[„Recht gegen Rechts. Report 2020“] Rassismus in der Justiz am Beispiel Bremen: Schwarze Mütter stehen unter Generalverdacht
„… Das Bremer Standesamt unterstellt ihnen pauschal, der Mann, der die Vaterschaft ihres Kindes anerkannt hat, sei nicht der leibliche, zumindest nicht der rechtliche Vater. (…) Die sogenannte Behördenanfechtung etwa, bei der es bestimmten Behörden erlaubt war, beurkundete Vaterschaftsanerkennungen rückwirkend aufzuheben, wenn diese zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken erfolgt sind, wurde im Jahr 2013 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. (…) Die gegenwärtige Praxis des Bremer Standesamtes zeigt, welch drastische Auswirkungen eine solche Regelung auf Familien hat. Mit dem Vorgehen gegen missbräuchliche Anerkennungen wird ein Generalverdacht gegen unzählige Familien begründet, der keine tatsächliche Grundlage hat und nur schwer zu widerlegen ist. Das Ausmaß ist erschreckend (…) Der Bremer Flüchtlingsrat schätzt, dass sich derzeit über 200 Familien in diesem Verfahren befinden…“ Textauszug von Fatou Sillah vom 19. Januar 2022 in der Frankfurter Rundschau online aus „Recht gegen Rechts. Report 2020“. Hinweis: Von „Recht gegen Rechts“ gibt es mittlerweile auch den Report 2022)