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Hilfe für (alle!) Menschen in der Ukraine: Grenzen auf und Abschiebestopp!
Dossier
„… Die leidtragende Zivilbevölkerung flieht in die direkten Nachbarstaaten. Wir fordern deshalb alle östlichen EU-Staaten – Polen, Ungarn, Rumänien und Slowakei – auf, die Grenzen nicht weiter für Flüchtlinge zu verschließen. Das muss auch für die Tausenden Transitflüchtlinge gelten, die bereits vor anderen Konflikten in die Ukraine geflohen sind. Darunter sind Menschen aus Syrien Afghanistan, Tschetschenien und Somalia. Die Fluchtwege müssen für alle offen sein. (…) Deutschland und die anderen Staaten müssen sich auf das Ankommen einstellen. Auch Deutschland muss sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Zudem muss eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Geflüchtete sichergestellt werden. Wo Menschen auf ihrer Flucht stranden, benötigen sie humanitäre Unterstützung: Nahrungsmittel, Unterkünfte, medizinische Versorgung…“ Aus den Forderungen von pro Asyl zum Krieg von Russland gegen die Ukraine – siehe mehr daraus sowie weitere erste Aktionen:
- Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten – positive Lehren auch für andere Flüchtlingsgruppen ziehen
- Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
„Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 04. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten. Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht. Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. Da sie nicht wie ukrainische Staatsangehörige pauschal von der Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz profitieren, die in Deutschland mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG für zwei Jahre einhergeht, sind viele Menschen jetzt schon von Abschiebung bedroht, bei anderen laufen bald Fiktionsbescheinigungen aus. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt. Die Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinie unterscheidet sich je nach Bundesland. Viele Betroffene sind einer absoluten Willkür bei den Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden und Sachbearbeiter*innen ausgesetzt. Der Ermessensspielraum der Behörden wird nur sehr selten zu Gunsten der Betroffenen genutzt. (…) Während Entwicklungsministerin Schulze und Arbeitsminister Heil in Ghana und Bundeskanzler Scholz in Indien versuchen, Fachkräfte anzuwerben, sollen hochqualifizierte Menschen ohne ukrainischen Pass, die sich aufgrund des Krieges in der Ukraine seit einem Jahr in Deutschland befinden, ausgewiesen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben. Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert konkrete, langfristige und einheitliche aufenthaltsrechtliche Lösungen für alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 2. März 2023 beim Flüchtlingsrat Brandenburg , siehe auch: - Ein Jahr „vorübergehender Schutz“ für Ukrainer*innen: Bundesregierung muss positive Lehren auch für andere Flüchtlingsgruppen ziehen
„Anlässlich des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde am 4. März 2022 vom Rat der EU zum ersten Mal der sogenannte vorübergehende Schutz aktiviert. Er erlaubt es, dass aus der Ukraine fliehende Menschen in der ganzen EU unbürokratisch Schutz finden, arbeiten dürfen und ein Leben in Sicherheit aufbauen können. Ein Jahr nach der Aktivierung zieht PRO ASYL Bilanz und fordert, die Regelungen, die sich bewährt haben, für alle Schutzsuchenden anzuwenden. Gemeinsam mit einem Bündnis von über 50 Organisationen fordert PRO ASYL zudem die konsequente Anwendung des vorübergehenden Schutzes für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen. (…) „Zum Jahrestag des vorübergehenden Schutzes dürfen die Augen nicht davor verschlossen werden, dass bei weitem nicht alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen tatsächlich Schutz bekommen haben. Hierzu zählen zum Beispiel afrikanische Studierende, die sich in der Ukraine neue Perspektiven aufgebaut hatten – die von den russischen Bomben zerstört wurden. Viele bangen noch, ob sie diese Perspektiven in Deutschland weiterentwickeln können. Dass einige schon in Abschiebungshaft genommen wurden, ist besonders dramatisch“, so Judith. PRO ASYL fordert daher mit einem Bündnis von über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem heute veröffentlichten Statement , allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen den vorübergehenden Schutz zu geben…“ Pressemitteilung vom 02.03.2023 bei Pro Asyl
- Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
- Sicherheit und Gerechtigkeit für alle. Offener Brief zur Ungleichbehandlung fliehender und geflüchteter Menschen und dem ihr zugrunde liegenden Rassismus
„Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, stellen Sie sich vor, Sie sind Berater*in in einer Beratungsstelle, in der Menschen zu ihrem Asylverfahren oder zu Diskriminierung beraten werden. Sie sitzen vor einem Menschen, der nach Deutschland flüchtete und den Sie bereits seit mehreren Jahren kennen. Dieser Mensch kämpft, denn er möchte arbeiten, möchte in eine Wohnung ziehen, möchte sich ein Leben aufbauen. Das wird ihm seit Jahren verwehrt. Er sitzt in einer Unterkunft, die er nicht sein Zuhause nennen kann, er kann seine Familie oft nicht erreichen, er darf nicht arbeiten, denn es ist verboten, und bei Behörden und Ämtern erfährt er nicht nur bürokratische Zurückweisung, sondern nicht selten auch Rassismus. Er war sich so sicher gewesen, dass Deutschland besser ist. – Nun sieht er, wie Menschen aus der Ukraine fliehen. Genau wie er damals aus Afghanistan. Er sieht, wie sie unmittelbar eine Arbeitserlaubnis bekommen, in Wohnungen ziehen dürfen, ihre Universitätsabschlüsse anerkannt werden, ihre Kinder in die Schule schicken können und wie stark sich die Politik solidarisiert. Er sitzt vor Ihnen und fragt: „Warum werden wir nicht auch so behandelt? Warum gelten für uns andere Regeln? Sind wir nicht genauso Menschen?“ – Sie sitzen vor ihm, sollen ihn beraten. Was antworten Sie? Welche Antwort können Sie geben, die Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren können? In genau dieser Situation befinden wir uns, Berater*innen, die in Beratungsstellen mit den Schwerpunkten Antidiskriminierung, Flucht, Migration und Asyl in NRW arbeiten. Wir beraten Menschen, die rassistische und weitere Diskriminierung erfahren und sind über das ganze Bundesland verteilt. Wir wenden uns an Sie, verehrte Mitglieder der Landesregierung in NRW. Denn wir stehen vor einer unvertretbaren Aufgabe: Wir müssen Menschen erklären, dass die Ungleichbehandlung, die sie erfahren, politisch gewollt ist. Dass die Anwendung der Gesetze zu dieser rassistischen Diskriminierung führen. (…)Die Ungleichbehandlung, die wir anprangern, zeigt sich in unserem Beratungsalltag vor allem, wenn wir den Umgang mit ukrainischen Geflüchteten im Vergleich zum Umgang mit anderen Geflüchteten beobachten: mit Drittstaatangehörigen, insbesondere Schwarzen Studierenden, die aus der Ukraine fliehen; mit Menschen of Color, insbesondere solche, die muslimisch gelesen werden und 2015 aus Syrien und 2021 aus Afghanistan flohen; mit Schwarzen und muslimisch gelesenen Menschen, die aus unterschiedlichen afrikanischen Ländern nach Europa flohen und fliehen, so sie es denn überhaupt nach Deutschland schaffen und nicht bereits unterwegs durch illegale Abschreckungs- und Rückdrängungsmaßnahmen der EU daran gehindert wurden und werden. – Es ist kein Zufall, dass es sich bei denen, die besser behandelt werden, um Menschen handelt, die weiß und christlich gelesen werden und bei denen, die schlechter behandelt werden, um Menschen, die Schwarz und/oder muslimisch gelesen oder anders rassifiziert werden. Rassismus hat eine Jahrhunderte währende Geschichte, deren Kontinuitäten sich in diesem politischen und gesellschaftlichen Handeln zeigen. Dies zu benennen ist uns ein wichtiges Anliegen. Denn derzeit werden Menschen, die von anti-Schwarzem Rassismus und anti-muslimischem Rassismus betroffen sind, systematisch die gleichen Rechte verwehrt. Das ist struktureller Rassismus. Und das muss strukturell abgebaut werden. (…) Wir möchten, dass die Ungleichbehandlung sichtbar wird, dass sie abgebaut und ein Verständnis für den ihr zugrundeliegenden Rassismus aufgebaut wird. Denn auch das verstehen wir als Antidiskriminierungs-Beratungsstellen als Teil unseres (Bildungs-) Auftrags…“ Offener Brief vom 31. Januar 2023 von Antidiskriminierungs-Berater*innen aus NRW an die Landesregierung NRW - [Petition] Abschiebung eines nigerianischen Studenten aus der Ukraine muss gestoppt werden – Gleichbehandlung für alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine
„In einer gemeinsamen Petition fordern PRO ASYL und der Münchner Flüchtlingsrat den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, die für den 20. Dezember geplante Abschiebung eines Kriegsflüchtlings aus der Ukraine sofort zu stoppen. Von Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordern die Organisationen, alle schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die Regelung des §24 Aufenthaltsgesetz (Massenzustromrichtlinie) einzubeziehen. Der 28-jährige Uchenna U. war im März vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen und hoffte, sein in der Ukraine begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen zu können. Nun sitzt er in Abschiebehaft und soll in sein Herkunftsland Nigeria abgeschoben werden, obwohl er dort Verfolgung durch die Regierung befürchtet und seine Familie ebenfalls aus dem Land geflohen ist. (…) Uchenna U. ist aber kein tragischer Einzelfall: Vielen Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind und die keinen ukrainischen Pass besitzen, leben in großer Unsicherheit und in Angst vor der Abschiebung. „Das ist Ausdruck der diskriminierenden deutschen Politik, die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus Drittstaaten nicht die gleichen Rechte auf Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang einräumt, wie Ukrainer*innen – obwohl sie vor demselben Krieg geflohen sind. Im Gegenteil: Diese Drittstaatsangehörigen werden explizit ausgeschlossen und illegalisiert. Dass diese Politik nun in einer Abschiebungshaft gipfelt, ist ein politischer Skandal. Diese Diskriminierung wiegt besonders schwer, weil es sich bei den Drittstaatsangehörigen zumeist um Schwarze oder BIPoC Personen handelt“, betont Alaows. Deshalb fordern PRO ASYL und der Münchner Flüchtlingsrat das Bundesinnenministerium auf, sich für eine bundesweite Regelung einzusetzen, die Drittstaatsangehörige aus der Ukraine mit den Kriegsflüchtlingen, die einen ukrainischen Pass haben, gleichstellt. Dazu gehören Flüchtlinge, die in der Ukraine keinen dauerhaften Aufenthaltstitel, ukrainische Familienangehörige oder Flüchtlingsstatus haben. Eine Gleichbehandlung von allen Kriegsflüchtlingen ist rechtlich machbar und hängt vom politischen Willen ab.“ Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022 von Pro Asyl zur Petition - Aufruf: Alle Schutzsuchenden haben das Recht auf menschenwürdige Aufnahme und Versorgung! Für eine humane Flüchtlingspolitik!
„… Bei der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine haben Politik und Zivilgesellschaft gute Erfahrungen mit einer an den Grundsätzen von Humanität und Integrationsförderung ausgerichteten Flüchtlingspolitik gemacht. Nun gelte es, diese guten Ansätze auf alle Schutzsuchenden zu übertragen, fordern 15 Organisationen aus NRW in einem heute veröffentlichten Aufruf. Initiiert wurde er vom Flüchtlingsrat NRW und der Landessarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Unterstützt wird er u.a. vom Deutschen Gewerkschaftsbund NRW, dem Landesjugendring, dem Landesintegrationsrat und dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit IDA NRW. (…) „Nach der restriktiven deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik der letzten Jahre sind in den Vereinfachungen, die für ukrainische Schutzsuchende geschaffen werden, die Anfänge einer solidarischen, die Menschenrechte der Betroffenen wahrenden Aufnahmepraxis zu erkennen“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Anderen Flüchtlingen bleiben diese positiven Ansätze jedoch verwehrt. Diese Ungleichbehandlungen müssen ein Ende haben!“…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats NRW vom 21. Oktober 2022 zum Aufruf:- Alle Schutzsuchenden haben das Recht auf menschenwürdige Aufnahme und Versorgung! Für eine humane Flüchtlingspolitik!
„Die unterzeichnenden Organisationen stellen mit wachsender Sorge die aktuelle Ungleichbehandlung geflüchteter Menschen fest. Sie fordern Bund und Land auf, die guten Erfahrungen, die derzeit bei der humanitären Aufnahme und Integration von ukrainischen Staatsangehörigen gemacht werden, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen ihr Land zur Flucht gezwungen wurden, auch auf andere Geflüchtete zu übertragen. (…) Dabei könnte die Art und Weise der Aufnahme ukrainischer Staatsangehöriger der Anfang eines Deutschlands, eines Europas sein, das sich die Wahrung der Menschenrechte von Schutzsuchenden nicht nur auf die Fahnen schreibt, sondern konkret umsetzt. Stattdessen müssen wir eine starke Ungleichbehandlung zwischen den „einen“ und den „anderen“ Geflüchteten erkennen. Die „einen“, das sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige; die „anderen“, das sind Menschen, die aus anderen Regionen dieser Erde in Deutschland Schutz vor Krieg und Gewalt suchen und diejenigen Ukraine-Flüchtlinge, die eine andere als die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen oder der Rom*nja-Minderheit angehören. Während für die „einen“ – so wie es für alle Menschen auf der Flucht selbstverständlich sein sollte – Grenzen und Türen geöffnet werden, bekommen die „anderen“ weiterhin die volle Härte der deutschen und europäischen Abschreckungs- und Abschottungspolitik zu spüren. (…) Wir fordern von Land und Bund – eine Evaluierung der im Rahmen der Schutzgewährung und Aufnahme aus der Ukraine gemachten Erfahrungen, – die Gestaltung sicherer und legaler Zugangswege nach Deutschland und NRW,zum Beispiel über umfängliche Aufnahmeprogramme, – für alle Geflüchteten die Gewährung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, also die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, – positive Auslegungshilfen durch Landesvorgaben zu ausgrenzenden Bundesgesetzen, zum Beispiel bei der Ausgestaltung des humanitären Aufenthaltsrechts, – die Einbeziehung aller Geflüchteten in die Integrationspolitik und -maßnahmen des Bundes und Landes, wie Zugang zu den Integrationskursen oder in NRW zu den Maßnahmen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes. Wir appellieren an die nordrhein-westfälische Landesregierung, von diesen Gestaltungsmöglichkeiten im Interesse der Gleichbehandlung aller Geflüchteter im Land Gebrauch zu machen und sich beim Bund entsprechend einzusetzen…“ Aus dem Aufruf vom 21. Oktober 2022 beim Flüchtlingsrat NRW
- Alle Schutzsuchenden haben das Recht auf menschenwürdige Aufnahme und Versorgung! Für eine humane Flüchtlingspolitik!
- Arbeitsminister Heil: Besserstellung der Ukraine-Geflüchtete bleibt bestehen
„Arbeitsminister Heil hält an der Besserstellung von ukrainischen Geflüchteten fest. Sie sollen weiter Grundsicherung erhalten und arbeiten dürfen. Menschenrechtler fordern Gleichstellung aller Geflüchteten – unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsbürgerschaft. (…) Das soll auch dann so bleiben, wenn ihre Zahl im Winter deutlich zunehmen sollte. (…) Der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager (CDU) hatte zuletzt ein Ende der Besserstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine gefordert. Da diese direkt die besseren Leistungen von den Jobcentern erhielten, würden falsche Anreize gesetzt. Im Ergebnis führe das zu mehr Einwanderung nach Deutschland. Die Besserstellung von ukrainischen Geflüchteten aus anderen Ländern stößt auch bei Menschenrechtlern auf Kritik. Sie fordern allerdings die Angleichung von Schutzsuchenden aus anderen Ländern. Menschen sollten unabhängig von ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft gleiche Rechte haben…“ Meldung vom 16.10.2022 im Migazin - Aussetzung der Aufenthaltspflicht für Drittstaatsangehörige und Staatenlose aus der Ukraine läuft am 31. August 2022 aus – § 24 AufenthG für Alle! – Petition
- PRO ASYL und Flüchtlingsräte warnen: Einige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden ab September ausreisepflichtig!
