Der Aufkleber bleibt: Zwei Hamburger Taxifahrer*innen streiten mit Behörden um Black-Lives-Matter-Sticker. Die Frage: Gilt das Logo als politische Werbung?

Antirassismusdemonstration am 1. August 2015 in Cleveland“Wenn eine Taxifahrerin den Namen ihres Fußballvereins auf die Tür ihres Taxis kleben will, kann sie das tun. Genauso könnte jede Glückskeks-Weisheit dort stehen oder Werbung für Produkte oder Firmen. Was dort aber nicht stehen darf: ein Black-Lives-Matter-Motiv. Ein Taxifahrer-Pärchen aus Hamburg muss sich wohl bald vor Gericht verteidigen, weil auf ihren Fahrzeugen das Symbol der Bewegung für die Rechte schwarzer Menschen abgebildet ist. (…) Taxifahrer*innen müssen sich an Vorschriften halten, was die Außengestaltung ihrer Fahrzeuge angeht. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr schreibt unter anderem die Lackierung in dem typischen hell-elfenbeinfarbenen Ton und ein Schild auf dem Dach vor. Werbung an der Außenfläche ist auf den Türen prinzipiell zulässig – „politische und religiöse Werbung“ ist allerdings verboten. (…) Bei der Strafandrohung an die Noltes habe es leider keinen rechtlichen Spielraum gegeben. (…) Die Noltes, deren Betrieb heute zu Hansa Funktaxi gehört, lassen sich davon nicht abschrecken. „Wir lassen die Aufkleber dran“, sagt Bernd Nolte der taz. Nur den Schriftzug „Black Lives Matter“ haben sie vorsichtshalber entfernt (…) Das Motiv, auf dem eine schwarze und eine weiße Hand ineinander greifen, prangt dafür jetzt an allen acht Taxis ihrer Flotte.“ Artikel von Katharina Schipkowski vom 28.09.2020 in der taz online externer Link

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