Ampel-Sonderbevollmächtigter für Migration will leichter abschieben: Durch Kooperationen und Partnerschaften mit den Herkunftsländern

Dossier

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer designierte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migration, Joachim Stamp (FDP) will beim Kampf gegen „illegale“ Zuwanderung vor allem auf Kooperation mit den Herkunftsländern setzen. Radikale Ankündigungen hätten in der Vergangenheit nicht wirklich funktioniert, sagte Stamp am Dienstag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, anders auf die Herkunftsstaaten zuzugehen und Partnerschaften zu entwickeln, führte der FDP-Politiker aus, ohne Details zu nennen. „Das wird ein langer, langer Weg, hier Ordnung hineinzubringen“, sagte er. Eine „überragende Mehrheit in Deutschland“ wünsche sich einen klaren Kurs…“ Meldung vom 31.1.2023 im Migazin externer Link („Stamp: Gespräche mit Herkunftsstaaten statt radikale Ankündigungen“), siehe dazu:

  • Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum New
    Bei den Konferenzen der Ministerpräsident*innen und der Innenminister*innen im Juni ging es vor allem darum, wie Geflüchtete von Deutschland ferngehalten werden und wie mehr Menschen, die bereits in Deutschland sind, abgeschoben werden können. PRO ASYL sieht in den Beschlüssen die Ergebnisse einer völlig entgleisten politischen Debatte…“ Beitrag vom 08.07.2024 von Pro Asyl externer Link mit den Details
  • Stamp zufrieden: Beauftragter kündigt weitere Migrationsabkommen an
    „… Die Bundesregierung will in Kürze weitere Migrationsabkommen mit Staaten außerhalb Europas schließen, damit die Migration nach Deutschland geordneter abläuft und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber besser funktionieren. Mit Kenia und Usbekistan sind entsprechende Vereinbarungen weit fortgeschritten, wie der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in der „Rheinischen Post“ deutlich machte. „Mit Kenia haben wir ein umfassendes Migrationsabkommen verhandelt, das nach letzter rechtlicher Prüfung im September unterzeichnet werden soll.“ Auch mit Usbekistan werde eine Unterzeichnung noch im dritten Quartal angestrebt. „Beide Länder haben geopolitisch große Bedeutung“, sagte der FDP-Politiker. (…) Mit Kirgistan und den Philippinen seien ähnliche Vereinbarungen in der Vorbereitung. Hier stehe die Fachkräftegewinnung im Vordergrund. Mit weiteren Ländern gebe es bereits lockere Vereinbarungen. „Mit Ghana konnte auf einer Delegationsreise die enge Kooperation in Migrationsfragen weiter vertieft werden. Mit Kolumbien ist die Migrationszusammenarbeit fest vereinbart“, sagte Stamp weiter. Stamp verwies auf Erfolge mit Georgien und der Republik Moldau. Durch die Vereinbarung mit Georgien und der damit verbundenen Einstufung als sicheres Herkunftsland seien die Asylzahlen von dort um etwa zwei Drittel gesunken. Im Gegenzug stärke man die Möglichkeiten für Saisonarbeit, insbesondere für junge Menschen aus Georgien. Ähnliches berichtete Stamp im Fall von Moldau. (…) Migrationsabkommen stehen in der Kritik. Reiche Länder nutzten ihre finanzpolitische Stärke aus, um ärmeren Ländern mit Versprechungen seine Politik aufzuzwingen. Kritisch beurteilt werden insbesondere Abkommen mit armen Ländern in Afrika und autokratischen Regierungen, die vorwiegend dazu dienen, Menschen von der Flucht nach Europa abzuhalten…“ Meldung vom 3. Juni 2024 in MiGAZIN externer Link, siehe auch:

    • Faeser kündigt weitere Migrationsabkommen an
      Migrationsabkommen sollen Fachkräfte nach Deutschland holen und Menschen ohne Bleiberecht zurückschicken. Mit Kolumbien und Marokko wurden Vereinbarungen getroffen – jetzt sollen weitere folgen…“ Meldung vom 03.06.2024 im Spiegel online externer Link
  • So krass schiebt Hamburg ab: Die Abschiebebeobachterin am Flughafen Hamburg hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Der ist schwer erträglich. Aber es ist gut, dass es ihn gibt.
    „Schreiende Kinder, zitternde Eltern, Behörden, die eine Abschiebung drei Tage nach einem Suizidversuch für zumutbar halten – und Ärzt:innen, die Abzuschiebenden gegen deren Willen Spritzen verabreichen und diskriminierende Sprüche über sie äußern: Am Dienstag wurde der Jahresbericht der Hamburger Abschiebebeobachterin veröffentlicht. Es ist – mal wieder – ein Auszug krasser Situationen von Abschiebungen über den Hamburger Flughafen. Und so hart sich manche Schilderungen im 32-seitigen Bericht lesen – gut, dass es ihn gibt. Die Stelle der Hamburger Abschiebebeobachterin, seit Ende vergangenen Jahres von Merle Abel ausgeführt, wird vom rot-grünen Hamburger Senat finanziert. Sie darf bei Abschiebungen am Flughafen dabei sein, beobachten, währenddessen mit den zuständigen Polizist:innen, Ärzt:innen und vor allem mit den Betroffenen sprechen. Eingreifen aber darf sie nicht. (…) Der aktuelle Jahresbericht legt einen Fokus auf das Handeln von Mediziner:innen, nimmt also die medizinische Versorgung während der Abschiebungen in den Blick. Und die wirft der Beobachterin zufolge „viele Fragen auf“. So etwa, wenn bei der Abschiebung anwesende Ärzt:innen zur Zwangsmedikation greifen, wie ein Beispiel im Monitoringbericht aufzeigt. Die dürfen schließlich nur unter enger rechtlicher Voraussetzung erfolgen. Doch ist die Verabreichung eines Beruhigungsmittels gegen den Willen des Betroffenen zulässig im Rahmen des Gebots, die Flugsicherheit nicht zu gefährden? Oder Körperverletzung, besonders dann, wenn der Arzt dem Betroffenen danach auch noch eine Spritze in den Oberschenkel verabreicht, während dieser sich auf seinem Platz im Flugzeug gegen die Fixierung durch vier Polizist:innen wehrt? Juristisch ist das nur schwer zu sagen, aber aufgrund dieser Beobachtungen soll nun eine Handreichung für die bei Abschiebungen eingesetzten Ärzt:innen erstellt werden, um sie zu sensibilisieren. Das ist angesichts der grundsätzlich schlimmen Abschiebe­praxis in Europa sicher kein großer Wurf. Aber: Was wüsste man als Nichtbetroffener ohne die Abschiebebeobachterin schon über dramatische Details einer staatlichen Zwangsmaßnahme?“ Kommentar von André Zuschlag vom 13. April 2024 in der taz online externer Link, siehe auch den Jahresbericht des Flughafenforums Hamburg externer Link (Beobachtungszeitraum 01.03.2023-29.02.2024)
  • Hart aber unfair. Brandenburgs neue Abschiebeoffensive: Tischfestnahmen in Sozialämtern und Ausländerbehörden
    Der Flüchtlingsrat Brandenburg, Aktionsbündnis „Offenes MOL“, Jugendliche ohne Grenzen, Women in Exile, Seebrücke Potsdam, Wir Packen’s an e.V., Flüchtlingsberatungsstelle ev. Kirchenkreis Oberes Haveland, Bürger*innen-Asyl Barnim und Barnim Solidarisch zeigen sich schockiert angesichts mehrerer besonders hässlicher Abschiebeversuche im Landkreis Barnim in den vergangenen Wochen. Landesweit zeichnen sich ein zunehmender Abschiebedruck und immer skrupelloser agierende Behörden ab. Wir fordern gemeinsam eine sofortige Abkehr von dieser brutalen Abschiebeoffensive.
    Tischfestnahmen in Sozialämtern und Ausländerbehörden 
    Aus einer kürzlich bekannt gewordenen Zielvereinbarung zwischen Landkreis/kreisfreier Stadt und Zentraler Ausländerbehörde (ZABH) externer Link zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“ geht hervor, wie künftig die Abschiebezahlen in die Höhe getrieben werden sollen. Sogenannte Tischfestnahmen sollen „möglichst unauffällig“ dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Personen bei Terminen in den Ausländer– und Sozialbehörden unter Vortäuschung falscher Tatsachen von der Polizei erwartet und abgeschoben werden sollen. Im Landkreis Barnim sollte eine Person sogar nach vorheriger Zusicherung an den beauftragten Rechtsanwalt, dass eben keine Abschiebemaßnahmen ergriffen würden, festgenommen und abgeschoben werden (PM 08.03.2024, Brutale Abschiebeversuche in Eberswalde externer Link).
    „Dass sogar aus den Sozialämtern, deren Aufgabe die Versorgung von Menschen ist, abgeschoben werden soll, ist nicht nur empörend, sondern führt zu einer unheimlichen Verunsicherung auf Seiten der Betroffenen“, kritisiert Vincent da Silva vom Flüchtlingsrat, „wir fordern die Landkreise und kreisfreien Städte dazu auf, die Vereinbarung auf keinen Fall zu unterzeichnen und die beschriebenen Maßnahmen nicht umzusetzen“.
    Im Landkreis Dahme-Spreewald (Abschiebemeister 2023 mit 99 Abschiebungen) sollte kürzlich eine solche Tischfestnahme erfolgen. Der Betroffene hatte im Zuge einer Namenskorrektur einen Termin in der Ausländerbehörde, um eine korrigierte Duldung zu erhalten. Nach stundenlangem Warten rief die Ausländerbehörde die Polizei, um ihn abzuschieben. Beamte suchten ihn erfolglos mehrere Stunden im anliegenden Waldgebiet. Infolgedessen war er so verängstigt, dass er sich nicht mehr in die Ausländerbehörde traute. „Diese Vorgehensweise führt wissentlich zur massenhaften Illegalisierung von Geflüchteten. Das ist skandalös“, betont Carla Regling.
