Neue Asylpraxis beim BAMF: Immer mehr Syrerinnen und Syrer kriegen „nur“ subsidiären Schutz
„Im Jahr 2015 haben syrische AsylbewerberInnen fast ausschließlich Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Dies ändert sich nun: PRO ASYL erreichen immer mehr BAMF-Bescheide und sogar Gerichtsurteile, die auf subsidiären Schutz entscheiden – mit fatalen Folgen für die Schutzsuchenden. (…) Grundsätzlich ist der subsidiäre Schutz ein sehr starker Flüchtlingsschutz. (…) Doch durch das Asylpaket II gibt es einen sehr gravierenden Unterschied zu GFK-Flüchtlingen: Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Dies betrifft nach § 104 Abs. 13 Aufenthaltsgesetz alle Personen, die nach dem 17. März 2016 einen subsidiären Schutz zuerkannt bekommen haben und gilt bis zum 16. März 2018…“ Beitrag von und bei Pro Asyl vom 19.05.2016