„Ein halbes Jahr nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine machen PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte auf die Kriegsflüchtlinge ohne ukrainischen Pass aufmerksam, die wegen neuer Regelungen ab dem 1. September Gefahr laufen, in die Duldung zu fallen und abgeschoben zu werden. „Alle Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, müssen gleich behandelt werden: Sie müssen Schutz bekommen und die Sicherheit, sich in Deutschland eine Perspektive aufbauen zu können. Das gehört zu einem von der Bundesregierung versprochenen Diskurswechsel in der Asyl- und Migrationspolitik“, sagt Wiebke Judith, Teamleiterin Recht & Advocacy bei PRO ASYL. Sie sind vor denselben Bomben aus der Ukraine geflohen – doch in Deutschland gelten für sie nicht dieselben Rechte: Schutzsuchende mit und ohne ukrainische Staatsbürgerschaft. Laut Bundesinnenministerium haben 97 Prozent der aus der Ukraine nach Deutschland geflohenen Menschen einen ukrainischen Pass. Somit haben circa drei Prozent, rund 29.000 Menschen, bislang nicht die Sicherheit des vorrübergehenden Schutzes – und sollen ihn nach dem Willen des Bundesinnenministeriums auch weiterhin nicht bekommen. Bis zum 31. August dürfen diese mit Hilfe einer Übergangsregelung noch ohne Visum und ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Doch am 1. September wird ihr Status äußerst prekär: Wer sich dann länger als 90 Tage in Deutschland aufgehalten und noch keine Aufenthaltserlaubnis hat, wird ausreispflichtig und könnte abgeschoben werden. Über einen rechtzeitigen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kann zumindest zwischenzeitlich durch die entstehende Fiktionswirkung der Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag legal bleiben. (…) Die Gruppe der Geflüchteten aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass ist vielfältig. Es gibt Studierende – viele kurz vor dem Abschluss – zum Beispiel aus West- und Nordafrika und der Türkei, denen das Studium in ihrem jeweiligen Herkunftsland aus politischen oder sozio-ökonomischen Gründen verwehrt ist. Zur Gruppe gehören zudem zum Beispiel Geschäftsleute aus Vietnam; Menschen, die sich den repressiven Regimen in Minsk und Moskau entzogen haben; Arbeitnehmer*innen aus Usbekistan und anderen Anrainerstaaten. Hinzu kommen die de facto staatenlosen Menschen (unter anderem Angehörige der Rom*nja Minderheit), die ihr gesamtes Leben in der Ukraine verbracht haben. Sie alle haben ihren Lebensmittelpunkt mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine verloren. Drittstaatenangehörige bekommen nur unter den eng gefassten Voraussetzungen, dass sie nicht unter „sicheren und dauerhaften Bedingungen“ in ihr Herkunftsland zurückkehren können, einen Schutzstatus innehatten oder in Familieneinheit mit ukrainischen Staatsbürger*innen lebten, eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des EU-Beschlusses.“ Pressemitteilung vom 30. August 2022 von und bei Pro Asyl - Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Was ändert sich nach dem 31.08.2022?
„Zum 31. August endet für viele Drittstaatsangehörige, die bislang nicht den vorübergehenden Schutz oder eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, der Zeitraum, in dem sie sich rechtmäßig ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten können. Wir haben noch einmal alle wichtigen Punkte für diese Personengruppe zusammengestellt…“ Meldung vom 23.08.2022 bei Pro Asyl - Schlüsselwort 24. Was kommt nach dem 31. August? Für viele Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind, ist das noch nicht klar
„… Dank der Ausnahmeregelung nach der EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz können ukrainische Staatsangehörige eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre sowie Zugang zu Studium, Arbeit, Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung erhalten. Unter bestimmten Bedingungen profitieren auch Drittstaatsangehörige davon. Allerdings: »Nur eine Minderheit dieser Gruppe fällt unter diesen Paragraf 24«, sagt Juliane Gebel zu »nd.DieWoche«. Sie ist bei »BIPOC Ukraine & Friends Germany« aktiv, ein Bündnis, das Schwarze, Indigene und Personen of Color unterstützt, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, darunter auch Roma und Sinti. Ein großer Teil dieser Gruppe wird in Deutschland nur geduldet, eine Pflicht zu Visa und Aufenthaltstitel entfällt. Doch diese Ausnahmeregelung endet am 31. August. Wie es danach für all jene weitergehen wird, die mit einem befristeten Aufenthalt in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben, ist bis heute, zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist, nicht geklärt. Es droht die Illegalisierung. Für Menschen, die ab dem 1. September neu einreisen, gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Insgesamt wurden in Deutschland bis Mitte Juli rund 24 500 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit registriert. Bei der Zahl ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, die Registrierung ist für die Geflüchteten immer auch mit einem Risiko verbunden. (…) Im Moment beraten die Bundesländer, wie es weitergehen soll. In Berlin wird am kommenden Dienstag eine Entscheidung erwartet. Doch: »Wir brauchen eine Veränderung der rechtlichen Lage auf Bundesebene. Im Moment wird die Ungleichbehandlung gesetzlich verankert«, sagt Gebel. Am Donnerstag hat sich ein Bündnis verschiedener Hilfsorganisationen mit einer Petition an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewendet: »Stellen Sie sicher, dass mit Paragraf 24 allen aus der Ukraine Geflüchteten Schutz geboten und eine Perspektive für die Zukunft gegeben wird, auch Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen!«, heißt es dort. Arbeitet das Bundesinnenministerium an einer Lösung, wie es für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine nach dem 31. August weitergehen soll? (…) m Moment ist es dem Zufall überlassen, wie die Betroffenen behandelt werden. Wer in Berlin, Leipzig, Bremen oder Hamburg landet, hat noch Glück, weil die Behörden hier großzügig entscheiden. In anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg seien die Drittstaatsangehörigen häufig zwar geduldet gewesen, hätten aber keine Arbeitserlaubnis erhalten. Ed Greve, politischer Referent vom Migrationsrat Berlin, erzählt, dass sich schon Ende Juli eine Person aus Nordrhein-Westfalen an ihn gewandt habe, mit einer Grenzübertrittsbescheinigung zum 8. August – eine Aufforderung zur Ausreise…“ Artikel von Ulrike Wagener vom 12.08.2022 im ND online , siehe auch: - [Petition] § 24 AufenthG für Alle! Diskriminierung nicht zum Gesetz erheben!
„… Wir erwarten eine diskriminierungsfreie Behandlung durch die Politik und Behörden und fordern: § 24 AufenthG für alle Geflüchteten aus der Ukraine; Verbesserung der Kommunikation zwischen den Behörden und den Betroffenen; Gewährleistung der Existenzsicherung; Anerkennung alternativer Nachweise für im Krieg verlorene oder nicht mehr ausstellbare ukrainische Dokumente; medizinische Hilfe und psychologische Unterstützung; gesellschaftliche Teilhabe; Zugang zu Sprachkursen; Möglichkeit zur Fortsetzung des Hochschulstudiums; Öffnung des Arbeitsmarktes…“ Petition an Nancy Faeser, Bundesinnenministerin - Eine Demo dazu gibt es am 14.8. in Hamburg: Hamburg zum sicheren Hafen! §24 for ALL Refugees (Ende Gelände/SYSTEM CHANGE)
- PRO ASYL und Flüchtlingsräte warnen: Einige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden ab September ausreisepflichtig!
- Behörde wollte Ukraine-Flüchtling nach Georgien abschieben. Erst nach Druck gab die Behörde nach – vorerst.
„Im Kreis Euskirchen sollte eine 63-jährige, gehbehinderte Georgierin abgeschoben werden. Aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft hätte sie kein Anrecht auf Schutz in Deutschland. Ihr Fall steht exemplarisch für den bedenklichen und rücksichtslosen Umgang mit geflüchteten Menschen in deutschen Ämtern. Die 63-jährige Georgierin verließ vor mehr als 10 Jahren ihre Heimat in Georgien mit ihrem Mann, um sich in Charkiv (Ukraine) bei der Familie ihrer Tochter, die einen Ukrainer geheiratet hatte, eine neue Existenz aufzubauen. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine dieses Jahr floh sie mit ihrer 43-jährigen Tochter und ihrer 4-jährigen Enkelin nach Deutschland. Die Männer der Familie blieben in der Ukraine zurück. Im Kreis Euskirchen fanden die Frauen eine Unterkunft, die von einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen für Geflüchtete bereitgestellt wurde. Ende April erhielt Frau Mikava dann einen Abschiebungsbescheid, der sie aufforderte, innerhalb eines Monats nach Georgien auszureisen. Begründung: Sie habe aufgrund ihrer georgischen Staatsbürgerschaft keinen legitimen Aufenthaltsstaus in der Ukraine gehabt und könne deshalb auch keinen Schutz von der EU erhalten. (…) Der Fall ist bezeichnend für das Schicksal vieler Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, weil sie keine ukrainischen Staatsbürger sind. Sebastian Rose vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. arbeitet für das Projekt Abschiebungsreporting NRW und spricht von Tausenden bis Zehntausenden Menschen, die das gleiche Schicksal teilen. (…) Erst nach großem Engagement und Interventionen von Helfern sowie durch den eingelegten Widerspruch der Familie wurde Frau Mikava bis Mitte Dezember eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. (…) Welches Ende das Hin und Her mit den Behörden nimmt, wird sich am Ende des Jahres zeigen, wenn Mikavas Aufenthaltstitel ausläuft. Bis dahin werden sie mit der Angst leben, auseinandergerissen zu werden.“ Beitrag von Sophia Hiss vom 4. Juli 2022 im MiGAZIN - Offener Brief für die Gleichbehandlung von geflüchteten internationalen Studierenden / Systematische Benachteiligung ukrainischer Roma-Geflüchteter beklagt
- Offener Brief für die Gleichbehandlung von geflüchteten internationalen Studierenden
„… Wir sind internationale Studierende, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind – wir sind Schwarze, Indigene und Personen of Color ohne ukrainische Pässe. Wir sind immer noch vom Krieg traumatisiert, da jeder Teil unseres Lebens verloren gegangen ist oder entwurzelt wurde. Unsere Träume waren von kurzer Dauer und die Chancen, die wir in der Ukraine suchten, wurden zerstört. Wir haben auf unserem Weg aus der Ukraine nach Deutschland aufgrund von Rassismus und anderer Diskriminierung Gewalt erlebt. In Deutschland angekommen, haben wir weitere diskriminierende Begegnungen auf struktureller Ebene erlebt, denn die derzeitige Politik des Landes hindert uns daran, uns eine Perspektive für unser zukünftiges Leben in Deutschland zu schaffen. Während die Ukrainer*innen nach dem EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 relativ unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen, Studiengenehmigungen, Wohnraum, Sozialleistungen und ausreichend Zeit haben, um sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, haben wir nicht die gleichen Rechte. Wir verurteilen die ungleiche Behandlung aller Kriegsflüchtlinge aufgrund von Herkunftsland, Herkunft, Staatsbürgerschaft, sozioökonomischem Status oder race. Gemeinsam mit Studierenden der Freien Universität, der Humboldt Universität, d er Universität der Künste Berlin, der Technischen Universität, der Berliner Hochschule für Technik und weiteren Unterstützer*innen, haben wir uns zusammengefunden, um die ungleiche, diskriminierende Behandlung durch die deutsche Gesetzgebung und Politik anzusprechen, die geflüchtete Studierende ohne ukrainische Pässe erfahren. Es gibt etwa 70.000 internationale Studierende in der Ukraine, die sich eine erfolgreiche Karriere, ein Studium und ein Leben aufgebaut hatten, welche plötzlich durch militarisierte Gewalt zerstört wurden. Ein großer Teil dieser Studierenden ist auf der Flucht vor dem Krieg nach Deutschland gekommen. Belastet mit unseren Erfahrungen und aus unserer Perskeptive fordern wir: 1. Gleiche Inklusion in § 24 AufenthG – 2. Unterstützung für Menschen ohne Dokumente – 3. Finanzielle Unterstützung – 4. Angemessene Verlängerung der Fristen – 5. Zentralisierte Sprachförderung – 6. Soziale, psychologische und Anti-Diskriminierungs-Dienste…“ Offener Brief vom 1. Juni 2022 gezeichnet von der Student Coalition for Equal Rights - Antiziganismus: Systematische Benachteiligung ukrainischer Roma-Geflüchteter beklagt
„… Vor dem Krieg geflohene ukrainische Roma werden laut der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) in Deutschland systematisch benachteiligt. Die Lage von Angehörigen der ukrainischen Roma-Minderheit sei schon in ihrem Heimatland und auf der Flucht schwierig gewesen, teilte die Meldestelle am Dienstag mit. In Deutschland setze sich diese Antiziganismus nun fort. Konkret geht es den Angaben zufolge beispielsweise darum, dass zeitweise bis zu 2.000 ukrainische Roma über mehrere Wochen in der Münchner Notunterkunft untergebracht waren, während Geflüchtete der ukrainischen Mehrheitsgesellschaft schnell dezentrale Unterkünfte bekamen. (…) Roma würden immer wieder als vermeintliche Problemgruppe stigmatisiert, hieß es. Ihnen werde etwa vorgeworfen, ihr Verhalten gefährde die Hilfestrukturen. Dieses Bild sei durch „antiziganistische Narrative auch in der aktuellen Medienberichterstattung bewusst weiterverbreitet“ worden. MIA habe „diskriminierende und antiziganistische Vorfälle, die Roma-Geflüchtete aus der Ukraine betreffen, in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert“. Die Melde- und Informationsstelle verweist in diesem Zusammenhang „explizit auf die historische Verantwortung Deutschlands“. Eine große Zahl der ukrainischen Roma seien Nachfahren von Holocaust-Opfern.“ Meldung vom 31. Mai 2022 von und bei MiGAZIN
- Offener Brief für die Gleichbehandlung von geflüchteten internationalen Studierenden
- Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine
„Anlässlich der Innenminister:innenkonferenz vom 1.–3. Juni 2022 in Würzburg fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater:innen und Staatenlosen aus der Ukraine.
Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet. Ukrainer:innen erhalten in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur Gewährung vorübergehenden Schutzes und gemäß EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen. Sie bekommen so ein wichtiges Stück Sicherheit in der ihr Leben bestimmenden Katastrophe des Krieges. Doch andere Kriegsflüchtlinge, die in der Ukraine gelebt, studiert oder gearbeitet haben und sogar Staatenlose, die ihr gesamtes Leben dort verbracht haben, werden größtenteils schlechter gestellt, obwohl sie vor dem gleichen Krieg, vor der gleichen Gewalt geflohen sind: Nicht-ukrainische Drittstaater:innen mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sind einem Rundschreiben des BMI zufolge bisher von dem Recht auf temporären Schutz als Kriegsvertriebene nach § 24 AufenthG ausgenommen, wenn angenommen wird, dass eine „sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit“ ins Herkunftsland besteht. Anstatt den Fokus auf den bisherigen Lebensmittelpunkt in der Ukraine zu legen, soll also die vermeintliche Rückkehrmöglichkeit ins ursprüngliche Herkunftsland ausschlaggebend sein – und das, obwohl nach den Leitlinien der EU-Kommission für alle EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, Menschen, die eine „sinnvollere Verbindung zur Ukraine haben als zu ihrem Herkunftsland“, ebenso den Schutz für Kriegsvertriebene zu gewähren. (…) Wir fordern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine bundeweite Regelung für ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für alle aus der Ukraine Geflüchteten, um für alle Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands fliehen mussten, tatsächlichen Schutz und Perspektiven zu schaffen. Außerdem fordern wir die Länder auf, schon jetzt alle rechtlichen Spielräume zu nutzen und auch den aus der Ukraine Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.“ Pressemitteilung vom 24. Mai 2022 von und bei Pro Asyl - Öffnung des Sozialhilfesystems für ukrainische Geflüchtete verdeutlicht: AsylbLG abschaffen!
„… Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das »Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz« der Bundesregierung abgestimmt. In Zeiten von Pandemie und Inflation gewährt der Entwurf für arme Menschen ein – unzureichendes – Trostpflaster: Für Erwachsene, die staatliche Sozialleistungen, auch solche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), erhalten, sieht der Entwurf im Juli 2022 eine einmalige Zahlung von 200 Euro als »Sofort-Zuschlag« vor, für Kinder bzw. junge Menschen gibt es – unter bestimmten Bedingungen – 20 Euro mehr im Monat. Im Rahmen des Gesetzentwurfs werden darüber hinaus verschiedene Regelungen im bestehenden Aufenthalts- und Sozialrecht geändert. (…) Durch die Gesetzesänderung würden künftig alle Menschen, die auf Grundlage der EU-Massenzustromsrichtlinie seit März 2022 als »vorübergehend Geschützte in Deutschland aufgenommen werden, aus dem AsylbLG-Bezug heraus genommen und in das normale Sozialhilfesystem eingegliedert. Die Geflüchteten aus der Ukraine sind die ersten und einzigen, die seit Schaffung der Regelung vor mehr als 20 Jahren unter diesen Paragrafen fallen. Sozialhilferechtlich werden sie damit den im Asylverfahren anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt. Das ist eine nachvollziehbare und gute Sache – ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass andere Geflüchtete, nämlich solche im laufenden Asylverfahren, Geduldete und einige andere Gruppen weiterhin den diskriminierenden Regelungen des AsylbLG unterworfen bleiben. (…) Mit dem »Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz« 2022 werden die nach §24 AufenthG geschützten Ukrainer*innen den anerkannten Flüchtlingen, in sozialrechtlicher Hinsicht weitgehend gleichgestellt. Das ist nachvollziehbar und richtig. Für die vollständige Gleichstellung mit anerkannten Geflüchteten fehlt allerdings der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundes und eine langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektive – denn noch ist nicht klar, welche dauerhaften aufenthaltsrechtlichen Chancen die Menschen haben, wenn die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in zwei oder drei Jahren ablaufen wird. Gleichwohl stehen die politischen Zeichen auf frühzeitige Gleichstellung und Partizipation – das ist erfreulich und liegt letztlich im gesellschaftlichen Interesse aller. Bei so viel politischer Einsicht bleibt allerdings die Frage: Warum gibt es derartige Verbesserungen nicht für alle Geflüchteten? Wozu braucht es Wohnsitzauflagen, Verteilungen streng und rein nach Quote und vor allem das Asylbewerberleistungsgesetz noch, wenn den politisch Verantwortlichen offenbar sehr klar ist, dass es sich hier um mutwillig gelegte administrative Stolpersteine für die Integration handelt? Insbesondere mit dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Geflüchtete über einen langen Zeitraum einem diskriminierenden Sonderregime unterworfen, das – bei seiner Einführung unverhohlen vor allem zur Abschreckung von Flüchtlingen dienen sollte. Es ist gekennzeichnet durch reduzierte Geldbeträge, Sonderregelungen und eine entmündigende Sachleistungsversorgung. Die Leistungen nach AsylbLG liegen deutlich unterhalb der normalen Leistungen, die laut Gesetz ein Leben ermöglichen sollen, »das der Würde des Menschen entspricht«. PRO ASYL fordert die menschenwürdige Teilhabe und einen gleichermaßen humanen Umgang für alle Geflüchteten.“ Pressemitteilung Pro Asyl vom 12. Mai 2022 – siehe auch:- Parerga und Paralipomena: Lange haben wir in Deutschland geglaubt, geflüchtete Syrer oder Afghanen seien Menschen zweiter Klasse. Seit ein paar Monaten wissen wir, sie sind maximal Menschen dritter Klasse
„Was war ich letzte Woche schockiert: Influencer-Saubermann und Do-it-yourself-Jesus Fynn Kliemann hat sich einen waschechten Spahn geleistet. Er hat Medienberichten zufolge wohl nicht nur Billigmasken aus Vietnam und Bangladesch als europäische Fair-Trade-Masken verkauft, und zwar zum angeblichen Selbstkostenpreis, er soll auch noch minderwertige Masken, die sich nicht verkaufen ließen, zum Selbstkostenpreis (diesmal aber wirklich, ganz ehrlich!) an Flüchtlingsorganisationen „gespendet“ haben. Und das, so das eigentlich Fatale, würde doch den Eindruck vermitteln, dass flüchtende Menschen zweiter Klasse seien. Und ich fragte mich jedes Mal, wenn ich davon las: Hinter welchen Mond haben diese Menschen eigentlich die letzten 10 Jahre gelebt? Und damit meine ich ausdrücklich nicht, dass die Masche des stets mittellosen Multimillionärs Kliemann nicht wohl auch leicht durchschaubar gewesen wäre. Ich rede vielmehr davon, dass Weniges in diesem Lande offensichtlicher ist, als, dass Flüchtende im christlich-antijüdischen Abendland Menschen maximal zweiter Klasse sind – allenfalls noch die rampante Umverteilung Reichtums von unten nach oben und die schamfreie Bestechlichkeit „wertkonservativer“ Politiker. (…) Flüchtenden wird in diesem Land und durch dieses Land schließlich ganz konkret das Recht auf Asyl, und damit das Recht auf Leben, verwehrt; sei es durch illegale Pushbacks an der polnisch-belarussischen Grenze, durch illegale Pushbacks an allen Ecken und Enden des Mittelmeeres, von Gibraltar bis Griechenland, durch Sklavenlager in Libyen oder andere als „Migrationspartnerschaften“ verharmloste Menschheitsverbrechen – beispielsweise im Niger; sei es weiterhin natürlich auch ganz schlicht durch unterlassene Hilfeleistung für Ersaufende – ein Verstoß gegen das internationale Seerechtsübereinkommen, für den man ja mal freundlich in Den Haag nachfragen könnte, bevor man Herrn Putin dorthin einlädt. (…) Wobei ich auch an dieser Stelle natürlich nochmal deutlich präzisieren muss. Die gerade Angesprochenen sind selbstverständlich nicht Menschen zweiter Klasse, das haben wir in den letzten paar Monaten gelernt. Menschen nämlich maximal dritter Klasse sind sie, die zweite Klasse ist weißen Europäern auf der Flucht vorbehalten. Denen ist grundsätzlich nämlich, hemdsärmelig auf Basis der Massenzustromrichtlinie und ganz ohne Pushbacks, grundsätzlich sehr wohl einiges gestattet, wovon andere nur träumen können – auf Basis eines unbürokratisch erteilten Visums, anstelle eines jahrelangen Asylverfahrens. Auch steht diesen Menschen explizit eine angemessene medizinische und anderweitige Unterstützung zu, wenn sie Opfer von sexueller oder psychischer Gewalt geworden sind. Drittklassige hingegen werden in überfüllte Unterkünfte gepfercht, bis irgendwann wieder einmal jemand von dieser psychischen Gewalt zu viel hat und mit dem Messer auf seine Mitmenschen losgeht. Immerhin können wir dann aber wieder mit dem Finger zeigen…“ Kommentar von Sven Bensmann vom 16. Mai 2022 bei MiGAZIN
- Parerga und Paralipomena: Lange haben wir in Deutschland geglaubt, geflüchtete Syrer oder Afghanen seien Menschen zweiter Klasse. Seit ein paar Monaten wissen wir, sie sind maximal Menschen dritter Klasse
- Europa muss jetzt handeln und sicherstellen, dass alle Geflüchteten in unseren Städten und Gemeinden willkommen sind
„An die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen,
wir erklären unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und all jenen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Geschichte und Gegenwart haben unzählige Male bewiesen, dass es immer die Zivilbevölkerung ist, die am stärksten von einem Krieg betroffen ist. Wir begrüßen die Unterstützung für die vor dem Krieg fliehenden ukrainischen Bürger*innen und insbesondere die sofortige und rasche Anwendung von Schutzverfahren und des Rechts auf Freizügigkeit in der gesamten EU.
Doch während Millionen aus der Ukraine geflüchteter Menschen mit offenen Armen empfangen worden sind, erleben Menschen aus asiatischen und afrikanischen Ländern an Europas Grenzen Gewalt und unmenschliche Behandlung. Von Griechenland über Spanien, von Polen bis nach Litauen werden Menschen, die Zuflucht suchen, zurückgewiesen, inhaftiert, müssen unter entsetzlichen Bedingungen leben, haben keinen Zugang zu grundlegender Versorgung und befinden sich in einem juristischen Schwebezustand.
Das europäische Grenzregime bedeutet für die Ukrainer*innen eine Brücke in die Sicherheit. Doch für andere Geflüchtete bedeutet es Mauern, Zäune und gefängnisähnliche Lager. Die unterstützende Haltung von Regierungen und Bürger*innen bei der Aufnahme von Menschen, die Zuflucht vor dem russischen Angriffskrieg suchen, zeigt, dass positive und auf kommunale Aufnahme abzielende Ansätze im Umgang mit Migration wieder aufgenommen werden können…“ Europe Must Act!-Petition mit vielen Organisationen als Erstunterzeichner*innen und die englische Version bei change.org zum Mitzeichnen - Ein Gesetz aus einer anderen Zeit. Die Anwendung der Massenzustromrichtlinie zur Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge könnte einen Impuls für eine echte Reform des europäischen Asylsystems geben
„Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind rund fünf Millionen Menschen auf der Flucht, davon sind etwa zwei Millionen in die EU geflohen. Die überwiegende Mehrzahl der Geflüchteten hält sich derzeit in Nachbarstaaten der Ukraine auf, doch auch in Deutschland befinden sich derzeit mehrere Hunderttausend Geflohene. Anders als 2015, als viele Hunderttausend Menschen aus dem syrischen Bürgerkrieg nach Europa flohen und mühsam die europäischen Grenzen, die Registrierung auf den griechischen Inseln und den Transit der Balkanroute hinter sich bringen mussten, um Aufnahme und Schutz zu finden, hat sich die Europäische Union 2022 für ein unkompliziertes Verfahren der Aufnahme entschieden. Anfang März 2022 beschloss der Rat der Innenminister_innen der EU einstimmig, die so genannte Massenzustromrichtlinie, oder auch Richtlinie für vorübergehenden Schutz, zu aktivieren. (…) Die Richtlinie für vorübergehenden Schutz, ausführlich Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, wurde schon 2001 beschlossen. Bemerkenswerterweise wurde sie in den letzten 20 Jahren jedoch kein einziges Mal angewandt. 2015 stand die Anwendung im Raum, scheiterte aber am Widerstand einiger Mitgliedstaaten. (…) Mit der Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz hat sich die Europäische Union zum ersten Mal in der Geschichte des europäischen Asylsystems für eine pragmatische Aufnahmepolitik entschieden, die die Rechte und Bedürfnisse der Schutzsuchenden in den Vordergrund stellt. Der Grund mag sowohl in der Spezifizität der aktuellen Situation liegen, aber auch in der Tatsache, dass die Richtlinie 20 Jahre lang in einer Art Dornröschenschlaf verbracht hat und damit die massiven Einschränkungen zu Lasten der Schutzsuchenden im europäischen Asylsystem verpasst hat. Damit ist die Richtlinie wie ein Gesetz aus einer anderen Zeit, als die schnelle und pragmatische Aufnahme von Schutzsuchenden nicht so umkämpft wie heute, sondern selbstverständlicher war. Die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie unterstreicht, dass die massive Bürokratie des Dublin-Systems, die Gewalt der grenznahen Internierung, die Beschneidung elementarer Rechte im Asylverfahren und das grundsätzliche Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden als Grundhaltung des europäischen Asylsystems eine Sackgasse darstellen, die tagtäglich Ausschlüsse, Leid und auch Tod produziert. Zu hoffen ist, dass die gegenwärtige Aufnahme-Politik einen Impuls für eine echte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geben wird, der die Rechte der Schutzsuchenden wahrt.“ Beitrag von Bernd Kasparek vom 2. Mai 2022 bei medico online - Rassismus: Alle Geflüchteten sind gleich, ukrainische sind gleicher – das diskriminierende AsylbLG gehört abgeschafft
„… Dieser Text soll keine Neiddebatte entfachen, sondern eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit beleuchten. Faktisch werden Geflüchtete aus Asien und Afrika gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine rechtlich benachteiligt und damit rassistisch diskriminiert. Beispiele: 2015 darf sich nicht wiederholen oder etwa doch? Naja, es kommt ganz darauf an, wer gerade auf der Flucht ist. Nicht einmal 24 Stunden nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan in 2021 sagten hierzulande führende Politiker:innen, dass sich 2015 nicht wiederholen dürfe. Gemeint war damit vor allem: keine Aufnahme von Geflüchteten. Bei Ukrainer:innen hingegen ist kaum bis gar nicht von begrenzten Aufnahmekapazitäten die Rede. Ab Juni erhalten ukrainische Geflüchtete Hartz IV statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit als Erwachsene 82 Euro im Monat mehr. Damit werden sie wirtschaftlich und rechtlich gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern bevorteilt. Anders als andere Geflüchtete müssen Ukrainer:innen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie gelten von Anfang an als anerkannte Geflüchtete. Dadurch haben sie einen leichteren Zugang zu Deutschkursen, Vermittlungsangeboten und Arbeitsmarktprogrammen. Ukrainische Schüler:innen, die wegen des Kriegs in diesem Jahr keinen Abi-ähnlichen Abschluss machen konnten, sollen in Deutschland trotzdem studieren dürfen. Für Geflüchtete aus nicht-europäischen Staaten gibt es kaum solch eine Ausnahmeregelung. Die Ungleichbehandlung zwischen ukrainischen und nicht-ukrainischen Geflüchteten vergiftet das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, allen voran in den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem werden die Schwächsten in der Gesellschaft gegeneinander ausgespielt. Alle Rechte, die Ukrainer:innen gewährt werden, finde ich richtig, aber sie sollten für alle Geflüchteten gelten, sonst ist es diskriminierend und rassistisch.“ Kommentar von Said Rezek vom 28. April 2022 bei MiGAZIN- Im Zusammenhang mit den Regelungen der „Vereinfachten Antragstellung“ für die Ukrainegeflüchteten schreibt Harald Thomé im Newsletter 17/2022 vom 01.05.2022 : „Ich denke diese Sozialschutzpaketregelungen werden einiges für die Ukrainegeflüchteten vereinfachen, aber es ist nicht nachzuvollziehen, warum Ukrainegeflüchtete anders behandelt werden als beispielsweise Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Daher sollte und muss nun endlich das diskriminierende AsylbLG abgeschafft werden, denn Kriegsflüchtlinge sind Kriegsflüchtlinge, seien sie aus der Ukraine, Syrien, Türkei oder Afghanistan.“
- Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich! Gleiche Rechte für alle Flüchtlinge!
- Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich!
„Europa zeigt dieser Tage eindrucksvoll, dass es in der Lage ist, große Fluchtbewegungen zu bewältigen. Geflüchtete aus der Ukraine kommen vielfach die ersten Tage privat unter, erhalten nach der Registrierung direkt einen Status, dürfen sich frei bewegen und arbeiten. Es stellt sich die Frage: Warum nicht immer so? (…) Für Flüchtlinge aus der Ukraine gilt die Dublin-Verordnung, nach der Asylanträge im EU-Ersteinreisestaat gestellt werden müssen, nicht. Sie dürfen sich ihr Zufluchtsland frei aussuchen. Geregelt wurde das ist in der »Richtlinie über den vorübergehenden Schutz«, die von der Europäischen Union am 3. März aktiviert wurde und auch dafür sorgt, dass ukrainische Geflüchtete schnell ein Aufenthaltsrecht erhalten. (…) Dazu kommt der erwähnte EU-Ratsbeschluss, der den Flüchtlingen einen Aufenthaltsstatus gibt, Sozialleistungen garantiert und ihnen ermöglicht, eine Arbeit aufzunehmen. (…) Vielen anderen Geflüchteten, die ebenfalls aus Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan und dem Irak stammen und ebenso schreckliche Dinge erlebt haben, ist das leider nicht vergönnt. Sie dürfen die erste Zeit in Deutschland nicht aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausziehen, erhalten je nach Nationalität keinen Zugang zu Integrationskursen, werden mit Wohnsitzauflagen und Arbeitsverboten gegängelt. Viele von ihnen müssen lange auf Entscheidungen über ihren Asylantrag warten oder müssen sogar eine Abschiebung fürchten. Und sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also noch unter dem Niveau von Hartz IV. (…) Mit einer traurigen Einschränkung: Drittstaatsangehörige, die ebenso vor dem Ukraine-Krieg fliehen, stehen oft vor den altbekannten Problemen – vor allem, wenn sie eine andere Hautfarbe haben oder zu den Roma gehören. Allein in Polen erhalten zehntausende von ihnen aus rassistischen Beweggründen nicht die gleiche Unterstützung wie andere Flüchtlinge aus der Ukraine. Laut Berichten werden unter anderem internationale Studierende in Polen in Haftzentren interniert – ähnlich wie die Geflüchteten, die über Belarus Schutz in Europa finden wollten. Auch in der Ukraine selbst gibt es von der EU finanzierte Haftzentren für Flüchtlinge aus anderen Staaten, die zum Teil weiterhin betrieben werden und in denen aus der EU abgeschobene Menschen um ihr Leben bangen. (…) Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben!“ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 11. April 2022 - Verbände: Gleiche Rechte für alle Flüchtlinge
„Es lässt sich kaum abstreiten: In Deutschland wird ein Unterschied gemacht zwischen ukrainischen und anderen Flüchtlingen. Sozialverbände fordern, dass die neuen Regeln für alle gelten sollen (…) Aktuell zeigt sich das auch bei der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge. Baden-Württembergs Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) hatte kürzlich gesagt, sie denke über Ausgleichszahlungen für private Vermieter nach, die Wohnraum für die Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen. (…) Wenn Wohnungen, die derzeit nicht vermietet würden, nun Flüchtlingen zur Verfügung gestellt würden, so die Begründung ihres Vorstoßes, dann würde sich auch die Chance erhöhen, dass diese Wohnungen wieder dauerhaft zur Verfügung stünden. „Ich halte das für eine ganz schlechte Idee“, erklärte Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles in seinem jüngsten Newsletter. Denn nicht nur ukrainische Geflüchtete bräuchten eine Wohnung, sondern alle Geflüchteten. Ebenso bräuchten auch Erwerbslose, Rentner, Alleinerziehende, Kranke und behinderte Menschen Wohnraum. „Die Lösung kann jetzt nicht sein, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen“, schrieb er weiter. Stattdessen sollten für alle Gruppen die Angemessenheitsregeln für Unterkunftskosten für ein oder zwei Jahre ausgesetzt werden. (…) Ein weiterer deutlicher Unterschied zum Umgang mit den syrischen Flüchtlingen ist, dass die ukrainischen nun Leistungen der Grundsicherung bekommen sollen. Dadurch erhalten sie höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsvorsorge. Außerdem erhalten sie dadurch leichter Zugang zum Arbeitsmarkt und mehr Unterstützung durch die Jobcenter. Thomé begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. Aber er betonte, andere Flüchtlinge dürften dabei nicht aus den Augen verloren werden, unabhängig vom Herkunfts- und Erstaufnahmeland. Es sei an der Zeit, sagte er, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgegeben werde und alle Flüchtlinge in die Grundsicherung aufgenommen würden. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte sich erleichtert über die Entscheidung von Bund und Ländern gezeigt. „Es habe sich einmal mehr gezeigt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondergesetz nicht geeignet ist, um Hilfe und Schutz unkompliziert und bedarfsgerecht zu organisieren“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Man sei nun erleichtert, „dass hier pragmatisch und zielgerichtet agiert wird und sich Bund und Länder nicht im Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken der Betroffenen verhakt haben“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Aber auch er betonte, dass die neuen Regeln für alle Flüchtlinge, „unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland“, gelten müssen. Und es wäre vieles einfacher gewesen, wenn das Asylbewerberleistungsgesetz längst abgeschafft worden wäre, wie es der Verband seit langem fordere.“ Beitrag von Bernd Müller vom 11. April 2022 bei Telepolis - Anm.: Leider fehlt völlig rechtliche Kritik in den beiden Beiträgen an dieser Rassifizierung. Obwohl Daniel Thym wörtlich erklärte: „Faktisch bewegen wir uns damit weg vom individuellen Asylrecht, hin zu Lösungen, bei denen man bestimmte Flüchtlingsgruppen für willkommener erklärt als andere.“ Was er allerdings ausdrücklich nicht als rassistisch motiviert verstanden wissen will. Thym antwortet hiermit auch der Migrationsforscherin Sabine Hess . Hess hatte ganz gut den diskriminierenden Charakter der Sonderbehandlung der Ukrainer durch die EU herausgestellt (auch wenn es rassistisch wird). Leider wird der Moment der Durchsetzung einer Beseitigung von Asyl in allen Fällen zwar beklagt, aber unterschätzt. Im Falle der UkrainerInnen wird vor allem versucht, individuelles Asylrecht weiter zu beseitigen.