    Abschieben um jeden Preis
    Das Vorgehen der Polizei bei Abschiebungen ist häufig extrem gewaltvoll, geprägt von massiver psychischer und physischer Gewalt und riskiert gravierende (Re-)Traumatisierungen, wie zuletzt im Landkreis Barnim externer Link. „Die brutalen Abschiebeversuche reihen sich ein in die sich immer weiter verstärkende restriktive, populistische, menschenfeindliche Stimmung in Brandenburg. Das Hauptaugenmerk liegt darin, die Abschiebezahlen öffentlichkeitswirksam zu erhöhen – zu jedem Preis: wie lange Menschen schon in Brandenburg leben, arbeiten, sich engagieren, spielt hierbei gar keine Rolle“, so Regling. Der Flüchtlingsrat Brandenburg empfiehlt, Beschwerden über Polizeigewalt bei Abschiebungen bei der Polizeibeauftragten einzureichen…“ Pressemitteilung vom 3. April 2024 beim Flüchtlingsrat Brandenburg externer Link, siehe auch:

    • Abschiebeoffensive in Brandenburg: Hinterhalt am Behördenschalter. Um jeden Preis: Innenministerium Brandenburg setzt bei Abschiebungen auf umstrittene Instrumente
      „Das Innenministerium Brandenburg will deutlich mehr Abschiebungen erreichen – und dafür auch umstrittene Mittel einsetzen. Das geht aus einem Entwurf für Zielvereinbarungen zwischen Landesregierung und Landkreisen sowie kreisfreien Städten hervor, die der Flüchtlingsrat veröffentlicht hat. Mit diesen Vereinbarungen soll die Zusammenarbeit von Land und Kommunen bei den Abschiebungen verbessert werden. Künftig sollen nach dem Vereinbarungsentwurf Duldungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nur noch für maximal drei Monate ausgesprochen werden. Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, sollen von den Landkreisen an die Ausländerbehörde gemeldet werden. Damit will sich die Landesbehörde eine bessere Übersicht über die Aufenthaltsorte der Abzuschiebenden machen. Parallel bereitet die Landesregierung ein Abschiebezentrum auf der Oderinsel in Küstrin-Kietz an der Grenze zu Polen vor. Umstritten ist aber vor allem ein Vorschlag aus dem Innenministerium: Sogenannte Tischfestnahmen sollen nach dem Entwurf ausgeweitet werden. Dabei werden Ausländer bei Terminen bei Behörden von Polizisten überrascht und in Abschiebehaft genommen. Die Kommunen sollen nun dem Land zusichern, solche Tischfestnahmen in ihren Behörden zu ermöglichen. Im Gegenzug soll die Ausländerbehörde »so unauffällig wie möglich« bei den überfallartigen Gewahrsamsnahmen vorgehen. »Extrem perfide« nennt Carla Regling vom Flüchtlingsrat Brandenburg die Pläne des Innenministeriums. Die Behörden täuschten die betroffenen Personen, die die Behörde in dem Glauben beträten, dort nur Dokumente erneuern zu müssen. Mögliche Betroffene würden so potenziell in die Situation gedrängt, aus Angst ihre Dokumente ablaufen zu lassen und deshalb mittelfristig sogar abtauchen zu müssen. »Man drängt die Leute so in die Illegalität«, sagt Regling. Durch Gerüchte werde auch das Vertrauen von Migranten, die gar keine Abschiebung befürchten müssten, in die deutschen Behörden massiv gestört. (…) Umgesetzt wird die umstrittene Maßnahme dagegen offenbar bereits jetzt. Im März wurde bekannt, dass ein Pakistaner in Eberswalde bei einem Termin bei der Ausländerbehörde in Abschiebegewahrsam genommen wurde. Er hatte eine sogenannte Erwerbsduldung beantragt, bei der der Staat auf die Abschiebung von Berufstätigen verzichtet. Besonders tückisch: Im Vorfeld war dem Anwalt des Pakistaners schriftlich zugesichert worden, dass keine Abschiebung geplant sei. Trotzdem empfingen ihn in der Behörde Polizisten. Später wurde er nach einer Haftprüfung wieder aus der Abschiebehaft entlassen. Zu einem ähnlichen Fall soll es auch im Landkreis Dahme-Spreewald gekommen sein. Dort lauerten Polizisten einem Geduldeten auf, der einen Termin ausgemacht hatte, um auf einen falschen Namen ausgestellte Dokumente korrigieren zu lassen…“ Artikel von Marten Brehmer vom 3. April 2024 in Neues Deutschland online externer Link
    • Es erinnert uns an Belogen, betrogen und abgeschoben? Auch in Hoyerswerda: Abschiebung von Erkranktem aus dem Gesundheitsamt nach Pakistan
    • Siehe auch unser Dossier: Migrationspakt und GEAS: Neuer Anlauf in der EU-Flüchtlingspolitik (???)
  • Pläne von Ministerin Faeser: Mehr Personal für Asylverfahren [trotz gleichzeitiger Auslagerung in Drittstaaten]
    „… Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll deutlich mehr Stellen erhalten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach in der „Welt am Sonntag“ von „1.160 zusätzlichen Kräften“. Dazu zählten 343 Planstellen sowie Personalmittel für weitere 817 Kräfte im Asylbereich, teilte eine Ministeriumssprecherin der Nachrichtenagentur epd auf Anfrage mit. (…) Im Moment gibt es beim BAMF laut eigenen Angaben rund 8.000 Stellen. Die Bundesregierung tue viel dafür, Asylverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, betonte Faeser. Dafür investiere die Regierung jetzt 300 Millionen Euro zusätzlich. (…) Faeser sagte der Zeitung, die Regierung prüfe nach wie vor, inwiefern Asylverfahren in Drittstaaten machbar seien (…) Entscheidend sei, dass die Betroffenen während der Verfahren sicher seien und von der Drittstaaten in ihre Heimatländer zurückgebracht werden könnten, wenn sie keinen Schutz benötigten. (…) Kritik an möglichen Verfahren in Drittstaaten kommt unter anderem von Menschenrechtsorganisationen. Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp sprach jüngst von „Teilausstiegen aus dem Flüchtlingsschutz“ und der „Abschaffung des individuellen Asylrechts“. Auch Amnesty International stellte sich klar gegen die laufenden Überlegungen zur Auslagerung von Asylverfahren: „Wir appellieren an die Bundesregierung, menschenfeindlichen Scheinlösungen nicht auf den Leim zu gehen.“ Die CSU im Bundestag will hingegen einen Asylpakt mit Ruanda nach britischem Vorbild. (…) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten sich im November darauf verständigt, dass die Bundesregierung prüft, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Ein Ergebnis der Prüfung liegt zwar jetzt noch nicht vor, es könnte aber beim Treffen der Runde in der kommenden Woche besprochen werden.“ Meldung vom 2. März 2024 bei tagesschau.de externer Link
  • Abschieben „im großen Stil“: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ bedient rechten Populismus und kriminalisiert Menschen, die Schutzsuchende unterstützen
    • Seenotretter kriminalisiert? Bundestag billigt Maßnahmenpaket für vereinfachte Abschiebungen
      Der Bundestag hat ein Gesetzespaket zur einfacheren Abschiebung verabschiedet. Doch das Gesetz ist umstritten: Zwei Gutachten zufolge kriminalisiert es Seenotrettung, wenn Kinder gerettet werden. Der Union und der AfD gehen die Maßnahmen nicht weit genug.
      Eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams soll künftig verhindern, dass Abschiebungen im letzten Moment noch scheitern. Nach längerem Tauziehen in der Koalition verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz externer Link mit der Mehrheit der Ampel – auch wenn einige Grünen-Abgeordnete dagegen stimmten. Im Gesetz ist eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und Regelverschärfungen vorgesehen, um die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern. (…)Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen. So muss Ausreisepflichtigen in Haft ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer einjährigen Duldung fällt weg. Zudem gibt es neue Ausweisungsgründe wie das Begehen von antisemitischen Straftaten oder die Einreise mit gefälschten Papieren. Bei Menschen ohne Ausweispapieren wird zudem das Auslesen von Handydaten erleichtert, um dadurch Identität und Herkunftsland zu klären. Auch diese Praxis steht in der Kritik…“ Meldung vom 18.01.2024 im Migazin externer Link
    • Heutige Bundestagsentscheidung: Rettung von Kindern aus Seenot mit Haft bedroht
      Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das Abschiebemaßnahmen verschärft und die Rechte von Schutzsuchenden massiv einschränkt. Durch eine Änderung des §96 Aufenthaltsgesetz könnte humanitäre Hilfe künftig mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden. Neue Rechtsgutachen befürchten, dass auch Strafverfolgung für Seenotrettungsorganisationen bei der Rettung Minderjähriger droht. (…) Auch Menschenrechtsverteidiger:innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst sind weiter betroffen, da nach aktuellem Entwurf Solidarität mit flüchtenden Menschen an Land kriminalisiert wird. Wer beispielsweise Schutzsuchenden an den Außengrenzen Grundbedürfnisse wie Nahrungsmittel, Schlafplätze und medizinische Versorgung zur Verfügung stellt, dem drohen dafür in Deutschland künftig bis zu 10 Jahre Haft. Menschenrechtsorganisationen fordern mit einer gemeinsamen Aktion am heutigen Abstimmungstag deshalb das Parlament auf, die Gesetzesänderung abzulehnen…“ Pressemitteilung vom 18.1.24 bei SOS Humanity externer Link
    • Das neue Rückführungsgesetz bedient rechten Populismus, löst aber keine Probleme
      „Das im Januar 2024 beschlossene sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz soll dafür sorgen, dass Menschen ohne Bleiberecht Deutschland schneller verlassen müssen. Es wird ein paar mehr Abschiebungen geben – vor allem aber deutlich mehr Grundrechtsverletzungen, rechtstaatlich fragwürdige Inhaftierungen und eine noch brutalere Abschiebungspraxis. Und die als Gesetzbegründung angeführte Entlastung der Kommunen wird dadurch nicht erreicht werden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervorgeht, wurden bis Ende Oktober 2023 13.500 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Laut Pressemeldungen waren es bis Ende des Jahres knapp 16.500 Abschiebungen. Das ist ein Anstieg um rund 3.500 oder 27 Prozent im Vergleich zu 2022. Durch die restriktiven Regelungen im neuen Gesetz sollen noch mehr Menschen abgeschoben werden, »damit wir weiterhin unserer humanitären Verantwortung für die Menschen gerecht werden können, die wir vor Krieg und Terror schützen müssen wie die 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine«, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Es wird also ein Zusammenhang hergestellt zwischen teils überlasteten kommunalen Strukturen und vermeintlich zu wenigen Abschiebungen. Ein solcher Zusammenhang besteht aber nicht, das zeigen die Fakten. (…) Mehr Härte bei Abschiebungen mag zwar zu einigen Abschiebungen mehr führen – allerdings zu einem sehr hohen Preis. Und sie schafft keine Kita- oder Schulplätze und baut keine bezahlbaren Wohnungen, die allerdings dringend notwendig sind, da die meisten Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, hier bleiben werden. Angesichts weltweit zunehmender Konflikte, die die Zahl der Flüchtlinge weltweit auf ein neues Rekordhoch hat steigen lassen, werden Deutschland und Europa sich auch künftig auf hohe Flüchtlingszahlen einstellen müssen. Wir müssen endlich damit beginnen, Flucht und Flüchtlinge in einer globalisierten Welt als Normalität zu begreifen. Jedenfalls, wenn uns in Deutschland und Europa die Menschenrechte noch etwas wert sind und wir sie nicht dem rechten und spaltenden Diskurs opfern wollen.“ Meldung vom 19.01.2024 von Pro Asyl externer Link
    • Auch die Ampel plant »Remigration«
      Indem die Regierung die Armut erhöht und den Abschiebeapparat ausbaut, verteidigt sie nicht die Demokratie, sondern ermöglicht den Aufstieg der Rechten. Die Ampel-Parteien sind Teil des Problems, nicht der Lösung. (…) Das jetzt beschlossene »Rückführungsgesetz« hebelt rechtlich den staatlichen Schutz aus, um Deportationen zu vereinfachen. Umso absurder erscheint es daher, mit eben jenen Regierungsmitgliedern »gegen Rassismus und Faschismus« auf die Straße zu gehen. Denn der Aufstieg der Rechten ist nicht in einem Vakuum entstanden. Die Ampel hat mit ihren neuen Haushaltsplänen die heftigsten Angriffe auf den Sozialstaat seit der Agenda 2010 veranlasst, eine Milliarde beim Bürgergeld gestrichen, und diszipliniert nun durch neue Bestrafungsmaßnahmen Menschen in den Niedriglohnsektor, während sie die Preise durch Steuererhöhungen in die Höhe treibt. Um den Faschismus zu bekämpfen, brauchen wir keine gemeinsame Front mit bürgerlichen Parteien, die den größten Abschiebeknast Europas bauen, das Asylrecht auf europäischer Ebene gerade faktisch abschaffen und auf Magazin-Covern dafür werben, »endlich im großen Stil« abzuschieben. Armut, rassistische Hetze und der Ausbau des Abschiebeapparats sind keine Maßnahmen, die die »Demokratie verteidigen«, sondern den Aufstieg der Rechten erst ermöglichen. Die Ampel ist Teil des Problems, nicht Teil der Lösung…“ Artikel von Simin Jawabreh vom 19. Januar 2024 in Jacobin.de externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Geheimplan gegen Deutschland. CORRECTIV-Recherche zum Geheimtreffen von AfD-und CDU-Politikern über „Remigration“ = Deportation
    • Rückführungsverbesserungsgesetz: Eingeschleuste Staatstrojaner
      Die Bundesregierung will Abschiebungen effizienter machen, heute soll der Bundestag darüber entscheiden. Neben Eingriffen in die Grundrechte von Geflüchteten weitet das Gesetz den Einsatz von Staatstrojanern aus. Das könnte auch diejenigen treffen, die Geflüchtete in der zivilen Seenotrettung vorm Ertrinken bewahren…“ Beitrag von Anna Biselli vom 18.01.2024 in Netzpolitik externer Link
    • Nein zum heute im Bundestag verhandelten Rückführungsverbesserungsgesetz: Für die Verteidigung der freien, offenen und demokratischen Gesellschaft!
      Gemeinsame Pressemitteilung vom 18.1.24 externer Link des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Abschiebungsreporting NRW und des Grundrechtekomitees
    • Asylpaket: Paritätischer kritisiert Einigung zu Verschärfung von Abschiebungen
      „Diese Wochen sollen eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden. (…) “Vorgesehen sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stehen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen. Dass Betroffenen angesichts dieser offenen Missachtung von Grund- und Menschenrechten jetzt wenigstens ein Pflichtverteidiger zugestanden wird, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für unseren Rechtsstaat, sollte aber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, so Schneider. Zutiefst besorgt ist der Verband darüber, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen. Die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ebenfalls beschlossen werden soll, begrüßt der Verband im Grundsatz, warnt aber ausdrücklich davor, dass im Gesetzentwurf nach wie vor Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung enthalten sind. Über ergänzende Verwaltungsvorschriften solle zwar eine Härtefallregel definiert werden, diese habe aber keinen Gesetzescharakter. “Hier hätten wir uns eine rechtlich verbindliche Lösung gewünscht, um eine Diskriminierung bspw. von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden oder älteren Menschen rechtssicher auszuschließen”, so Schneider.“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 17. Januar 2024 externer Link
    • Zwei Rechtsgutachten warnen: Ausgerechnet die Seenotrettung Minderjähriger könnte doch strafbar werden
      „… In zwei neuen Rechtsgutachten warnen Juristen vor einer womöglich ungewollten Kriminalisierung der Rettung von alleinreisenden Minderjährigen aus dem Mittelmeer. Dies könne durch die im Asyl-Paket geplante Verschärfung des Schleuserparagrafen geschehen. So argumentieren die Juraprofessoren Aziz Epik und Valentin Schatz sowie der Rechtsanwalt David Werdermann in ihren Gutachten. Das Asyl-Paket will die Ampel-Koalition allerdings schon am Donnerstag im Bundestag verabschieden. Am Mittwoch wurde das Gesetzespaket mit den Stimmen der Ampel-Parteien im Innenausschuss beschlossen. Zwar will die Ampel-Koalition, wie berichtet, klarstellen, dass sich geplante Straf-Verschärfungen im Gesetz nur auf den Landweg und damit nicht womöglich auch auf die Rettung Schiffbrüchiger beziehen. Allerdings wurde laut der Juristen eine Lücke übersehen. (…) Aziz Epik, Juniorprofessor für Internationales Strafrecht an der Universität Hamburg, sagte dem Tagesspiegel dazu: „Es wurde offenbar übersehen, dass durch einen Verweis auf einen anderen Absatz des Gesetzes der spezielle Fall der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf dem Seeweg weiterhin von der Ausweitung der Strafbarkeit erfasst wäre.“ (…) Die Schleusung alleinreisender Minderjähriger wird als besonders strafverschärfender Aspekt, als sogenannter Qualifikationstatbestand, im Aufenthaltsgesetz extra aufgeführt. Sobald Seenotrettungsorganisationen nun unbegleitete Minderjährige retteten, blieben deshalb Strafbarkeitsrisiken bestehen, argumentiert Epik. Ähnliches schreibt der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in seinem Gutachten: „Diesen Qualifikationstatbestand erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt“, schreibt der Jurist. (…)Die Sprecherin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, forderte am Abend Konsequenzen: „Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden“, sagte sie dem Tagesspiegel. Das Gesetzesvorhaben sei von Anfang an „unmenschlich“ gewesen. „Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt“, sagte Stolla…“ Beitrag von Julius Betschka und Felix Hackenbruch vom 17. Januar 2024 beim Tagesspiegel online externer Link
    • Rückführungsverbesserungsgesetz: Abschieben „im großen Stil“ – Die Bundesregierung hält an ihren Plänen für Abschiebungen fest
      „Während bundesweit über die rechtsextremistische Vorstellung der sogenannten „Remigration” diskutiert wird, bringt die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, mit dem Menschen effektiver aus Deutschland abgeschoben werden sollen – das „Rückführungsverbesserungsgesetz”. Man müsse „im großen Stil” abschieben, prophezeite Bundeskanzler Olaf Scholz bereits im Oktober 2023 in einem Spiegel-Interview. Der im November 2023 veröffentlichte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam verschärft werden und Wohnungen auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden können. Abschiebungen in der Nacht sollen vereinfacht werden, und Behörden dürfen demnach Mobiltelefone und Datenträger auslesen, ohne dass die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme geprüft werden muss. Des Weiteren eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, humanitäre Hilfe fortan als Schleusertätigkeit zu kriminalisieren und zu verfolgen. Interessenvertretungen und Verbände kritisieren den bisherigen Entwurf scharf: Das Gesetz sei ein weitreichender Eingriff in das Recht auf Freiheit, die Verletzlichkeit der Wohnungen und das Recht auf Privatsphäre. Es gebe „grundrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Vorbehalte”, monierte der Deutsche Anwaltverein (DAV) und forderte drastische Änderungen des Entwurfs. Diese Kritik scheint die Bundesregierung nicht angenommen zu haben und hält an den drastischen Verschärfungen und Grundrechtseingriffen fest. Dies zeigt ein aktueller Änderungsantrag, der am 18. Januar im Bundestag im Zuge der Abstimmung zum Gesetz präsentiert werden soll. Wir veröffentlichen das Dokument hier vorab…“ Pressemitteilung von Vera Deleja-Hotko vom 16. Januar 2024 bei ‚FragDenStaat‘ externer Link zum 23-seitigen Änderungsantrag externer Link
