Nordhessen: Ein AfD-Rechtsaußen führt die Reservisten der Bundeswehr an

antimilitaristische Demonstration gegen den großen Zapfenstreich am Mittwoch, 13. Oktober 2021„… Baumann ist Vorsitzender der Reservistenkameradschaft Werra-Gertenbach, einer Untergliederung des bundesweiten Reservistenverbands, der im Auftrag des Verteidigungsministeriums ehemalige Bundeswehr-Angehörige betreuen, informieren und weiterbilden soll. Dabei steht der rüstige Reserveoffizier politisch ganz weit rechtsaußen. Der Rechtsanwalt aus Gertenbach, einem Ortsteil der Kleinstadt Witzenhausen im Werra-Meißner-Kreis, gehört der AfD an. Jahrelang saß er im Vorstand des kleinen und zerstrittenen Kreisverbands, bis heute gilt er als Strippenzieher. Und: Er war einer der nur 20 Erstunterzeichner der „Erfurter Resolution“, die im März 2015 die Geburtsstunde des offen völkischen „Flügels“ der AfD markierte. (…) Wegen seiner Unterschrift unter der „Erfurter Resolution“ hat er vor einigen Tagen nun Post vom Reservistenverband bekommen. „Eine Zugehörigkeit zum ‚Flügel‘ werten wir als Indiz, dass jemand nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht“, sagt der Präsident des Verbands, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Baumann drohe deshalb der Ausschluss…“ Artikel von Joachim F. Tornau vom 29. April 2022 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link, siehe dazu:

  • AFD-Anwalt Otto Baumann verklagt einen Antifaschisten auf Unterlassung öffentlicher Informationen – Solidarität zum Prozess am Freitag, 28.10. in Kassel erwünscht New
    Liebe Interessierte, Mit der Forderung zur „Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld aus unerlaubter Handlung“ verklagt der bekannte AFD-Anwalt Otto Baumann einen Antifaschisten aus Nordhessen. Er versucht damit bestimmte Aussagen über sich, vor allem in der Öffentlichkeit, zu unterbinden.
    Bereits am 1. Mai 2022 erschien in der Frankfurter Rundschau ein Zeitungsartikel über Otto Baumann aus Witzenhausen-Gertenbach [siehe den Anreisser zu diesem Beitrag]. Dort wird deutlich, welche politische Haltung Otto Baumann vertritt. 
    Der Prozess ist öffentlich und findet am Freitag ab 12 Uhr am Landgericht Kassel statt.
    Wir laden euch herzlich ein den Prozess zu begleiten und den angeklagten Antifaschisten damit zu unterstützen!
    Der Einlass dauert manchmal ein bisschen länger und seid deswegen gerne auch schon ein bisschen früher da.“ Aufruf (per e-mail) zum Prozess am Freitag 28.10.2022 um 12 Uhr am Landgericht Kassel, Frankfurter Str. 7 in 34117 Kassel
  • Nähe zum rechtsextremen „Flügel“: AfD-Mitglied klagt gegen Ausschluss aus Reservistenverband
    Der Reservistenverband der Bundeswehr hat das nordhessische AfD-Mitglied Otto Baumann ausgeschlossen. Hauptgrund dürfte seine Nähe zum als rechtsextremistisch eingestuften „Flügel“ sein. Gegen die Entscheidung will Baumann nun klagen.
    Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass sich Otto Baumann in Witzenhausen (Werra-Meißner) einen Namen gemacht hat. Der 72-Jährige gilt als erfolgreicher Anwalt. Er engagiert sich bereits seit ihrer Gründung 2013 in der AfD, brachte es zwischenzeitlich immerhin bis zum Kreisvorstandssprecher. Jahrelang führt er zudem die Reservistenkameradschaft Werra-Gertenbach – einen örtlichen Ableger des Reservistenverbandes der Bundeswehr. Doch damit könnte nun Schluss sein. Denn wie die Bundesgeschäftstelle des Reservistenverbandes dem hr auf Anfrage mitteilt, hat das Präsidium des Verbandes bereits am 3. Juni beschlossen, den AfD-Mann aus Nordhessen auszuschließen. (…) Über die genauen Gründe für die Entscheidung macht der Reservistenverband keine Angaben. Fest steht jedoch, dass Baumann schon länger aufgrund seiner politischen Orientierung in der Kritik steht. Im März 2015 gehörte er zu den Erstunterzeichnern der sogenannten „Erfurter Resolution“, die als Gründungsdokument des sogenannten „Flügels“ gilt. (…) An konkreten Vorwürfen gegenüber Baumann mangelt es derweil wohl nicht. Bereits Ende 2011 geriet die von ihm geführte Marschgruppe „Hürtgenwald“ in den Fokus, als das Nachrichtenmagazin „Der Stern“ aufdeckte, dass zwei Mitglieder der nordhessischen Neonazi-Szene zuzurechnen sind. (…) Auf hr-Anfrage lässt Baumann ausrichten, dass er Anfang dieser Woche Klage beim Amtsgericht Berlin-Mitte eingereicht habe. Die Entscheidung des Reservistenverbandes weise schwere Verfahrensfehler auf und sei auch materiell-rechtlich nicht haltbar.“ Beitrag von Danijel Majić am 15.06.22 in der hessenschau externer Link
  • [Reservistenverband] AfD-Rechtsaußen Baumann rausgeworfen
    Der nordhessische AfD-Rechtsaußen und Reservistenführer Otto Baumann wird aus dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr ausgeschlossen. Das entschied nach FR-Informationen das Präsidium des Verbands in seiner jüngsten Sitzung. Der 72 Jahre alte Rechtsanwalt aus Witzenhausen leitet seit vielen Jahren die Reservistenkameradschaft Werra-Gertenbach – eine Untergliederung des Reservistenverbands, der im Auftrag des Verteidigungsministeriums rund 110 000 ehemalige Soldaten organisiert. Auch als 2011/12 aufflog, dass in einer ebenfalls von ihm angeführten „Marschgruppe“ von Gedienten und Ungedienten gleich mehrere Neonazis aktiv waren, blieb die Rolle Baumanns im Verband unangefochten. Zum Verhängnis wird dem Oberstleutnant der Reserve nun jedoch seine Verbindung zum völkischen „Flügel“ der AfD. (…) Wie der Reserveoffizier tickt, zeigen auch Beiträge aus einer internen Chatgruppe von Gegner:innen der Corona-Maßnahmen, die der FR zugespielt wurden. Baumann hetzte darin gegen die Bundesrepublik als „Regime“, als „autoritäres System“, als „Scheindemokratie“. Er schmähte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „US-Gouverneur“, raunte von „Machteliten“, die die Bundesregierung wie Marionetten führten, und ließ in diesem Zusammenhang auch den Hinweis auf zwei Lieblingsfeindbilder der äußersten Rechten nicht aus: Bill Gates und George Soros. (…) Um seinen Verbleib im Reservistenverband soll der Rechtsanwalt mit mehreren ausführlichen Schriftsätzen gekämpft haben. Das Verbandspräsidium vermochte er damit aber offenbar nicht zu überzeugen. Will er den beschlossenen Ausschluss anfechten, muss er vor Gericht ziehen.“ Artikel von Joachim F. Tornau vom 07.06.2022 in der FR online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=200497
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