Amtsgericht Fritzlar: Abschiebungshaft ist kein Selbstzweck
„In einem wunderbaren Beschluss hat das Amtsgerichts Fritzlar, die Verhängung von Abschiebungshaft gegen einen Mann, der bereits mehrfach aus Italien nach Deutschland wieder eingereist war, abgelehnt: „Der Wille des Betroffenen bezüglich seines gegenwärtigen und zukünftigen Aufenthaltslandes ist eindeutig. Die hier in Betracht gezogene Abschiebungsmaßnahme kann in einem Europa der offenen Grenzen nicht zum Ziel führen, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen für die Beheimatung des Betroffenen in Italien getroffen werden. Letzteres ist vorliegend nicht ersichtlich. Dieses Gericht sieht sich jedenfalls außerstande, gegen den Betroffenen eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung, die vor dem Hintergrund der Beachtung der Menschenwürde nicht zum Selbstzweck verkommen darf, anzuordnen.“ Aus dem Thomé Newsletter 08/2020 vom 02.03.2020 , siehe auch den Beschluss