  • Warmer Empfang in Tiflis: Faeser schließt (nach Indien) zweiten Asylpakt mit Georgien 
    Georgien belegt in der Asylstatistik Platz sechs unter den wichtigsten Herkunftsländern. Nun hat Deutschland ein Abkommen mit dem in die EU strebenden Land ausgehandelt. (…) Deutschland und der EU-Beitrittskandidat Georgien haben eine engere Zusammenarbeit in Asylfragen verabredet. Eine Vereinbarung, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihr georgischer Amtskollege, Wachtang Gomelauri, am Dienstag in der Hauptstadt Tiflis unterzeichneten, sieht unter anderem Informationskampagnen „über geringe Erfolgsaussichten von Asylanträgen georgischer Staatsangehöriger in Deutschland“ vor. Zudem sind Maßnahmen zur Reintegration zurückgekehrter Migranten geplant. „Wir brauchen in vielen Branchen dringend Arbeitskräfte, das geht Georgien ähnlich“, sagte Faeser nach der Unterzeichnung. „Der heutige Tag zeigt auch, dass der Abschluss von Migrationspartnerschaften Zeit braucht.“ (…) Eine Abwanderung von georgischen Arbeitskräften nach Deutschland im großen Stil wird von der Regierung in Tiflis ausdrücklich nicht gewünscht. Die nun unterzeichnete Vereinbarung sieht lediglich vereinfachte Prozesse für Saisonarbeiter, deutsche Arbeitsangebote an im Ausland prekär beschäftigte Georgierinnen und Georgier sowie einen verstärkten Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschern vor. Ein Teil der Asylbewerber aus Georgien hofft wohl auf eine bessere medizinische Behandlung in Deutschland. Dem tritt Georgiens Innenminister entgegen. Er sagt, in der Regel sei in seinem Land die gleiche Behandlung möglich wie in Deutschland oder Frankreich. Insgesamt haben in den ersten elf Monaten dieses Jahres mehr als 304.000 Menschen und damit rund 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Da gleichzeitig rund eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen, untergebracht werden müssen, bemüht Faeser sich, die Zahl der unerlaubten Einreisen zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass mehr Ausreisepflichtige das Land verlassen. Zu den Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, gehören neue temporäre Kontrollen an den Landgrenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz. (…) Der Asylpakt mit Georgien ist die zweite Vereinbarung dieser Art. Die erste umfassende bilaterale Vereinbarung zu Flüchtlingsfragen hatte Deutschland im Dezember 2022 mit Indien geschlossen. Deren Effekt ist allerdings bisher überschaubar, vor allem was die Beschleunigung von Abschiebungen nach Indien betrifft. Wer die beiden Abkommen anschaut, stellt fest, dass es in diesem Bereich keine Blaupause gibt. Denn in jedem Land gibt es andere Interessen und Befindlichkeiten. Während einige Entwicklungs- und Schwellenländer stark an Rücküberweisungen ihrer in Deutschland lebenden Staatsbürger interessiert sind, überwiegt in anderen Herkunftsstaaten von Migranten die Sorge vor einer Abwanderung dringend benötigter Fachkräfte in die EU. Während manche Staaten in Nordafrika die Rücknahme von straffällig gewordenen Bürgern eher verschleppen, gibt es andere, wie Georgien, die hier gut kooperieren.“ Beitrag von Anne-Béatrice Clasmann vom 19. Dezember 2023 im MiGAZIN externer Link
  • Abschiebung auf Verdacht mit dem Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes: Der Verdacht der Unterstützung von Terrorismus soll der Ausländerbehörde reichen
    Dass Menschen alle Aufenthaltstitel entzogen werden und ihnen die Abschiebung droht, obwohl strafrechtliche Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt wurden, ermöglicht der Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes. Während im Strafrecht die Unterstützung von Terrorismus bewiesen werden muss, braucht es im Ausländerrecht nur »Tatsachen, die die Schlussfolgerung rechtfertigen«. Tatsachen wie die Teilnahme an einer Demonstration oder das Posten einer Fahne auf Social-Media-Kanälen reichen heutzutage offenbar schon aus, um den Verdacht zu begründen und Menschen auszuweisen. Genau diesen aus rechtsstaatlicher Sicht kritischen Paragrafen will die Bundesregierung jetzt erheblich ausweiten. Künftig benötigt die Ausländerbehörde lediglich einen begründeten Verdacht, dass eine Person Mitglied einer »kriminellen Vereinigung« im Sinne des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches angehört oder angehört hat, um diese auszuweisen. »Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das sehr problematisch«, sagt Maximilian Pichl »nd«, »weil am Ende die Ausländerbehörde aufgrund von Anhaltspunkten festlegt, wer zu einer kriminellen Vereinigung gehört und wer nicht.« Das sei aber eine strafrechtliche Frage, die eigentlich der Paragraf 129 im Strafgesetzbuch regele, so der Professor für Soziales Recht an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden und Rüsselsheim…“ Artikel von Simon Zamora Martin vom 30.11.2023 in ND online externer Link („Abschiebung auf Verdacht: Die Bundesregierung will mehr Menschen ausweisen, was aus rechtsstaatlicher Sicht fragwürdig ist“)
  • „Die Anstalt“ vom 14. November 2023: „Abschiebeanstalt“ zur aktuellen Migrationsdebatte
    In der Novemberausgabe der Anstalt werfen Max Uthoff und Claus von Wagner einen satirischen Blick auf die aktuelle Migrationsdebatte und ihre zahlreichen Facetten. Siehe das Video der Sendung vom 14.11.2023 externer Link (45 min, verfügbar bis 13.11.2025) und der Faktencheck externer Link – die (unbedingt sehenswerte) Sendung ist allerdings ein Rundumschlag durch viele unserer aktuellen asylpolitischen Dossiers
  • Ministerpräsidentenkonferenz: „Irreguläre“ Migration beschränken ohne reguläre zu bieten und die nicht verwertbaren, die es zuvor geschafft haben, aushungern…
    • Nur die AfD jubelt: Bund und Länder wollen Sozialleistungen für Flüchtlinge einschränken
      Der große Jubel bleibt nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Flüchtlingspolitik aus. Die Länder begrüßen, dass der Bund mehr gibt als bislang, wirklich zufrieden sind sie aber nicht. Sozialverbände kritisieren die geplanten Leistungskürzungen scharf. Die AfD jubelt…“ Meldung vom 07.11.2023 im Migazin externer Link
    • Geplantes, neues Abschiebegesetz schränkt Grundrechte von Betroffenen weiter massiv ein
      Am 25.10.20023 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz externer Link verabschiedet und an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. sowie das dem Grundrechtekomitee angegliederte Projekt Abschiebungsreporting NRW kritisieren vor allem die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte, namentlich in das Recht auf Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Privatsphäre sowie den Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen sowie das Gesetzgebungsverfahren selbst scharf. Der 72-seitige Referent:innenentwurf wurde den Verbänden ohne sachlichen Grund mit einer Stellungnahme-Frist von nur 48 Stunden übermittelt. Eine ernsthafte fachliche Auseinandersetzung mit Expert:innen ist seitens der Bundesregierung offensichtlich nicht erwünscht. (…) Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und das daran angegliederte Abschiebungsreporting NRW fordern daher – auch angesichts der weiteren Verschärfungen, die aktuell diskutiert werden – Bundesregierung, Bundesrat und Parlament zu einer grundlegenden Umkehr in der Migrationspolitik auf. Es braucht eine progressive Politik, die sich endlich traut, den Menschenrechtsschutz in den Mittelpunkt zu stellen, den Fakt von immerwährenden Migrationsbewegungen anzuerkennen und positiv zu gestalten…“ Gemeinsame Presseinformation vom 07.11.2023 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW mit Details
    • Migrationspolitik: Versachlichung der Migrationsdebatte dringend notwendig
      DGB-Position vom 07.11.2023 externer Link – uns zu arbeitsmarktpolitisch argumentiert
    • Rechtspopulismus wird Staatsräson bei der Migrationspolitik
      „Die Beschlüsse von Kanzler und Länderchefs nehmen den Geflüchteten weitere Rechte…“ Artikel von Jana Frielinghaus vom 07.11.2023 in ND online externer Link
    • Siehe auch unsere ebenfalls tangierten Dossiers:
  • Gemeinsamer Appell vor der Ministerpräsidentenkonferenz: Geflüchtete schützen, Kommunen unterstützen, Chancen nutzen
    PRO ASYL stellt mit einem Bündnis aus 17 Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen einen Fünf-Punkte-Plan externer Link für eine funktionierende Asyl‑, Aufnahme- und Integrationspolitik vor. Damit entwerfen die Organisationen ein Gegenmodell zu den aktuellen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen.„Es gibt zahlreiche Vorschläge aus der Zivilgesellschaft, wie eine gute Aufnahme in Deutschland funktionieren kann, die sowohl den Geflüchteten als auch der aufnehmenden Gesellschaft, wie zum Beispiel den Kommunen, gerecht werden kann. Doch Regierung und Opposition ignorieren diese Vorschläge und setzen stattdessen auf eine menschenfeindliche Abschottungs- und Abwehrdiskussion, in der sie Werte wie Menschenwürde und Menschenrechte zur Seite schieben“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL…“ Pressemitteilung vom 03.11.2023 bei Pro Asyl externer Link, siehe auch:

    • Menschenrechte sind nicht verhandelbar! Argumente für Fairness und Offenheit in der Flüchtlingspolitik
      Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit? Wie viele suchen Asyl in Deutschland? Aus welchen Ländern kommen sie? Wie viele werden anerkannt? Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Asyldebatte – und eine Entgegnung auf die verbreitetsten Vorurteile…“ Fakten, Zahlen und Argumente bei Pro Asyl externer Link
  • [Paragraf 129 ins Aufenthaltsgesetz?] Abschiebung mit dem Schnüffelparagraf 
    Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs soll als Grundlage für Abschiebungen angewendet werden können. Das Gesetz gegen organisierte Kriminalität wurde bereits gegen die Klimabewegung eingesetzt. Ein „dramatischer Schritt weg von einer klimagerechten Demokratie“, mahnt Luisa Neubauer. Die Bundesregierung plant offenbar, Abschiebungen künftig auch auf Basis des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches zur „Bildung krimineller Vereinigungen“ zu ermöglichen. Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, über den morgen im Bundeskabinett entschieden werden soll, schlägt vor, das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Ein Ausweisungsinteresse sei demnach besonders schwer, wenn jemand „einer Vereinigung im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches angehört oder angehört hat.“
    Dieser Paragraf ist zuletzt in den Schlagzeilen gewesen, weil damit gegen Mitglieder der Klimabewegungsorganisation der „Letzten Generation” ermittelt wurde. „Zukünftig soll genauer darauf geachtet werden, ob Ausreisepflichtige sich an Strukturen organisierter Kriminalität beteiligen, die die Sicherheit unseres Landes bedrohen, etwa durch Bildung krimineller Vereinigungen”, schreibt Lars Castelucci (SPD) auf Anfrage. Sollte dieser Referentenentwurf durchkommen, würden also Abschiebungen auch breiter angewandt werden können als bisher – etwa, wenn man aufgrund von Klimaprotesten in das Raster der Ermittlungsbehörden fällt. Auf die Frage, was das für eine Bedeutung für zivilgesellschaftliche Bewegungen habe, äußerte sich Castelucci nicht.
