[Pushbacks der Bundespolizei an deutsch-polnischer Grenze] Zurückgewiesene Geflüchtete in Görlitz: An der Grenze der Legalität
„Eine Gruppe Jemeniten überquert die deutsch-polnische Grenze und möchte Asyl beantragen. Doch was tut die Bundespolizei? Schickt sie zurück. (…) Er habe eine Odyssee hinter sich, sagt der studierte Buchhalter später am Telefon, an die er sich so erinnert: von Jemen nach Ägypten, von dort weiter mit dem Studentenvisum nach Russland, dann Richtung Belarus. An der Grenze wird er aufgegriffen und in ein belarussisches Gefängnis gebracht, gegen eine Kaution kommt er frei. Dann wieder nach Russland und erneut nach Belarus. Er erinnert sich an viel Stacheldraht. Polen durchqueren er und seine Weggefährten größtenteils zu Fuß. Die Rucksäcke mit dem Essen lassen sie zurück, die seien zu schwer gewesen. Kontrolliert worden seien sie, so sagt Mo, in Polen nicht. Deutschland sei das Ziel gewesen. (…) Stattdessen wird die Polizei sie in weniger als 24 Stunden über die weiter südlich gelegene Stadtbrücke in Görlitz zurück nach Polen schicken. Zurückweisung nennt die Bundespolizei das. Legalisierte Pushbacks nennen das Aktivist*innen und Flüchtlingsräte. Mehrere Fälle dieser Art seien den Flüchtlingsräten in Sachsen und Brandenburg mittlerweile bekannt…“ Artikel von Eva Hoffmann vom 1.8.2022 in der taz online