Der europäische Flüchtlingsfriedhof
„… Das Europäische Parlament hat am 16. April 2014 Regelungen für die Grenzagentur Frontex an den Seeaußengrenzen angenommen. Mit der Verordnung werden Zurückweisungen von Bootsflüchtlingen – sogenannte push backs – auf eine scheinbar legale Grundlage gestellt. Wird ein Schiff auf hoher See aufgegriffen, so gilt: Nach Aufgriff und Durchsuchung des Schiffs können die Bootsflüchtlinge zurückverfrachtet werden. Zwar dürfen Schutzsuchende nicht in Drittstaaten überstellt werden, in denen den Betroffenen unmenschliche Behandlung oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen. Bewusst vage sind jedoch die Bestimmungen gefasst, wie diese »Flüchtlingsfeststellungsverfahren« von den Grenzschützern auf einem Frontex- Schiff durchgeführt werden können. Statt einer Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik setzt die Europäische Union auf die verstärkte Abwehr, auf den Ausbau von Frontex und des Grenzüberwachungssystems Eurosur…“ Artikel von Karl Kopp in Neues Deutschland online vom 24.04.2014 über die zunehmende Auslagerung der EU-Flüchtlingsabwehr