Projekt Abschiebungsreporting NRW
„Abschiebungen werden heute mit zunehmender Härte durchgesetzt. Die Behörden schrecken auch nicht mehr vor Abschiebungen in Länder zurück, in denen Krieg herrscht – zuletzt zog man sogar Abschiebungen nach Syrien in Erwägung. Auch häufen sich in den letzten Jahren vermehrt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation. Familien werden getrennt und Risikopatient*innen abgeschoben. Zudem sind bundesweit 50% aller Fälle von Abschiebehaft nicht rechtmäßig (…) Die Abschiebemaschinerie wird zunehmend zu einer Blackbox, indem Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden (…) All diese Besorgnis erregenden Entwicklungen haben uns dazu bewogen, ein neues Projekt zu unterstützen und in der Geschäftsstelle zu beherbergen, das den Abschiebungsvollzug und den Umgang von Behörden mit abgeschobenen Personen in Nordrhein-Westfalen verfolgen und dokumentieren soll…“ Infos des Grundrechtekomitee zum Projekt Abschiebungsreporting NRW und dazu:
- Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte
„Im April 2024 veröffentlichte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) eine Jahrespresseinformation und kommentierte die Zunahme von asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren im Jahr 2023. Nach einer Auflistung von Anzahl und Dauer der Verfahren folgt eine zweifelhafte politische Einordnung. Diese überschreitet die Grenzen eines objektiven Berichts deutlich. Anstatt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Gerichts zu geben, verbreitet das VG rechtspopulistische Ansichten zur Migrationspolitik.
Als RAV Regionalgruppe NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und Abschiebungsreporting NRW fordern wir:- uneingeschränkten Zugang zum Recht,
- effektive Verfahrensgarantien,
- eine Aufhebung der Rechtsschutzverkürzungen der letzten Jahre,
- sowie Gerichte, die den Schutz der Betroffenen als ihre ureigene Aufgabe ansehen.
Das Gericht stellt lediglich einige ausgewählte Zahlen aus dem Bereich des Asylrechts vor, wobei es sich vor allem gegen lange Verfahrensdauern zu wehren versucht und dann mit der Aussage abschließt, „[es könne nur] – zum wiederholten Male – darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Probleme der Massenmigration so lange andauern werden, wie einerseits die Einwanderung in die Europäische Union nicht wirksam begrenzt wird und andererseits Rückführungen in die Heimatländer trotz negativer Gerichtsentscheidungen nur in unzureichender Zahl stattfinden.“ Diese Aussage ist weit entfernt von einer fundierten und sachkundigen Auseinandersetzung, die einem Gericht zusteht. Vielmehr stimmt das VG ein in die rechtspopulistische Kakophonie, die den öffentlichen Diskurs schon viel zu lange bestimmt. Das VG missbraucht hier seine dienstliche Infrastruktur, um politische Meinungsmache im Bereich der Migrationspolitik zu machen. Wortwahl und Duktus des Jahresrückblicks lassen Zweifel aufkommen, wie unabhängig das Gericht ist und ob am VG Düsseldorf noch unbefangen über asylrechtliche Fälle entschieden werden kann…“ Gemeinsame Presseinformation vom 21. Mai 2024 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Regionalgruppe NRW, des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW
- siehe #AbschiebungsreportingNRW und das Projekt auf Twitter