    „Paragraf 129 Strafgesetzbuch eignet sich wegen seiner Dehnbarkeit hervorragend dazu, oppositionelle Gruppen zu kriminalisieren“, sagt David Werdermann, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Das zeigen die Ermittlungen in Bayern gegen Mitglieder der Letzten Generation. Wenn künftig der bloße Verdacht einer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ausreicht, um Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auszuweisen, dann wird ihnen faktisch das Recht genommen, politisch aktiv zu werden.“ Die geplante Gesetzesverschärfung würde die ohnehin schon geschrumpften Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft weiter einschränken…“ Beitrag von von Jean Peters vom 24. Oktober 2023 bei correctiv.org externer Link („Abschiebung mit dem Schnüffelparagraf“)
  • Wird ab heute „im großen Stil“ abgeschoben? Ampel-Regierung opfert Grundrechte in aufgeheizter Abschiebungsdebatte 
    • Ampel-Regierung opfert Grundrechte in aufgeheizter Abschiebungsdebatte
      Am heutigen Mittwoch soll im Kabinett der von Nancy Faeser vorgeschlagene Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen werden. Diese rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen rund um Abschiebungen sind jedoch schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit, die dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten. Zudem werden die Kommunen so nicht entlastet…“ Pressemitteilung vom 25.10.2023 von Pro Asyl externer Link
    • „Im großen Stil“? Gesetzespaket für Abschiebungen am Mittwoch im Kabinett
      Die Bundesregierung kommt dem Druck der Union nach. Mit neuen Gesetzen soll die Zahl der Geflüchteten in Deutschland gesenkt werden – durch Abschiebungen. In diesem Punkt steht nun eine Kabinettsentscheidung an. Experten bezweifeln das Vorhaben…“ Meldung vom 23.10.2023 im Migazin externer Link
    • Pro Asyl befürchtet „Brutalisierung der Abschiebungen“
      Die Bundesregierung will das Gesetz verschärfen. Ziel: mehr Abschiebungen. Pro Asyl übt Kritik. Das Gesetz werde die Kommunen nicht entlasten, dafür aber Abschiebungen „brutalisieren“. Das Gesetz bediene den ressentimentgeladenen Diskurs…“ Meldung vom 24.10.2023 im Migazin externer Link
    • „Im großen Stil“ abschieben?
      Bundeskanzler Olaf Scholz kündigt an, dass die Bundesregierung mehr und schneller abschieben wolle. Geplant ist die fünfte Änderung des Abschieberechts seit 2015. Was haben die vorherigen Reformen gebracht?…“ Artikel von Fabio Ghelli vom 23.10.2023  im MEDIENDIENST INTEGRATION externer Link
    • Trifft Faesers Abschiebe-Gesetz Opfer und Täter gleichermaßen?
      Befugnisse von Polizei und Behörden bei „Rückführungen“ sollen ausgeweitet werden. Ministerin legt Fokus auf „Straftäter und Gefährder“. Um wen es sonst noch gehen könnte…“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 23. Oktober 2023 in Telepolis externer Link
    • Deutschland im Abschiebefieber. Der Überbietungswettbewerb in Sachen Asylrechtsverschärfungen kennt keine Grenzen
      „… Eine fatale Dynamik ist dabei im Gang: Keine Partei mochte dabei außen vor bleiben, und fast alle sahen sich gezwungen, irgendwie noch eins draufzulegen. Selbst die Grünen, die nach der bleiernen Seehofer-Ära mit der Ampel in der Migrationspolitik so vieles ganz anders machen wollten, riefen nach mehr und schnelleren Abschiebungen, für die der Bundes-Migrationsbeauftragte Joachim Stamp (FDP) nun bitte endlich schneller mit Staaten wie Tunesien verhandeln möge.
      Irrationalismus in Reinform
      Der vermeintliche Handlungsdruck wurde durch eine fast hysterische Reaktion auf vier Umstände erzeugt: Da wäre die in den ersten neun Monaten auf 233.000 angestiegene Zahl der Asyl-Erstanträge in Deutschland. Es ist der höchste Wert seit 2016, allerdings nicht sehr viel mehr als jene 200.000, die der CSU-Innenminister Horst Seehofer einst als »Obergrenze« durchsetzen wollte und bei der er die Integration für problemlos hielt. Doch nun, und das war der zweite Umstand, waren noch Hunderttausende Ukrainer*innen, 2022 ins Land gekommen, in Asyleinrichtungen, und manche Kommunen wussten tatsächlich nicht, wohin mit den Ankommenden. Gleichzeitig lässt die Schwäche der Ampel die AfD zu schockierender Stärke anwachsen. Die Bilder der Mitte September auf Lampedusa ankommenden Boote – als »Invasion« weidlich ausgeschlachtet von rechten Medien allerorten – taten ihr Übriges. Flatten the curve bei den Asylanträgen also. Und zwar koste es, was es wolle. Das war die Devise von Rechtsaußen bis zu den Grünen. Die Betriebsamkeit war dabei aufseiten der EU wie national ähnlich…“ Artikel von Christian Jakob aus dem ak 697 vom 17. Oktober 2023 externer Link
  • Berliner Erklärung – In Verteidigung der Migrationsgesellschaft
    Mit zunehmender Fassungslosigkeit verfolgen wir die anhaltende Infragestellung des Rechts auf Asyl in den letzten Wochen und Monaten. Die pauschale Diffamierung von Schutzsuchenden hat die Grenze zur Menschenverachtung überschritten. Nun gilt es, in Verteidigung der Migrationsgesellschaft aufzustehen und zu widersprechen. Die Forderungen nach der massenhaften Internierung von Schutzsuchenden an den europäischen Außengrenzen, nach der Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Europa, einer Arbeitspflicht für Asylsuchende, der Einführung von Sachleistungen für Geflüchtete und nach verschärften Abschiebungen wiederholen nicht nur die migrationspolitischen Fehler der Vergangenheit. Sie sind in erster Linie ein Angriff auf die Einwanderungsgesellschaften in Europa. Ein Angriff auf die Weise, in der wir längst zusammenleben und in der wir auch weiter zusammenleben wollen. Bei diesem Angriff geht es nicht um vorgeblich notwendige Maßnahmen zur Begrenzung der Fluchtmigration nach Europa. Dies ist mit den vorgeschlagenen Verschärfungen nicht zu erreichen. Es geht auch nur vorgeblich darum, die Kommunen zu entlasten. Tatsächlich werden Mittel für Bildung, Soziales, Kultur, Gesundheit, Armutsbekämpfung und die Rechte von Frauen gekürzt. Die permanente und immer perfidere, weil faktenfreie Skandalisierung der Migration drängt dagegen fortwährend Menschen aus unserer gemeinsamen Welt heraus. Eine Skandalisierung, die auch die Geschichte der Migration verleugnet und die Menschen, die hier längst ihr Zuhause gefunden haben, unsichtbar macht…“ Berliner Erklärung vom 11. Oktober 2023 bei Transforming Solidarities externer Link
  • Referent*innenentwurf zum „Abschiebungsverschlimmerungsgesetz“ (oder Seehofer reloaded: „Rückführungsverbesserungsgesetz“) und viel Kritik
    • Seehofer reloaded: „Rückführungsverbesserungsgesetz“ – Referent*innenentwurf ist veröffentlicht
      Das SPD-geführte BMI hat gestern einen Referent*innenentwurf vorgelegt, der sich wie zu Seehofers Zeiten und in gewohnt verschleiernder Rhetorik „Rückführungsverbesserungsgesetz“ nennt. Mit diesem Gesetzentwurf wird natürlich rein gar nichts „verbessert“. Vielmehr wird die Entrechtung in Deutschland lebender Menschen vorangetrieben (Ausweitung von Inhaftierung, Ausweitung überfallartiger Überraschungsabschiebungen, Eindringen in Wohnungen, Einschränkung des Rechtsschutzes usw.). Die Grundlage des Gesetzentwurfs basiert in weiten Teilen auf einem so genannten „Diskussionsentwurf“ den das BMI bereits im September vorgelegt hatte und mit dem die Verschärfungsforderungen der Ministerpräsident*innen umgesetzt werden sollte. Verbesserungen – etwa beim Arbeitsmarktzugang, beim Familiennachzug, Abschaffung der Duldung light und andere im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Dinge – sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich (mit Ausnahme einer verlängerten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Geschützte auf drei Jahre).Meldung vom 12. Oktober 2023 von GGUA Flüchtlingshilfe externer Link zu                    

    • Asylrecht wackelt. SPD und Union nähern sich in Migrationsdebatte an. Merz fordert von Scholz Bekenntnis zu »Obergrenze«
      Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sucht offenbar den Schulterschluss mit der Union, um das Asylrecht zu verschärfen und die Lebensbedingungen für Geflüchtete in der BRD zu verschlechtern. Nach dem Treffen mit CDU-Chef Friedrich Merz im Kanzleramt am Freitag abend zeigte sich Scholz zuversichtlich, dass er mit den Bundesländern und der Opposition gemeinsam Lösungen zur »Eindämmung der irregulären Einwanderung« finden werde. Das solle ein Thema sein, bei dem man »miteinander die Probleme lösen« und nicht »mit dem Finger aufeinander zeigen« wolle, erklärte der Kanzler laut dpa am Sonnabend auf einer SPD-Veranstaltung im brandenburgischen Teltow. Nach dem Treffen am Freitag hatte Scholz demonstrativ die restriktiven Maßnahmen begrüßt, die von den Ministerpräsidenten am selben Tag beschlossen worden waren. »Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um eine Begrenzung der irregulären Migration zu erreichen«, heißt es in ihrem Beschluss. Darin verlangen sie unter anderem effektive Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren, stationäre Grenzkon­trollen an den Grenzen zu Tschechien und Polen und eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte für Asylsuchende, statt Barzahlungen. (…) Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits am Mittwoch die Grundzüge eines Gesetzentwurfs vorgestellt, der darauf abzielt, die Zahl gescheiterter Abschiebungen zu reduzieren…“ Artikel von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 16.10.2023 externer Link
    • Die Konferenz  (MPK) hat sich am 13. Oktober auf ein Maßnahmenpaket externer Link geeinigt
    • PRO ASYL und Flüchtlingsräte: Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse
      „PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.
