[Exekutive gegen Judikative in Chemnitz?] Abschiebung nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden – Rückholung beschlossen

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebundenEin Marokkaner wurde aus Chemnitz abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte. Nach Angaben seiner Anwältin haben sich die Verantwortlichen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen dem Gerichtsbeschluss widersetzt. Die Sachbearbeiterinnen erklärten, sie fühlten sich nicht an den Beschluss gebunden und weigerten sich, ihn an die Bundespolizei weiterzuleiten. Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstag (11.07.24) nach Marokko abgeschoben. Unmittelbar vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen. Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin Inga Stremlau bei den zuständigen Behörden der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen wurde die Abschiebung nicht gestoppt…“ Pressemitteilung vom 18. Juli 2024 des Sächsischen Flüchtlingsrats externer Link („Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden“)

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