Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen – und werden kriminalisiert

Dossier

Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiert„Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist beeindruckt von der spontanen Solidarität und Zivilcourage der Berufsschüler, die sich der Abschiebung ihres Mitschülers gestern in Nürnberg entgegengestellt haben. „Es ist ein starkes Zeichen, das die Schüler in Nürnberg gesetzt haben. Oft wird die Jugend als zu oberflächlich und politisch desinteressiert dargestellt. Mit ihrem Protest gegen die Abschiebung von Asef N. beweist sie aber: Wenn es darauf ankommt, unsere grundlegenden Werte wie Menschenwürde zu schützen, ist sie da“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. „Es erfordert die richtige innere Haltung zum Rechtsstaat und ein breites Kreuz, sich der Polizei in einer solchen Situation entgegenzustellen. Keiner der Auszubildenden wusste, was passiert und was auf ihn zukommt. Die Jugendlichen haben von sich aus verstanden, dass die Abschiebung ihres Mitschülers falsch ist. Sie wollten und haben das Richtige getan. Afghanistan ist ein Land im Krieg. Menschen sterben, wie gerade erst wieder bei dem grausamen Anschlag in Kabul. Die Abschiebepraxis der bayerischen Regierung ist in dieser Lage völlig unverhältnismäßig.“…“ Erfreuliche Stellungnahme der IG BAU vom 1. Juni 2017 externer Link („Abschiebung von jungem Fliesenleger in Nürnberg: Schüler setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen“) zu dem Versuch der Bayerischen Staatsregierung unter Verletzung von Artikel 1 GG einen afghanischen Berufsschüler mit Polizeigewalt – wie der Anschlag mit 90 Toten und rund 300 Verletzten in Kabul anschaulich zeigte – in den „sicheren Tod“ zu schicken (so eine der Berufsschülerin nach der Aktion). Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Mehr Soldaten nach Afghanistan aber trotzdem dorthin abschieben? und zu diesem konkreten Fall dazu unseren Kommentar (ganz unten) und weitere Infos:

  • Asif N. ist ausgereist – „freiwillig“ nach Afghanistan: „Wenn ich sterbe, okay. Aber vorher fange ich an zu leben“ New
    „Asif N. sollte aus der Berufschule heraus abgeschoben werden. Seine Mitschüler schützten ihn. Nun wurde bekannt: Er ist ausgereist – „freiwillig“. „Wenn ich sterbe, okay. Aber vorher fange ich an zu leben“, sagte Asif zu mir am 3. Juni, drei Tage vor seiner Flucht, und seine Augenbraue zuckte nervös. „In Afghanistan stirbt man nur einmal. Weißt du, in Deutschland stirbt man jeden Tag.“ Wir Aktivist*innen wussten schon lange, dass Asif nach Afghanistan geflohen ist. Wir haben es geheim gehalten, weil er nicht mehr in die Zeitung wollte, nicht in die Nürnberger Nachrichten, wo er dann doch am vergangenen Donnerstag landete. Und wo sich ein weiteres Mal die „besorgten Bürger*innen“ auf seinem Rücken auskotzten. Auch am Donnerstag musste die Kommentarspalte nach kurzer Zeit gesperrt werden, „[…] aufgrund der zahlreichen fremdenfeindlichen und rassistischen Kommentare […]“ Wir haben Asifs Flucht auch deswegen geheim gehalten, weil potentielle Entführer sonst seinen Aufenthaltsort kennen. Wie das Hotel in Kabul, in dem er vor zwei Monaten nach seinem stundenlangen Flug unterkam. Das gleiche Hotel, in dem sich ein 23-jähriger Geflüchteter nach seiner Abschiebung aus Deutschland vor knapp einem Jahr erhängt hatte. Einer von 69 Abgeschobenen zu Seehofers 69. Geburtstag. Entführer könnten ein hohes Lösegeld fordern, weil Asif im reichen Deutschland Freund*innen hat. Ein Land, in dem Polizist*innen am 31. Mai 2017 in Nürnberg mit Knüppeln und Fäusten auf Schüler*innen einschlugen, Augen mit Pfefferspray verätzten. Polizeihunde auf sie hetzen, obwohl sie bereits zusammengekrümmt im Dreck lagen. Asif über die Wiese zerrten. (…) Asifs letzte Jahre in Deutschland haben auf brutale Weise gezeigt, wie die Flüchtlingspolitik im Zeichen des Rechtsrucks aussieht: heuchlerisch und voller struktureller Gewalt. „Viele sagen in Deutschland ist Frieden, in Afghanistan ist Krieg. Aber Deutschland ist wie ein Friedhof für mich, du liegst nur da und kannst nichts machen. Du kannst dich nicht bewegen.“ Bericht von Leonhard F. Seidl vom 12. August 2019 bei der taz online externer Link
  • Abschiebeblockade vor Berufsschule – Vom unbedingten Verfolgungswillen 
