Wie viele rechte Terror-Netzwerke – Entschuldigung, Einzel- höchstens Dreiertäter – gibt es noch?
Während in dem immer mehr zur Farce gewordenen NSU-Prozess gegen alle Argumente und Kritik die These von der völlig isolierten Dreiergruppe hemmungslos verfochten wird, mehren sich Meldungen und Indizien dafür, dass der NSU keineswegs die einzige solche terroristische Gruppierung war – und ist. Und während deren (natürlich niemals nicht auch nur ein bisschen vorhandenes) Umfeld einen Betriebsausflug zum Fußball nach Prag machte, das Innenministerium sich beeilte, Freiburger Küchenmesser als Waffenarsenal anzuprangern, wachsen und gedeihen immer neue Versuche, Terrorgruppen zu organisieren. Drei aktuelle Beiträge dazu
- „Ordner voller Namen“ von Konrad Litschko am 05. September 2017 in der taz berichtet unter anderem: „Es gab tatsächlich eine Feindesliste. Im Fall zweier Rechtsterrorverdächtiger aus Mecklenburg-Vorpommern – ein Polizist und Rechtsanwalt – bestätigt das Bundesjustizministerium, dass bei den Durchsuchungen Ende August Ordner mit Namen, Anschriften und Lichtbildern gefunden wurden. Das geht aus einer aktuellen Antwort auf eine Linken-Anfrage hervor. Nach den Razzien hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, auf der Liste hätten „Vertreter des politisch linken Spektrums“ gestanden, die von den Verdächtigen in einem „Krisenfall“ festgesetzt und getötet werden sollten. Die Beschuldigten hätten bereits legal Waffen beschafft. Ermittelt werde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.
- „Flächendeckendes Netzwerk“ von Sebastian Carlens am 06. September 2017 in der jungen welt dazu: „Obwohl drei Beschuldigte dazu ausreichen, sah die Bundesanwaltschaft davon ab, die Bildung einer »terroristischen Vereinigung« anzunehmen. Im Juli wurde T. auf freien Fuß gesetzt, der Bundesgerichtshof sah »keinen dringenden Tatverdacht«. Es sei unwahrscheinlich, dass er »an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe (…) beteiligt war«, so das Gericht. T. wird nun verdächtigt, Albrecht beim »Asylbetrug« geholfen zu haben – der Soldat hatte mehrmals dessen Abwesenheit am Arbeitsplatz gedeckt. Der Student F. soll umfassend ausgesagt haben, auch er ist wieder frei. Ihm droht eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“.
- „Vom Rechtspopulismus zum Rechtsterrorismus“ von Tomasz Konicz am 03. September 2017 bei telepolis , worin hervor gehoben wird: „Neue Enthüllungen zeichnen ein alarmierendes Bild der extremistischen Rechten in und um die AfD. Nach langem Schweigen und Abwiegelungsversuchen seitens der Parteiführung ist es nun publik geworden, dass mehrere AfD-Mitglieder in rechtsterroristischen Strukturen verwickelt gewesen sind. Wie weit die Verstrickungen der AfD in den sich formierenden Rechtsterror reichen, kann aber noch nicht abgeschätzt werden. Vor Kurzem meldete der Spiegel, dass der Komplize des mutmaßlichen Rechtsterroristen und Bundeswehrsoldaten Franco A. ein AfD-Mitglied ist“.