- Eine andere Flüchtlingspolitik ist möglich!
- Erneute Diskriminierung durch Deutsche Bahn: Flüchtende aus der Ukraine in Kassel „aussortiert“
„Diskriminierung gegen Roma aus der Ukraine scheint bei der Deutschen Bahn kein Einzelfall zu sein. Rassismus-Skandal weitet sich aus – Neuer Fall aus Kassel. Erneut ist es bei der Deutschen Bahn zu Diskriminierung gegenüber Roma gekommen. Dies berichtet Marius Moniak, ein freiwilliger Helfer des Project Nadiya, der an der slowakisch-ukrainischen Grenze in der humanitären Hilfe aktiv war. Auf seiner Rückreise nach Deutschland begleitete er Geflüchtete aus Kiew und Luhansk in der Bahn, ebenfalls im Zug befand sich eine Gruppe von etwa 20 ukrainischen Roma, davon seien etwa die Hälfte Kinder gewesen. Im ICE 618 von München nach Kiel soll es gegenüber den geflüchteten Roma um circa 4 Uhr nachts zu „erschütternden Vorkommnissen“ gekommen sein. Die Roma hätten trotz ihrer Notsituation den Zug verlassen müssen, weil sie den Mund-Nasen-Schutz nicht ordnungsgemäß trugen. Sie sollten am Bahnhof von der Polizei abgeholt werden. „Es war erschütternd, falsch und grausam, die wichtige Maskenpflicht dazu zu nutzen, Kriegsflüchtlinge mit Kindern nachts nach ihrem langen Fluchtweg aus der Bahn zu werfen.“ Es ist nicht bekannt, wie lange die Menschen bereits unterwegs waren. Die anderen Geflüchteten waren bereits seit drei Tagen unterwegs. Es ist davon auszugehen, dass die Roma-Geflüchteten ebenso erschöpft und traumatisiert waren. Der bis Mannheim zuständige Zugbegleiter habe nicht mit sich diskutieren lassen. Vielmehr habe er betont, bereits viel „Kulanz“ gezeigt zu haben, aber Regeln seien Regeln. Einwände, es seien junge Kinder dabei, ließ er nicht gelten…“ Artikel von Lucas Maier und Katja Thorwarth vom 09.04.2022 in der FR online - Unterschiedlicher Umgang mit ukrainischen und anderen Geflüchteten
„Ukrainische Geflüchtete sind rechtlich deutlich bessergestellt. Auch die gesellschaftliche Stimmung ist polarisiert. Das Diskriminierungsrisiko für Pädagogik und Soziale Arbeit ist hoch.
Ukrainische Geflüchtete erfahren umfassende Hilfe und eine rechtliche Sonderstellung in Deutschland. Die vielfältige staatliche und private Unterstützung ukrainischer Geflüchteter ist vorbildlich. Insbesondere ihre rechtliche Anerkennung gibt ihnen einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland. Damit sind sie deutlich bessergestellt im Vergleich zu anderen Geflüchtetengruppen, die nicht aus Europa kommen. Die zwar zugesagte, dann aber nur teilweise erfolgte unkomplizierte Aufnahme afghanischer Ortskräfte stellt hier nur die Spitze des Eisbergs dar. Unzählige Menschen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen, suchen in Europa Schutz, einige sind an der belarussisch-polnischen Grenze erfroren, viele sind an dieser Grenze gescheitert und wurden Opfer von push-backs. Von den unzähligen Toten im Mittelmeer ganz zu schweigen. Aber auch bei Geflüchteten aus der Ukraine gab es an der Grenze Racial Profiling. Während weiße Geflüchtete ungehindert passieren konnten, wurden Schwarze Geflüchtete aussortiert und aufgehalten. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe betreut werden oder Schulen besuchen, aber auch Geflüchtete in Unterkünften erleben diese Ungleichbehandlung unmittelbar oder vermittelt über soziale Netzwerke. Während ihr rechtlicher Status häufig auf unsicherer Duldung basiert und ihre Familien nicht nachziehen können, scheint bei Ukrainer:innen nun plötzlich alles möglich. Und zwar schnell und relativ unbürokratisch. Auch ehrenamtliche Geflüchtetenhelfer:innen, die sich seit langem um Verbesserungen der Situation der von ihnen betreuten Geflüchteten kümmern, und nicht oder nur mühsam vorangekommen sind, sind erstaunt – und manche auch rückblickend frustriert. (…)
Soziale Arbeit und Pädagogik sind häufig gezwungen, den Mangel an eigenen Ressourcen zu verwalten. Diskriminierungsrisiken entstehen vor allem dort, wo knappe Ressourcen verteilt werden müssen. In Zeiten, in denen zu den üblichen und meist auch schon zu vielen Aufgaben, aufgrund von gesellschaftlichen Krisen noch einmal dringende Aufgaben dazu kommen, wie es aktuell in viele Menschen in der Sozialen Arbeit und Pädagogik erleben, wächst der Druck auf die Professionellen, zu entscheiden, wem sie wieviel Zeit, Aufmerksamkeit oder auch materielle Ressourcen zukommen lassen. Professionelle sind aufgefordert, diese Entscheidungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Bedürfnislage des Einzelfalls heraus zu treffen. Einfacher ist es, hier nach Gruppen zu sortieren, denen mehr oder weniger Unterstützungsbedarf zugeschrieben wird. Gesellschaftliche Diskurse, die ein „Opfergruppenranking“ nahelegen, sind für die Soziale Arbeit und Pädagogik daher ein Diskriminierungsrisiko. Eine Begründung für eine „Privilegierung“ von ukrainischen Geflüchteten ist die aktuelle Not- und Krisensituation, die – das ist unbestritten! – alle Maßnahmen der Einreiseerleichterung wie der konkreten Hilfe rechtfertigt. Es gibt aber darunter einen oft unausgesprochenen Subtext, der die unterschiedliche staatliche Behandlung von Geflüchteten, aber auch eine unterschiedliche Unterstützung durch Soziale Arbeit oder auch durch Ehrenamtsgruppen verstärkt. Dieser Subtext unterscheidet die Geflüchteten nach „richtigen“ oder „falschen“, „europäischen“ oder „nicht europäischen“ und christliche oder muslimischen Geflüchteten. Und bereits nach wenigen Wochen unterscheidet er auch nach dem durchschnittlichen Bildungsgrad und der zu erwartenden Integrationschancen in den Arbeitsmarkt…“ Beitrag von Andreas Foitzik und Lothar Wegner vom 06.04.2022 beim Migazin - Freie Wahl für die einen, Dublin-Zwang für die anderen?
„Im Zuge der Flucht aus der Ukraine geht die EU in der europäischen Flüchtlingspolitik aktuell neue Wege, die vor wenigen Wochen noch für viele Politiker*innen undenkbar waren. Die freie Wahl des Schutzlandes wird von Menschenrechtsorganisationen schon lange gefordert, sie muss nun konsequent für alle gelten. (…) Beim Sondertreffen der europäischen Innenminister*innen am 28. März präsentierte die Kommission gemeinsam mit der französischen Ratspräsidentschaft einen 10-Punkte-Plan für eine stärkere Koordinierung, um vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Menschen willkommen zu heißen. Um die aktuell besonders betroffenen Mitgliedstaaten mit Grenze zur Ukraine zu unterstützen, wird über eine sogenannte Solidaritätsplattform der Bedarf an Unterbringungsplätzen kommuniziert. Weniger betroffenen Mitgliedstaaten melden ihre Angebote. Letztlich beruht das System aber weiter auf der Grundannahme, dass die fliehenden Menschen sich ihren Schutzort selbst aussuchen können – sie nur über Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten oder Transportwege hierbei unterstützt werden.
Kontrast: Zwangssystem der Dublin-Verordnung
Dies steht im scharfen Kontrast zu den sonstigen Regelungen der europäischen Flüchtlingspolitik. Denn laut der sogenannten Dublin-III-Verordnung sind Personen, die einen Asylantrag stellen, verpflichtet, dies in dem Mitgliedstaat zu tun, in den sie als erstes einreisen. Die allermeisten Menschen auf der Flucht können sich also nicht aussuchen, ob sie in Frankreich, Schweden oder Deutschland einen Asylantrag stellen und später leben möchten. (…)
Zivilgesellschaftliche Forderung seit 2013: Free Choice!
Das Dublin-System steht aufgrund dieser Probleme schon lange in der Kritik. Anstatt schutzbedürftigen Menschen schnell in Europa Schutz zu bieten, verzögert es bei Weiterreise den Zugang zu Schutz oft über Monate. Schon im März 2013 hat PRO ASYL deswegen gemeinsam mit AWO – Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Deutscher Anwaltverein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst und Neue Richtervereinigung e.V. in einem Memorandum zur Flüchtlingsaufnahme in der Europäischen Union folgendes gefordert: »Um ein gerechtes und solidarisches System der Aufteilung der Verantwortlichkeit für Flüchtlinge in der Europäischen Union zu etablieren, das gleichzeitig die Anliegen der Flüchtlinge berücksichtigt, ist ein Systemwechsel erforderlich. Das Prinzip der »freien Wahl des Mitgliedstaates« für Asylsuchende verbunden mit einem europäischen Ausgleichfonds, der auf solidarischen und gerechten Grundsätzen beruht, bietet eine Lösung, mit der die aufgezeigten Strukturfehler abgebaut werden können.« (S. 7 des Memorandums)…“ Beitrag vom 01.04.2022 bei Pro Asyl - Systematische Diskriminierung: Romani Rose beklagt antiziganistische Vorfälle bei Deutscher Bahn
„Die Vorwürfe wiegen schwer. Der Zentralrat wirft der Deutschen Bahn systematische Ungleichbehandlung von Sinti und Roma bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor. Zentralrat-Vorsitzender Rose spricht von inakzeptablen Vorgängen.
Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, wirft der Deutschen Bahn antiziganistische Vorfälle im Zusammenhang mit der Einreise ukrainischer Flüchtlinge vor. In der Nacht vom 23. auf den 24. März sei Geflüchteten von Mitarbeitern der DB-Sicherheit der Zugang zu den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten am Mannheimer Hauptbahnhof aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Roma-Minderheit verwehrt worden, heißt es in einem am Mittwoch in Heidelberg veröffentlichten Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Richard Lutz.