    „… Aber natürlich blieb auch die Staatsanwaltschaft nicht untätig. Aufgrund der vielen Gerichtsverfahren soll lediglich auf einzelne Prozesse eingegangen werden. Inzwischen sind zehn Verfahren abgeschlossen, in allen Verfahren wurde mindestens Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Die Strafen reichen von Strafbefehlen über 40 bis 60 Tagessätze, die Urteile aus den Verhandlungen gehen von 100 Sozialstunden bis 2 Jahren auf Bewährung. Ein Berufungsverfahren ist abgeschlossen – drei laufen noch. Nahezu alle Aktivisten*innen haben pauschal die Vorwürfe tätlicher Angriff und versuchte Gefangenenbefreiung erhalten. Mindestens drei Aktivist*innen steht noch ein Verfahren in erster Instanz bevor. Das Bündnis Widerstand Mai 31 hat alle Prozesstage begleitet und kontinuierlich Solidarität aufgebaut, sowohl in der Prozess Vorbereitung mit den Aktivist*innen als auch in der Öffentlichkeit. Anlässlich der Untersuchungshaft für einen Aktivisten am 31. Mai gründete sich das Bündnis. (…) Im Oktober kam es zu dem mittlerweile siebten Prozess mit der bisher schwersten Anklage. Die Aktivistin soll eine Polizistin mit ihrem Longboard angeriffen haben und später einen zweiten Polizisten gegen die Hüfte gestoßen haben. Angeklagt ist sie wegen Widerstand mit Tätlichem Angriff mit Körperverletzung, sowie Widerstand mit tätlichem Angriff mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung. Die Aktivistin sollte in der Öffentlichkeit das Bild der gewalttätigen Blockadeteilnehmer*in bestätigen. Nachdem der Polizeieinsatz in den Medien nach wie vor umstritten ist und kritisiert wird, sah die Staatsanwaltschaft sich gezwungen nach zu legen. Mit den schweren Anklagen gegen Aktivisten*innen sollte die eigene Darstellung untermauert werden. In dem Prozess kassierte die Staatsanwaltschaft ihre bisher größte Schlappe. Zwar wurde die Aktivistin verurteilt, jedoch nur wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Alle anderen Vorwürfe wurden gestrichen. Ein kleiner Schubser reichte laut der Richterin nicht für einen tätlichen Angriff. Verurteilt wurde sie zu 30 Tagesätzen. Die Staatsanwaltschaft strebt auch hier ein Berufungsverfahren an, sie hatte sechs Monate auf Bewährung gefordert. (…) In vielen Prozessen rund um die Ereignisse des 31. Mais, boten Staatsanwaltschaft und Richter*innen auch immer wieder sog. „Deals“ an. Konkret bedeutete dies bisher: Distanzierung und Entschuldigung gegen eine vermeintlich geringere Strafe. Tatsächlich aber: Kniefall und trotzdem harte Strafe. (…) An dieser Stelle möchten wir uns, auch im Namen des Bündnis Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen, bei allen bedanken die uns in den letzten eineinhalb Jahren immer wieder bei unserer Arbeit unterstützt und bestärkt haben. Sei es durch Geldspenden (die nach wie vor dringend benötigt werden!) und/oder durch Support und tatkräftige Unterstützung bei Aktionen, Prozesstagen und Veranstaltungen. Gemeinsam leben wir Solidarität auch über den 31. Mai 2017 hinaus! Unterstützt die Betroffenen bei den hohen Anwalts- und Gerichtskosten!Eine Zusammenfassung über die Abschiebeblockade am 31. Mai 2017 aus der Rote Hilfe Zeitung 1/2019 bei redside externer Link – Rote Hilfe Spendenkonto: GLS Bank DE85430609674007238359, Stichwort: Mai 31
  • Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 07.12. zum Amtsgericht Nürnberg 
    Am 07.12. stehen erneut Aktivistinnen vom 31. Mai vor dem Amtsgericht Nürnberg. Die Anklagen zeigen erneut den unbedingten Bestrafungswillen der Behörden, anders sind sie nicht zu erklären. Beiden Frauen wird tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Außerdem wird einer von ihnen Körperverletzung und der anderen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Körperverletzung, weil eine der beiden Frauen eine Polizistin angeblich gepackt und ihr dabei den Arm zerkratzt haben soll. Am 31. Mai 2017 haben die beiden zusammen mit hunderten anderen Menschen Solidarität gelebt, sich für Asif eingesetzt und sich gegen die tödliche staatliche Abschiebepraxis gestellt. (…)Alle AktivistInnen vom 31. Mai brauchen unsere Solidarität. Kommt am 07.12. um 08.15 Uhr mit uns gemeinsam zum Solitreffpunkt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Begleiten wir die Beiden und zeigen wir den staatlichen Repressionsbehörden, dass auch unsere Solidarität ungebrochen ist, dass sie nicht alleine sind und dass nicht sie, sondern diejenigen, die abschieben die Verbrecher sind…“ Aufruf vom 28. November 2018 von Rote Hilfe – OG Nürnberg bei redsite externer Link zur solidarischen Prozessbegleitung am 07. Dezember 2018, Solitreffpunkt 8:15 Uhr am Amtsgericht Nürnberg. Siehe:

    • Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung gegen Jan kurz vor Prozessbeginn am 07.12. zurückgezogen!
