Rücktrittsforderungen: Sommer, Chef vom Bundesamt FÜR Flüchtlinge, der eine Politik GEGEN Asyl fordert, sollte seinen Hut nehmen
„… „Wenn ausgerechnet der Leiter einer der größten Asylbehörden der Welt das Asylrecht abschaffen will, sollte er seinen Hut nehmen. Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Vortrag – angeblich in seiner Rolle als „Privatperson“ – die Axt an das Völkerrecht und Europarecht gelegt. Der mächtige Behördenchef hat damit unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass all das, was seine tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich leisten müssen – nämlich faire und rechtsstaatliche Asylverfahren –, aus seiner Sicht überflüssig oder falsch sei. Dr. Sommer zeigt offenbar kein Interesse mehr daran, das Gemeinsame Europäische Asylsystem bis Mitte 2026 vorzubereiten und umzusetzen. Stattdessen will er den Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz auf das Niveau der 1930er Jahre zurückzuwerfen…“ Pressestatement vom 1. April 2025 von Pro Asyl
(„Bundesamtschef Sommer sollte seinen Hut nehmen“) und weitere:
- Nach verfassungswidrigen Forderungen: BAMF-Leiter Sommer muss entlassen werden
„Anwält*innenorganisation und juristische Berufsorganisation fordern die sofortige Entlassung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Hans-Eckard Sommer. Sommer verkündete laut Presseberichten bei einer Konferenz, die der Rechtswissenschaftler Daniel Thym zusammen mit der Konrad-Adenauer Stiftung organisiert hatte, seine Vision vom Asylrecht als eines bloßen rechtsfreien Gnadenakts. Nachzulesen Sommers rechtsfeindliche Vorstellungen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR). Darin schreibt er unter anderem: “Richter am EuGH (Europäischen Gerichtshof) und EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), die sich nahezu nur noch dem individuellen Schutz verpflichtet fühlen und die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Staaten, die den Schutz zu gewähren haben, in verantwortungsloser Weise außer Acht lassen, bringen (…) nicht nur die ihnen unterworfenen Staaten und deren Verwaltungen an ihre Grenzen.“ Die Lösung lautet nach der Meinung von Sommer: „Jeglicher Anspruch auf Asyl oder auf sonstige Schutzrechte entfällt. Das klingt zunächst einmal schockierend. (…) Um den Gerichten schon im Ansatz die Möglichkeit zu verwehren, den angestrebten Paradigmenwechsel unter Bezugnahme auf das EU-Primärrecht zu konterkarieren, sind aus meiner Sicht auch hier Rechtsänderungen erforderlich. (…) Sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, wäre auch eine Anpassung der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Wege einer Art „Änderungskündigung“ wäre das Non-Refoulement-Verbot auf Angehörige von unmittelbaren Nachbarstaaten zu beschränken.“ “Würde seine Forderung umgesetzt, würde die bestehende europäische und internationale Rechtsordnung zerstört werden”, kritisiert Berenice Böhlo aus dem Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Dies gilt zuvorderst die Grundrechtecharta der EU, die ein individuelles Rech auf Asyl und einen Schutz vor Refoulement (also vor Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung bei Annahme drohender Folter, unmenschlicher Behandlung oder schweren Menschenrechtsverletzungen im Zielland) sichert. Darüber hinaus müssten die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt und seitens Deutschland Vorbehalte bzw. Austritte aus zentralen völkerrechtlichen Abkommen erklärt werden, wie etwa der UN-Antifolterkonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und dem UN-Zivilpakt. Denn alle diese menschenrechtlichen Übereinkommen gewähren einen effektiven Schutz vor Refoulement. Letztlich müsste Deutschland aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, einer der zentralen Konsequenzen aus dem Nationalsozialismus, zumindest partiell, aussteigen. “Wir beobachten derzeit