Freispruch für Nazi: Gegenangriff nicht ausgeschlossen
„Ein Ex-NPDler fuhr mit seinem Auto auf fünf ANtifa-Aktivisten, verletzte einen von ihnen schwer. Nun befand ein Gericht, er könnte in Notwehr gehandelt haben.
Nazis dürfen sich gegen Angriffe der Antifa auch mit lebensgefährlichen Methoden verteidigen. Das Landgericht Freiburg sprach deshalb an diesem Freitag den Ex-NPDler Florian S. vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Die Richter konnten nicht ausschließen, dass er beim Gegenangriff auf fünf Antifa-Aktivisten in Notwehr handelte – obwohl er kurz zuvor Gewaltphantasien gegen Linke geäußert hatte…“ Artikel von Christian Rath in der taz vom 31.01. 2014 . Siehe dazu auch:
- Kommentar Freispruch für Nazi: Archaisch, aber opfer-freundlich
„Wenn die Antifa mit Gewalt beginnt, macht sie Nazis zu Angegriffenen, die sich wehren dürfen. Die Gesetzeslage zur Notwehr darf trotzdem nicht aufgeweicht werden…“ Kommentar von Christian Rath in der taz online vom 01.02. 2014