      Noch bevor der Berufungsprozess gegen Jan am 6.2. gestartet hat, erreichte die über 40 Unterstützer*innen die Nachricht, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Rücknahme der Berufung geeinigt haben. Es kam daher nicht zu einer Verhandlung. Das Urteil gegen Jan aus erster Instanz ist dadurch nun rechtskräftig (Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro wegen angeblichem Widerstand). Eine Haftstrafe steht gegenwärtig also nicht mehr im Raum, es gibt aber noch keine Entscheidung über einen Bewährungswiderruf.“ Kurzinfo vom 7.2.2019 auf der Soliseite externer Link, siehe dazu:
    • Solidarität mit JAN und allen anderen, die sich an den Protesten gegen eine Abschiebung an einer Berufsschule  in Nürnberg beteiligten
      Am 06.02.2019 sollte am Landgericht Nürnberg die Berufungsverhandlung gegen unseren Freund Jan statt finden, der sich einer Abschiebung nach Afghanistan an einer Nürnberger Berufsschule entgegen setzte. Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen. Das Urteil von 30 Tagessätzen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist damit rechtskräftig. Alle weiteren Anklagepunkte wie Körperverletzung u.a. wurden fallen gelassen.“ Mitteilung der Libertärer Gruppe Karlsruhe vom 10.2.2019
  • Aufruf zur Prozessbeobachtung in Nürnberg am 26.10.2018 
    Ein weiteres Mal steht eine solidarische Aktivistin des 31. Mai als Angeklagte vor dem Amtsgericht Nürnberg. Der jungen Frau die kürzlich erst Mutter wurde, wird vorgeworfen einen Polizisten mit Hüfte und Unterarm angerempelt zu haben und einer anderen Polizistin angeblich ihr Longboard in die Rippen gestoßen zu haben. Damit soll sie laut Staatsanwaltsschaft Widerstand und tätlichen Angriff, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung in besonders schwerem Fall und versuchte Gefangenenbefreiung begangen haben. Sie steht das erste Mal in ihrem Leben als Angeklagte vor Gericht und ist mit den bisher beinahe drastischsten Vorwürfen innerhalb der Kriminalisierungskampagne gegen die 31. Mai Aktivist*innen konfrontiert. Durch die Härte der Anklage ist eine längere Freiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht auszuschließen. Daher rufen wir dringend zur kritischen und solidarischen Prozessbegleitung auf. Unterstützt die Aktivistin und zeigt ihr, dass sie nicht alleine ist. Kommt zum Solitreffpunkt am 26.10.2018 um 8:15 Uhr zum Amtsgericht Nürnberg und begleitet sie gemeinsam zu dem um 9:00 beginnenden Prozess im Saal 26. Getroffen hat es eine – gemeint sind wir alle!Aufruf des Bündnisses Widerstand 31. Mai – Solidarität ist kein Verbrechen bei justiz watch externer Link
  • »Wir werden Kämpfe weiterhin unterstützen«. Nach blockierter Abschiebung: Erneutes Urteil in Nürnberg gegen Aktivisten. Bündnis kritisiert bayerische Justiz. 
    „… Hintergrund ist der Protest am 31. Mai 2017. Über 300 Menschen blockierten an diesem Tag eine versuchte Abschiebung eines Berufsschülers von der Nürnberger »Berufsschule B 11« nach Afghanistan. Dem Beschuldigten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff und versuchter Körperverletzung vorgeworfen. Verurteilt wurde er aufgrund des angeblichen Widerstands zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro. Die Vorwürfe des tätlichen Angriffs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung erwiesen sich als haltlos. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine sechsmonatige Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.
