Urteil zu den No Border Action Days 2016: Landgericht Freiburg gegen Versammlungsfreiheit auf der Autobahn
„Zu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu haben. Am 2. April 2016 hatten AktivistInnen aus Deutschland und der Schweiz im Rahmen der No Border Action Days kurzzeitig die A 5 kurz vor dem Grenzübertritt Basel blockiert. Neben Protestierenden auf der Autobahn hatten sich zwei Personen auch mit Transparent von einer Brücke abgeseilt. Der Angeklagten war nun vorgeworfen worden, dadurch dass sie neben dem Seil gestanden habe, habe sie dabei geholfen, die Autos zum Anhalten zu nötigen. In der ersten Instanz war sie vom Amtsgericht Lörrach zu 20 Tagessätzen wegen Beihilfe zu versuchter Nötigung verurteilt worden. In einer mittaglichen Prozesspause, noch vor der Urteilsverkündigung“ sprach Radio Dreyeckland am 11. Oktober 2018 mit der angeklagten Aktivistin und ihrem als Pflichtverteidiger beigeordneten Anwalt Lukas Theune (Audiolänge: 8:05 Min.)