reiche es nicht, dass dieser sich illegal in der EU befinde. Grundsätzlich obliege es jedem Mitgliedstaat bei einer Inhaftierung nachzuweisen, dass ein Asylbewerber aufgrund besonderer Umstände eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstelle.“ Meldung vom 30. Juni 2022 von und bei MiGAZIN, siehe auch:
- Europäischer Gerichtshof verurteilt Litauen und zieht rote Linien
„… PRO ASYL begrüßt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem heutigen Urteil der fortschreitenden Erosion der Flüchtlingsrechte Einhalt gebietet. Die Gesetzesverschärfungen Litauens im Zuge der Fluchtbewegung über Belarus sind ein klarer Verstoß gegen die Verfahrens- und Aufnahmerichtlinie und die Charta der Grundrechte der EU. Der EuGH macht deutlich: Der Zugang zum Recht auf Asyl gilt auch in Krisenzeiten. Der EuGH verurteilte die durch Gesetzesänderungen kodifizierten Völkerrechtsbrüche Litauens: Pushbacks sind illegal, die Verweigerung von Asyl und die pauschale Inhaftierung von Schutzsuchenden sind nicht im Einklang mit Unionsrecht! Auch bei dem Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“ oder einem „massiven Zustrom“ von Schutzsuchenden, darf das grundsätzliche Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren nicht ausgehebelt werden. Das schließt auch das Verbot der Zurückweisung und das Verbot der willkürlichen, systematischen Inhaftierung von Geflüchteten ein. „Im Jahr 2022 ist die Feststellung dieser völkerrechtlichen Selbstverständlichkeiten bitter nötig. Der Gerichtshof hat damit den EU-Staaten einige rote Linien aufgezeigt. Ein guter Tag für den geschundenen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz in Europa und ein klares Stoppsignal für die EU-Staaten, die Pushbacks, systematische Inhaftierung und andere Völkerrechtsbrüche ´legalisieren´ wollen“, so Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL…“ Pressemeldung vom 30. Juni 2021 von und bei Pro Asyl - Anm.: Leider ist die verlinkte EuGH-Begründung in Französisch, so dass ich nichts überprüfen kann. Wäre die EuGH-Entscheidung übrigens tatsächlich eine „rote Linie“, wie Pro Asyl es interpretiert, müsste sie auch Konsequenzen bei Melilla haben
- Europäischer Gerichtshof verurteilt Litauen und zieht rote Linien
- „Willkommen in Guantanamo!” Amnesty International prangert Misshandlung von Flüchtlingen in Litauen sowie rassistische Diskriminierung nichtweißer gegenüber ukrainischen Flüchtlingen an, spricht von „Folter“
„Litauische Grenzbeamte und Lagerwächter misshandeln regelmäßig nichtweiße Flüchtlinge und brechen dabei mit ihrem Vorgehen das Völkerrecht. Das belegt eine neue Untersuchung, die Amnesty International heute veröffentlicht. Demnach wurden Flüchtlinge bei der illegalen Zurückweisung an Litauens Grenze zu Belarus etwa in einen Fluss mit brusthohem Wasser getrieben. Andere wurden mit Stöcken und mit Elektroschockern malträtiert. Die Lebensbedingungen in Litauens Internierungszentren kommen laut Amnesty „Folter gleich“. Explizit prangert die Organisation die Diskriminierung nichtweißer gegenüber ukrainischen Flüchtlingen an, die mit offenen Armen empfangen werden. Nichtweiße Flüchtlinge hingegen sind an den Grenzen wie auch in den Lagern zusätzlich einem krassen Rassismus ausgesetzt. Ähnliche Verhältnisse hatte Amnesty bereits im April in Polen festgestellt. Amnesty schreibt der EU und insbesondere der EU-Kommission unter ihrer deutschen Präsidentin Ursula von der Leyen Mitverantwortung zu: Brüssel unterstützt die Grenzabschottung, nimmt aber Misshandlungen und Völkerrechtsbrüche an den Grenzen faktisch hin. (…) Die Abschottung der polnischen und der litauischen Grenze zu Belarus sowie die illegalen Rückschiebungen haben Todesopfer gekostet; im Grenzgebiet sind inzwischen mehr als 20 Todesfälle unter Flüchtlingen dokumentiert. Flüchtlingshelfer gehen freilich von einer hohen Dunkelziffer und einer entsprechend erheblich höheren Zahl an Todesfällen aus. Die Todesopfer an EU-Außengrenzen in anderen Regionen kommen hinzu. Am Freitag kamen beim Versuch von rund 2.000 Flüchtlingen, die drakonisch abgeschottete Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla zu überwinden, mindestens 23 Flüchtlinge zu Tode. Einige verstarben, weil die Grenzbeamten sie stundenlang ohne medizinische Hilfe verletzt am Boden liegen ließen. An den südlichen und südöstlichen Grenzen der EU sind in diesem Jahr laut Angaben der International Organization for Migration (IOM) mindestens 850 Flüchtlinge ums Leben gekommen. Die Gesamtzahl der an den EU-Mittelmeergrenzen verstorbenen Migranten beläuft sich der IOM zufolge seit 2014 auf mehr als 24.000; die Organisation geht ebenfalls von einer großen Dunkelziffer aus. Die EU-Außengrenzen sind demnach unverändert die tödlichsten Grenzen der Welt: Auf dem afrikanischen Kontinent kamen seit 2014 rund 11.500 Menschen zu Tode, weniger als halb so viele wie bei der Einreise in die EU; in Zentralamerika verloren im selben Zeitraum fast 6.500 Menschen ihr Leben. Rund die Hälfte aller Flüchtlingstode weltweit geht damit auf das Konto der ihre Grenzen abschottenden EU.“ Bericht vom 28. Juni 2022 von und bei German-Foreign-Policy.com