    [Frage] Im Vorfeld waren bereits vier Aktivisten verurteilt worden, die an der Blockade der Abschiebung teilgenommen hatten. Wie wurde in diesen Fällen entschieden?
    Es wurden Geldstrafen, Haftstrafen auf Bewährung inklusive Schmerzensgeld sowie Arbeitsstunden wegen Körperverletzung, Widerstand, Beleidigung, tätlichem Angriff oder versuchter Gefangenenbefreiung verhängt. Insgesamt sind etwa 20 Personen von Repression betroffen. Wir haben bereits Kenntnis von weiteren Prozessterminen, zum Beispiel am 21. September. Uns wurde bekannt, dass jegliche Vorgänge zu diesem Protest über die Tische des bayerischen Innenministeriums gehen. Ohne die öffentlichkeitswirksame Begleitung durch unser Bündnis wären die Strafen vermutlich wesentlich höher ausgefallen. (…) Die Polizeizeugen bestätigten mit ihren Aussagen, dass der Nürnberger Staatsschutz dem Polizeiteam Videos zum angeblichen Tatgeschehen vorführte. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung, sondern zeigt zudem, wie Polizisten linke Aktivisten kriminalisieren. Was vorher immer vermutet wurde, haben hier die Zeugen selbst bestätigt. Dass der Richter überhaupt Nachermittlungen veranlassen musste, zeigt die haltlose Grundlage der Anklageschrift. Selbst nach ihren eigenen Spielregeln war eine Verurteilung nicht möglich. Aber anstatt die Klage für unzulässig zu erklären, wurden die Polizeibeamten quasi aufgefordert, ihre Aussagen den Videoaufnahmen anzupassen
    …“ Interview von Henning von Stoltzenberg in der jungen Welt vom 07.08.2018 externer Link mit Cornelia Mayer, Sprecherin des Bündnisses »Widerstand Mai 31«
  • Kein Knast für Jan!
    Gestern, am 2.August, wurde Jan wegen Widerstand zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die anderen Anklagepunkte (tätlicher Angriff und versuchte Körperverletzung) wurden fallengelassen, weil selbst der Richter offenbar nicht umhin gekommen ist festzustellen, wie abstrus die Vorwürfe waren, wie widersprüchlich und vage die Aussagen der Bullenzeugen und wie groß der Wille, einfach irgendjemanden für seine antirassistische Motivation abzustrafen. Zum genauen Verlauf der Verhandlung und all den seltsamen Erinnerungen, die den Cops erst im Zuge der Nachermittlungen plötzlich wieder eingefallen sein wollen, schreiben wir hier in Kürze noch mehr. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Sobald wir wissen, dass sie nicht in Berufung gehen und es dabei bleibt, folgt der ausführlicherer Prozessbericht mit unseren Einschätzungen…“ Meldung vom 3.8.2018 von und bei der Kampage Ausbruch, Aufbruch, Anarchie – Freiheit für Jan und alle anderen! externer Link
  • Nächster Prozess gegen Aktivist vom 31.Mai am 2.8. – Solidaritätskundgebung ab 12 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg 
    Am 2.8. beginnt der nun 5. Prozess gegen AktivistInnen der Abschiebeblockade vom 31.Mai. Bis heute haben die Prozesse gezeigt, wie stark die Widersprüche zwischen neutralen AugenzeugInnen und der Darstellung von Innenministerium und seiner Polizei sind. Sie haben gezeigt, wie gut sich PolizistInnen intern absprechen können und wie Polizeigewalt mit Hilfe der Justiz unter den Teppich gekehrt werden kann. Beim nun anstehenden Prozess bat der Richter im Vorfeld um Nachermittlungen, weil die vorgelegte Akte keinen ausreichenden Anlass bot, Anklage zu erheben. Am 2. August werden wir sehen, ob es den geladenen PolizeibeamtInnen bis zum Prozesstermin gelingt, ihre Aussagen noch besser abzustimmen. Wir werden sehen, ob sich der Richter, so wie die bisherigen, dafür hergeben wird, als verlängerter Arm des Innenministeriums zu fungieren. Gerade in Zeiten der Wahlkampfhetze hat allen voran die bayerische CSU ein immenses Interesse daran, jeder