      “Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
      Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat. (…) Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit…“ Pressemitteilung vom 12.10.2023 bei Pro Asyl externer Link

    • Gesetzentwurf zu Migration: Regierung will schneller abschieben
      Wie Migration begrenzt werden soll, war in der Ampel bislang umstritten. Nun gab es ein geheimes Treffen zwischen Scholz, Lindner und Habeck: Sie wollen viele Verschärfungen – aber auch Erleichterungen. (…) Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Darin stehen viele Maßnahmen, die Faeser schon im Sommer vorgeschlagen hatte. Er sieht insgesamt zwölf Gesetzesverschärfungen vor, die Abschiebungen einfacher machen sollen. (…) Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll länger möglich sein. Bisher konnten ausreisepflichtige Menschen zehn Tage festgehalten werden. Nun sollen bis zu 28 Tage möglich sein. Es soll ein neuer Ausweisungstatbestand „Organisierte Kriminalität“ eingeführt werden, und die Ausweisung von Schleusern soll erleichtert werden. Behörden sollen mehr Möglichkeiten bekommen, nach ausreisepflichtigen Menschen zu suchen. Bisher durften sie nur Wohnräume der betreffenden Person durchsuchen. Jetzt will die Bundesregierung ermöglichen, dass Ermittler auch anderer Wohnungen oder Zimmer in einer Unterkunft betreten dürfen. Außerdem sollen zum Zweck der Identitätsfestellung auch Schließfächer von anderen Personen und Handys durchsucht werden können. Abschiebungen in der Nachtzeit sollen erleichtert werden. Generell sollen Abschiebungen auch nicht mehr mit einmonatiger Frist angekündigt werden (…) Es soll striktere Wohnsitzauflagen und Gründe für Abschiebungshaft geben. Die Haft soll auch möglich sein, wenn noch Asylanträge laufen. Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen außerdem weniger Geld bekommen. Die Begründung: Dort brauchen sie auch weniger, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. (…)  Zu der Umstellung von Geld auf Sachleistungen steht nichts im Gesetzentwurf. Das ist auch jetzt schon möglich, allerdings sind dafür die Länder zuständig. Noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz im November soll das Asylpaket im Kabinett verabschiedet werden. Danach muss noch der Bundestag zustimmen.“ Beitrag von Moritz Rödle, ARD Berlin, vom 11.10.2023 in tagesschau.de externer Link
  • Bundesregierung verhandelt mit mindestens sechs Staaten über Migrationsabkommen – und hofft, dass bald weitere folgen 
    Sie gelten als Schlüssel, um die Einwanderung nach Deutschland zu regeln: Migrationsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern. Bisher hat die Ampel-Regierung erst eins davon abgeschlossen. Sie hofft darauf, dass bald weitere folgen. (…) Der für den Abschluss der Abkommen eingesetzte Sonderbevollmächtigte Joachim Stamp sei derzeit mit mehreren Ländern in vertraulichen Gesprächen, teilte das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Aktuell genannt werden können dabei Georgien, Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan und Kirgistan.“…“ Meldung vom 05.10.2023 im Migazin externer Link („Bundesregierung verhandelt mit sechs Staaten über Migrationsabkommen“)
  • Nein zu Faesers Abschiebeplänen! Protest am 27.09.23 in Berlin gegen geplante Entrechtungen von Geflüchteten  Im August hat Nancy Faeser (Bundesinnenministerin, SPD) einen „Diskussionsentwurf“ vorgestellt, der Abschiebungen erheblich erleichtern soll. Mittlerweile scheinen viele ihrer Vorschläge quer durch alle Parteien Zustimmung zu finden. Das Netzwerk der Kampagne ‘BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!’ betrachtet die Vorschläge als massive Verletzung von Grund- und Menschenrechten und protestiert entschieden dagegen. “Wir erleben mal wieder im Vorfeld der Wahlen in Bayern und Hessen, dass die Migrationsfrage zu Wahlkampfzwecken instrumentalisiert wird. Die Pläne von Nancy Faeser stoßen inzwischen auch in anderen Parteien auf Zustimmung. Auch bei den Grünen wurde vor kurzem die Forderung nach Rückübernahmeabkommen mit diktatorischen Regimen ins Gespräch gebracht. Dabei soll vertuscht werden, dass soziale Missstände nicht durch Migration verursacht werden, sondern durch Haushaltskürzungen und den Mangel an sozialer Infrastruktur: Abschiebungen schaffen keine Kitaplätze, keine besseren Schulen oder bezahlbare Wohnungen!” sagt Sonkeng Tegouffo, Flüchtlingsrat Brandenburg als Aktiver in der Kampagne ‘BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!’.
    „Menschenrechte sollen geopfert werden, nur um im Wahlkampf Wählerstimmen von Rassist*innen zu sammeln. Das ist menschenverachtend, denn eine drohende Abschiebung ist für uns Geflüchtete eine Frage von Leben oder Tod” ergänzt, K. Coco Locoh, von der Initiative ‘Refugees with Attitudes’.
    Das Netzwerk  der Kampagne ‘BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!’ fordert deshalb Nancy Faeser als Innenministerin und die Bundesregierung auf, endlich die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen in der Migrations- und Asylpolitik umzusetzen, statt weitere Grund – und Menschenrechtsverletzungen von Geflüchteten zu planen…“ Pressemitteilung des Netzwerks der Kampagne ‘BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!’ vom 27.09.2023 externer Link zur Demonstration am Mittwoch, 27.09. um 15 Uhr ab dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
  • Regierung sagt: Georgien und Moldau sind sichere Herkunftsländer, denn was nicht sicher ist, wird sicher gemacht…
    • Regierung beschließt: Georgien und Moldau werden sichere Herkunftsländer
      „… Georgien und Moldau werden von der Bundesregierung als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Damit werden die Asylverfahren für Bewerberinnen und Bewerbern aus diesen Ländern verkürzt und Abschiebungen beschleunigt. Faeser verteidigte die Entscheidung als weiteren Schritt gegen irreguläre Migration. (…) Faeser kündigte im Gegenzug Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an. Damit eröffne man Menschen aus den beiden Ländern die Chance, in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Gleichzeitig vereinbaren wir, dass jene, die bei uns kein Bleiberecht haben, von ihren Herkunftsstaaten wieder aufgenommen werden müssen.“ Daran scheiterten bislang viele Abschiebungen, sagte Faeser. (…) Mit Blick auf Moldau kritisierte der Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung, Mehmet Daimagüler, das Land sei für Angehörige der Roma-Community kein sicherer Herkunftsstaat. Moldauische Roma lebten ausgegrenzt und seien in allen Lebensbereichen Diskriminierung ausgesetzt. Außerdem sei die Republik Moldau von den ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am stärksten von allen Anrainerstaaten betroffen: „Vor diesem Hintergrund scheint die Einstufung als ’sicher‘ wirklichkeitsfremd“, kritisierte Daimagüler. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte den Beschluss der Bundesregierung. In beiden Ländern gebe es Regionen, die von Russland kontrolliert werden und nicht sicher seien. Die rechtsstaatlichen Rückschritte in Georgien würden nicht berücksichtigt. Queere und homosexuelle Menschen würden nicht vor gewaltsamen Übergriffen geschützt, erklärte die Organisation und forderte die Ampel-Koalition auf, „auf das Abschreckungskonzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu verzichten“. (…) Aus der Union kam hingegen Kritik, die Regierung tue zu wenig. Der innenpolitische Sprecher, Alexander Throm (CDU), erklärte, „angesichts der dramatisch hohen Asyl-Zuwanderung“ sei es zwar richtig, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dies müsse aber auch mit den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien geschehen, aus denen ebenfalls nur wenige Asylbewerber anerkannt würden…“ Meldung vom 30. August 2023 von und bei MiGAZIN externer Link, siehe auch:
    • Neue „sichere“ Herkunftsländer: Was nicht sicher ist, wird sicher gemacht
      „… Der Einstufung Georgiens und der Republik Moldau als sogenannte sichere Herkunftsländer stehen verfassungsrechtliche Einwände entgegen, da es unter anderem keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. PRO ASYL hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst. (…) Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL: „Um die Idee der Abschottung voranzutreiben, ist der Ampelregierung anscheinend jedes Mittel recht. Auch das Hinwegsetzen über höchstinstanzliche Urteile. PRO ASYL lehnt dieses Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ab, es widerspricht der Ursprungsidee des Asylrechts, welches eine individuelle detaillierte Prüfung zur Grundlage hat, und wird schwerwiegende Folgen für betroffene Menschen haben.“ Zudem wurde der Referentenentwurf mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 48 Stunden an die Verbände geschickt. Ein Prozess, der gute Gesetzgebung unterstützen soll, wird so zur Farce. „Hier wurde aus politischem Kalkül heraus versucht, kritische Stimmen ruhigzustellen. Dies ist aus Sicht von PRO ASYL inakzeptabel“, so Alaows weiter. (…) Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von 1996 festgelegt, dass die Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ erfordert, dass in jenem Staat eine gewisse Stabilität und hinreichende Kontinuität der Verhältnisse bereits eingetreten ist und deshalb weder Verfolgungshandlungen noch unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfinden. Der Gesetzgeber ist zudem verpflichtet, eine gründliche antizipierte Tatsachen- und Beweiswürdigung der verfügbaren Quellen vorzunehmen, wenn er einen Staat als sicher listen wolle. Zudem dürfen nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten gelten, in denen Sicherheit vor Verfolgung „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ besteht.“ Pressemitteilung vom 30. August 2023 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Hier wird nicht gespart: Deutschland schiebt mehr abgelehnte Asylbewerber ab  – Innenministerium äußert sich zu Gewalt und Ausgaben bei »Rückführungen«