einen kampagnenmäßig organisierten Angriff von Teilen der deutschen Rechtswissenschaft und Behörden auf die Grundrechte, das Rechts- und Wertesystems”, so Böhlo weiter. Sommer diffamiert prominent und noch während der Koalitionsverhandlungen ein von ihm als „zynisch“, „verantwortungslos“ und „sicherheitsgefährdend“ gebrandmarktes Asylrecht, um dem eine Vision von einem Europa ohne rechtsstaatliche Garantien und elementaren Menschenrechtsrechtsschutz entgegenzustellen. Als Leiter eben derjenigen Behörde, die für die Sicherstellung und Durchführung fairer Asylverfahren zuständig ist, hat er sich damit grundlegend diskreditiert. Rechtsanwalt und RAV-Mitglied Matthias Lehnert erlärt: “Zugleich beschädigt Sommer das Ansehen und Wirken derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seiner eigenen Behörde, die die Geltung des Rechts ernst nehmen und mit hoher Verantwortung handeln.” Sommers Agieren ist nicht nur ein Angriff auf das Asylrecht. Er postuliert offen das „Primat der Politik“ über das Recht. Lehnert kritisiert: “Mit der geforderten Abschaffung von subjektiven Rechten greift Sommer die Grundrechte und die Verfassung frontal an und ebnet so den Feinden von Demokratie und Rechtsstaat den Weg.” Stattdessen geht es um Verteidigung und Ausbau des demokratischen Rechtsstaats: Für Gewaltenteilung, für die Bindungswirkung des Rechts und die Kontrolle der Exekutive durch die Justiz. Als Juristinnen fordern wir die sofortige Entlassung von Herrn Sommer.“ Gemeinsame Presseerklärung von RAV und VDJ vom 2. April 2025 - Rücktrittsforderungen: Chef vom Bundesamt FÜR Flüchtlinge – GEGEN Asyl.
„Eigentlich heißt die Behörde, die Bamf-Chef Sommer leitet, Bundesamt FÜR Migration und Flüchtlinge. Jetzt fordert Sommer aber eine Politik GEGEN Asyl (…) Innenpolitiker von Grünen und Linken fordern den Rücktritt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer. Hintergrund ist, dass er sich für einen radikalen Kurswechsel in der Asylpolitik ausgesprochen hat – weg von der Prüfung individueller Asylanträge, hin zu humanitären Aufnahmen über Kontingente. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium. Die geschäftsführende Ministerin Nancy Faeser (SPD) macht sich die Aussage von Sommer bei einer Pressekonferenz zu Migrationsfragen zwar nicht zu eigen. Personelle Konsequenzen kündigt sie aber nicht an. Auf die Frage eines Journalisten, ob sie mit dem Behördenchef über seinen Vorschlag sprechen wird, antwortet Faeser lediglich: „Ich spreche immer mit Herrn Sommer.“ Von seinem Vorschlage halte Faeser aber nicht viel. (…) Sommer hatte am Montag bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung gesagt, es sei falsch, am individuellen Asylrecht festzuhalten und auf positive Effekte der beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu hoffen. Sinnvoller wäre es nach seinen Worten, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen. Neben humanitären Gesichtspunkten könne hier auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarkts eine Rolle spielen. Wer dennoch unerlaubt nach Deutschland einreise, hätte dann keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht. Sommer, der CSU-Mitglied ist und vor seiner Bamf-Amtsübernahme als Hardliner in Asylfragen galt, hatte zu Beginn seiner Rede betont, nicht als Bamf-Präsident zu sprechen, sondern seine „persönliche Einschätzung“ und eine Zusammenfassung seiner Erfahrungen zu präsentieren. (…) Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisiert als Fehler, dass Faeser den von ihrem Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU) 2018 eingesetzten Bamf-Präsidenten nicht bei ihrem Amtsantritt abgezogen hat. „Wer als Behördenchef die Kernaufgabe seines eigenen Amtes, individuelle Asylprüfungen vorzunehmen, für unzeitgemäß, überflüssig oder gar falsch hält, sollte von seinem Posten zurücktreten.“…“ Meldung vom 1. April 2025 im MiGAZIN