Art von Widerstand gegen ihre menschenverachtende Politik den Garaus zu machen. Egal, ob die Verschärfung des PAG (Polizeiaufgabengesetz), das bayerische Integrationsgesetz oder das Psychiatriegesetz: die Weichen Richtung autoritärer Staat werden gestellt und Bayern möchte in seiner Vorreiterrolle glänzen. Solidarischer Widerstand passt da nicht ins Bild. Weder hier, noch in Witzenhausen und erst Recht nicht, wenn sich Geflüchtete selbst gegen die rassistische Abschiebepraxis wehren, so wie in Ellwangen oder Donauwörth. Da das Thema Abschiebungen bei der CSU im Fokus des rassistischen Wahlkampfes und der allgemeinen Profilierung rechts von der AfD steht, ist es folgerichtig, dass der 31. Mai zur Gretchenfrage wird. Wir sagen: Schluss damit! Am 02. August sind wir alle gefragt. Egal, ob auf der Straße bei der Abschiebeblockade oder vor Gericht – wir werden weiterhin solidarisch zusammen kommen, zusammen kämpfen und zusammen bleiben. Wir lassen keinen Betroffenen allein. Wir wissen, dass sie genauso wie über 300 Menschen am 31. Mai 2017 das Richtige getan haben – egal wie die bürgerliche Rechtsprechung urteilt! Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung und zur Kundgebung am 02.08.18 ab 12:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude! Denn es reicht! Die Kriminalisierung der solidarischen Menschen vom 31. Mai muss sofort aufhören! Freispruch für alle!Aufruf auf der Seite des Widerstand-Mai31-Bündnisses externer Link (Fratzebuch!). Siehe auch die Kampage Ausbruch, Aufbruch, Anarchie – Freiheit für Jan und alle anderen! externer Link
  • Ein Jahr nach den Tumulten: Jetzt spricht Asef N. – Der Afghane hofft, seine Zukunft in Deutschland gestalten zu können 
    „… Ich dachte, in der Zeit kann ich nicht abgeschoben werden“, so der 21-Jährige. Doch dann kam der 31. Mai 2017. „Ich ging früh in den Unterricht.“ In dieser Zeit suchten Polizeibeamte ihn in seiner Unterkunft. Wie er später erfuhr, wurde die Türe zu seinem Zimmer gewaltsam geöffnet. Die Beamten mussten abziehen, bekamen von der Regierung aber den Tipp, dass sich N. in der Berufsschule aufhalten könnte. Nachdem der junge Afghane das Klassenzimmer betreten hatte, tauchte wenig später der Direktor auf und bat ihn, ihm ins Lehrerzimmer zu folgen. Dort warteten zwei Polizisten, die ihm eröffneten, dass er heute ausreisen müsse. „Ich fühlte mich scheiße. Das war ein Schock.“ N. folgte den Beamten, am Ausgang legten sie ihm Handschellen an. Die geplante Abschiebung hatte sich indes herumgesprochen, Schüler blockierten sitzend das Polizeiauto, in dem Asef N. saß. Weitere Demonstranten kamen dazu, die Polizisten forderten Verstärkung an, die Situation eskalierte. Erst im dritten Streifenwagen gelang es Polizisten, mit dem heute 21-Jährigen wegzufahren. „Zwei Stunden lang saß ich in einem Polizeiauto. Meine Handgelenke waren blutig, weil ich an den Handschellen zum Auto gezerrt wurde.“ Im Streifenwagen drückte ein Beamter N.s Kopf nach unten, offensichtlich wollte man verhindern, dass er mitkriegt, wohin er gebracht wurde. Später war klar: Ziel war die Polizeiinspektion Süd in der Oppelner Straße. N. kam in eine Haftzelle. (…) Erst als gegen 14 Uhr klar war, dass das Flugzeug nach Kabul nicht abheben wird, nahmen sie ihm die Fesseln ab. Die Bundesregierung stoppte den Abschiebeflieger, da am 31. Mai in Kabul Bomben explodierten und zig Menschen in den Tod riss. Frei war der 21-Jährige aber noch nicht. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftantrag, er musste die Nacht in einer Zelle in Zirndorf verbringen. Am nächsten Tag wurde er einer Richterin vorgeführt, sie lehnte den Haftantrag ab. Asef N. ging als freier Mann, Mitschüler holten ihn ab….“ Beitrag von Alexander Brock vom 31. Mai 2018 bei Nordbayern online externer Link