    • Rückführungspolitik der Ampel: Deutschland schiebt mehr abgelehnte Asylbewerber ab
      „… Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland ist im ersten Halbjahr um mehr als ein Viertel gestiegen. Es wurden 7 861 Personen abgeschoben, knapp 27 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Davon waren 1 664 Frauen und 1 375 Minderjährige. (…) In der Praxis scheitern zwei von drei Abschiebungen. Gründe sind etwa, dass die Betroffenen untertauchen, Gerichte eine Abschiebung verbieten oder der Flug nicht durchgeführt werden kann. (…) So mussten im ersten Halbjahr laut Ministerium allein 520 Abschiebungs-Versuche auf dem Luftweg in letzter Minute abgebrochen werden, weil die Betroffenen Widerstand leisteten, die Piloten oder Fluggesellschaften sich weigerten oder die Bundespolizei die Übernahme verweigerte. (…) Am 30. Juni 2023 lebten nach Angaben des Innenministeriums 279.098 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, darunter besaßen 224.768 eine Duldung. Nur bei der Hälfte der Ausreisepflichtigen, 142.035 Personen, handelte es sich um abgelehnte Asylsuchende, die im Zentrum der politischen Debatte stehen. Auch der Ablauf eines Visums oder Aufenthaltstitels kann zur Ausreisepflicht führen. (…) Die meisten Ausländer wurden auch im ersten Halbjahr 2023 in ihre Herkunftsländer zurückgebracht. (…) Die Zahl der Dublin-Überstellungen stieg im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35 Prozent auf 2.473 Personen…“ Artikel von Marion Trimborn vom 19. August 2023 in der NOZ online externer Link
    • Mini-Abschiebung kostet für eine Person 120.000 Euro. Innenministerium äußert sich zu Gewalt und Ausgaben bei »Rückführungen«
      Obwohl die Regierungen der EU-Staaten und die Kommission in Brüssel weitere Verschärfungen in den Bereichen Asyl und Migration einführen, gehen die Zuwanderungszahlen nach Europa nicht zurück. Deshalb stehen vermehrte Abschiebungen auf der Tagesordnung: Die Grenzagentur Frontex baut unter deutscher Leitung eine neue Abteilung auf, die massenhaft »Rückführungen« auch unter Zwang durchführen und finanzieren soll. In Deutschland schlägt die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Ausreisegewahrsam von derzeit bis zu zehn auf künftig bis zu 28 Tage auszuweiten. Betroffene sollen nicht mehr vorgewarnt werden, wenn ein Termin zur Abholung feststeht. Auch die Zahl von Abschiebeflügen aus Deutschland steigt an. Das geht aus der noch unveröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Clara Bünger hervor.
      Über die Hälfte der im ersten Halbjahr 2023 abgeschobenen 7861 Personen wurden demnach in Linienflüge oder sogenannte »Sammelabschiebeflüge« gesetzt. Dabei werden sie durch die Polizei oder private »Sicherheitsbegleiter« eskortiert. Zusätzlich gab es außerdem 2186 sogenannte Zurückschiebungen, die fast immer an den deutschen Landgrenzen erfolgten. Von den Maßnahmen waren laut der Antwort 1375 Minderjährige betroffen. (…) 520 Abschiebungsversuche auf dem Luftweg seien abgebrochen worden, heißt es in der Antwort. Wie auch in den Vorjahren waren die häufigsten Gründe dafür der Widerstand der Betroffenen und die Weigerung der Piloten, diese zu befördern. In 59 Fällen hat die Bundespolizei die Übernahme verweigert. Bei Charterabschiebungen erfolgt dies deutlich seltener als bei Abschiebungen mit Linienflügen. Das könnte daran liegen, dass die »Kleincharterrückführungen« eingesetzt werden, wenn Widerstand von Betroffenen oder Proteste der Mitreisenden zu erwarten sind. Die Angabe, welche Fluggesellschaften an den Abschiebungen verdienen, hat das Ministerium als vertraulich eingestuft. Zur Begründung heißt es, dies könne die Firmen der »öffentlichen Kritik« aussetzen und Abschiebungen erschweren. Jedoch sind die Flughäfen bekannt, von denen die meisten dieser Zwangsmaßnahmen erfolgen: Dies waren dieses Jahr Frankfurt/Main, Düsseldorf, Berlin-Brandenburg und München.“ Artikel von Matthias Monroy vom 22.08.2023 in ND online externer Link mit detailierten Kosten
  • Abschiebungen künftig immer ohne Ankündigung und auch AusländerInnen, die schon jahrelang geduldet sind, sollen ohne Vorwarnung abgeschoben werden können 
    „Es ist nur ein Satz in dem umfangreichen Gesetzesvorschlag, mit dem Bundesinnenministerin Nancy Faeser Abschiebungen erleichtern will. Doch er könnte viele Ausländer, die schon länger – wenn auch nur geduldet – im Land leben, überraschend hart treffen. Künftig nämlich sollen die Behörden auch diese Menschen abschieben können, ohne das vorher anzukündigen. Zwar laufen schon jetzt die allermeisten Abschiebungen plötzlich und ohne Vorwarnung ab. Bei Menschen, die bereits länger als ein Jahr trotz Ausreisepflicht hier geduldet sind, müssen die Ausländerämter eine Abschiebung bisher vier Wochen vorher ankündigen, falls sie die Duldung widerrufen. (…) Das sollen sie künftig nicht mehr tun müssen, die Pflicht dazu will das Innenministerium ersatzlos aus dem Aufenthaltsgesetz streichen: „In § 60a Absatz 5 werden die Sätze 4 und 5 aufgehoben“, heißt es dazu lapidar im Anfang August veröffentlichten Diskussionsentwurf des Ministeriums „zur Verbesserung der Rückführung“. Die knappe Begründung dazu: Eine solche Ankündigung sei „entbehrlich und führt nur zur zusätzlichen Belastung der Ausländerbehörden“. Davon, dass solche Ankündigungen Abschiebungen bisher erschwert hätten, ist darin nicht die Rede. Für die Betroffenen allerdings ist es durchaus sinnvoll, die unangenehme Nachricht, bald abgeschoben zu werden, rechtzeitig vorher zu erhalten. So können sie sich etwa auf die Ausreise vorbereiten, den Haushalt auflösen, sich von Freunden verabschieden. Vor allem können sie sich noch einmal rechtlich beraten lassen – etwa darüber, ob es nicht besser wäre, freiwillig auszureisen statt sich abschieben zu lassen, mit allen Folgen wie einer oft langjährigen Wiedereinreisesperre. Das aber soll nach den Plänen des Innenministeriums nun auch für Menschen nicht mehr möglich sein, die sich im bisherigen Verfahren korrekt verhalten haben…“ Artikel von Jan Bielicki vom 13. August 2023 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link („Abschiebungen künftig immer ohne Ankündigung“)
  • Vier Wochen Abschiebegewahrsam, erweiterte Durchsuchungen… Und nun will das Innenministerium auch noch Angehörige von Clans kollektiv abschieben 
    • Kampf gegen Organisierte Kriminalität: Innenministerin Faeser will Angehörige von Clans kollektiv abschieben
      Ob auch Clan-Mitglieder ausgewiesen werden können, die nicht kriminell geworden sind, ist unklar. Dies will das Innenministerium mit den Ländern prüfen.
      Die Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Deutschland wird von Politik und Ermittlungsbehörden verstärkt in den Fokus genommen. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) schlägt nun offenbar vor, Angehörige von kriminellen Clans auch dann abzuschieben, wenn diese keine Straftaten begangen haben. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Eine entsprechende Regelung finde sich demnach in dem „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“, den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“, so heißt es dort, sollten „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums dem Blatt. Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht lediglich für den Bereich der Terrorismusbekämpfung…“Artikel von Sven Lemkemeyer vom 6.8.2023 im Tagesspiegel online externer Link

    • Vier Wochen Abschiebegewahrsam? Kritik an Faesers Vorschlag reißt nicht ab
      Bundesinnenministerin Faeser bringt Verschärfungen bei Abschiebungen ins Spiel. Die Vorschläge ernten scharfe Kritik – auch aus den eigenen Reihen. Faeser verteidigt ihr Vorhaben. Lob bekommt Faesers Vorstoß aus den Unionsparteien. (…) Derzeit ist der Ausreisegewahrsam bis zu zehn Tage lang möglich, Faeser schlägt eine Erweiterung auf bis zu 28 Tage vor. Damit sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten. Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter über das Thema beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben…“ Beitrag vom 6.08.2023 im Migazin externer Link
    • Abschiebungen: PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, die Grundrechte zu schützen
      PRO ASYL kritisiert die Pläne des Bundesinnenministerium für schärfere Regeln bei Abschiebungen scharf und fordert Innenministerin Nancy Faeser dazu auf, sich in der Migrationspolitik von populistischen Forderungen fern zu halten und den Rechtsstaat zu stärken. „Abschiebungen werden immer als ein wichtiger Teil eines funktionierenden Rechtsstaats dargestellt. Dabei passieren bei Abschiebungen überdurchschnittlich viele Rechtsverletzungen. Darüber sollten wir sprechen. Nicht darüber, wie man die Rechtsverletzungen ausweiten kann“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Das Bundesinnenministerium hat einen Diskussionsentwurf zu Regelverschärfungen beim Thema Abschiebungen externer Link vorgelegt. Es reagiert damit auf die vergangenen Flüchtlingsgipfel und die Forderungen der Länder.