Nach Aussage einer Mitarbeiterin des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie weiteren ehrenamtlichen Helfern vor Ort habe eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes die schutzsuchenden Menschen mit einem mitgeführten Dobermann eingeschüchtert, hieß es weiter. Zur gleichen Zeit sei anderen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unproblematisch der Zugang zu den Aufenthaltsräumen gewährt worden. Dieses Vorgehen sei damit begründet worden, dass sich in der Vergangenheit eine Gruppe Geflüchteter, die von den Mitarbeitern der DB-Sicherheit ebenfalls der Roma-Minderheit zugeordnet worden war, in den für ukrainische Kriegsflüchtlinge bereitgestellten Räumlichkeiten nicht angemessen verhalten habe, so der Zentralrat: „Aus diesem Grunde sollte auch der in der Nacht vom 23. auf den 24. März in Mannheim angekommenen Familie, die primär aus Frauen und kleinen Kindern bestand, und die sich nach Auskunft der ehrenamtlichen Helfer ruhig und unauffällig verhalten habe, der Zutritt zu den Aufenthaltsräumen verwehrt werden.“ (…) Ein ähnlicher Vorfall sei vom Hauptbahnhof in Berlin berichtet worden. Der Zentralrat habe daher die „begründete Sorge, dass es sich hier nicht einen Einzelfall handelt, sondern dass die Ungleichbehandlung von Geflüchteten durch Mitarbeiter der DB-Sicherheit System hat.“ Beitrag vom 31.03.2022 beim Migazin , siehe die erste Meldung hierzu:- Diskriminierung geflüchteter ukrainischer Roma im Mannheimer Bahnhof
Thread von Sinti Powerclub e.V. vom 25.3.2022 : „@DB_Presse wir unterstützen die #Roma-Familien, denen in der Nacht zum 24.3.22 der Zugang zu allen Angeboten, auch zum Aufenthaltsbereich für geflüchtete Ukrainer trotz ausgewiesener ukrainischer Staatsbürgerschaft verwehrt wurde, in #Mannheim HBF, nachts gegen 23:00. Alle Leistungen, wie Getränke und Snacks, sowie Hygieneartikel, die eigens für Geflüchtete angeboten werden, wurde ihnen verwehrt! Es wurden dafür antiziganistische Gründe angeführt, die Menschen wurden eingeschüchtert und mit ihren kleinen Kindern in eine bedrohliche Situation gebracht, dazu wurde ein Dobermann von Seiten der DB in Mannheim eingesetzt. Wir als #Sinti Powerclub e.V. koordinieren landesweit die Ankunft geflüchteter Roma aus der #Ukraine in BaWü in Kooperation mit SOKRA und erwarten eine Stellungnahme der DB.“
- Diskriminierung geflüchteter ukrainischer Roma im Mannheimer Bahnhof
- Breites Bündnis fordert Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine
„In einem gemeinsamen Appell an den Deutschen Bundestag fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Bundestag und die Bundesregierung auf, sowohl russischen und belarussischen als auch ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Deutschland und alle anderen EU-Länder müssen diese Menschen, die vor dem Kriegseinsatz fliehen, unbürokratisch aufnehmen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglichen – und auch dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt wird. „Unser Ziel ist es, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem Ukraine-Krieg unkompliziert Schutz und Asyl gewährt wird“, heißt es in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten, der von Connection e.V., der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und rund 40 weiteren Friedens‑, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aus ganz Deutschland unterstützt wird. Das Bündnis bittet die Bundestagsabgeordneten eindringlich, mit einem entsprechenden Antrag – möglichst überfraktionell – die Bundesregierung mit diesem Schutz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer zu beauftragen. Leider ist dieser Schutz bisher nicht garantiert. (…) Nach derzeitigem Stand müssen geflüchtete Deserteure und Verweigerer aus der Russischen Föderation und Belarus ins Asylverfahren gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn die Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt in Deutschland nach der Praxis von BAMF und Gerichten nicht ohne weiteres als Asylgrund. Der Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Krieg, unterstützt durch Belarus. Und deshalb gilt für russische und belarussische Soldatinnen und Soldaten, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Artikel 9 der Qualifikationsrichtline der Europäischen Union: Denjenigen Menschen wird flüchtlingsrechtlicher Schutz zugesagt, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deswegen Bestrafung fürchten müssen (Artikel 9 Abs. 2e). (…) Auch in der Ukraine wird nur ein kleiner Teil der Kriegsdienstverweigerer anerkannt – zu ihnen zählen Mitglieder von kleinen Religionsgemeinschaften wie beispielsweise den Zeugen Jehovas. Wer nicht einer solchen Religionsgemeinschaft angehört, dem wird eine Anerkennung versagt. Auch Reservisten und Soldaten haben keine Möglichkeit der Antragstellung. Zudem widerspricht das derzeit geltende Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach es jeder Person „freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen“. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 feststellte…“ Pressemitteilung vom 29. März 2022 von und bei Pro Asyl , siehe auch Hintergrundinformationen und Appell an den Deutschen Bundestag bei Connection e.V. - Polen interniert afrikanische Studierende
„Während das Innenministerium kürzlich sehr optimistisch auf unsere Petition reagierte, […] reißen die Berichte über die Zweiteilung von Geflüchteten nicht ab. Es ist u.a. die Rede von „echten“ oder „guten“ Geflüchteten und den „anderen“. Machen wir’s kurz: Das ist unhaltbar! In Deutschland, Polen und sonst wo. Erst gestern berichtete der Spiegel über die Internierung von afrikanischen Studierenden. Die „Recherchen zeigen, dass einige in Haftzentren verschwinden.“ Das dürfen wir nicht länger hinnehmen! Wir fordern die Innenministerin Nancy Faeser dazu auf, in Zusammenarbeit mit der Außenministerin Annalena Baerbock, den Geflüchteten uneingeschränktes Geleit nach Deutschland zu ermöglichen, um sie aus dieser menschenrechtswidrigen Situation zu holen. Bitte verteilt diese Petition.“ Meldung von BIPoC InUkraine vom 25. März 2022 zur Petition bei change.org - Die Grenzen der Solidarität: Zur Situation von ukrainischen und anderen Flüchtlingen in Polen
„Millionen von Ukrainer:innen sind derzeit auf der Flucht vor dem Krieg, und Nachbarländer wie Polen nehmen sie mit offenen Armen und viel Unterstützung auf. Die meiste Hilfe wird von der lokalen Zivilgesellschaft, aber auch von Freiwilligen und Organisationen aus dem Ausland geleistet. Sie verteilen Lebensmittel, Hygieneartikel, Powerbanks und organisieren Unterkunftsmöglichkeiten und medizinische Versorgung. An einigen Grenzübergängen hat sich ein wahrer Jahrmarkt der humanitären Hilfe entwickelt. Vor den Augen von Kamerateams aus aller Welt überbieten sich NRO und Freiwillige gegenseitig bei der Hilfe für die Ukrainer:innen. Weit weniger sichtbar, aber ebenfalls enorm ist das breite Spektrum der Hilfe von Privatpersonen und Aktivist:innen. Insgesamt ist die Welle der Solidarität in Polen und anderen europäischen Ländern mit den Flüchtlingen aus der Ukraine überwältigend. Sie umfasst jedoch nicht alle Menschen. Vor allem ukrainische Frauen und Kinder sind mit großer Gastfreundschaft aufgenommen worden. Für andere Gruppen von Flüchtlingen ist die Situation viel schwieriger. Roma, Schwarze und andere People of Colour, die ebenfalls vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, erfahren oft Ablehnung. Männer, die vom Militärdienst desertieren und die Grenze illegal überqueren, haben es ebenfalls schwer. Es sind Aktivist:innen, die sich für sie einsetzen, Aktivist:innen, die sich schon lange vor dem Krieg in der Ukraine und trotz zunehmender Repression um unerwünschte Flüchtlinge in Polen gekümmert haben. Sie kümmern sich auch weiterhin um Flüchtlinge aus anderen Kriegs- und Krisengebieten wie Irak, Syrien, Afghanistan, Jemen, Sudan oder Somalia, die in den Wäldern entlang der polnisch-belarussischen Grenze festsitzen. Während die Solidarität mit den ukrainischen Flüchtlingen überwältigend ist, finden ein paar hundert Kilometer entfernt im polnisch-weißrussischen Grenzgebiet die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge aus anderen Ländern statt. (…) Wir leben in einer Welt, in der nicht nur viele Gruppen von Flüchtlingen kriminalisiert sind und nicht sicher reisen können. Auch diejenigen, die ihnen helfen, müssen strafrechtliche Verfolgung fürchten. Da es vor allem Flüchtlinge sind, die sich gegenseitig helfen, sind sie es, die der Gefahr einer vielfachen Kriminalisierung ausgesetzt sind. So wie die ElHiblu3. Die drei haben in einer verzweifelten Situation das einzig Richtige getan. Sie haben sich in Gefahr begeben, um Menschen vor Folter und Elend zu retten. Damit haben sie die Europäische Union zutiefst beschämt, die seit Jahren Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt und sie nun auch noch in polnischen Wäldern erfrieren oder zu Tode prügeln lässt. Die EU sollte sich ein Beispiel an den ElHiblu3 nehmen, anstatt sie zu verfolgen. Was sie verdienen, sind Auszeichnungen und Anerkennung, nicht Strafverfolgung. Volle Solidarität mit den ElHiblu3 und mit allen, die sich in verzweifelten Situationen gegenseitig unterstützen.“ Beitrag von Ramona Lenz veröffentlich bei medico am 26. März 2022 auf der „El Hiblu 3 Freedom Conference”, 26. und 27. März 2022, Malta. - Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion in Zeiten des Ukraine-Krieges
„In Russland und Belarus entziehen sich Menschen dem Einsatz im völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine. Auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer. Trotz internationaler Beschlüsse zur Kriegsdienstverweigerung und trotz Regelungen zur Verweigerung völkerrechtswidriger Kriege im EU-Recht, fallen deutsche Asylentscheidungen anders aus. Immer mehr Menschen in Russland und Belarus wollen sich am völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine nicht beteiligen. Und auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer. Aufgrund eindeutiger Regelungen zur Verweigerung völkerrechtswidriger Kriege im EU-Recht und internationaler Urteile und Regelungen, die ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen, müssen diese Personengruppen Asyl erhalten. (…) Soldaten und Soldatinnen, die sich auf der Seite Russlands oder Belarus an diesem Krieg beteiligen, sind Teil eines völkerrechtswidrigen Einsatzes. Wenn sie sich dem Dienst entziehen, verweigern oder desertieren, müssen sie mit Strafverfolgung rechnen. Das kann einen Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie begründen. Aber auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer, die sich aus unterschiedlichen Motiven heraus nicht an den Kämpfen beteiligen wollen. Und für alle Seiten gilt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 festgestellt hat, Gültigkeit haben muss…“ Pro-Asyl-Meldung vom 24.03.2022 - All Refugees Welcome! Echte Solidarität statt selektive Hilfe
„Von der Gleichzeitigkeit spontaner Unterstützung und dem rassistischen Grenzregime an Europas Außengrenzen. Und wie wir Solidarität langfristig gestalten können. Wir sind Menschen, die sich seit mehreren Jahren für die Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten im Kampf gegen Ungerechtigkeit und Herrschaft engagieren. Und wir adressieren euch alle: Die in den letzten Wochen Menschen an der Grenze abgeholt habt, eure Wohnung geöffnet habt, Spenden gesammelt habt, Zeit und Energie geopfert habt. – Danke!
Wir sind begeistert davon, wie viele Leute momentan in Reaktion auf den Krieg in der Ukraine solidarisch handeln. Und das ganz selbstverständlich. Innerhalb weniger Tage wurden stabile Netzwerke aufgebaut. Es ist einfach großartig. Belassen wir es jedoch nicht dabei. Lasst uns einen langfristigen solidarischen Prozess gestalten – einen Prozess, in dem wir uns gegenseitig unterstützen und niemand vergessen wird.
Unsere Freude über diese spontane Solidaritätsbewegung wird aber von der Heuchelei der europäischen Regierungen und durch die Selektivität der Solidarität getrübt. Staaten, Parteien, Firmen und offizielle Medien rufen zur Solidarität auf. Das bringt uns zum Kotzen! Nein, die EU ist nicht solidarisch. Sie verfolgt eine rassistische ausschließende Politik. Diese Politik will nur bestimmte Geflüchtete willkommen heißen. Seit Jahren wird die gewalttätige und menschenverachtende Grenzpolitik Europas stillschweigend akzeptiert und sogar gerechtfertigt. Seit Jahren setzten sich Aktivist*innen für eine menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden ein. Sie werden dafür kriminalisiert.
Menschen mit ukrainischem Pass dürfen fliehen, Menschen ohne ukrainischen Pass werden an der Grenze von der Polizei rausgezogen. Das ist eine gesetzliche Unterscheidung der EU und von Deutschland. Und jetzt müssen wir entsetzt beobachten, wie manche NGOs diese Unterscheidung mittragen. Sie raten an der Grenze dazu, nur Geflüchteten mit einem ukrainischen Pass zu helfen. Ist das Leben von Geflüchteten mit dem einen Pass mehr wert als das von anderen?
Wo ist die Bereitschaft Deutschlands zur Aufnahme von Menschen, die seit Monaten an der belarussisch-polnischen Grenze verprügelt werden, illegale Pushbacks erleiden und dort erfrieren? Wo ist diese auf dem Mittelmeer, wo seit 2014 über 23.000 Menschen auf der Flucht ertrunken sind? Wie kann es sein, dass Polen zurzeit mit dem Segen der EU eine Mauer an der Grenze mit Belarus baut. Wo bleibt der Aufschrei?Die fehlende Bereitschaft zur Hilfe und eine abschreckende Grenzpolitik sind Kalkül: die deutsche und viele andere europäische Regierungen haben seit Jahrzehnten das Asylrecht immer weiter ausgehöhlt…“ Stellungnahme von No Border Assembly, Schlafplatzorga und Mitstreiter*innen - Solidarität jetzt – Internationale Studierende aus der Ukraine brauchen Perspektive auf Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland
„Bundes- und landesweite Studierenden- und Menschenrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass alle aus der Ukraine geflohenen internationalen Studierenden ihr dort begonnenes Studium in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union fortsetzen und beenden können. Bei Bund und Ländern mahnen sie die Herstellung von Aufenthaltssicherheit, die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen und weitere unterstützende Maßnahmen für internationale Studierende aus der Ukraine an.
Etwa 60.000 internationale Studierende waren nach UNESCO-Angaben unmittelbar vor Beginn des Krieges an ukrainischen Hochschulen eingeschrieben. Hauptherkunftsländer waren Indien, Marokko, Aserbaidschan, Turkmenistan, Ägypten und Nigeria. Sie haben in der Ukraine studiert, weil ihnen das in ihrem Herkunftsland aufgrund der politischen Situation unmöglich war oder weil die Studiengebühren für sie unbezahlbar waren. Der Krieg Putins gegen die Ukraine hat auch sie erschüttert und ihre Lebensplanung zerstört, schreiben die Organisationen: Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) e.V., Bundesverband ausländischer Studierender (BAS), Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL, Evangelische Studierendengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland und World University Service (WUS) – Deutsches Komitee e.V.. An die internationalen Studierenden wurde nicht gedacht…“ Pressemitteilung vom 21.03.2022 von und bei Pro Asyl - Grenzenloser Rassismus
„Weiße, ukrainische Frauen und Kinder werden auf der Flucht aus der Ukraine priorisiert. Auch zur Ankunft in Sachsen werden Schwarze Opfer von Racial Profiling – und strukturell bei der Unterbringung benachteiligt. Aufnahmeeinrichtung Leipzig Mockau. Wir sprechen gezielt schwarze Menschen auf Ihre Fluchterfahrungen an. Alexander studierte in Kiew Journalismus. Als die ersten Bomben in der Ukraine fielen, machte er sich auf die Flucht. Im Dresdner Hauptbahnhof war seine Reise beendet. Die Bundespolizei durchsuchte ihn, nahm Fingerabdrücke, behielt seinen Pass ein. Dafür bekam er die Adresse des Aufnahmelagers Leipzig/Mockau. »Ich wollte eigentlich nach Berlin« meint er resigniert. (…) Ein ähnliches Schicksal traf John. Er spielte bis vor wenigen Wochen Fußball bei einem Amateurverein in Kiew. »Als es anfing machte ich mich, gemeinsam mit drei weiteren Freunden auf den Weg«. schildert er, während seine Freunde um ihn herumstehen. Schon in der ukrainischen Stadt Liwiw wurde ihnen vom Zugpersonal mit den Worten »Nur Frauen und Kinder« der Zugang zum Zug nach Ungarn verwehrt. »Der Zug war halb leer und es stiegen auch weiße Männer mit ein« klagt einer seiner Begleiter. Am Hauptbahnhof in Dresden gerieten die vier in eine Kontrolle der Bundespolizei. Nachdem Fingerabdrücke ab- und Personalien aufgenommen wurden, bekamen drei von ihnen Ihren Pass zurück. John wurde, laut eigener Aussage, von einem Beamten vor die Wahl gestellt. »Entweder du bekommst deinen Pass oder später einen Deutschen«. (…) Von rassistisch motivierten Selektionen an Verkehrsknotenpunkten berichtete auch Human Rights Watch. Die Menschenrechtsorganisation führte dutzende Interviews mit Ausländern, von denen viele internationale Studenten sind. Dabei ergab sich folgendes Muster. Weiße, ukrainische Frauen und Kinder werden priorisiert…“ Bericht vom 18. März 2022 von und bei la-presse.org - „Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben (…) Wenn eine Gesellschaft nicht für sozialen Frieden sorgt, dann ist sie genauso gefährdet wie von außen durch einen Despoten.“