  • Der Fall Asef N.: „Es geht um Macht und Deutungshoheit“ 
    „Am 31. Mai vergangenen Jahres sorgte ein Polizeieinsatz an einer Nürnberger Berufsschule für bundesweite Schlagzeilen. Der 21-jährige Afghane Asef N. sollte in Gewahrsam genommen und am gleichen Abend abgeschoben werden. Ein Jahr danach wundern sich Augenzeugen noch über die offizielle Darstellung. (…) Es sind noch nicht viele Mitarbeiter in der Redaktion, als um 8.15 Uhr am 31. Mai 2017 ein aufgeregter Lehrer im Pressehaus der Nürnberger Nachrichten anruft. (…) Die NN-Redakteurin macht (…) ihren Job. Sie spricht mit Schülern, erkundigt sich bei ihnen nach dem jungen Afghanen. Alles ist ruhig. „Und plötzlich war es, als hätte jemand einen Schalter umgelegt“, sagt Husarek. Die Beamten des Erlanger Einsatzzugs stürmen los und beginnen, die Blockadekette der Schüler zu sprengen. „Sie haben Köpfe weggedrückt, Jugendliche an den Haaren gezogen, den Schlagstock eingesetzt, einzelne Schüler herausgezogen, aufs angrenzende Grün gezerrt und mit dem Gesicht ins Gras gedrückt.“ Von gewalttätigen Linksautonomen, die später die Polizei für die Eskalation der Situation verantwortlich machen wird, hat die Journalistin nichts bemerkt. (…) Immer stärken stützen Polizei und Innenministerium den Einsatz da auf die angebliche Unterwanderung der protestierenden Schüler durch „militante Abschiebegegner“ und linke Chaoten. Johanna Husarek, die das Geschehen in einer Reportage schildert und in einem Leitartikel kommentiert, erntet dafür zwar viel Zuspruch aus der NN-Leserschaft, aber auch scharfe Anfeindungen. Unter anderem aus Polizeikreisen – bis hinauf zu hohen Beamten. (…) Ganz ähnlich geht es in den Wochen und Monaten nach dem Polizeieinsatz einem anderen Augenzeugen…“ Beitrag von Hans-Peter Kastenhuber vom 23. Mai 2018 bei den Nürnberger Nachrichten online externer Link
  • »Solidarität hält an« Nach verhinderter Abschiebung eines Berufsschülers: Bündnisse und Bildungsstreik in Nürnberg 
    Logo der Jugendaktion Bildung statt Abschiebung„… 300 Menschen widersetzten sich am 31. Mai 2017 vor der Berufsschule B 11 in Nürnberg der Abschiebung von Asef N. nach Afghanistan. Anstelle von stiller Akzeptanz organisierte sich Widerstand, der bis heute andauert: Seit dem 31. Mai gibt es in Nürnberg zwei Bündnisse, die sich weiter gegen die Abschiebepolitik des bayerischen Staates wehren. Eines davon erinnert mit dem Namen »M 31« an das Datum der Blockadeaktion. (…) »Die bayerische Polizei handelt so widerwärtig wie ihre Kollegen in Hamburg«, sagte diese Woche eine Sprecherin des M-31-Bündnisses in Anspielung auf die Öffentlichkeitsfahndung nach den G-20-Protesten in Hamburg gegenüber junge Welt. »Nur sind die Gründe für die öffentliche Denunziation ans Absurde grenzend lächerlich. Wir wollen die Deutungshoheit über die Ereignisse nicht den Repressionsbehörden überlassen«, so die Aktivistin weiter. »Wir sind ein Bündnis von Betroffenen, deren Freunden, Verwandten und politischen Gruppen. Die Solidarität unter uns war kein punktuelles Ereignis, sie hält an. Wir unterstützen die Leute vor Gericht und machen Aktionen, schaffen Gegenöffentlichkeit.« Das zweite Bündnis – die »Jugendaktion Bildung statt Abschiebung« (JABA) will im Sommer diesen Jahres einen Bildungsstreik organisieren. Die Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Nürnberger Berufsschulen will durch den Streik unter anderen eine Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Aufenthaltsstatus erreichen…“ Artikel von Felix Graf in der jungen Welt vom 7. März 2018 externer Link – siehe dazu [22. Juni 2018] Bildungsstreik: “Sie schieben ab?! Wir streiken!