      Unhaltbar: Verlängerung des Ausreisegewahrsams
      In dem Diskussionsentwurf finden sich massive Verschärfungen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam. Doch schon jetzt sind 50 Prozent der Abschiebungshaft-Fälle nachweislich und gerichtlich festgestellt rechtswidrig.  Auch gegen den Ausreisegewahrsam an sich bestehen schon seit ihrer Einführung im Jahre 2015 verfassungs- und europarechtliche Bedenken (siehe auch das EuGH-Urteil vom 30. Juni 2022, Rechtssache C‑72/22 PPU, Verfahren M. A.). „Denn hier werden Menschen eingesperrt, die keine Straftat begangen haben. Und dieser Zustand soll nun noch von zehn auf 28 Tage verlängert werden. Das ist unhaltbar“, sagt Tareq Alaows. Auch Faesers Verstoß, dass Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständiger Haftgrund definiert werden sollen und zudem eine Haftstrafe möglich sein soll, wenn Schutzsuchende im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben zu ihrer Identität machen, ist sehr problematisch. (…)
      Gegen erweiterte Durchsuchungen bei Abschiebungen
      Rechtlich bedenklich ist auch das Vorhaben, wonach die mit der Abschiebung beauftragten Beamten bei Abschiebungen in Wohnheimen auch Räume von Menschen betreten dürfen, die nicht abschoben werden sollen. So soll das ohnehin grundrechtlich äußerst fragwürdige Konstrukt einer Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss zum Zwecke der Abschiebung, eingeführt im Jahr 2019, sogar noch auf Nebenräume ausgedehnt werden. „Das ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 13 des Grundgesetzes. Und es ist unzumutbar für die Menschen in den Wohnheimen“, so Alaows. Denn es bedeutet: Wenn eine Abschiebung aus der Gemeinschaftsunterkunft nachts um 3 Uhr überraschend vollzogen wird, sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner damit rechnen müssen, aus dem Schlaf gerissen zu werden. Und das immer wieder…“ Pressemitteilung vom 04.08.2023 externer Link
  • Gesetzespaket: Innenministerium legt Vorschläge für schärfere Abschieberegeln vor 
    „Fast 280.000 Ausländer müssten Deutschland eigentlich verlassen, weil sie keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. (…) Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Abschieberecht verschärfen. Ihr Ministerium veröffentlichte am Mittwoch einen Diskussionsentwurf, der mehr Befugnisse für Behörden und Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen vorsieht. (…) Ihr Papier, das in Form eines Gesetzentwurfs veröffentlicht wurde, aber vor dem regulären Gesetzgebungsverfahren laut Ministerium noch mit Bund und Ländern erörtert werden soll, sieht vor, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit solle beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es zur Begründung. (…) Zudem soll ein Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständiger Haftgrund definiert werden und eine Strafe dafür eingeführt werden, wenn ein Asylbewerber im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben zu seiner Identität macht. Viele der Detailänderungen zielen darauf ab, die sogenannten Mitwirkungsrechte im Asylverfahren stärker einzufordern. Die ungeklärte Identität sei nach wie vor eines der Haupthindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht, heißt es an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs. Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt. (…) Ein zweiter Diskussionsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Faeser soll für einen besseren Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden sorgen. Demnach soll im Ausländerzentralregister künftig erfasst werden, ob dort Erfasste existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde dafür zuständig und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Die Vorschläge für einen verbesserten Datenaustausch sollen einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai umsetzen, der darauf zielt, auch durch vermehrte Digitalisierung die Ausländerbehörden zu entlasten.“ Meldung vom 2. August 2023 im MiGAZIN externer Link zum „Diskussionsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (online noch nicht gefunden, im Migazin für AbonnentInnen)
  • Internes Papier: So will Kanzler Scholz für mehr Abschiebungen sorgen 
    „… In einer Beschlussvorlage, die t-online vorliegt, führen Beamte aus dem Haus von Olaf Scholz (SPD) mehrere Punkte auf, um Abschiebungen künftig zu beschleunigen.
    Scholz‘ Abschiebe-Plan
    „Bund und Länder werden die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen steigern“, heißt es in dem Papier. Konkret seien dafür eine ganze Reihe „gesetzgeberischer Maßnahmen“ erforderlich, um die „Rahmenbedingungen für Abschiebungsmaßnahmen zu verbessern“:

    • Schnelle Abschiebungen: Um Ausreisepflichtige direkt abzuschieben, befürwortet das Kanzleramt die „Einrichtung zentraler Ankunftseinrichtungen“. Aus diesen heraus sollen Rückführungen „auch direkt“ möglich sein. Hierbei, so die Beschlussvorlage, sollen die Länder Abschiebungshaftplätze „in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten“.
    • Abschiebehaft: „Die Haftgründe im Asylrecht sollen erweitert werden.“ Die Haft soll auch dann weitergehen können, wenn ein Asylbewerber einen Folgeantrag für Asyl gestellt hat. Neu und umstritten dürfte folgender Satz sein: „Der Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote wird als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr geregelt.“ Das heißt: Personen, die trotz entsprechendem Verbot (wieder) nach Deutschland einreisen, „werden so künftig in Abschiebungshaft genommen werden können“.
    • Längere Gewahrsamszeit: „Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll verlängert werden.“ Aktuell beträgt die maximale Gewahrsamszeit zehn Tage, künftig sollen es 28 Tage sein. Das Ziel des Kanzleramts: „So können künftig Abschiebungsmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und besser durchgeführt werden.“
    • Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften: Bislang scheitern Abschiebungen in der Praxis oft daran, dass Beamte Flüchtlingsunterkünfte nur nach langwierigen Verfahren überhaupt betreten dürfen. Damit soll nun Schluss sein: „Den Behörden soll es erleichtert werden, Gemeinschaftsunterkünfte zu betreten. Es soll geregelt werden, dass die Behörden Abschiebungen effektiver vorbereiten und durchführen können, indem sie auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des Betroffenen in der Unterkunft betreten können.“
    • Laufende Klagen: Bislang können Abschiebungen scheitern, wenn gegen den Flüchtling Klage erhoben ist oder ein Ermittlungsverfahren läuft – es muss also die Staatsanwaltschaft an der Abschiebung beteiligt werden. „Dies erschwert es, die Ausreisepflicht durchzusetzen.“ Diese Fälle sollen deshalb „reduziert werden“. Das Papier ist noch nicht verabschiedet…“ Beitrag vom 8.05.2023 bei t-online externer Link
    • Siehe zum aktuellen Hintergrund auch:
  • Klimagelder nur gegen Abschiebungen? Eine Politik der Menschenrechte erpresst nicht 
    „… Es war ein seltsamer Weg, dem am Wochenende noch nicht ernannten Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, einen Auftrag zu übermitteln: Christian Dürr wählt die BILD-Zeitung und schlägt darin neue Abschiebeabkommen vor. Staaten sollen Geld für Klimaschutz erhalten, um CO2-neutrale Kraftstoffe für Europa zu erzeugen und nehmen im Gegenzug abgelehnte Asylbesucher:innen auf. Einzig die Perspektive der Staaten des globalen Südens spielt in dieser Logik keine Rolle. Diese Staaten zu Erfüllungsgehilfen europäischer Interessen und damit einer gescheiterten Migrationspolitik zu machen, ist ein Irrweg, auf dem so mancher Konservativer bereits verloren gegangen ist. (…) Abkommen, die ausschließlich europäischen Interessen und nicht denen der Partnerländer dienen, können nur scheitern. Die letzten Jahre haben die gegen null gehenden Erfolgsaussichten unter Beweis gestellt, wenn es nur um Rückführungen und Abwehr von Flüchtenden geht. Von oben herab und im kolonialen Duktus, wie Christian Dürr und Christian Lindner sich den Posten vorstellen, wird kein tragfähiges Abkommen aus gegenseitigem Respekt zustande kommen. (…) Mit Dürrs harter Linie wäre Stamp zum Scheitern verurteilt, noch ehe er richtig begonnen hat. Was solche Abkommen dagegen leisten können, sind Angebote für Visaerleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen und besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu machen. Wenn Staaten Menschen zurück nehmen sollen, braucht es alternative Zugangswege. Gerade wenn für diese Staaten die finanziellen Rücküberweisungen ein wichtiger Faktor sind, ist dieses Angebot umso wichtiger. Ein Zusammenhang, der in den Migrationswissenschaften schon länger eine feste Erkenntnis ist. Dazu braucht es auch Zugang zu Schutz. Bis heute ist die Frage, wie Menschen auf der Flucht eigentlich einen sicheren Ort in Würde erreichen, vor allem theoretisch, aber selten praktisch beantwortet worden. Es wäre eine Chance, genau diesen Aspekt zur politischen Priorität und tödliche Routen wie die über das Mittelmeer endlich überflüssig zu machen. Die Frage ist, ob diese Chance genutzt wird und es gelingt, in einem ehrlichen Diskurs eine menschenrechtsbasierte Antwort auf die Auswirkungen von Kriegen, Konflikten und der Klimakrise zu finden. (…) Bereitgestellte (Klima-)Entwicklungsgelder an Bedingungen zu knüpfen, die direkt der Autoindustrie in Deutschland zugutekämen, entlarven zudem eine eurozentrische Denkweise aus dem letzten Jahrtausend. Die Zusammenarbeit mit anderen Regionen zu dekolonialisieren und Klimagerechtigkeit zu gestalten, beginnt mit gegenseitigem Respekt – und nicht dem globalen Süden als Tankstelle für klimarenitente Sportwagenfahrer:innen. Der zweite Schritt ist einen über Ländergrenzen und Eigeninteresse hinweg ehrlichen Diskurs darüber zu führen, wie wir globale und solidarische Antworten auf klimainduzierte Flucht und Vertreibung finden. Vorschläge wie ein „Klimapass“ wurden leider nie weiter verfolgt.“ Gastbeitrag von Julian Pahlke und Kathrin Henneberger im Tagesspiegel online am 3. Februar 2023 externer Link

Siehe von (zu) vielen zu einzelnen Ländern auch unser Dossier: Ein Flüchtlingsbekämpfungs-Deal nach dem anderen: Die EU und ihre »Migrationspartnerschaften« in Niger, Libyen, Ägypten…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=208553
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