Musterbetriebsvereinbarung „Integration von Flüchtlingen in das Arbeits- und Berufsleben“
„Um eine Diskussion über Handlungsmöglichkeiten von GewerkschafterInnen im Betrieb anzustoßen, wurde eine Musterbetriebsvereinbarung „Integration von Flüchtlingen in das Arbeits- und Berufsleben“ entworfen. Diese Betriebsvereinbarung befasst sich mit den Möglichkeiten, im Betrieb Beschäftigte mit bezahlter Freistellung auszustatten, um die Voraussetzungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen und abzusichern. Sie nimmt auch bewusst Themen auf, die über das eigentliche Geschäftsfeld des Unternehmens hinaus gehen, weil der Wirkungskreis einer Firma weiter reichen kann und – wie wir finden – auch weiterreichen muss. Diese Betriebsvereinbarung ist eine freiwillige. Sie kann auch als Grundlage für eine Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst genommen werden. Sie ist einerseits Ideensammlung für ein Gespräch mit der Belegschaft. Andererseits dient sie als Leitfaden für offizielle Gespräche mit der Geschäftsleitung. Falls Ihr in größeren Betrieben tätig seid, sprecht doch im Vorfeld auch die ArbeitsdirektorInnen und Personalverantwortlichen auf dieses Thema an…“ Beitrag der ver.di Hamburg zur Musterbetriebsvereinbarung und die Musterbetriebsvereinbarung ebd.. Dazu neu:
- Muster-Integration. Integration von Flüchtlingen per Betriebsvereinbarung? Fragen an Peter Bremme
„Was die gewerkschaftliche Solidarität mit Flüchtlingen angeht, ist der Fachbereich 13 von ver.di Hamburg schon seit Langem die fortschrittliche Speerspitze der Bewegung. Um eine Diskussion über Handlungsmöglichkeiten von GewerkschafterInnen im Betrieb anzustoßen, hat der FB 13 Hamburg nun eine Musterbetriebsvereinbarung »Integration von Flüchtlingen in das Arbeits- und Berufsleben« entworfen, die sich mit den Möglichkeiten befasst, im Betrieb Beschäftigte mit bezahlter Freistellung auszustatten, um die Voraussetzungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen und abzusichern. Sie nimmt, so die Erklärung auf der Homepage von ver.di Hamburg, auch bewusst Themen auf, die über das eigentliche Geschäftsfeld des Unternehmens hinausgehen, »weil der Wirkungskreis einer Firma weiter reichen kann und muss«. Diese freiwillige Betriebsvereinbarung, die auch als Grundlage für eine Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst genommen werden kann, ist einerseits Ideensammlung für ein Gespräch mit der Belegschaft, andererseits dient sie als Leitfaden für offizielle Gespräche mit der Geschäftsleitung, ArbeitsdirektorInnen oder Personalverantwortlichen. Das vielzitierte »Wir schaffen das« der Kanzlerin kann nur Wirklichkeit werden, wenn es auch oder gerade im Arbeitsleben gilt. »Die Debatte um Integration im Betrieb wird umso wichtiger, je mehr die ›Pegidarisierung‹ der Gesellschaft voranschreitet und sich Rassismus und Neofaschismus in der Mitte der Gesellschaft ausbreiten«, so unser Interviewpartner Peter Bremme, Landesfachbereichsleiter des FB 13 von ver.di Hamburg…“ Interview, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11/2015