  • Fall Asef N.: Der Rachefeldzug – „Wer sich wehrt, der lebt verkehrt“ – die Ermunterungen des fakultativen Rechtsstaats zum Gehorsam
    „… Am 31.5. letzten Jahres sollte der gebürtige Afghane Asef N. direkt aus einen Nürnberger Berufsschule nach Afghanistan abgeschoben werden (Fall Asef N.: Nürnberger Lehren). Derlei geschieht in Deutschland täglich; ungewöhnlich war aber der Widerstand, den Mitschülerinnen und Mitschüler von Asef N. der Zwangsmaßnahme entgegensetzten. Die Polizei versuchte, diesen Widerstand mit großer Brutalität zu brechen. (…) Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellte den ganzen Einsatz in Frage, als es begründete, warum es keinen Anlass für einen Haftbefehl gegen N. sah. (…) Die Blockierer in Nürnberg haben sich nicht hingesetzt, weil sie ahnten, dass mit der Abschiebung formaljuristisch etwas nicht stimmte. Ihr Anliegen war nicht Recht, sondern Gerechtigkeit: Sie wollten nicht, dass einer von ihnen in eine Todeszone deportiert wird. Den abschiebewilligen Behörden und der Polizei hingegen waren sowohl Recht als auch Gerechtigkeit egal. So wie sie handelten, ging es ihnen um eine Machtdemonstration und die Durchsetzung einer politisch opportunen Verwaltungsakts – passend zum menschenfeindlichen Asylreglement in Bayern. Die derzeit laufende Repressionswelle ist nur die Fortführung dieser Machenschaften. Wenn es der Staatsgewalt aber hinter einem fadenscheinigen, rechtsstaatlichen Schleier vor allem um Rache, Macht und die Erzwingung von Gehorsam geht, ebnet das den Weg zum Gewaltstaat.“ Ein Kommentar zum Protest gegen eine Abschiebung und den Folgen von Marcus Hammerschmitt vom 20. Februar 2018 bei Telepolis externer Link
  • RAV verurteilt Öffentlichkeitsfahndung nach den Nürnberger Abschiebeprotesten vom 31. Mai 2017  
    Mit einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2018 hat die Nürnberger Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit den Protesten von Berufsschülerinnen und -schülern gegen die geplante Abschiebung eines jungen afghanischen Mitschülers von Ende Mai 2017 begonnen. Die damaligen Proteste und das harte Vorgehen der Polizei, die Pfefferspray, Schlagstöcke und Hunde gegen die Jugendlichen eingesetzt hatte, führten bundesweit zu Empörung; auch Oberbürgermeister Maly kritisierte den Polizeieinsatz damals scharf. Insgesamt lösten die Proteste eine Diskussion zur derzeitigen Abschiebepraxis aus. Hintergrund der Fahndung ist ein angeblicher Wurf einer 0,5 l Weichplastikflasche. Dabei soll ein Polizist leicht verletzt worden sein, er blieb allerdings dienstfähig. Auf den veröffentlichten Fotos wird kein Flaschenwurf gezeigt, sondern lediglich drei Bilder einer jungen Frau in einer Menschenmenge. »Eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person«, so Rechtsanwalt Yunus Ziyal vom RAV. Eine zeitlich unbegrenzte und irreversible öffentliche Internet-Fahndung stellt eine massive Vorverurteilung dar…“ Pressemitteilung vom 12. Januar 2018 externer Link
  • Der kämpferische Widerstand der SchülerInnen  in Nürnberg am 31.5.2017 gegen eine Abschiebung  – Vorbildlicher Kampf gegen Abschiebeterror
    Flugblatt  Nr. 45 externer Link von und bei GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion
  • [Nürnberg, 14.6.] Kundgebung, Lärmdemo und Bündnistreffen zum „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“
    „… Wir freuen uns, dass es nicht gelungen ist Asef in Abschiebehaft zu nehmen und er frei ist. Im Zuge des brutalen Polizeieinsatzes wurde jedoch ein junger Aktivist inhaftiert. Zwei weitere Personen wurden ebenfalls festgenommen und wurden mit einer langen Liste an lächerlichen Vorwürfen wieder auf freien Fuß gesetzt. Wir fordern die sofortige Freilassung, sowie die Niederlegung aller weiteren Anzeigen und Ermittlungen gegen AktivistInnen. Mit einer Kundgebung und einer anschließenden Lärmdemo rund um das Justizgebäude wollen wir nun ein erstes Zeichen setzen. (…) Wir rufen euch deshalb dazu auf: Beteiligt euch an der Kundgebung am Mittwoch, 14.6. um 17.00 Uhr, Fürther Straße, Höhe JVA. Kommt zum Bündnistreffen von „Widerstand Mai31 – Solidarität ist kein Verbrechen“ am Freitag, 16.06 um 18.00 Uhr im Dialog der Kulturen. Spendet für alle von Repression Betroffene: Empfänger: Rote Hilfe OG Nürnberg, GLS Bank, Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, IBAN: DE85430609674007238359, BIC: GENODEM1GLS, Kennwort: 31.Mai.“ Aufruf von Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen und Fluchtursachen bekämpfen! Nürnberg vom 10.6.2017 externer Link
