Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hammer Fälle vor Bundesgericht

wer betruegt fliegt„Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere Zusatzausgaben fällig werden. (…) Der 14. Senat des Kasseler Gerichts bekräftigte die seit 2015 beim BSG etablierte Auffassung, dass EU-Bürger nach sechsmonatigem Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) haben. Daran habe auch die zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung nichts geändert. Zumindest bis 2016 seien die Ansprüche gegeben gewesen. Allein in Hamm waren wegen dieser strittigen Altfälle Zahlungen von mehreren 100.000 Euro fällig geworden. (…) Ob sich mit der Ende 2016 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage Entscheidendes ändern wird, ist nach diesem Urteil – es war das erste Mal, dass sich das BSG seither mit der Problematik auseinanderzusetzen hatte – zumindest fraglich.(…) Burkhard Großmann zeigte sich nach eineinhalbstündiger Verhandlung über den Urteilsspruch hochzufrieden. „Den Menschen, die sich legal hier aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip wären so mit Füßen getreten worden.“…“ Beitrag von Frank Lahme vom 3. September 2017 beim Westfälischen Anzeiger online externer Link, die Begründung zur BSG-Entscheidung B 14 AS 31/16 R liegt noch nicht vor, dafür jedoch der BSG-Terminbericht Nr. 41/17 vom 30. August 2017 externer Link

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