Vor allem in Gastronomie, Reinigung und Bau: Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen
„Arbeitsausbeutung ist auch in Deutschland alltägliche Praxis. Nur in den seltensten Fällen kommt es zur Strafverfolgung. Nun hat die Bundesregierung reagiert und baut Hürden ab. (…) Unter Federführung des Arbeits- und Sozialministeriums von Hubertus Heil (SPD) hat das rot-grüne Kabinett am Mittwoch einen nationalen Aktionsplan beschlossen. Dieser muss nicht erst durch Bundestag oder Bundesrat, sondern wird ab sofort umgesetzt. Er enthält über 83 (teilweise bereits laufende) Maßnahmen. Darunter zum Beispiel eine Ausweitung von Beratungs- und Informationsangeboten für Arbeitskräfte, aber auch solche für eine bessere und grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden…“ Artikel von Felix Kiefer vom 13.02.2025 im Tagesspiegel online
(„Bundesregierung beschließt Strategie gegen Ausbeutung und Zwangsarbeit“) und mehr zum Aktionsplan beim BMAS:
- Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit im Bundeskabinett beschlossen
„Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen. Damit legt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vor und erfüllt völkerrechtliche Verpflichtungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Die insgesamt 83 Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans betreffen schwerpunktmäßig die Förderung und Ausweitung gezielter niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte, die grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt sowie die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände. Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern Arbeitskräftegewinnung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle sowie Unternehmensverantwortung sollen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit künftig stärker bekämpfen. Entscheidend für den Gesamterfolg des Nationalen Aktionsplans ist die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Daher haben auch die Länder insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt. Der Nationale Aktionsplan wird ab sofort sukzessive umgesetzt und zusammen mit den Ländern, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt…“ BMAS-Pressemitteilung vom 12. Februar 2025mit diversen Links zu den einzelnen Aspekten des Nationalen Aktionsplans und dessen Entwurf