Geplante Transitzonen: Masseninhaftierungsprogramm für Flüchtlinge?
„Während diese Woche im Bundestag und Bundesrat über das „Asylbeschleunigungsgesetz“ entschieden wird, ist bereits die nächste Verschärfung in Vorbereitung: Sogenannte Transitzonen sollen Flüchtlinge an der Einreise nach Deutschland hindern, ihre Aussichten auf Asyl sollen in Schnellverfahren abgearbeitet werden. Der Vorschlag wirft neben menschenrechtlichen auch erhebliche praktische Probleme auf. (…) Zu Recht erheben Politikerinnen und Politiker aus der SPD Kritik an der Idee, die Chancen auf Asyl direkt an den Landgrenzen zu prüfen, auch Bundeskanzlerin Merkel äußerte zuletzt Zweifel…“ Beitrag von und bei Pro Asyl vom 13. Oktober 2015 . Aus dem Text:
- „… Dass das Grenzverfahren ein Sonderverfahren ist, zeigt sich auch daran, dass der Bundespolizei die Asyl-Anhörung übertragen werden kann. Voraussetzung soll lediglich sein, dass Polizisten eine „Grundschulung“ im Asylrecht erhalten. Die Bundespolizei kann Haft beantragen. Wird ein Asylantrag im Grenzverfahren abgelehnt, wird die Einreise verweigert. (…) Betroffen sind Flüchtlinge, deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet beschieden werden (§ 30 AsylG). Dies ist der Fall, wenn einem Flüchtling widersprüchliche Angaben oder aufgrund fehlender Ausweispapiere eine Täuschung über seine Identität vorgeworfen werden. Diese Kategorien sind dehnbar. Eine willkürliche Handhabung ist zu befürchten. Weiterhin fallen Asylsuchenden aus „sicheren Herkunftsstaaten“ und jene, für deren Aufnahme sich ein „sicherer Drittstaat“ oder ein sonstiger Drittstaat außerhalb der EU bereit erklärt hat, unter die Neuregelung. Ebenso soll die Regelung die Flüchtlinge treffen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat internationalen Schutz zugesprochen bekommen haben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Flüchtlinge aus Bulgarien, die dort schwere Misshandlungen bis hin zur Folter erlitten haben und die dort nach Aussage des Auswärtigen Amts schutzlos sind…„