  • Nürnberg: 300 SchülerInnen und AktivitsInnen blockieren Abschiebung nach Afghanistan
    Am Mitwoch Morgen hat die Polizei Mittelfranken, einen 21 jährigen Afghanen aus seiner Klasse im Berufsschulzentrum Schoppershof verhaftet, um ihn mit der heutigen Sammelabschiebung nach Afghanistan zu deportieren. Die Polizei unterschäzte dabei jedoch die Spontanität der SchülerInnen, welche bereits letzen Mittwoch mit 200 Leuten gegen Abschiebungen von MitschülerInnen demonstrierten. Den 50 SchülerInnen schlossen sich im laufe der Zeit noch viele SchülerInnen aus verschiedenen Schulen und AktivistInnen an, bis letzendlich die Menge auf 300 Leute anstieg, die auch den Versuch den Afghanen in einem anderen Streifenwagen wegzubringen blockierten. Letzendlich musste die Polizei Mittelfranken, das USK holen, welches gleich nach der Ankunft mit massiver Gewalt und dem Einsatz von Polizeihunden die Blockade auflöste. Unter dem Einsatz von massiver Gewalt, zog die Poliezi den Afghanen aus dem Auto, um ihn in einen anderen Streifenwagen zu verfrachten, welcher mit einem gewaltätigen Polizeispalier zur Schnellstraße raste. Die Menschen vor Ort haben mmit aller physicher Kraft die Abschiebung stundenlang blockiert…“ Bericht von Fluchtursachen bekämpfen vom 31.05.2017 bei indymedia linksunten externer Link
  • Proteste gegen die Abschiebung eines afghanischen Mitschülers in Berufsschule in Nürnberg
    Im Rahmen der Sammelabschiebung nach Afghanistan wurde heute auch ein junger Schüler aus Nürnberg von den Behörden in Gewahrsam genommen. Besonders brisant: Er wurde heute morgen während des laufenden Schulbetriebs von der Polizei abgeholt. Viele seiner Mitschüler*innen haben sich sehr schnell mit ihm solidarisiert, es kam zu einem Sitzstreik und einer Spontandemo hinter dem Einwohnermeldeamt Äußere Laufer Gasse. Wir waren vor Ort und liefern euch einen Überblick über das Ereignis, das für viel Empörung sorgt„. Reportage von Philipp Abel vom 31.05.2017 bei RadioZ, Nürnberg externer Link Audio Datei
  • Am Freitag, den 02.06., findet um 15 Uhr von der B11 (Berliner PLatz) zum Rathaus unter dem Motto „Gegen Abschiebungen und Polizeigewalt!“ eine Demonstration in Nürnberg statt
  • Unser Kommentar: Dazu ist anzumerken, dass dieses Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung am Mittwoch nicht nur unverhältnismäßig, sondern rechtswidrig war, wie am Donnerstag das Nürnberger Verwaltungsgericht feststellte. Ob überhaupt eine Abschiebung rechtlich möglich ist, wurde vom Gericht als klärungsbedürftig noch behandelt, eine rechtliche Klärung, die bezeichnender Weise, erst durch den Widerstand der Berufsschüler angestoßen wurde. Mit Blick auf das Strafrecht (§ 222 und § 229 StGB) stellt sich außerdem die Frage, ob beim Verhalten der Bayerischen Staatsregierung zumindest von fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung auszugehen ist, macht sich doch diese Straftat daran fest, ob eine Gefährdung von Leben und Gesundheit fahrlässig verursacht wird. Dies ist besonders deshalb zu beachten, weil nun gerade die Zentrale Ausländerbehörde dem jungen Afghanen eine Straftat nur deshalb unterstellt, weil er sich bis März 2017 geweigert hätte, seinen Pass vorzulegen, um in den sicheren Tod abgeschoben werden zu können; Illegal soll so nicht die Gefährdung des Lebens, sondern deren Schutz sein. Da der Schutz der Menschenwürde mit Artikel 1 GG Verfassungsrang hat und auch eine rechte Legislative diesen durch Mehrheitsbeschluss nicht aufheben darf, ist jedoch eher davon auszugehen, dass der Versuch einer Abschiebung in den Tod, es grundsätzlich gestattet vom demokratischen Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 Gebrauch zu machen – nicht nur in Nürnberg.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128557
nach oben