„Dieser Zwischenruf von Gerhard Trabert mag angesichts der russischen Invasion in die Ukraine unpassend klingen. Aber Prof. Trabert weiß sehr genau, wovon er spricht“ und berichtet von seinen Erfahrungen im Arztmobil im polnisch-ukrainischen Grenzgebiet im Interview von Joachim Schappert bei Telepolis am 18. März 2022 : „… Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. Aktuell hängen immer noch Tausende Syrer, Irakis, Afghanen unter erbärmlichsten Bedingungen an der belarussisch-polnischen Grenze fest und werden nicht in die EU gelassen. Diese fast vergessenen Menschen erfahren nicht ansatzweise die Unterstützung, die ukrainischen Kriegsflüchtlingen zuteil wird. Haben wir für ukrainische Europäer ein anderes Solidaritätsempfinden, weil sie weiße Europäer sind? Es gibt Hinweise, dass dunkelhäutige Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Schwierigkeiten haben, über die Grenze nach Polen zu kommen. In Polen wurde uns berichtet, dass Afrikanern, die als Studierende nach Kiew gekommen waren, der Grenzübertritt verwehrt worden sein soll. Laut Augenzeugenberichten sei es in Polen sogar zu rassistischen Übergriffen gekommen auf afrikanisch-stämmige Kriegsflüchtlinge. Wir selbst wollten schon vor Monaten mit unserem Arztmobil ins belarussisch-polnische Grenzgebiet fahren. Aber es war schnell klar, dass aufgrund von Verboten polnischer Behörden keine Chance besteht, durch die eigens eingerichtete Sperrzone zu den Geflüchteten zu kommen. Also mussten wir diesen Plan aufgeben. (…) Menschen aus der Ukraine sollen beispielsweise sofort Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, was sehr zu begrüßen ist. Aber warum werden syrische Kriegsflüchtlinge anders behandelt als ukrainische Kriegsflüchtlinge? Das ist in meinen Augen zumindest eine latente Form von Rassismus. Moralische Doppelstandards sehen wir aber auch in anderen Bereichen. Zurzeit wird Erdogan hofiert, weil er als Vermittler im Russland-Ukraine-Krieg geeignet scheint. Aber genau derselbe Erdogan führt als Nato-Partner einen Angriffskrieg gegen die Kurden in Nordsyrien. Unser Verein unterstützt dort ein Krankenhaus, das ich mehrfach besucht habe. Dieses Krankenhaus wurde mittlerweile von der türkischen Armee und den Milizen, mit denen die Türkei zusammenarbeitet, teilweise zerstört. An der Einhaltung der Menschenrechte müssen sich alle messen lassen. Nicht nur Putin. (…) Und deshalb sollte man gerade in Kriegszeiten niemals generalisieren und eine gesamte Nation in Schuldhaftung nehmen. Es ist nicht das russische Volk, es ist auch nicht das türkische Volk, sondern es sind allem voran die Putins und die Erdogans dieser Welt, die mit ihrem Gefolge aus Militärs und Politikern die Hauptverantwortung tragen. (…) Den aktuellen Ruf nach Aufrüstung der Bundeswehr kann ich ja zum Teil verstehen. Was mir gar nicht gefällt: Dass dies direkt im Grundgesetz festgeschrieben werden soll. Wozu diese bevorzugte Sonderbehandlung des Militärischen? 100 Milliarden Euro für Rüstung; warum dann nicht auch 100 Milliarden für Armutsbekämpfung und soziale Gerechtigkeit – mit einer Finanzierung, die ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Das Thema „sozialer Friede im Inland“ wird mal wieder total unterschätzt. Wenn Ex-Bundespräsident Gauck „Frieren für den Frieden“ fordert, dann zeugt das genau von dieser Ignoranz. Der liebe Herr Gauck wird sicher nicht frieren – und ich auch nicht. Am Ende wären es wieder die Ausgegrenzten, die Benachteiligten, die Armen, die die Folgen solcher Vorschläge tragen müssten…“ - Racial Profiling durch Bundespolizei am Hbf Dresden
„Bei all der Solidarität für Geflüchtete aus der #Ukraine, scheint die massive Zunahme von Racial Profiling unter dem Rader der Öffentlichkeit zu verlaufen. Helfer*innen in #Dresden sprechen von in der Menge „nie dagewesenen Zuständen“. Ein Blick zum Hbf bestätigt die Befürchtung:“ Tweet und Video von vue.critiquevom 15.3.2022 , siehe dazu:- Deutsch-polnische Grenze: Bundespolizei weist Rassismusvorwürfe zurück
„Die Bundespolizei weist Vorwürfe zurück, an der deutsch-polnischen Grenze käme es rassistischen zu Zurückweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine. Bei der Einreise sei nur die Dokumentenlage entscheidend und nicht die Herkunft oder das Aussehen. Eine Frage nach Zahlen, wie viele Menschen bisher zurückgewiesen wurden, lässt die Bundespolizei jedoch unbeantwortet. (…) Nach Kriegsbeginn waren Vorwürfe gegen die Bundespolizei erhoben worden, unter den Ukraine-Flüchtlingen vor allem nicht-weiße Menschen mitunter zunächst an der Einreise zu hindern. Betroffenenberichten zufolge wurden Nicht-Ukrainer auch in Polen und in der Ukraine von der Flucht zurückgehalten. Zeugen berichten, dass sie aus Bussen und Bahnen zurückgedrängt worden seien, mit der Begründung, Ukrainer hätten Vorzug. (…) Das Bundesinnenministerium hatte bereits am 14. März 2022 Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht. Danach fallen alle Drittstaatsangehörigen in den Anwendungsbereich der EU-Massenzustrom-Richtlinie, wenn sie sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und wenn sie nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkehren können. Das bestätigte die Sprecherin der Bundespolizei. Fragen zur Zahl der Einreisenden, denen die Weiterfahrt an der deutsch-polnischen Grenze zunächst verweigert wurde, blieben jedoch unbeantwortet.“ Meldung vom 18.03.2022 beim Migazin
- Deutsch-polnische Grenze: Bundespolizei weist Rassismusvorwürfe zurück
- Expertin: Herkunft der Flüchtlinge macht den Unterschied
„Die Bereitschaft in Europa, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, hat viele positiv überrascht. Kommunikationswissenschaftlerin Carola Richter vermutet, dass die Herkunft der Hilfesuchenden in der politischen Bewertung eine große Rolle spielt. (…) „Das Kriterium der Herkunft der Geflüchteten spielt in der politischen Bewertung offensichtlich eine große Rolle“, betonte die Kommunikationswissenschaftlerin. So habe es in Polen in der Zivilbevölkerung große Hilfsbereitschaft gegeben, als auf belarussischer Seite einige hundert Geflüchtete über die Grenze nach Polen gestrebt hätten. Die Warschauer Regierung habe jedoch einen radikalen Kurs der Ablehnung verfolgt: „Nun aber, bei der Betroffenheit der als ‚Brudervolk‘ angesehenen Ukrainer, lässt sich diese Abwehr nicht mehr aufrechterhalten.“ (…) In Phasen der akuten Nothilfe werde immer davon ausgegangen, dass der Flüchtlingsstrom nicht dauerhaft anhalte, betonte die Kommunikationswissenschaftlerin: „Wenn der Fluchtzustand zum Dauerzustand würde, dann könnte auch in Deutschland die Hilfsbereitschaft sinken und xenophobe Äußerungen könnten stärker werden.““ Beitrag von Bettina Gabbe vom 15.03.2022 im Migazin - Solidarität kennt keine Nationalität – Aufnahmebedingungen für alle Schutzsuchenden verbessern: Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die freie Wohnortwahl und die dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten
„Bei ihrer gemeinsamen Konferenz haben die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sich intensiv mit den aktuellen Bedingungen geflüchteter Menschen in Deutschland auseinandergesetzt. Insbesondere der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt Millionen Menschen zur Flucht.Wir begrüßen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen, jetzt visumsfrei in Deutschland einreisen dürfen und hier großzügig aufgenommen werden. Mit dem „vorübergehenden Schutz“ nach §24 AufenthG erhalten sie unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis, können ihren Wohnort frei wählen und unterliegen keinem Arbeitsverbot. Dies wäre unter den Bedingungen des Asylverfahrens, das auf Kontrolle und Abschreckung basiert, nicht möglich gewesen.
Aktuell sieht man den politischen Willen, Aufnahmebedingungen für Geflüchtete zu verbessern. Das sollte nun für alle Schutzsuchenden gelten: „Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz, die Zuweisung in Kommunen gegen den Wunsch der Betroffenen und die langfristige Unterbringung in Lagern sind niemandem zuzumuten. Solche Gängelungen müssen endlich für alle Geflüchteten abgeschafft werden!“, erklärt Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Unterbringung in Massenunterkünften darf nur vorübergehend sein. Länder und Landkreise müssen sich jetzt vermehrt um dezentrale Unterbringung bemühen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle Geflüchteten von Beginn an zu ermöglichen.
Flüchtlingsräte und PRO ASYL stehen an der Seite diverser migrantischer Selbstorganisationen, die die ungleiche Behandlung Schutzsuchender scharf kritisieren. Rassistische Vorfälle an den Grenzen, die Medienberichterstattung und die geltende Rechts- und Verordnungslage zeigen die rassistische Unterscheidung auf, die Menschen auf der Flucht erfahren müssen. Zentral ist jetzt, dass die Bundesregierung ihre Spielräume in der Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses nutzt. Alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, müssen die Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten, auch wenn sie nicht explizit in der EU-Richtlinie 2001/55/EG genannt sind…“ Pressemitteilung vom 11.3.2022 bei Pro Asyl - Geflüchtete zweiter Klasse. Nicht-ukrainische Geflüchtete aus der Ukraine werden in Deutschland teilweise von der Polizei aus dem Zug geholt. Pro Asyl sieht darin Schikane
“ „Bearbeitungsstraße“ heißt der Ort im Behörden-Deutsch, eine ehemalige Lagerhalle im Gewerbegebiet von Markendorf, einem Stadtteil von Frankfurt (Oder). Seit ein paar Tagen ist er erste Anlaufstelle für viele in Deutschland ankommende nicht-ukrainische Geflüchtete aus der Ukraine. Sie wollen in meist voll besetzten Zügen aus Polen Richtung Berlin fahren, werden aber, wenn die Papiere von der Bundespolizei nicht auf den ersten Blick eindeutig überprüft werden können, aus dem Zug geholt. Muss das sein, nach in der Regel tagelanger Flucht bei womöglich traumatisierten Geflüchteten? Müsste das nicht von der Bundespolizei trotz der angespannten Situation mit täglich Hunderten oder sogar Tausenden Geflüchteten tunlichst vermieden werden? Das Vorgehen trifft in größerer Zahl auch Menschen, die sich am 24. Februar, zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns, zum Studium in der Ukraine aufgehalten haben, darunter viele aus afrikanischen oder asiatischen Ländern. Karl Kopp von Pro Asyl ist empört. „Mindestens handelt es sich um Schikane“, sagt er der taz. „Ich habe sogar den Eindruck, hier wird nach irgendwelchen Kriterien entschieden, die eher in die Kategorie Racial Profiling fallen. Wenn ich Schutzsuchenden unbürokratisch helfen will, mache ich keinen Showdown in einer,Bearbeitungsstraße‘. Man fragt sich: wieso, weshalb, warum?“ (…) Mutmaßen die Beamt:innen bei Personen in den Zügen aus Polen „erhebliche Zweifel an einer Vertriebeneneigenschaft“, „werden sie gebeten, den Zug zu verlassen“, wie es der Ministeriumssprecher ausdrückt. Und weiter: „Die bestandsbildenden Identitätsfeststellungen erfolgen aus Kapazitätsgründen witterungsgeschützt in der,Zentralen Bearbeitungsstraße‘ in Frankfurt OT Markendorf.“ Dort werden die Personen auch verpflegt und es gibt Ruhebereiche mit Liegen, um sich zu erholen. Letztlich gehe es der Regierung um den Spagat zwischen „rascher Schutzgewährung für alle Kriegsflüchtlinge“ und „Wahrung grundlegender Sicherheitsbedürfnisse“. (…) Die mit damals 50 Beamt:innen besetzte Einrichtung war erst Anfang November vergangenen Jahres von der Bundespolizei in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eröffnet worden – zur Registrierung von unerlaubten Einreisen über Belarus und Polen. Der Betrieb wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, nach Ausbruch des Krieges lief er nun mit neuem Schwerpunkt wieder an. Die Anwältin Böhlo sagt, dass die Geflüchteten dort zwar gut versorgt worden sind. Essen, ärztliche Versorgung und auch Betten seien vorhanden gewesen. Die nach ihrer Darstellung offenbar „systematische“ Praxis im Umgang mit Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen aber kritisiert sie, „abgesehen von der Problematik der Freiheitsbeschränkung“. Böhlo fordert die deutschen Behörden auf, sich an die EU-Regeln zum „pragmatischen Umgang“ mit den Kriegsflüchtlingen zu halten. Mit anderen Worten: sie ohne Zwischenstopp bis Berlin durchreisen zu lassen und offene Fragen gegebenenfalls dort zu klären…“ Artikel von Matthias Meisner vom 10.3.2022 in der taz online - Angriffskrieg auf die Ukraine: Rassismus auf der Flucht
„Ukrainer*innen auf der Flucht werden mit offenen Armen und grenzenloser Solidarität in den europäischen Nachbarstaaten empfangen. Das ist ein sehr Mut machendes Signal. Aber es gibt auch eine erschütternde Seite. Schwarzen Fliehenden wird die Ausreise aus dem Kriegsgebiet massiv erschwert. Bereits über 2 Millionen Menschen sind seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflohen. In überwältigender Solidarität werden sie in den europäischen Nachbarländern willkommen geheißen. Jedoch: zahlreiche Bilder, Videos und Erfahrungsberichte aus der Ukraine verdeutlichen, wie Menschen aus verschiedenen Drittstaaten der Zugang zu Zügen nach Polen verwehrt wird.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) zeigt sich alarmiert: Männer, Frauen und Kinder aus Dutzenden von Ländern, darunter Migrant innen und Studierende, die in der Ukraine leben, so die UN- Organisation, stehen vor akuten Herausforderungen, wenn sie versuchen, die vom Konflikt betroffenen Gebiete zu verlassen, die Grenzen zu den Nachbarländern zu überqueren und lebensrettende Hilfe zu suchen. IOM mahnt: »Nachbarstaaten müssen sicherstellen, dass alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht ungehinderten Zugang zum Hoheitsgebiet erhalten.« Schwarze Flüchtende werden aus den Zügen gedrängt und verbleiben auf den Gleisen. Ein Mann aus einer Gruppe Schwarzer Schutzsuchender(Schwarz wird großgeschrieben, um zu verdeutlichen, dass es sich um ein konstruiertes Zuordnungsmuster handelt und keine »Eigenschaft«, die auf die Farbe der Haut zurückzuführen ist), erzählt in einem Interview mit der Welt , dass selbst Haustiere vorgezogen werden. In den sozialen Netzwerken berichten Menschen unter Hashtags wie #AfricansinUkraine und #BlackInUkraine von der auffälligen Andersbehandlung Schwarzer Fliehender und anderer nicht-weißer Schutzsuchender an den europäischen Grenzen. Auch Journalist*innen von deutschen und europäischen Medien berichten von Diskriminierungen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Während ukrainische Schutzsuchende mit der Deutschen Bahn kostenfrei und unbürokratisch von Polen nach Deutschland gebracht werden, was wichtig und richtig ist, sitzen immer noch über 1000 Geflüchtete aus Afghanistan, Irak, Syrien, Jemen, Somalia und Iran in polnischen Abschiebungsgefängnissen fest, wird Schutzsuchenden in den belarussisch-polnischen Grenzwäldern der Zutritt nach Polen gewaltsam verwehrt. Dort werden Mauern errichtet, um Menschen abzuschrecken. Diese Schutzsuchende fliehen auch vor Krieg – sie haben ebenso ein Recht auf Schutz…“ Pro-Asyl-Meldung vom 10.03.2022 - Diesmal haben sie blaue Augen. Der Krieg in der Ukraine legt den Rassismus in Europa offen.
„… Bereits wenige Tage nach Kriegsbeginn hiess es seitens amerikanischer oder britischer Journalistinnen, dass die Ukraine «kein Drittweltland» oder «nicht der Irak oder Afghanistan» sei, sondern vor allem «europäisch» und «zivilisiert». Während eines Interviews mit der BBC meinte ein ehemaliger ukrainischer Staatsbediensteter sogar, dass er besonders emotional sei, weil die Opfer «blond und blauäugig» sind. Auch der Chefredaktor der NZZ Deutschland liess, wie erwartet, nicht lange auf sich warten und meinte: «Die Ukraine ist nicht irgendein Land. Sie ist ein europäisches Land.» Gefolgt von der Feststellung, dass es sich «diesmal» um «echte Flüchtlinge» handeln würde, denn: «Niemand kann die Gefahr leugnen, in der sie stecken. Das ist bei vielen Migranten, die in der Vergangenheit als vermeintliche Flüchtlinge nach Europa gekommen sind, anders.» Im deutschen Fernsehen, in Frank Plasbergs Talkshow «Hart, aber fair» (ab 1:13:00), schwadronierten einige der Gäste wie auch der Moderator von «unserem Kulturkreis», der Konfession der meisten Ukrainerinnen – sie sind Christen! – und der Feigheit jener «wehrfähigen, starken Männer», die 2015 nach Deutschland kamen und nicht Manns genug waren, ihre Heimat zu verteidigen. (…)
Bis zu Beginn des Krieges lebten rund 5000 Afghanen in der Ukraine. 370 von ihnen wurden erst im vergangenen August nach der Rückkehr der Taliban aus Kabul evakuiert. Es ist tragisch, dass diese Menschen nun abermals fliehen müssen – und dass ihr langjähriges Leid nun bewusst ausgeblendet wird, weil sie laut einigen Menschen nicht die richtige Haut- oder Augenfarbe haben – oder den richtigen Glauben. Es gibt in diesen Tagen nicht wenige Menschen, die meinen, es sei aufgrund der geografischen Nähe völlig in Ordnung, für die flüchtenden Ukrainerinnen mehr Mitleid zu empfinden als für andere Menschen in Not. Doch was bedeutet das überhaupt in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts? Wäre die Distanz so gross, wären ebenjene Afghanen doch gar nicht in der Ukraine – und mittlerweile in Warschau, Berlin oder anderswo…“ Ein Kommentar von Emran Feroz (Text) und Anthony Gerace (Illustration) vom 10.03.2022 bei republik.ch - Kritik an Umgang mit Geflüchteten
„Der Verein ROSTOCK HILFT erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizei und andere Behörden in der Hansestadt. Grund dafür sind Kontrollen von Geflüchteten, die von den Aktivist*innen als willkürlich und rassistisch kritisiert werden.
