BAMF überprüft Asylbescheide – aber leider (und bezeichnend?) nur die positiven

Jugendliche ohne Grenzen: I148 000 positive Asylbescheide sollen vorzeitig noch einmal überprüft werden – Auslöser ist das Bamf-Desaster um den Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als vermeintlicher syrischer Flüchtling in das Schutzsystem eingeschlichen hatte. (…) Derzeit seien mit den vorgezogenen Prüfungen 80 Mitarbeiter im Asyl-Bundesamt beschäftigt, ihre Zahl solle sich weiter erhöhen. Sie kooperieren mit Ausländer- und Sicherheitsbehörden von Kommunen und Ländern. Im Rahmen der aktuellen Aktion legte das Bamf im zweiten Quartal 2017 etwa 1300 Prüfakten an, im dritten Quartal stieg diese Zahl um ein Vielfaches auf knapp 25 000. Abgeschlossen wurden erst wenige Fälle: Von den eingeleiteten Widerrufsverfahren – etwa 22 000 betreffen Syrer und Iraker – waren bis September erst 900 entschieden. In knapp einem Viertel davon nahm das Bamf den Schutzstatus zurück. (…) Die Bescheide abgelehnter Asylbewerber werden nicht erneut untersucht. Diese Flüchtlinge verweist das Haus von de Maizière auf den Klageweg vor den Verwaltungsgerichten…“ Artikel von Bernd Kastner vom 3. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link: „Asyl: Wackeliger Status“. Lt Artikel kritisiert Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken die pauschale vorzeitige Überprüfung als Verunsicherung und dass die ablehnenden Bescheide des Bamf nicht auf Fehler untersucht werden. Pro Asyl dazu (auf twitter): „Das BAMF hat immerhin offenbar erkannt, dass die Qualität der Asylverfahren oft mangelhaft ist. Als Konsequenz sollen jetzt aber absurderweise nur positive Bescheide geprüft werden“. Siehe dazu auch:

  • Falschaussage zu Klagequoten: Massenhaft fehlerhafte BAMF-Bescheide [Ablehnungsbescheide!] sind der eigentliche Skandal New
    „Während öffentlichkeitswirksam über in Einzelfällen womöglich zu Unrecht erfolgte Flüchtlingsanerkennungen in Bremen debattiert wird, erregen die vielen fehlerhaften und rechtswidrigen Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ganzen Bundesgebiet kaum Aufmerksamkeit – trotz Unwahrheiten.  (…) Um es noch einmal in absoluten Zahlen auszudrücken: Im Jahr 2017 gab es 32.486 Bescheide des BAMF, die von den Verwaltungsgerichten im Sinne der Schutzsuchenden korrigiert werden mussten. All das zeigt: Was CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in unerträglicher AfD-Manier als aggressive Anti-Abschiebe-Industrie diffamierte, ist wichtiger denn je, um die vielen fehlerhaften BAMF-Bescheide durch unabhängige Gerichte überprüfen und aufheben zu lassen. Die Fehlerquote des BAMF ist viel zu hoch – denn es geht beim Asylrecht um schwere Menschenrechtsverletzungen, nicht selten um Fragen von Leben und Tod. (…)Dennoch sind die Bundesregierung und das BAMF der Meinung, dass die Überprüfung der negativen Bescheide den Gerichten überlassen werden könne. Eine interne Überprüfung ablehnender Bescheide des BAMF werde deshalb nicht benötigt. Diese Haltung ist unverantwortlich und kommt einem Freifahrtschein für mangelhaftes Behördenhandeln gleich. Außerdem hat sie eine weitere Überlastung der Verwaltungsgerichte zur Folge, die schon jetzt kaum in der Lage sind, die vielen Klagen zu bewältigen. Bei Herkunftsländern mit hohen gerichtlichen Aufhebungsquoten muss das BAMF zudem seine internen Weisungsvorgaben überarbeiten. Die Verschärfung der Entscheidungspraxis in Bezug auf Afghanistan etwa war eine direkte Folge der politischen Vorgaben zur verstärkten Abweisung afghanischer Asylsuchender mit Verweis auf angeblich sichere Fluchtalternativen im Land.“ Beitrag von Ulla Jelpke vom 24. Mai 2018 bei MiGAZIN externer Link
  • Pro Asyl: Zweimal innerhalb weniger Wochen: Bundesamt muss zu Unrecht Abgeschobene zurückholen
    Bereits Mitte Dezember durfte ein afghanischer Flüchtling auf Anweisung des VG Sigmaringen zurück nach Deutschland kommen, nun hat das VG Hannover verfügt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch einen Mann aus Simbabwe zurückholen muss. (…) Dass nun innerhalb kürzester Zeit zwei solcher Fälle bekannt werden, lässt Zweifel an der Sorgfalt und im zweiten Fall auch an der grundsätzlichen Einstellung des BAMF wachsen. Derartige Pannen – oder sogar bewusst durchgeführte Maßnahmen entgegen gerichtlicher Anordnungen – müssen durch effektive Kontrollen im BAMF zukünftig wirksam verhindert werden.“ Pro Asyl-Meldung vom 04.01.2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126114
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