Leistungsausschluss von „Dublin-Fällen“ im sogenannten „Sicherheitspaket“: Geflüchtete Menschen werden vom Staat in die Obdachlosigkeit gezwungen

Binnenabschottung. Weg mit Dublin IINachdem die Bundesregierung im vergangenen Jahr im Eilverfahren einen Ausschluss von Sozialleistungen für „Dublin-Fälle“ verankert hatte, findet dieser nun vermehrt Anwendung. In einem Fall bestätigt sich die gravierende Gefahr von Obdachlosigkeit, vor denen unter anderem der Paritätische gewarnt hatte. Nur ein Eilverfahren innerhalb weniger Stunden konnte die betroffene Person vor der Räumung aus der Gemeinschaftsunterkunft bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt bewahren. In anderen Verfahren haben die Gerichte den Leistungsausschluss aufgrund möglicher Verfassungs- bzw. Europarechtswidrigkeit vorerst ausgesetzt. Damit bestätigen sich die Warnungen, die von zivilgesellschaftlicher Seite im Gesetzgebungsprozess geäußert wurden…“ Fachinfo des Paritätischen vom 24. Februar 2025 externer Link mit Grundinformationen, siehe auch weitere von Pro Asyl:

  • Junge geflüchtete Frau wird vom Staat in die Obdachlosigkeit gezwungen – Gericht schreitet ein
    In Baden-Württemberg wurde eine geflüchtete Frau aus einer Gemeinschaftsunterkunft heraus bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt. Grundlage dafür ist eine von der Ampelregierung beschlossene Leistungsstreichung. Das Sozialgericht Karlsruhe befand in einer Eilentscheidung: Das ist verfassungs- und europarechtswidrig. Angesichts der bevorstehenden Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen appelliert PRO ASYL an die künftigen Regierungsparteien, keine Politik der Entrechtung auf dem Rücken von Geflüchteten zu betreiben und zur rechtsstaatlich basierten Asylpolitik zurückzukehren. Aktueller Anlass ist ein Fall aus Baden-Württemberg: Mitte Februar setzte eine der reichsten Kommunen Deutschlands eine junge, geflüchtete Frau bei Minustemperaturen auf die Straße. Ihr wurde jegliche soziale Unterstützung und sogar das Nutzungsrecht für ihr Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft entzogen. Das Sozialamt begründete den Rauswurf damit, dass sich die Frau nach Kroatien begeben müsse, in das für ihr Asylverfahren zuständige Land. Hintergrund ist eine entsprechende Regelung aus dem so genannten Sicherheitspaket, das am 31.Oktober 2024 in Kraft getreten ist…“ Pro Asyl-Pressemitteilung vom 27.02.2025 externer Link
  • Obdachlos per Gesetz? Junge Geflüchtete wird aus Unterkunft geworfen
    Eine junge Frau wird im Februar 2025 aus ihrer Flüchtlingsunterkunft geworfen, sämtliche Sozialleistungen werden gestrichen. Doch ein Sozialgericht kassiert das wieder ein. Weitere Eilbeschlüsse von Gerichten machen deutlich: Die von der Ampelregierung eingeführte Leistungsstreichung ist ein Verstoß gegen Grundgesetz und Europarecht.
    Mitte Februar setzt eine der reichsten Kommunen Deutschlands eine junge, geflüchtete Frau bei Minustemperaturen auf die Straße. Sämtliche Sozialleistungen werden ihr entzogen, sogar Rückforderungen gestellt – weil Kroatien für ihr Asylverfahren zuständig sei. PRO ASYL verständigt eine Anwältin, die beim Sozialgericht umgehend gegen den Beschluss der Stadt vorgeht. Angesichts der akut drohenden Obdachlosigkeit der jungen Frau entscheidet das Sozialgericht Karlsruhe binnen weniger Stunden. Am 19.2.2025 erklärt es mit deutlichen Worten, dass es den Leistungsausschluss sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig hält (S 12 AY 424/25 ER externer Link ). Nach dem Richterspruch kann die junge Frau in die Unterkunft zurückkehren.‘
    Der Fall ist aber kein Ausrutscher, sondern Ergebnis des Versuchs der Ampelregierung, größtmögliche Härte gegen Flüchtlinge zu demonstrieren. Die Strategie, aufgrund  populistischer Forderungen von Rechtsextremen menschenfeindliche und rechtlich unhaltbare Gesetze durchzusetzen, ist jetzt mehrfach gescheitert – rechtlich, aber auch politisch, wie das ungebremste Erstarken der Rechtsextremen bei der Bundestagswahl zeigt. Leidtragende sind diejenigen, die sich für ihr schieres Überleben – etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf – nun einzeln Hilfe bei Beratungsstellen, in Kanzleien und letztlich vor Gerichten holen müssen.
    Die Leistungsstreichung im »Sicherheitspaket«
    Hintergrund des beschriebenen Falls ist eine Regelung aus dem so genannten Sicherheitspaket, einem Gesetz, das am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Der neue § 1 Abs. 4 AsylbLG verlangt von den Behörden, ausreisepflichtigen Menschen im Dublin-Verfahren (dem europäischen Asyl-Zuständigkeitsverfahren) jegliche Unterstützungsleistungen zu entziehen. Lediglich für eine Frist von zwei Wochen und in eng begrenzten Ausnahmefällen  sollen bestimmte Leistungen noch erbracht werden dürfen. Regelmäßig aber lautet die gesetzliche Forderung: Null staatliche Hilfe.
    Begründet wird die Streichung von Sozialleistungen damit, dass Betroffene ihr Asylverfahren in dem für sie zuständigen europäischen Land führen müssen. Die Crux dabei: Die Betroffenen können zumeist gar nicht ohne Weiteres ihren Aufenthaltsort wechseln. Zwar sind freiwillige Ausreisen nach der Dublin-Verordnung grundsätzlich möglich. Aber die Behörden beider Staaten müssen dem zustimmen bzw. dies mitorganisieren…“ Meldung vom 26.02.2025 bei Pro Asyl externer Link

Siehe zum „Sicherheitspaket“ vom Herbst 2024 v.a. unser Dossier: Härtere Regeln für Geflüchtete nach jedem migrantischen kriminellen Einzelfall im Wettbewerb von Innenministerium und Opposition

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=226594
nach oben