„Während die Zivilgesellschaft sich alle Mühe gibt Menschen willkommen zu heißen und zu versorgen, scheint die Polizei ankommende Schutzsuchende ausschließlich als potentielle Bedrohung wahrzunehmen“, erklärt Christin Voss die Erfahrungen der Ehrenamtlichen des Vereins ROSTOCK HILFT in den vergangenen Tagen. Am gestrigen Mittwoch wurde eine ukrainische Familie sogar von der Polizei kurzzeitig in Gewahrsam genommen, berichtet sie. „Grund dafür war vermutlich ausschließlich das Aussehen der Menschen, die Ukrainer*innen mit Migrationshintergrund waren und die für die Beamten nicht ukrainisch genug aussahen. Das ist blanker Rassismus“, so Voss wütend. Auch am Hauptbahnhof komme es zu willkürlichen Kontrollen vor allem nicht-weißer Menschen. „Gestern erlebten Ehrenamtliche mit, wie schwarze Studierende, die aus der Ukraine geflohen sind, von der Polizei festgesetzt wurden und sogar demütigende Leibesvisitationen mitten auf dem Bahnhofsvorplatz über sich ergehen lassen mussten“, erklärt Voss. Generell bemängelt der Verein, dass es scheinbar die Vorgabe innerhalb Rostocks gebe, dass die ankommenden, schutzsuchenden Menschen vor allem als Gefahr wahrgenommen werden…“ Pressemitteilung vom 10. März 2022 von und bei ROSTOCK HILFT e.V. - Zwei-Klassen-Gesellschaft: Flüchtlingsrat beklagt Ungleichbehandlung bei Ankommenden aus Ukraine
„Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen beklagen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine. Nicht-ukrainische Staatsangehörige würden schlechter behandelt. Die EU-Massenzustromrichtlinie gelte nicht für alle gleichermaßen. Ein Bündnis von Landes-Flüchtlingsräten und Menschenrechtsorganisationen beobachten bei der Behandlung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine die Entstehung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die vor dem Krieg geflohen sind, würden aktuell im Unterschied zu Ukrainern auf das Asylverfahren verwiesen. Auch sie müssten aber den vorübergehenden Schutz im Sinne der EU-Massenzustrom-Richtlinie erhalten, forderte Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin im Gespräch mit dem „Evangelischen Pressedienst“. Den Schutz der EU-Massenzustromrichtlinie sollen den Angaben zufolge alle ukrainischen Staatsangehörigen und ihre Familien sowie Flüchtlinge mit internationalem Schutzstatus erhalten. „Bei Drittstaatenangehörigen mit Langzeit-Aufenthalt in der Ukraine ist es allerdings den Mitgliedsstaaten freigestellt, die Richtlinie oder stattdessen bestehendes nationales Recht anzuwenden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bündnisses. Dies sei wohl ein Zugeständnis an die Visegrad-Länder, die sich schon seit Jahren der Aufnahme von insbesondere nichteuropäischen Migranten aus Drittstaaten verweigern. „Arbeitsmigranten und Studierende aus Drittstaaten fallen laut EU Ratsbeschluss gleich ganz aus dem Schutzversprechen der EU. Sie dürfen zwar einreisen, aber nur, um ihre zeitnahe Weiterreise in ihre Herkunftsländer anzutreten“, so die Kritik des Bündnisses, zu dem Antidiskriminierungsverbände, Landesflüchtlingsräte sowie zahlreiche weitere Nichtregierungsorganisationen angehören.
„Es kommen viele Afghaninnen, die vor kurzem evakuiert wurden, ausländische Studierende, die dort studiert haben, Menschen, die dort im Asylverfahren waren oder dort gearbeitet haben als ausländische Fachkräfte“, sagte Maurer. Die Situation dieser Menschen sei aktuell unklar. Diese Menschen dürften nicht aus den Augen verloren werden. „Wir erleben, dass hier eine Unterscheidung zwischen Geflüchteten erster und zweiter Klasse entsteht, dass es eine unterschiedliche Art der Behandlung gibt“, beklagte Maurer. An der polnisch-ukrainischen Grenze etwa hätten schwarze Menschen Probleme, in Busse zu kommen, und beim Grenzübertritt. „Da muss gegengesteuert werden, sodass alle Schutz bekommen, die Schutz benötigen“, betonte die Vertreterin des Flüchtlingsrats Berlin: „Es darf bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“...“ Beitrag von Bettina Gabbe vom 08.03.2022 beim Migazin - „Alle Menschen müssen willkommen sein“. Rassismus und Ungleichbehandlung: Katarzyna Czarnota von der Grupa Granica über die Situation an den polnischen Grenzen zu Belarus und zur Ukraine
„… Was wir bisher an Reaktionen der polnischen Regierung auf die ukrainische Krise beobachten – besonders auch in krassem Kontrast zur Krise an der polnisch-belarusischen Grenze: Alle Grenzübergänge sind für die aus der Ukraine kommenden Flüchtenden geöffnet worden. Dafür sehen wir an der ukrainisch-polnischen Grenze eine Trennung und Ungleichbehandlung der Geflüchteten, die nach Polen kommen. Gleichzeitig hält die Krise an der belarusischen Grenze weiter an. Dort sitzen immer noch zahlreiche Geflüchtete fest. In den letzten Tagen haben wir mehrere Anfragen für humanitäre Hilfe erhalten. (…) Ich würde auch gerne noch von einer anderen Gruppe berichten, die bisher nur wenig Medienaufmerksamkeit bekommen hat: Gestern hatten wir einen Einsatz, bei dem ukrainischen Männern geholfen wurde, die ohne Papiere ankamen und ziemlich verloren waren. Wir rechnen mit weiteren Fällen von Personen, die zum Militärdienst gezwungen werden sollen und die ihre Dokumente zurücklassen, um aus der Ukraine zu fliehen. (…)
Zurzeit wird die ganze Aufmerksamkeit auf die ukrainische Grenze gelenkt. Alle internationalen NGOs sind da und helfen. Aber dabei werden die Menschen an der belarusischen Grenze in der sogenannten roten Zone vergessen. Humanitäre, medizinische und juristische Helfer:innen haben immer noch keinen Zugang zu diesem Gebiet.
Und an der ukrainischen Grenze wird selektiert, sagt sogar das polnische Innenministerium: Ukrainische Staatsangehörige hätten beim Grenzübertritt Vorrang und diejenigen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltsstatus nachweisen könnten, würden gründlich überprüft und gegebenenfalls in geschlossene Unterkünfte gebracht.
Wir gehen davon aus, dass einige Menschen aus Drittländern ihre Dokumente im Zuge der überstürzten Flucht nicht mitnehmen konnten und beobachten rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Leistungen für Drittstaatsangehörige. Es ist ganz klar, dass die Regierung die Situation ausnutzt, um an der Grenze ihre rassistische Politik und Racial Profiling zu etablieren. In den grenznahen Städten gab es mehrere Fälle von rassistischer Gewalt. Grupa Granica und andere Aktivist:innen sowie Menschenrechtsverteidiger:innen erhalten derzeit auch immer mehr Informationen über Diskriminierung und Rassismus aus ganz Polen. (…)
Dazu muss man das Ausmaß des Rassismus, das insbesondere seit der Wahl im Jahr 2015 systematisch von den polnischen Regierungen ausgeübt wird, verstehen. Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ damals wurde als politisches Instrument benutzt. Die soziale Akzeptanz von Gewalt und die Bereitschaft, sie auszuüben sind so hoch, dass Menschen oftmals angegriffen werden, einfach weil sie anders aussehen. Vor einiger Zeit wurden in der Straßenbahn mehrere Menschen angegriffen, die eine andere Sprache sprachen, in diesem Fall Deutsch. Sowas ist in Polen alltägliche Realität. Studierende aus Spanien wurden verprügelt, Palästinenser:innen und sogar Pol:innen, die einfach anders aussehen. Seit die rechtsextreme Regierung im Jahr 2015 an die Macht kam, hat sie den Nationalismus in den öffentlichen Medien verbreitet und der Staat hat die entsprechenden Bewegungen gefördert und dafür gesorgt, dass sie wachsen.
2015 und 2016 gab es einfach sehr viel Gewalt in Polen, weshalb wir jetzt sehr besorgt sind über die Geschehnisse in der Grenzregion und in Przemyśl, wo Geflüchtete aus dem Nahen Osten und Afrika, die gerade aus der Ukraine angekommen waren, von den Hooligans der örtlichen Fußballmannschaft angegriffen wurden. In den Medien und im öffentlichen Diskurs wird das gerechtfertigt. Ich denke, dass die Regierung deshalb beschlossen hat, jetzt andere Maßnahmen für Drittstaatsangehörige einzuführen, die im Wesentlichen auch dazu dienen, die staatlich organisierte Gewalt gegen die Menschen zu rechtfertigen…“ Interview von Kerem Schamberger und Nina-Violetta Schwarz vom 05. März 2022 bei medico – insgesamt sehr lesenswert (und erschreckend) – siehe zur Grenze Polen-Belarus unser Dossier: Lager für Flüchtlinge in Belarus: So zeigt man dem Diktator-Partner, was Humanität ist. Und bezahlt auch ihn dafür… - [Romnja und Roma] Stoppt die Segregation der Flüchtenden aus der Ukraine! Gleiche Rechte und Hilfe für Alle!
„Die Bereitwilligkeit zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine und die flexible Bereitstellung von notwendigen Ressourcen ist beispiellos. So soll es sein – und zwar für alle! Doch Rassismus als strukturelle Gewalt wirkt in jeder Situation. In Zeiten der Flucht hat diese Gewalt existenzielle Folgen. So wie in Staaten wird auch an Grenzen mit Menschen unterschiedlich umgegangen. An der Grenze zwischen Belarus und Polen wurden im letzten Winter Menschen derart blockiert, dass einige erfroren. Diese Flüchtenden sind in Europa nicht willkommen. Auch in den vergangenen Tagen mehren sich Berichte, nach denen Schwarze und Menschen of Colour aus rassistischen Gründen an der Weiterreise gehindert werden und keine Unterkünfte bekommen.
Eine Romni, mit der wir in Kontakt standen, hat es mit ihren Kindern nach Leipzig geschafft. Sie kam über die Slowakei. Über die Lage dort berichtet Romea, die Unterstützung für die Geflüchteten sei groß. „Jedoch, wenn eine ukrainische Roma-Familie ankommt und um Hilfe bittet, wird sie zurückgewiesen.“ Viele kommen nicht einmal aus der Ukraine raus. In sozialen Medien mehren sich die Berichte darüber. Zum Beispiel berichtet eine Romni aus Lviv, dass aktuell dort 100 Roma festsitzen und niemand ihnen hilft, weiterzukommen.
Insbesondere Romnja und Roma aus Ex-Jugoslawien können sich an die Kriege und die Vertreibungen erinnern, bei denen Roma Geflüchtete zweiter Klasse wurden. Schon auf der Flucht mit Rassismus konfrontiert, ging dieser in Deutschland weiter. Bei Übersetzungen der Asylanträge, in Beratungsstellen oder auch in Unterkünften wurden und werden Roma und Romnja von Angehörigen der hiesigen, aber auch von Angehörigen der Exil-Mehrheitsgesellschaften diskriminiert.
Aus der Ukraine flüchten aktuell auch Romnja und Roma und wir befürchten, dass ihnen die gleichen Bedingungen wie den Geflüchteten aus Ex-Jugoslawien bevorstehen. Denn auch die Situation der Roma und Romnja aus der Ukraine ist historisch durch Verfolgung, einen Genozid und gegenwärtig durch massiven Rassismus und zum Teil Prekarisierung über Generationen geprägt. (…)
Mit dem transnationalen Netzwerk Afrique-Europe Interact treten wir ein für das unbeschränkte Recht auf Flucht für alle, die aus Kriegsgebieten flüchten, ohne Ansehen von Staatsangehörigkeit, Reisepass und Aufenthaltstitel, und gegen jede Form rassistischer Aussonderung und Benachteiligung von Kriegsgeflüchteten. Wir fordern von der Ukraine: Lasst alle Menschen ungehindert ausreisen, die vor dem Krieg fliehen! Keine rassistische Benachteiligung bei der Verteilung von Plätzen in Zügen und anderen Verkehrsmitteln! Wir fordern von den Nachbarländern der Ukraine: Lasst alle Flüchtenden aus der Ukraine ungehindert ein- und weiterreisen, ohne Unterscheidung nach Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln! Wir rufen vor allem alle diejenigen, die sich in solidarischen Unterstützungsstrukturen für Flüchtende aus der Ukraine engagieren, auf: Unterstützt gezielt auch alle diejenigen bei der Ein- und Weiterreise, denen rassistischer Ausschluss droht!…“ Aufruf vom 4.3.2022 von und bei Roma Antidiscrimination Network RAN - „Historische Entscheidung“: Schutz für Ukraine-Flüchtlinge ohne kompliziertes Asylverfahren
„Die EU will Flüchtlingen aus der Ukraine mit einem vereinfachten Verfahren vorübergehenden Schutz gewähren. Darauf verständigten sich die Innenminister. Die entsprechende Richtlinie soll nicht nur für ukrainische Staatsbürger gelten. Die EU-Innenkommissarin rechnet mit Millionen Kriegsflüchtlingen in der EU. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ohne aufwendiges Asylverfahren Schutz in der EU bekommen. Die Innenminister und -ministerinnen der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf ein vereinfachtes Verfahren, wie es die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz vorsieht, wie die französische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag mitteilte. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kommt damit erstmalig zum Einsatz. [Warum nicht 2015??] (…)
Die Regelung zum unbürokratischen Verfahren gilt den Angaben zufolge für alle Kriegsflüchtlinge, die seit dem 24. Februar – dem Beginn des russischen Überfalls – aus der Ukraine in die EU gekommen sind. Sie gilt für alle Menschen mit ukrainischem Pass sowie für Menschen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben, etwa Flüchtlinge aus anderen Ländern, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen. Andere Vertriebene aus Staaten außerhalb der EU, die zuletzt etwa zum Studium oder eine zeitliche begrenzte Tätigkeit in der Ukraine waren, sollen über die EU einen sicheren Transit zurück in ihre Heimatländer bekommen. Laut UNHCR haben rund 10 Prozent der Menschen, die derzeit aus der Ukraine in die EU kommen, nicht die ukrainische oder eine EU-Staatsbürgerschaft…“ Beitrag vom 04.03.2022 beim Migazin , siehe dazu:- Ratsbeschluss: Schneller Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine
„Die europäischen Innenminister*innen diskutieren heute in Brüssel über die Erteilung eines speziellen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie müssten kein Asylverfahren durchlaufen, der Schutz kann bis zu drei Jahre gelten. PRO ASYL stellt hier alle wichtigen Informationen über den »vorübergehenden Schutz« zusammen…“ Meldung vom 03.03.2022 bei Pro Asyl - PRO ASYL zum Ratstreffen in Brüssel: Schutz für alle Fliehenden aus der Ukraine und Dekriminalisierung der Flucht dringend erforderlich!
„Beim Justiz- und Innenminister*innenrat der EU wird heute darüber gesprochen, Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, den sogenannten „vorübergehenden Schutz“ zu gewähren. Dieser ist Teil der „Massenzustromsrichtlinie” von 2001 und wurde bislang noch nie angewendet. Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL plädiert dringend dafür, einen solchen vorrübergehenden Schutz zu gewähren, weist aber auch darauf hin, dass in dem Vorschlag der Europäischen Kommission eine Gruppe fehlt…“ Pressemitteilung vom 03.03.2022 bei Pro Asyl
- Ratsbeschluss: Schneller Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Erklärung der ukrainischen Menschenrechtsorganisationen zur humanitären Krise und zur Evakuierung von Ausländern aus der Ukraine
„Die Lage an der ukrainisch-polnischen Grenze war in den letzten Tagen für alle Menschen, die versuchten, die Grenze zu überqueren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, kritisch. Der Grund für diese Krise ist der Beschuss von Städten in der gesamten Ukraine sowie die Bodeninvasion, Feuergefechte und Terroranschläge der russischen Armee in den Städten im Norden, Osten und Süden der Ukraine. Die Ukraine unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um diese Krise zu überwinden. Unter anderem wurden zusätzliche humanitäre Züge gestartet und vier zusätzliche Grenzübergänge geöffnet. Staatliche Stellen und zivile Organisationen bauen zusätzliche Infrastrukturen auf, um die Grundversorgung der Staatsangehörigen verschiedener Länder in der Nähe der Grenzübergänge sicherzustellen. Die Ukraine hat die Möglichkeit, die Ukraine zu verlassen, aufgrund des Kriegsrechts und der Mobilisierungsanforderungen nur für männliche ukrainische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 60 Jahren eingeschränkt. Gleichzeitig gibt es für ausländische Staatsangehörige keine Beschränkungen: Sowohl Frauen als auch Männer können die Ukraine verlassen, und die ukrainische Seite mischt sich in dieser Angelegenheit nicht ein.
Aufgrund der schwierigen Situation an der Grenze gibt es derzeit keinen separaten „grünen Korridor“ für ausländische Staatsangehörige, die das Land verlassen, indem sie sich der allgemeinen Schlange von Frauen und Kindern anschließen. Die Zahl der zur Ausreise gezwungenen Menschen ist so groß, dass die Infrastruktur der Grenzübergänge sie kaum bewältigen kann, und die Menschen müssen ungeachtet ihrer Nationalität manchmal tagelang in den Warteschlangen ausharren.
