IG BAU fordert Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten in der EU
„Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten angenommen. Die IG BAU begrüßt zwar, dass sich der Rat mit den Problemen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten auseinandersetzt. Denn sie berichten seit langem und sehr häufig von unzumutbaren und überteuerten Unterkünften, Unterschreitungen der Mindestlöhne durch ungerechtfertigte Abzüge und perfide Akkordsysteme, einer unzureichenden Arbeitsaufsicht und mangelndem Sozialschutz. Angesichts der offensichtlichen Probleme kritisiert die IG BAU jedoch, dass der Rat sich immer noch nicht auf konkrete Maßnahmen und verbindliche Mindeststandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigte verständigen konnte. (…) Die derzeitige Pandemie und Corona-Ausbrüche bei Erntehelfer*innen haben die offensichtlichen Probleme, wie Mängel bei der Unterbringung und beim Gesundheitsschutz, offen zu Tage gebracht. Es fehlt nicht an Studien, sondern vielmehr am politischen Willen, daran etwas zu ändern. (…) Mit der Saisonarbeiterrichtlinie (2014/36/EU) hat die EU bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der Mindeststandards für Saisonarbeit aus Drittstaaten festlegt. Allerdings gilt dieser nicht für Saisonbeschäftigte aus der EU. Für uns ist unverständlich, warum EU-Beschäftigte nicht längst das gleiche Schutzniveau wie Beschäftigte aus Drittstaaten erreichen…“ Pressemitteilung vom 15.10.2020