Wir haben mehrere Berichte über Menschen erhalten, die daran gehindert wurden, in die Fahrzeuge der Evakuierungszüge einzusteigen oder sich ordnungsgemäß in die Warteschlangen einzureihen. In der Situation der Kriegsevakuierung, der schwierigen humanitären Lage, des allgemeinen Stresses und der Angst vieler Evakuierter kann es in der Tat zu solchen Situationen kommen, aber sie haben nichts mit den offiziellen Vorschriften oder der Politik der ukrainischen Behörden zu tun.
Uns liegen auch Berichte über Probleme seitens der benachbarten EU-Länder vor, die sich weigern, nicht-ukrainische und nicht-europäische Evakuierte aufzunehmen, die keine EU-Visa haben. Dies führt dazu, dass sich unter den Staatsangehörigen von Nicht-EU-Ländern an der Grenze Panik und Verzweiflung breit machen, was wiederum zu Konflikten an den Kontrollpunkten führt.
Wir rufen die Nachbarländer der Ukraine auf, die Grenzen für Staatsangehörige aller Länder zu öffnen, die aufgrund der russischen Invasion gezwungen sind, die Ukraine zu verlassen. Wir fordern alle Länder, deren Staatsangehörige sich derzeit in der Ukraine aufhalten, auf, der EU-Führung und den Mitgliedstaaten mitzuteilen, dass sie für eine rechtzeitige und visumfreie Einreise sorgen müssen, damit alle Ausländer, die die Ukraine verlassen wollen, dies tun können. Wir appellieren an alle Beteiligten, sowohl als Regulierungsbehörden als auch vor Ort, inmitten dieser Krise allen Fällen von persönlicher oder institutioneller Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus entgegenzuwirken und Vertreter unterrepräsentierter oder historisch marginalisierter Gruppen, die sich derzeit in der Ukraine aufhalten, zu unterstützen.
Wir sind allen freiwilligen Helfern und humanitären Organisationen auf beiden Seiten der Grenze äußerst dankbar für die Unterstützung, die sie Menschen in Not zukommen lassen. Ihre Arbeit ist lebenswichtig und von unschätzbarem Wert. Wir bitten Sie eindringlich, Ihre Unterstützung fortzusetzen und, soweit möglich, auszuweiten und auf mögliche besondere Bedürfnisse aller Bedürftigen zu achten, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger, die nun gezwungen sind, die Ukraine aufgrund der Aktionen der russischen Besatzer zu verlassen.“ Maschinenübersetzung der (engl.) Erklärung vom 1.3.2022 bei Ukrainian Helsinki Human Rights Union , siehe auch deren aktuelle Meldungen auf deren Twitter-Account - Züge an der deutsch-polnischen Grenze: Bundespolizei bestreitet Rassismusvorwürfe nach Kontrollen von Geflüchteten
„Wegen des Kriegs in der Ukraine kommen viele Geflüchtete mit dem Zug über Polen nach Berlin. Auch Sonderzüge werden eingesetzt. Nach Kontrollen am Bahnhof von Frankfurt (Oder) gab es Rassismusvorwürfe, die Bundespolizei widerspricht. (…) Am Donnerstagnachmittag befanden sich dutzende Polizeiwagen am Frankfurter Bahnhof – ein außergewöhnlich großer Polizeieinsatz. Einige Züge mit Geflüchteten fahren nur bis Frankfurt, andere weiter nach Berlin. Die Bundespolizei kontrolliert alle Einreisende. (…) Denn am Mittwochabend gab es in den sozialen Medien Vorwürfe gegen das Verhalten der Polizei am Frankfurter Bahnhof. Menschen afrikanischer Herkunft seien aus den Zügen ausgewiesen worden, während Ukrainer weiterreisen durften, was rassistisch sei. Die Bundespolizei widerspricht dieser Darstellung. „Uns geht es nicht um die Person, wo sie herkommt. Uns geht es um den Status dieser Person“, sagte Jens Schobranksi von der Bundespolizei dem rbb. „Wir richten unsere Maßnahmen nicht nach dem Außenerscheinungsbild aus, sondern wir sichten bei den im Zug befindlichen Personen die Dokumentenlage.“ Menschen mit ukrainischem Pass oder legalem Aufenthaltsstatus in der Ukraine dürfen unkompliziert weiterreisen, erklärte Schobranski weiter. Wer das aber nicht glaubhaft machen kann, der muss den Zug verlassen. Ziel der Bundespolizei sei nach eigenen Angaben, „Trittbrettfahrer“ herauszufiltern. Es gehe um „Personen, die die Situation der Vertriebenen für ihre Zwecke nutzen“ und schon vor dem Krieg ihren Weg in die EU geplant hatten, so Schobranski. Illegal eingereiste Menschen werden nach Polen zurücküberstellt, wie der Bundespolizeisprecher Schobranski sagte. Übernehmen die polnischen Behörden die Personen nicht, dann wird die deutsche Ausländerbehörde eingeschaltet…“ Beitrag von Juan F. Alvarez Moreno vom 03.03.22 bei RBB24- Menschenrechte sind unteilbar – Keine Unterschiede bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen!
„Deshalb begrüßen wir auch die Aufnahme von Kriegflüchtlingen aus der Ukraine. Selbst Länder, die in der Flüchtlingsfrage bisher eher als Bremser aufgetreten sind, wie Polen und Ungarn, zeigen nun, dass sie in der Lage und Willens sind tausende Geflüchtete aufzunehmen. Allerdings gibt es, wie Übermedien berichtet , vor Ort und noch stärker in der Berichterstattung einen rassistischen Ton, den es zu kritisieren gilt. Einige Beispiele dazu…“ Beitrag vom 3.3.2022 bei der Aktion Freiheit statt Angst
- Menschenrechte sind unteilbar – Keine Unterschiede bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen!
- Geflüchtete berichten von Rassismus in der Ukraine
Video von MISSION LIFELINE vom 01.03.2022 bei youtube - Europa kann rassifizierte Menschen, die an den Grenzen des ukrainischen Konflikts festsitzen, nicht im Stich lassen
„ENAR veröffentlicht eine Erklärung zu den jüngsten Ereignissen an den ukrainischen Grenzen, wo rassifizierten Menschen die Flucht vor dem Konflikt verwehrt wird. Der russische Versuch, in den souveränen Staat Ukraine einzumarschieren, hat Europa in seine dunkelsten Tage zurückgeworfen. Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus ist besorgt über den Verlust von Menschenleben und die Menschenrechtsverletzungen, darunter auch rassistische Übergriffe, und hat seine Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung zum Ausdruck gebracht und betont, dass dringend friedliche Lösungen gefunden werden müssen. Der Konflikt hat die Weltbevölkerung in einer massiven Solidaritäts- und Unterstützungswelle vereint und die Staats- und Regierungschefs der Welt zu schnellem Handeln veranlasst. Leider wurde der Konflikt auch dazu benutzt, den Rassismus in Europa wieder zu normalisieren…“ (engl.) Erklärung vom 28. Februar 2022 auf der Homepage von ENAR (European Network Against Racism), siehe auch den (engl.) Thread von ENAR Europe vom 28.2.2022 : „Unser #statement über die jüngsten Ereignisse an der ukrainischen Grenze. Die Diskriminierung rassistischer Migranten muss aufhören. Allen Menschen, die dem Konflikt entkommen, muss geholfen werden. Punkt. #AfricansinUkraine„…“ - [medico international] Flucht aus der Ukraine: Flüchtlingshilfe von unten
„Jetzt gilt es, die Netzwerke der Solidarität zu unterstützen und zu ermöglichen, dass Menschen an- und weiterkommen. (…) Innerhalb von Stunden sind Netzwerke der Solidarität entstanden, die wichtige Telefonnummern, Tipps zu Grenzübergängen, Asylfragen und andere nützliche Informationen teilen. Willkommenskomitees geben an den Grenzen warme Getränke aus. Inzwischen sind Hilfsorganisationen vor Ort und es gibt staatliche Unterstützung für die Flüchtenden. Ukrainischen Flüchtenden stehen die Grenzen offen, es gibt Zusagen der EU für Aufnahme. Das ist gut so. Es gibt jedoch tausende Menschen, für die dies nicht gilt. Menschen aus afrikanischen und arabischen Ländern, die sich in der Ukraine aufhalten müssen an der Grenze oft stundenlang warten. Haben sie es dennoch nach Polen geschafft erreicht sie keine gleichberechtigte Hilfe.
Jetzt gilt es, die Netzwerke der Solidarität zu unterstützen und zu ermöglichen, dass alle Menschen an- und weiterkommen. Auch in Deutschland gibt es erste Aufrufe in die Netzwerke der Willkommensstrukturen. Vieles erinnert an 2015 und profitiert von dem, was damals entstanden ist.
Die medico-Partner:innen der polnischen Grupa Granica sind an der ukrainischen Grenze aktiv. Sie bauen ihre Hilfsnetzwerke aus – auch in der Ukraine – teilen Informationen und leisten praktische Hilfe für die Flüchtenden aus der Ukraine. Sie unterstützen besonders diejenigen, die ohne ukrainischen Pass an der Grenze ankommen und organisieren Schlafplätze und juristische Beihilfe für die Flüchtenden. Grupa Granica ist ein Netzwerk aus verschiedenen Initiativen, die medico seit letztem Winter unterstützt. Das Netzwerk kümmert sich bis heute um Geflüchtete, die an der polnisch-belarussischen Grenze aufgehalten und zurückgedrängt werden. Auch sie dürfen jetzt nicht vergessen werden.
Mit einer Spende unter dem Stichwort „Flucht und Migration“ können Sie die Arbeit des medico-Partners Grupa Grancia in Polen unterstützen.“ Aufruf von medico vom 28. Februar 2022 . Spendenkonto: medico international e.V., IBAN: DE69 4306 0967 1018 8350 02, BIC: GENODEM1GLS, GLS Bank, Spendenstichwort: Flucht & Migration- Für aktuelle Informationen siehe den Twitter-Account von kapturak und den von MISSION LIFELINE
- Angriffskrieg gegen die Ukraine / Hilfe für Menschen in der Ukraine: Grenzen auf und Abschiebestopp!
Thomé Newsletter vom 28.02.2022 - [Petition] Sofortige Aufnahme von BIPoC*-Personen die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten
„An die Innenministerin Nancy Faeser, an das Innenministerium, an die Bundesregierung, Deutschland wird mit dieser Petition dazu aufgefordert, Personen ohne ukrainsichen Pass, die an der Ausreise aus der Ukraine gehindert werden, Asyl zu gewähren. Dies betrifft nach aktuellen Informationen vor allem BIPoC*-Personen ohne ukrainischen Pass.. Es gehen Bilder um die Welt, die zeigen, dass Studierende aus Ländern des afrikanischen Kontinents, an den ukrainisch-polnischen Grenzübergängen, an der Ausreise gehindert werden. Dafür wurde mit Waffengewalt gedroht. (…) Setzen Sie ein wirksames Zeichen gegen diesen Rassismus! Gewähren Sie unverzüglich allen BIPoC-Personen aus der Ukraine Asyl.“ Petition bei change.org - Rassismus bei Flucht aus der Ukraine: Aufnahme für ALLE!
„… Gleichzeitig gibt es Berichte, dass die Ausreise unter anderem für Angehörige aus afrikanischen Staaten blockiert wird, sie werden auf der Flucht massiver Gewalt seitens der Polizei ausgesetzt und berichten, nicht in Busse gelassen zu werden. Auch hier zeigt sich die rassistische Migrationspolitik, die Menschen priorisiert und ihnen Bewegungsfreiheit nimmt!
Es darf kein Unterschied zwischen flüchtenden Menschen gemacht werden. Alle, die vor Krieg fliehen, haben das Recht Schutz zu suchen! Es muss alles getan werden, damit die Menschen aus der Ukraine in Sicherheit kommen. Doch diese Hilfe und Anteilnahme muss für alle Menschen gelten, egal welche Staatsangehörigkeit sie haben und ob sie aus der Ukraine, aus Syrien, Afghanistan oder einem anderen Land fliehen! Aufnahme für alle!“ Meldung vom 27.02.2022 bei der Seebrücke , siehe u.a.:- die Berichterstattung von kapturak und von Jutta Ditfurth auf Twitter, die von den Ausreiseproblemen afrikanischer StudentInnen berichten – an der ukrainischen Seite, nicht nur der polnischen
- Siehe u.a. auch: Thousands of African students who went to Ukraine to train to become doctors and engineers scramble to escape the Russian offensive. Artikel von Alia Shoaib vom 26.2.2022 bei businessinsider.com
- PRO ASYL zum Krieg gegen die Ukraine: Fluchtwege öffnen!
„PRO ASYL fordert den sofortigen Stopp aller Kampfhandlungen. Alle Beteiligten müssen zurück an den Verhandlungstisch. Die Fortsetzung des Krieges wird zu vielen Toten und vielen Tausend Flüchtlingen führen. Auch Deutschland muss sich darauf einstellen und sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. PRO ASYL fordert:
1) Die leidtragende Zivilbevölkerung flieht in die direkten Nachbarstaaten. Wir fordern deshalb alle östlichen EU-Staaten – Polen, Ungarn, Rumänien und Slowakei – auf, die Grenzen nicht weiter für Flüchtlinge zu verschließen. Das muss auch für die Tausenden Transitflüchtlinge gelten, die bereits vor anderen Konflikten in die Ukraine geflohen sind. Darunter sind Menschen aus Syrien Afghanistan, Tschetschenien und Somalia. Die Fluchtwege müssen für alle offen sein. (…)
2) Deutschland und die anderen Staaten müssen sich auf das Ankommen einstellen. Auch Deutschland muss sich aktiv an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen.
3) Zudem muss eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Geflüchtete sichergestellt werden. Wo Menschen auf ihrer Flucht stranden, benötigen sie humanitäre Unterstützung: Nahrungsmittel, Unterkünfte, medizinische Versorgung.
4) Die Europäische Union muss einen europäischen Solidarmechanismus installieren, der die Interessen der Schutzsuchenden ins Zentrum rückt. Dazu gehört auch, dass die Schutzsuchenden die Möglichkeit bekommen müssen, zu Familienmitgliedern oder Mitgliedern ihrer Community zu gelangen.
5) Die visafreie Einreise für Menschen aus der Ukraine in die EU darf nicht eingeschränkt werden. (…)
6) Der Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige, die bereits in Deutschland sind, muss unbürokratisch verlängert werden. Das schließt selbstverständlich auch einen Abschiebestopp ein.“ PM vom 24.02.2022 - Was Polen angeht, ist die Forderung längst erfüllt, siehe die Berichterstattung von kapturak auf Twitter – gilt auch für Ungarn
- Abschiebungsreporting NRW am 25.2.22 auf Twitter : „Wichtig, dass Flüchtende aus #Ukraine nicht auch im #Dublin-System der Lager und Gefängnisse der EU landen. Denn: Menschen, die vor #Lukaschenko im Nachbarland #Belarus fliehen, sind massiv davon betroffen. Sie waren zuletzt die 2.-größte Gruppe bei #Abschiebungen nach #Polen.“
- Hilfe für Menschen in der Ukraine
„Wir haben uns entschlossen, einen kleinen Konvoi an die slowakisch-ukrainische Grenze zu entsenden. Dort werden wir Menschen unterstützen, die versuchen, aus dem Krisengebiet nach Deutschland zu fliehen. Unterstützt uns dabei!..“ Spendenaufruf bei Mission Lifeline - Ukraine: Deutschland bereitet sich auf Flüchtlingsaufnahme vor
„Das militärische Vorgehen Russlands gegen die Ukraine stößt in Europa auf scharfe Verurteilung. Die EU plant neue Sanktionen. Kanzler Scholz spricht von einem „hohen Preis“ für Russland. Faeser kündigt unbürokratische Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine an. (…) In Deutschland bereiten sich Bund und Länder unterdessen auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vor. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach sich für eine unbürokratische Aufnahme aus. Faeser verwies nach einem Gespräch mit den Fachministerinnen und -ministern der Länder auf den Paragrafen 24 im Aufenthaltsgesetz, der auf Grundlage eines EU-Beschlusses Kriegsflüchtlingen aus einem Land vorübergehenden Schutz ermöglicht. Sie empfehle, sich auf diese Möglichkeit vorzubereiten, sagte Faeser.
Das fordert auch Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die leidtragende Zivilbevölkerung fliehe in der Regel erst einmal in die direkten Nachbarstaaten, sagte Burkhardt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Aber auch Deutschland muss nach den Worten von Burkhardt bereit sein, Flüchtlinge aufzunehmen. Das müsse auch für die Tausende von Transitflüchtlingen gelten, die bereits vor anderen Konflikten in die Ukraine geflohen seien. „Darunter sind Menschen aus Syrien, Afghanistan, Tschetschenien und Somalia.“…“ Meldung vom 24.02.2022 beim Migazin